Ausschreibung des Deutsch-Französischen Parlamentspreises

LOGO des Deutsch-Französischen Parlamentspreis 2025 (© DBT/Assemblée nationale)
Am 16. Juni 2025 haben die Präsidentin des Deutschen Bundestages, Frau Julia Klöckner, und die Präsidentin der Assemblée nationale, Frau Yaël Braun-Pivet, den Deutsch-Französischen Parlamentspreis im Rahmen der 11. Sitzung der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung in Paris nach einer Reform neu ausgelobt.
Der Preis zeichnet herausragende zivilgesellschaftliche Projekte, die zum besseren gegenseitigen Verständnis oder zur Stärkung der Beziehungen zwischen Deutschland und Frankreich beitragen, aus. Dabei sollen Projekte junger Menschen besondere Berücksichtigung erfahren.
Der Preis wird mit einem Preisgeld von bis zu 20.000 Euro dotiert. Im Rahmen einer Verleihung können bis zu zwei Projekte ausgezeichnet werden.
Die Mitglieder des Vorstands der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung treffen als Jury die Entscheidung über die Vergabe des Preises.
Der Preis soll im Rahmen der 12. Sitzung der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung, die Ende des Jahres in Berlin stattfinden wird, durch die Präsidentinnen des Deutschen Bundestages und der Assemblée nationale feierlich verliehen werden.
Teilnahmebedingungen
- Die Bewerbungsunterlagen setzen sich aus dem Bewerbungsformular (siehe „Weitere Informationen“) sowie den dort unter Ziffer IV genannten Anlagen zusammen. Bitte beachten Sie zudem die Einverständniserklärung auf Grundlage der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
- Es können nur vollständige und fristgerecht eingereichte Bewerbungen berücksichtigt werden.
- Die übermittelten Unterlagen werden ausschließlich für das Auswahlverfahren verwendet und nach Abschluss des Verfahrens zurückgeschickt oder vernichtet.
Ihre Bewerbung können Sie bis zum 15. Oktober 2025 per E-Mail an deutsch-franzoesischer-preis@bundestag.de einreichen.