Sören Bartol
Diplom-Politikwissenschaftler SPD

Geboren am 4. September 1974 in Hamburg; evangelisch; ledig.
1993 Abitur in Detmold/Lippe. Studium der Politologie, Jura und Medienwissenschaften in Marburg/Lahn. 2001 Diplom-Politikwissenschaftler.
2000 bis 2002 Mitarbeiter des hessischen Landtagsabgeordneten Ernst-Ludwig Wagner.
1990 Eintritt in die SPD, seit 2001 Mitglied im Kreistag Marburg-Biedenkopf, 2010 bis 2024 Unterbezirksvorsitzender der SPD Marburg-Biedenkopf, seit Oktober 2002 Mitglied des Deutschen Bundestags. 2004 stellvertretender Sprecher und 2011 bis 2013 Sprecher der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der SPD-Fraktion. 2013 bis 2021 stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion für Verkehr und digitale Infrastruktur; Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen; Digitale Agenda; (ab 2018) Wirtschaft.
Seit Dezember 2021 Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Seit März 2024 Landesvorsitzender der SPD Hessen.
Seit November 2024 Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr.
Mitglied im Vorstand von Terra Tech Förderprojekte e. V.; Mitglied NETZWERK.BERLIN, ver.di, AWO, Gegen Vergessen - Für Demokratie e. V., DLRG Marburg, Technologie Transfer Marburg e.V., Freiwillige Feuerwehr Cappel, Waldtalgemeinde e.V., SJD - Die Falken Landesverband Hessen; Ehrenmitglied im Sozialverband Deutschland, Bundestags-Borussen e.V., Vorsitzender des Stiftungsrates der Bundesstiftung Bauakademie; Ständiger Vertreter beim DNK Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz; seit Januar 2023 CO-Vorsitzender im Kuratorium des „Zentrums Weiße Stadt Tel Aviv“ - ein israelisch-deutsches Denkmalschutz- und Architekturzentrum im Max-Liebling-Haus.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Wahlkreismandat
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.