Martin Gerster

Redakteur SPD

Martin Gerster
Martin Gerster (© Martin Gerster/Maximilian König)

Geboren am 30. August 1971 in Biberach an der Riß; römisch-katholisch; verheiratet; ein Kind.

1978 bis 1982 Braith-Grundschule Biberach; 1983 bis 1991 Pestalozzi-Gymnasium Biberach; 1991 bis 1993 Ausbildung zum Redakteur bei Radio 7; 1994 bis 2002 Studium der Politikwissenschaft, Geschichte und Volkswirtschaftslehre an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz; Magister Artium.
1993 bis 2002 Freier Journalist u. a. für die Schwäbische Zeitung, Radio 7 und ZDF; 1999 bis 2001 Mitarbeit beim Democratic National Commitee in Washington und „Hillary Clinton for Senate“ in New York; Landtagswahlkampf für Ute Vogt, SPD in Baden-Württemberg; 2002 bis 2005 Parlamentarischer Berater im Landtag.

1990 Eintritt in die SPD; 2001 bis 2022 Vorsitzender des SPD-Kreisverbandes Biberach. Seit 2005 Mitglied des Bundestages.

In der 19. Wahlperiode stellvertretender Vorsitzender des Haushaltsausschusses; Obmann der SPD-Fraktion im Rechnungsprüfungsausschuss; ordentliches Mitglied im Vertrauensgremium gemäß § 10a Abs. 2 BHO; stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen, im Innenausschuss sowie im Ausschuss Digitale Agenda.

In der 20. Wahlperiode ordentliches Mitglied im Haushaltsausschuss; Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses; ordentliches Mitglied im Vertrauensgremium gemäß § 10a Abs. 2 BHO; stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Inneres und Heimat. Seit 2022 Vorsitzender der SPD-Landesgruppe Baden-Württemberg.

Mitglied bei der Arbeiterwohlfahrt (AWO), bei der Medienwerkstatt Biberach und im Förderverein Piéla-Bilanga e.V.; Mitgliedschaften im ACE Automobilclub Europa e.V.; Sozialverband Deutschland e.V.; Bürger für artgerechte Nutztierhaltung Oberschwaben e.V.; 2018 bis 2021 Vizepräsident und seit 2021 Präsident der THW-Bundesvereinigung e.V. (ehrenamtlich).


[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]

Gewählt über Landesliste

Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

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