Ausschüsse

Ausschüsse

Anmeldung zu öffentlichen Anhörungen

Zur Information über einen Gegenstand seiner Beratung kann der Verteidigungsausschuss gemäß § 70 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages öffentliche Anhörungen von Sachverständigen, Interessenvertreterinnen und -vertretern sowie anderen Auskunftspersonen vornehmen. Die entsprechenden Dokumente dazu (Gesetzentwürfe, Anträge, Tagesordnungen, Stellungnahmen, Protokolle) finden Sie auf dieser Seite.

An einer öffentlichen Anhörung interessierte Besucherinnen und Besucher werden gebeten, sich spätestens zwei Werktage vor der Anhörung mit folgenden Angaben per E-Mail (verteidigungsausschuss@bundestag.de) beim Sekretariat des Ausschusses anzumelden:

  • Datum und Thema der Anhörung
  • Name und Vorname
  • Geburtsdatum

Sofern Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt sein sollten, benötigt das Sekretariat zur Organisation etwaig benötigter Hilfe sowie aus brandschutztechnischen Gründen (besondere Evakuierungsanforderungen) einen frühzeitigen Hinweis.

Wegen des teilweise großen öffentlichen Interesses können wir Ihre Anmeldung grundsätzlich nicht bestätigen. Interessenten, die auf Grund der begrenzten Kapazität keinen Platz mehr im Anhörungssaal erhalten, werden per E-Mail informiert. Bringen Sie zur Einlasskontrolle bitte einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.

Die Polizei beim Deutschen Bundestag führt für Besucherinnen und Besucher, die aufgrund einer Anmeldung Zutritt zu den Liegenschaften des Deutschen Bundestages erhalten, auf Grundlage des § 2 Absatz 6c der Hausordnung des Deutschen Bundestages eine Zuverlässigkeitsüberprüfung insbesondere durch Einsichtnahme in das Informationssystem der Polizei beim Deutschen Bundestag und in das Informationssystem der Polizei (INPOL) durch. Die bei der Anmeldung übermittelten personenbezogenen Daten (Name, Vorname und Geburtsdatum) werden nach Beendigung des Besuches gelöscht beziehungsweise vernichtet.

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen des Deutschen Bundestages (htpps://www.bundestag.de/datenschutz).

Bitte bringen Sie zur Einlasskontrolle einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit und melden Sie sich zum Einlass je nach Veranstaltungsort der Anhörung

  • im Paul-Löbe-Haus (PLH) am Eingang West, Konrad-Adenauer-Str. 1 (gegenüber Bundeskanzleramt),
  • im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (MELH) am Eingang Adele-Schreiber-Krieger-Str. 1.

Es ist ratsam, kurz vor dem Termin der Anhörung die Raumangabe auf unserer Internetseite noch einmal zu überprüfen, da sich diese kurzfristig ändern kann.

Während der öffentlichen Veranstaltung dürfen durch die Besucherinnen und Besucher keine Foto-, Ton- oder Filmaufnahmen gemacht werden. Mobiltelefone müssen lautlos gestellt sein. Ein Rede- und Fragerecht besteht nicht. Im Übrigen gilt während der Sitzung wie für den gesamten Aufenthalt in den Gebäuden des Deutschen Bundestages dessen Hausordnung. (http://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/go_btg/anhang1/249296)

Öffentliche Anhörungen