Das Gremium nach § 3 des Bundesschuldenwesengesetzes übt die parlamentarische Kontrolle über das Schuldenwesen des Bundes aus. Es wird vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) über alle Fragen des Schuldenwesens des Bundes unterrichtet. Des Weiteren wird das Gremium von der Bundesregierung gemäß § 69a der Bundeshaushaltsordnung über alle Fragen der Beteiligungen des Bundes an privatrechtlichen Unternehmen sowie der Beteiligungsführung durch die Bundesregierung unterrichtet. Zum 1. Januar 2018 hat das Gremium die Aufgaben des bisherigen Finanzmarktgremiums übernommen. Im Rahmen dieser parlamentarische Kontrollaufgabe gemäß § 10a des Stabilisierungsfondsgesetzes (StFG) wird das Gremium vom BMF zu allen Fragen, die das Sondervermögen „Finanzmarktstabilisierungsfonds“ betreffen, unterrichtet. Mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz vom 27. März 2020 hat das Gremium die parlamentarische Kontrollaufgabe nach § 10a i.V.m. § 25 Absatz 5 StFG für das neu errichtete Sondervermögen „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ (WSF) übertragen bekommen. Aus dem WSF wurden in der Corona-Krise Stabilisierungsmaßnahmen für Unternehmen der Realwirtschaft gewährt. Der WSF wurde im Jahr 2022 für die Abfederung der Folgen der Energiekrise reaktiviert, das Bundesfinanzierungsgremium hat gemäß § 10a i.V.m. § 26e Absatz 2 StFG die parlamentarische Kontrollfunktion inne.