Der Petitionsausschuss bildet seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland die Schnittstelle zwischen dem Bundestag und seinem Souverän, den Bürgerinnen und Bürgern. Er garantiert den Menschen die Möglichkeit, sich mit Bitten, Beschwerden und Anregungen an das deutsche Parlament zu wenden – sowohl in eigener Sache als auch im Interesse der Allgemeinheit. Damit ist er ein Seismograf, der die aktuelle Stimmung in der Bevölkerung aufzeichnet. Seine 26 Mitglieder nehmen sich aller Bitten und Beschwerden an, die den Petitionsausschuss erreichen und in die Zuständigkeit des Bundes fallen, und prüfen sie sorgfältig. Manche Anliegen fallen wegen des föderalistischen Prinzips der Bundesrepublik Deutschland in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Auf dem gemeinsamen Petitionsportal des Bundes und der Länder gibt es eine Übersicht aller Petitionsausschüsse samt der jeweiligen Kontaktdaten: https://petitionsportal.de