Der am 4. Juli 2024 vom Deutschen Bundestag eingesetzte 2. Untersuchungsausschuss der 20. Wahlperiode befasste sich unter dem Vorsitz von Dr. Stefan Heck (CDU/CSU) mit den staatlichen Entscheidungsprozessen zur Anpassung der nationalen Energieversorgung an die durch den Angriffskrieg gegen die Ukraine veränderte Versorgungslage.
Der Untersuchungszeitraum begann mit dem russischen Angriff auf die Ukraine am 24. Februar 2022 und endete mit der Einsetzung dieses Gremiums am 4. Juli 2024.
Der Ausschuss hatte den Auftrag, sich ein Gesamtbild von den Entscheidungsprozessen sowie deren Kommunikation an den Bundestag und an die Öffentlichkeit zu verschaffen. Dies galt insbesondere für die Entscheidungen über einen möglichen Weiterbetrieb der Kernkraftwerke. Es sollte untersucht werden, welche Informationen den Entscheidungen zugrunde gelegt wurden, welche Stellen in die Entscheidungsprozesse einbezogen wurden und ob die Einbeziehung weiterer Informationen oder Stellen sachgerecht gewesen wäre.
Dem Untersuchungsausschuss gehörten elf Abgeordnete des Deutschen Bundestages sowie deren Stellvertreter an.
Insgesamt vernahm der Untersuchungsausschuss 40 Zeuginnen und Zeugen, darunter Bundeskanzler Olaf Scholz, Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck, Bundesumweltministerin Steffi Lemke, Kanzleramtsminister Wolfgang Schmidt und Bundesfinanzminister a. D. Christian Lindner.
Am 13. Februar 2025 beschloss der Untersuchungsausschuss seinen Bericht über das Ergebnis der Untersuchung (BT-Drs. 20/14600).