Die Projektgruppe 3 widmet sich dem Staats- und Regierungsaufbau in Afghanistan. Die Mitglieder der Projektgruppe untersuchen, inwiefern die Hilfe zu Beginn des internationalen Einsatzes im Jahr 2001 auf vorhandene staatliche Strukturen in Afghanistan Bezug nahm und darauf aufbaute. Sie beleuchten, ob die besonderen ethnischen, kulturellen und gesellschaftlichen Bedingungen angemessen berücksichtigt und die Ziele richtig gesetzt waren. Die Projektgruppe geht der Frage nach, welche Bedeutung der Entwicklung demokratischer Institutionen sowie der Durchführung von Wahlen beigemessen wurde und inwieweit das Engagement nachhaltig zur Demokratisierung des Landes beitrug. Deutschland beteiligte sich auch am Aufbau einer unabhängigen und menschenrechtsbasierten Justiz in Afghanistan. Diese Aktivitäten nimmt die Projektgruppe ebenso unter die Lupe wie die Bemühungen um Aufbau und Reform des afghanischen Sicherheitssektors mit einer afghanischen Polizei und einer Armee, die für ein staatliches Gewaltmonopol unverzichtbar sind.
Die Bereiche Budget und Finanzen spielen ebenfalls eine wichtige Rolle für einen funktionierenden Staat. Deshalb beschäftigt auch das die Abgeordneten und Sachverständigen, und sie nehmen in den Blick, wie wirksam Infrastruktur, soziale Systeme und Versorgungsstrukturen ausgebaut und verstärkt werden konnten. Hierzu zählt unter anderem das Engagement in den Sektoren Energie, Verkehr und Gesundheit.