Der Deutsche Bundestag hat am 21. März 2024 ein elfköpfiges Gremium nach § 28a des Geldwäschegesetzes eingesetzt. Die Vorschrift verpflichtet das Bundesministerium der Finanzen (BMF), dieses Gremium in Abständen von höchstens sechs Monaten über die Erfüllung der Aufgaben der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zu unterrichten. Die der Aufsicht des BMF unterstehende Zentralstelle hat die Aufgabe, Informationen im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zu erheben, zu analysieren und an zuständige Stellen weiterzugeben, damit diese Taten aufgeklärt, verhindert und verfolgt werden können. Die Mitglieder des Bundestagsgremiums sind zur Geheimhaltung der ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet.