Schriftführerinnen und Schriftführer des 21. Deutschen Bundestages

Die Schriftführerinnen und Schriftführer sitzen rechts und links neben der amtierenden Präsidentin oder dem amtierenden Präsidenten. (© DBT/ Thomas Imo / photothek/ DBT)
Schriftführer sind Abgeordnete, die der Bundestag auf Vorschlag ihrer Fraktionen in dieses Amt wählt. In der 21. Wahlperiode gibt es 64 Schriftführerinnen und Schriftführer, die sich an Sitzungstagen abwechseln. Je zwei Schriftführer bilden mit der amtierenden Bundestagspräsidentin den Sitzungsvorstand. Sie sitzen links und rechts neben der amtierenden Präsidentin. In der Regel gehört einer den Regierungsfraktionen und einer der Opposition an.
Die Schriftführer nehmen Anträge und Wortmeldungen entgegen, verlesen Schriftstücke, führen Rednerlisten, überwachen die Korrekturen des Plenarprotokolls und stellen das Ergebnis von Abstimmungen fest.