Dr. Kirsten Kappert-Gonther

Ärztin Bündnis 90/Die Grünen

Dr. Kirsten Kappert-Gonther
Dr. Kirsten Kappert-Gonther (© Bündnis 90/Die Grünen Landesverband Bremen/ Caspar Sessler)

Geboren am 3. November 1966 in Marburg; evangelisch; verheiratet; zwei Kinder.

Schulbildung und beruflicher Werdegang:
1985 Abitur; 1985 bis 1993 Studium der Humanmedizin in Marburg; 1994 Promotion über Traumafolgestörungen; 1994 bis 2001 Weiterbildung zur Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie; 1999 bis 2001 ärztliche Co-Leitung einer Rehabilitationseinrichtung für psychisch Kranke in Gütersloh; 2002 bis 2005 Aufbau und Leitung einer psychiatrischen Ambulanz in Bremen; 2004 bis 2011 Dozentin an der Hochschule für Künste im Sozialen in Ottersberg; seit 2005 niedergelassen in eigener Praxis für Psychotherapie in Bremen (Praxis wird seit 2017 vertreten).

politischer Werdegang:
seit 2002 Mitglied bei Bündnis 90/Die Grünen; 2011 bis 2017 Mitglied der Bremischen Bürgerschaft; Sprecherin für Gesundheits-, Religions- und Kulturpolitik; 2015 bis 2017 stellvertretende Fraktionsvorsitzende; seit 2017 Mitglied des Bundestages; seit 2017 Mitglied im Gesundheitsausschuss; 20. WP amtierende Vorsitzende des Gesundheitsausschuss.

Mitgliedschaften in gesellschaftlichen Organisationen:
1. Vorsitzende der Aktion Psychisch Kranke (APK) e.V.; Präsidentin der Bundesvereinigung für Prävention und Gesundheitsförderung (BVPG); Vorstandsmitglied Deutsch-Israelische Gesellschaft Bremen/Unterweser e.V.; Vorstandsmitglied Theaterfreunde Bremen e.V..

Mitgliedschaften:
Arbeitskreis Frauengesundheit e.V.; Deutsche Parlamentarische Gesellschaft e.V.; Förderverein Kinderzentrum Bremen e.V.; Gesellschaft für aktuelle Kunst e.V.; Greenpeace e.V.; Junges Theater Bremen e.V.; Kunsthalle Bremen; LEAP (Law Enforcement Against Prohibition) Deutschland e.V.; Museumsfreunde Weserburg e.V.; notruf Bremen – Psychologische Beratung bei sexueller Gewalt; Spitzenfrauen Gesundheit e.V.; Treffpunkt Natur & Umwelt e.V – Projektfläche QuerBeet; Weserbrücke e.V.; WWF Deutschland.


[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]

Gewählt über Landesliste

Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.