Deutsche Gebärdensprache in Live-Übertragungen und Videos

Für gehörlose und hörbeeinträchtigte Menschen werden Videos in Gebärdensprache angeboten. (© DBT)
Die Plenardebatten am Donnerstag- und Freitagvormittag - die sogenannten Kernzeitdebatten - und ausgewählte Veranstaltungen wie Gedenkstunden werden live auf www.bundestag.de/gebaerdensprache in Deutscher Gebärdensprache (DGS) und mit Untertiteln übertragen. Der Newsletter für Live-Übertragungen in Gebärdensprache und mit Untertiteln informiert Interessierte regelmäßig vorab über Termine von barrierefreien Livestreams. Sie können den Newsletter abonnieren.
Die Mediathek in Gebärdensprache
Die DGS-Videos sind mit dem Logo für die Deutsche Gebärdensprache gekennzeichnet. Im Seitenkopf unter dem Stichwort „Gebärdensprache“ gelangt man zum Gesamtangebot aller DGS-Filme in der Mediathek. Gehörlose und hörbeeinträchtigte Menschen können unter www.bundestag.de/gebaerdensprache die DGS-Videos auch mit Untertiteln (UT) abrufen. Die Untertitelung kann wahlweise an- oder ausgeschaltet werden.
DGS-Videos zum Parlament und zur Reichstagskuppel
Bereits seit April 2014 bietet der Deutsche Bundestag Informationen in Gebärdensprache und mit Untertiteln online an. Unter der Rubrik „Was macht der Bundestag?“ finden gehörlose und hörbeeinträchtigte Menschen zahlreiche DGS-Videos zum Plenargeschehen. Erklärt werden unter anderem Funktion und Aufgaben des Parlaments, der Ablauf von Bundestagswahlen, der Weg der Gesetzgebung und von Petitionen, der Bundeshaushalt sowie die Arbeit von Abgeordneten im Plenum und in den Ausschüssen.
Ebenfalls werden Informationen in Gebärdensprache zu den Inhalten der Website und der Erklärung zur Barrierefreiheit zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus gibt es Tipps zum Besuch des Reichstagsgebäudes und zu speziellen Angeboten für Gehörlose wie zum Beispiel den Videoguide, in dem ein gehörloser Moderator in Gebärdensprache über die Sehenswürdigkeiten ringsum informiert. Weitere Informationen dazu finden Sie bei den barrierefreien Guides.
Mehr Teilhabe ermöglichen
Mit den Angeboten in Gebärdensprache werden Kommunikationshürden für Menschen mit Behinderungen abgebaut, um mehr Teilhabe zu ermöglichen. Damit folgt das Parlament den Maßgaben des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) sowie der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BITV 2.0).