Sascha van Beek

Gesundheits- und Krankenpfleger CDU/CSU

Sascha van Beek
Sascha van Beek (© Sascha van Beek / Niclas Brosthaus (Tonic))

Geboren am 16. Juni 1983 in Geldern; römisch-katholisch; verheiratet; zwei Kinder.

Aufgewachsen in Sonsbeck. Lebt seit 2004 Frau und Kindern in Alpen-Veen.

Nach der Ausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik berufliche Erfahrungen als Tontechniker und Leiter der Veranstaltungstechnik in einem Ferienclub. Anschließend Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger und berufsbegleitendes Studium für Katastrophenmanagement im Gesundheitswesen in Wales. 2013 Abschluss mit dem Master of Science in Disaster Healthcare. Von 2018 bis 2023 Regionalleiter Medizincontrolling für einen katholischen Krankenhausverbund am Niederrhein tätig. Von 2023 bis zum Eintritt in den Bundestag Ansprechpartner für Kommunen und Kooperationen bei einem Projektierer für Windenergieanlagen.

Ehrenamtliches Engagement im Jugendrotkreuz und Fortsetzung bis heute im Deutschen Roten Kreuz. Stellvertretender Bereitschaftsleiter des DRK-Ortsvereins Alpen e.V. und Vizepräsident des DRK-Kreisverbandes Niederrhein e.V. Mitinitiator der Veener Dorfgespräche, ein Forum für den ländlichen Raum. Langes berufspolitisches Engagement im Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe engagiert und ehemals Vizepräsident der Europäischen Pflegestudentenvereinigung.

Seit 2006 Mitglied der CDU und CDA. 2010 Teilnahme an der Talentschmiede der CDA. Seit 2016 Vorsitzender des CDU-Gemeindeverbandes Alpen und seit 2015 Ratsmitglied der Gemeinde Alpen. Seit 2020 Vorsitz des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses. 2021 zum stellvertretenden Vorsitzenden der CDU im Kreis Wesel gewählt.


[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]

Wahlkreismandat

Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

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