Daniel Kölbl
Bankkaufmann, Abteilungsdirektor CDU/CSU

Geboren am 29. Oktober 1993 in Elmshorn; evangelisch; ledig.
Akademischer und beruflicher Werdegang:
2013 Abitur am Ludwig-Meyn-Gymnasium in Uetersen, duales Studium bei der Hamburger Sparkasse AG, 2015: Abschluss zum Bankkaufmann, 2016: Abschluss zum Bachelor of Science in Business Administration.
Firmenkundenbetreuer-Nachwuchsprogramm im StartUp-Center bei der Hamburger Sparkasse AG, 2018 Abschluss zum Firmenbetreuer, tätig im Kompetenz-Center-Heilberufe, berufsbegleitendes Masterstudium, März 2019: Abschluss Master of Science in Global Management & Governance. Anfang 2020 Firmenbetreuer bei IKB Deutsche Industriebank AG, seit April 2024 Abteilungsdirektors.
Politischer Werdegang:
seit März 2025 Direkt gewählter Bundestagsabgeordneter des Kreises Pinneberg; seit Juni 2023 Erster stellvertretender Landrat des Kreises Pinneberg; seit Juni 2023 Bürgervorsteher der Stadt Tornesch; seit Juni 2018 Direkt gewählter Kreistagsabgeordneter des Kreises Pinneberg; seit Juni 2018 Direkt gewählter Ratsherr der Stadt Tornesch; seit Dezember 2017 Vorstandsmitglied im CDU Kreisverband Pinneberg; seit November 2015 Stadtverbandsvorsitzender der CDU Tornesch; Juni 2013 bis Mai 2018 Bürgerliches Mitglied in der Kommunalpolitik der Stadt Tornesch; September 2013 bis Oktober 2015 Vorstandsmitglied im CDU Stadtverband Tornesch; April 2014 bis Oktober 2016 Vorsitzender der JU Tornesch-Uetersen; März 2013 bis April 2014 Stellvertretender Vorsitzender der JU Tornesch-Uetersen.
Ehrenamtliches Engagement außerhalb der Politik:
Juni 2009 bis Dezember 2024 Tischtennis-Jugendtrainer beim TuS Esingen e.V.; Mai 2009 bis April 2013 Jugendranglistenwart & Jugendausschussmitglied im KTTV Pinneberg.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Wahlkreismandat
Schleswig-Holstein
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.
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