Dr. Philipp Rottwilm
Bürgermeister SPD

Geboren am 28. August 1984 in Lüdinghausen.
Persönliches
Berufserfahrung
Seit 2025 Mitglied des Deutschen Bundestags
2018 bis 2025 Hauptamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Neuental, Hessen;
2016 bis 2017 KPMG, Senior Berater – Öffentlicher Sektor;
2011 bis 2016 University of Oxford, UK, Wissenschaftlicher Mitarbeiter;
2013 bis 2014 Reuters Institute for the Study of Journalism, University of Oxford, Research Fellow;
2011 Wolfgang Tiefensee (BM a.D.), Mitarbeiter Abgeordnetenbüro Berlin;
2006 bis 2009 Zahlreiche Praktika und Studentische Tätigkeiten;
2004 Holiday Inn, London, UK, Hotel-Mitarbeiter, Konferenzen & Banquetveranstaltungen;
2003 bis 2004 Hardtwaldklinik I, Bad Zwesten, Zivildienst als Krankenpfleger.
Ausbildung
2011 bis 2016 University of Oxford, UK, Doktor in Politischer Ökonomie; 2014 bis 2015 Humboldt-Universität zu Berlin, Gastwissenschaftler; 2005 bis 2010 Universität Mannheim, Diplom – Kaufmann; 2010 Harvard University, USA, Visiting Fellow, Department of Government; 2009 Harvard University, USA, Auslandssemester, Department of Government; 2008 Universitá Bocconi – Italien, Auslandssemester, Finanzen und Intern. Management; 2003 Abitur, CJD Jugenddorf-Christophorusschule Oberurff, Bad Zwesten
Politisches Engagement
Stellv. Landesvorsitzender der SPD Hessen (seit 2024); Stellv. Vorsitzender der Landesgruppe Hessen in der SPD Bundestagsfraktion; Kreisvorsitzender SPD Schwalm-Eder/Hessen (seit 2021); Mitglied des Kreistages des Schwalm-Eder Kreises (seit 2016); Stellv. Fraktionsvorsitzender SPD Kreistagsfraktion (seit 2021).
Politische Gremien (aktuell)
Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses des Schwalm-Eder Kreises; Mitglied des Ältestenrates des Kreistags Schwalm-Eder; Mitglied des Finanzausschusses und der Verbandsversammlung der ekom21 – KGRZ Hessen (Dienstleister der hessischen Kommunen); Mitglied des Aufsichtsrates der KIV Thüringen; Dienstleister der Thüringer Kommunen).
Mitglied in zahlreichen Vereinen und Verbänden.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Gewählt über Landesliste
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.