Dr. Gregor Gysi

Rechtsanwalt Die Linke

Gregor Gysi
Gregor Gysi (© Deutscher Bundestag/ Inga Haar)

Geboren am 16. Januar 1948 in Berlin.

1954 bis 1966 Schulausbildung bis zum Abitur.

1962 bis 1964 Ausbildung zum Facharbeiter für Rinderzucht; 1966 bis 1970 Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt Universität zu Berlin mit dem Abschluss als Diplom-Jurist; 1970 und 1971 Ausbildung als Richterassistent an Gerichten in Berlin; 1971 Ausbildung als Praktikant im Kollegium der Rechtsanwälte in Berlin, Aufnahme in das Kollegium und Zulassung als Rechtsanwalt am 1. November 1971; 1970 bis 1974 außerplanmäßige Aspirantur an der Humboldt Universität zu Berlin mit dem Abschluss als Doktor Juris. Seit 1971 Tätigkeit als Rechtsanwalt.

Dezember 1989 Vorsitzender der SED (eine Woche), Vorsitzender der SED-PDS (sechs Wochen) und dann Vorsitzender der PDS. Seit 18. März 1990 Mitglied der Volkskammer und Fraktionsvorsitzender; seit 3. Oktober 1990 Mitglied des Bundestages; 1990 bis 1998 Vorsitzender der Abgeordnetengruppe der PDS; 1998 bis 2000 Vorsitzender der Fraktion der PDS. Mitglied im Bundestag bis 2002; Abgeordneter des Berliner Abgeordnetenhauses und Bürgermeister und Senator für Wirtschaft, Arbeit und Frauen in Berlin; August 2002 Rücktritt als Bürgermeister und Ausscheiden aus dem Berliner Abgeordnetenhaus.

Seit 2005 Mitglied des Deutschen Bundestages; 2005 bis 2015 Fraktionsvorsitzender der PDS und ab 2007 der Partei Die Linke; Außenpolitischer Sprecher der Fraktion und Mitglied des Auswärtigen Ausschusses.

Mitglied der Gewerkschaft Verdi, vom 1. FC Union, Schirmherr der DMSG - Landesverband Berlin, Mitglied im Partnerschaftsverein Treptow-Köpenick und im KSV Johannisthal, Mitglied des Beirates für gemeinnützige Zwecke der Spielbank Berlin sowie des politischen Beirates des Bundesverbandes der mittelständischen Wirtschaft (BVMW) und der Rosa-Luxemburg-Stiftung. Ich unterstütze das bundesweite Schulnetzwerk „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“.



[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]

Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.