Uwe Schmidt
Hafenfacharbeiter SPD

Geboren am 14. Februar 1966 in Bremerhaven; evangelisch; verheiratet; ein Kind.
1983 Realschulabschluss an der Johann-Gutenbergschule in Bremerhaven; 1986 Abschluss zum KFZ-Mechaniker; seit 1987 Hafenarbeiter beim Gesamthafenbetrieb Bremerhaven (GHB); 1989 Abschluss zum Hafenfacharbeiter; seit 1987 Hafenarbeiter beim Gesamthafenbetrieb im Lande Bremen GmbH (GHB) in Bremerhaven; 1995 bis 2022 Betriebsratsmitglied beim GHB Bremerhaven; 2012 bis 2018 Betriebsratsvorsitzender beim GHB Bremerhaven und Gesamtbetriebsratsvorsitzender des GHB.
2010 Eintritt in die SPD; 2014 bis 2022 Vorsitzender der AfA Bremerhaven und stellv. Landesvorsitzender der AfA Bremen; 2018 – 2022 stellv. Bundesvorsitzender der AfA; 2011 bis 2015 Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven; 2015 bis 2017 Mitglied der Bremischen Bürgerschaft, dort Mitglied im Haushalts- und Finanzausschuss, Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen, Rechnungsprüfungsausschuss und der Staatlichen Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen.
Seit 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages für den Wahlkreis 55 Bremen II-Bremerhaven; 19. LP Mitglied im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur und im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft; 20. LP Mitglied im Verkehrsausschuss, Mitglied in der Kommission des Ältestenrates für Bau- und Raumangelegenheiten und stellv. Mitglied im Haushaltsausschuss (Berichterstatter Einzelplan 25), Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen, Wirtschaftsausschuss:
seit 2021 Sprecher des Seeheimer Kreises in der SPD-Bundestagsfraktion.
seit 2022 Vorsitzender (Lotse) der Küstengang in der SPD-Bundestagsfraktion.
Mitgliedschaften:
seit 1985 Mitglied bei ver.di.
seit 2019 Mitglied bei IG Metall, IG BCE und IG BAU.
seit 2020 Mitglied im Stadtfeuerwehrverband Bremerhaven e.V.
seit 2023 Mitglied bei der Weserbrücke e.V.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Wahlkreismandat
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.