Der Petitionsausschuss bildet seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland die Schnittstelle zwischen dem Bundestag und seinem Souverän, den Bürgerinnen und Bürgern. Er garantiert den Menschen die Möglichkeit, sich mit Bitten, Beschwerden und Anregungen an das deutsche Parlament zu wenden – sowohl in eigener Sache als auch im Interesse der Allgemeinheit. Damit ist er ein Seismograf, der die aktuelle Stimmung in der Bevölkerung aufzeichnet. Der Ausschuss nimmt sich aller Bitten und Beschwerden an, die ihn erreichen und in die Zuständigkeit des Bundes fallen, und prüft sie sorgfältig.
Manche Anliegen fallen aufgrund des föderalistischen Prinzips der Bundesrepublik Deutschland in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Auf dem gemeinsamen Petitionsportal des Bundes und der Länder finden Sie sowohl eine Übersicht aller Petitionsausschüsse der Länder als auch die jeweiligen Kontaktdaten, falls Sie Ihre Bitte oder Beschwerde dort einreichen möchten.
Das Gemeinsame Petitionsportal des Bundes und der Länder finden Sie unter: https://petitionsportal.de