Daniela Ludwig
Juristin CDU/CSU

Geboren am 7. Juli 1975 in München; römisch-katholisch; verheiratet; zwei Kinder.
1995 Abitur am Ignaz-Günther-Gymnasium in Rosenheim; Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München und Abschluss als Diplom-Juristin Univ.;
Politischer Werdegang: 1994 Beitritt CSU Ortsverband Kolbermoor; 1996 Beitritt Frauen-Union; 1997 Beitritt Junge Union; 2002 bis 2008 Mitglied des Kolbermoorer Stadtrates; seit 2008 Kreisrätin des Landkreises Rosenheim; seit 2002 Mitglied des Deutschen Bundestages
aktuelle politische Ämter: Mitglied im CSU Präsidium; Mitglied im CSU Parteivorstand
19. Wahlperiode: Drogenbeauftragte der Bundesregierung
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag: Vorsitzende des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung; Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für jüdisches Leben in Deutschland und für die Beziehungen zum Staat Israel; Ausschuss für Bildung und Forschung und Technikfolgenabschätzung; Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion; Parlamentskreis Mittelstand
Ehrenämter: Kreisrätin, Landkreis Rosenheim; Kreisvorsitzende des Bayerischen Roten Kreuzes, Kreisverband Rosenheim; Aufsichtsrätin RoMed Kliniken (Kliniken der Stadt und des Landkreises Rosenheim GmbH); Mitglied im Beirat des Vorstandes Freundeskreis Yad Vashem Deutschland e.V.; Schatzmeisterin des FC Bayern Fanclubs im Deutschen Bundestag; Schirmherrin des Bundesverbandes Konduktive Förderung BKF; Vorstandsmitglied Fortschritt Rosenheim e.V.; Schirmherrschaft Förderverein Kinderklinik Rosenheim; Kuratoriumsmitglied in der Emmy Schuster-Holzhammer Stiftung; Schirmherrin Petö-Kindergarten Sonnenschein in Rosenheim-Oberwöhr; Schirmherrschaft für die Pflegestiftung Meltl.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Wahlkreismandat
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.