Axel Knoerig

Kommunal- und Politikwissenschaftler CDU/CSU

Axel Knoerig
Axel Knoerig (© Axel Knoerig/ Sigi Schritt)

Geboren am 1. März 1967 in Bassum; verheiratet; ein Kind.

1973 bis 1979 Grundschule/Orientierungsstufe in Bassum; 1980 bis 1987 Gymnasium Syke (Abitur); 1987 bis 1988 Wehrdienst (Oberstleutnant d. R.); 1989 bis 1996 Politikstudium an der Universität Bonn (Schwerpunkt Kommunal- und Verwaltungswissenschaften).

1996 Referent für öffentliche Aufgaben und Dienstleistungen (Bundes-, Landesministerien/Kommunen) in der Zentrale der Deutschen Telekom AG; 1998 Projektmanager in der DeTeSys-Zentrale Frankfurt, Dienstsitz Berlin; 2000 Marketingfachmann in der Hauptstadtrepräsentanz der Deutschen Telekom AG; seit 2009 Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Diepholz/Nienburg I.

1980 Eintritt in die Junge Union; 1986 Eintritt in die CDU; 1986 bis 1997 Mitglied des Stadtrates Bassum; 1988 Eintritt in die CDA (Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft); 1991 bis 2001 und seit 2011 Mitglied des Diepholzer Kreistages; 2000 bis 2014 Vorsitzender des CDU-Samtgemeindeverbandes Kirchdorf; seit 2001 Mitglied im Samtgemeinderat Kirchdorf; 2011 bis 2019 Beisitzer im Bundesvorstand der CDA; seit 2012 Mitglied in der Stiftung Christlich-Soziale Politik e. V.; seit 2013 Mitglied im Vorstand des CDU-Bezirksverbandes Hannover; seit 2014 Vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Diepholz; seit 2016 Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Landkreis Diepholz; seit 2019 stellvertretender Vorsitzender der CDA Deutschlands; 2021 bis 2025 Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Seit 2003 Spartenleiter Boxen im TuS Syke; seit 2010 stellvertretender Vorsitzender des Kreissportbundes Diepholz; seit 2011 Gründungsmitglied des Sport-Fördervereins Landkreis Diepholz; seit 2011 Vorsitzender des Samtgemeinderates Kirchdorf; seit 2013 Mitglied im Stiftungsrat des Kinderhospizes Löwenherz e. V. Syke.



[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]

Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.