Helge Lindh

SPD

Helge Lindh
Helge Lindh (© Photothek)

Geboren am 6. Dezember 1976 in Wuppertal.

Angelo-Roncalli-Grundschule / Städtische Katholische Grundschule Reichsgrafenstraße; Wilhelm-Dörpfeld-Gymnasium, Abitur; Studium der Angewandten Kulturwissenschaften an der Universität Lüneburg; Studium Diplom-Soziologie an der Universität Bielefeld; Studium Germanistik, Geschichte, Soziologie an der Universität Bielefeld; Studium Neuere Deutsche Philologie, Germanistische Sprachwissenschaft, Neuere und Neueste Geschichte einschl. Landesgeschichte, Soziologie an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.

Bis 2017 Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Landtag NRW, tätig für die SPD-Landtagsabgeordneten Andreas Bialas, Josef Neumann, Dietmar Bell

Mitglied bei folgenden Organisationen: AWO; IG Metall; Förderverein Historisches Zentrum Wuppertal; Initiative Internationales Tanzzentrum Pina Bausch Wuppertal – Verein der Freunde und Förderer; Förderverein Konsumgenossenschaft Vorwärts Münzstraße; Sozialistische Jugend Deutschland – Die Falken; Thomas Mann Gesellschaft Düsseldorf; Else-Lasker-Schüler-Gesellschaft; Initiative IN UNSERER MITTE; Kulturforum der Sozialdemokratie Wuppertal; Bürgerverein Kothener Freunde; Friedrich-Spee-Akademie; SGK. Initiative für die Kultur in Deutschland; Sea-Eye e. V.; Herzinitiative Wuppertal; Greenpeace; Amnesty International Initiator und Leitung IN UNSERER MITTE;

Seit 1999 Mitglied der SPD; 2010 und 2011 stellvertretender Vorsitzender der Jusos Wuppertal; seit 2012 Beauftragter Politische Bildung im Vorstand SPD Wuppertal, Wiederwahl 2014, Wiederwahl 2016; Vorsitzender PG Migration, seit 2015 AG Migration und Vielfalt Wuppertal (Gründung und Vorsitz);

Seit 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages (Sprecher der AG Demokratie der SPD-Bundestagsfraktion); seit 2021 Mitglied im Vorstand der Herzinitiative Wuppertal; Mitglied im Kuratorium des Deutschen Historischen Museums; stellvertretendes Mitglied im Kuratorium der Bundeszentrale für politische Bildung.



[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]

Wahlkreismandat

Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.