Dr. jur. Maria-Lena Weiss

CDU/CSU

Maria-Lena Weiss
Maria-Lena Weiss (© Maria-Lena Weiss/Tobias Koch)

Geboren am 4. April 1981 in Tuttlingen.

2000 bis 2005 Studium der Rechtswissenschaften Universität Konstanz, erstes Staatsexamen; 2006 bis 2008 juristischer Vorbereitungsdienst, zweites Staatsexamen Landgericht Konstanz; 2009 bis 2010 Aufbaustudium zur Magistra Verwaltungswissenschaften Deutsche Hochschule Speyer.

2008 bis 2010 Europäisches Parlament, parlamentarische Referentin bei Dr. Andreas Schwab, MdEP; 2011 Becker/Büttner/Held München, Anwältin im Energierecht; 2011 bis 2014 W2K Rechtsanwälte; 2013 bis 2015 Institut für Berg- und Energierecht der Ruhr-Universität Bochum, wissenschaftliche Mitarbeiterin von Prof. Dr. Johann-Christian Pielow; seit 2014 Lehrbeauftragte an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg; seit 2014 Wirsing Rechtsanwälte.

1998 Eintritt in die Junge Union, verschiedene Ämter - Pressereferentin, Schriftführerin, stellvertretende Kreisvorsitzende und Mitglied im Bezirksvorstand; 2007 bis 2011 Kreisvorsitzende der Jungen Union Tuttlingen; 2008 bis 2012 stellvertretende Landesvorsitzende der Jungen Union Baden-Württemberg; seit 2011 Mitglied CDU-Kreisvorstand und Mitglied im CDU-Landesvorstand; 2013 bis 2015 Bezirksvorsitzende der Jungen Union Südbaden; 2015 bis 2016 Mitglied Deutschlandrat der Jungen Union Deutschland; seit 2015 Kreisvorsitzende CDU-Kreisverband Tuttlingen; seit 2018 Mitglied Bundesfachausschuss Soziale Sicherung und Arbeitswelt; seit 2014 Stadträtin in Mühlheim an der Donau; seit 2019 Mitglied Kreistag Landkreis Tuttlingen; stellvertretende Fraktionsvorsitzende.

Seit 2021 Mitglied des Deutschen Bundestages.

[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]

Ordentliches Mitglied

Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

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