Ausschüsse

Zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Die Wahlprüfung ist gemäß Artikel 41 Absatz 1 Grundgesetz (GG) Sache des Bundestages. Eine Prüfung erfolgt nur auf Einspruch, der Deutsche Bundestag wird also nicht von sich aus tätig.

Das Verfahren der Wahlprüfung ist im Wahlprüfungsgesetz geregelt. Gemäß § 2 Wahlprüfungsgesetz kann u.a. jeder Wahlberechtigte und jede Gruppe von Wahlberechtigten innerhalb von zwei Monaten nach dem Wahltag Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl einlegen. Der Einspruch ist schriftlich beim Deutschen Bundestag, Wahlprüfungsausschuss, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, einzureichen. Ein Einspruch per einfacher E-Mail ist nicht ausreichend. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zu Wahleinsprüchen.

Bitte beachten Sie, dass Einsprüche erst nach dem Wahltag eingelegt werden können.

Die Frist zur Einlegung von Einsprüchen endet am 23. April 2025 um 24:00 Uhr.