Charlotte Antonia Neuhäuser

Studentin Die Linke

Charlotte Antonia Neuhäuser
Charlotte Antonia Neuhäuser (© Die Linke KV Paderborn/ Niklas Erlanger)

Geboren am 25. November 1998 in Olpe; römisch-katholisch; ledig.

Schulbildung:
2017 Abitur am Priv. Gymnasium der Benediktiner, Meschede;
Oktober 2017 bis August 2018 Rechtswissenschaften, Philipps-Universität Marburg, abgebrochen; Oktober 2018 bis April 2023 Wirtschaftswissenschaften, Universität Paderborn, abgeschlossen mit Bachelor of Science;
April 2023 bis März 2024 Management (M.Sc.) mit Major Human Resource Management und Minor Ethik & Nachhaltigkeit, Universität Paderborn; seit April 2024 BWL (M.Sc.), Universität Paderborn.

beruflicher Werdegang:
Juni 2023 bis März 2024 Wissenschaftliche Hilfskraft mit Bachelorabschluss, Fachgruppe Behavioral Economic Engineering & Responsible Management, Paderborn; Dezember 2021 bis März 2022 Werkstudentin zur Anfertigung der Bachelorarbeit mit dem Thema „Gestalten von Nudges für nachhaltigere Recyclingentscheidungen“, Weidmüller Group, Detmold
Juli 2017 bis Mai 2023 Werkstudentin, Deutsche Post AG, Sundern/Meschede.

Mitgliedschaft in gesellschaftlichen Organisationen und Vereinen:
seit Dezember 2023 Bündnis gegen Rechts, Paderborn; seit Oktober 2024 TVStud, Paderborn; seit Oktober 2024 ehrenamtliche Helferin bei Tafel e.V. Paderborn; seit Dezember 2024 Mitgründerin „Die Ungleichheit muss weg“, Hochschulinitiative Universität Paderborn; seit Dezember 2024 Mitglied bei Verdi.

politischer Werdegang:
seit Juni 2024 Mitglied bei „Die Linke“ und „linksjugend [solid']“; Aufgaben: Basisarbeit, Organisation von Aktiventreffen, Social Media.


[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]

Gewählt über Landesliste

Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

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