Der Deutsche Bundestag hat am 9. Oktober 2025 ein Gremium nach Paragraf 28a des Geldwäschegesetzes für die 21. Wahlperiode eingesetzt. Der Paragraf 28a wurde durch das Gesetz zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen vom 13.11.2023 in das Geldwäschegesetz eingefügt. Die Vorschrift verpflichtet das Bundesministerium der Finanzen (BMF), dieses Gremium in Abständen von höchstens sechs Monaten über die Erfüllung der Aufgaben der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zu unterrichten. Die Zentralstelle untersteht der Aufsicht des BMF und wird auch als FIU (Financial Intelligence Unit) bezeichnet. Sie hat die Aufgabe, Informationen im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zu erheben, zu analysieren und an zuständige Stellen weiterzugeben, damit diese Taten aufgeklärt, verhindert und verfolgt werden können. Die Mitglieder des Bundestagsgremiums sind zur Geheimhaltung der ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Die Mitgliederzahl wurde auf neun festgelegt. Da der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD vom Plenum des Deutschen Bundestages abgelehnt wurde, besteht das Gremium derzeit aus sieben Mitgliedern.