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Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. Oktober 2020, in erster Lesung eine Reihe von Vorlagen ohne vorherige Aussprache zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen: 

Recht

Überprüfung von Auslandseinsätze-Beschlüssen: Federführend im Rechtsausschuss beraten werden wird ein Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke zur Änderung des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (19/22726). Die Fraktion will damit ein Verfahren zur rechtlichen Überprüfung von Beschlüssen des Deutschen Bundestages und Eilentscheidungen der Bundesregierung zur Entsendung der Bundeswehr ins Ausland einführen. Die neue Verfahrensart soll eine verfassungsgerichtliche Kontrolle für die Entsendung der Bundeswehr in Auslandseinsätze ermöglichen. Hintergrund ist dem Entwurf zufolge, dass die Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte ins Ausland per Mehrheitsbeschluss des Bundestages bislang nicht ohne Weiteres und unzweifelhaft einer kurzfristigen und umfassenden Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht, etwa auf Initiative einer parlamentarischen Minderheit, zugänglich ist. Angesichts der sowohl verfassungsrechtlichen als auch völkerrechtlichen Implikationen sowie des immensen Eskalationspotenzials militärischer Auslandseinsätze sei eine höchstrichterliche Kontrollmöglichkeit der parlamentarischen Mehrheitsbeschlüsse zur Entsendung bewaffneter Streitkräfte ins Ausland unabdingbar.

Justizkosten und Anwaltsvergütungen: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Justizkosten- und Rechtsanwaltsvergütungsrechts (19/23484) wurde zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen. Die letzte Anpassung habe es im Jahr 2013 gegeben. Demnach soll eine Erhöhung der Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) um zehn Prozent vorgeschlagen werden. In sozialrechtlichen Angelegenheiten sollen die Gebühren um weitere zehn Prozent steigen. Die Gerichtsgebühren sollen ebenfalls linear um zehn Prozent angehoben werden. Auch eine Anpassung der Honorare von Sachverständigen, Dolmetscherinnen und Dolmetschern sowie von Übersetzerinnen und Übersetzern nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) sei vorgesehen. 

Besonderes elektronisches Anwaltspostfach: Ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches weiter zurückstellen“ (19/23153) soll federführend im Rechtsausschuss beraten werden. Nachdem seit 2018 eine passive Nutzungspflicht zum Empfang über das besondere elektronische Anwaltspostfach gelte, gebe es immer wieder technische Schwierigkeiten und Sicherheitslücken, schreibt die Fraktion. Dennoch gelte die aktive Nutzungspflicht ab 2022 und verpflichte Rechtsanwälte dazu, den Gerichten Dokumente elektronisch zu übermitteln. Der Bundestag solle die Bundesregierung deshalb auffordern, Maßnahmen zu ergreifen und gesetzliche Regelungen zu treffen, um eine praktikable und auch für die Anwaltschaft funktionierende Umstellung auf den elektronischen Rechtsverkehr zu ermöglichen und dabei vor allem die aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs für Anwälte zunächst bis 2025 zurückzustellen, bis flächendeckend funktionierende Internetzugänge gewährleistet werden können. 

Landwirtschaft

Änderung des Arzneimittelgesetzes: Der Entwurf der Bundesregierung für ein 17. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (19/23159) soll federführend im Landwirtschaftsausschuss beraten werden. Die Regierung will die Ergebnisse einer Evaluierung des Arzneimittelgesetzes für die Behandlung von Tieren mit Antibiotika umsetzen, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind. Der Bundestag habe seinerzeit die Pflicht zur Evaluierung festgelegt. Ziel sei es, die Antibiotikum-Behandlung von Tieren auf das notwendige Maß zu reduzieren. Das solle dazu beitragen, Resistenzen beim Menschen zu verhindern. Die Evaluierung habe ergeben, dass die Tierhalter durch die Möglichkeit der Digitalisierung einer Meldepflicht entlastet werden können. Deshalb soll die Meldepflicht, die bisher ausschließlich schriftlich erfüllt werden konnte, um die Möglichkeit zur elektronischen Meldung ergänzt werden. Die Evaluierung habe auch ergeben, dass einzelne Meldepflichten nachzubessern sind, um das gesetzliche Ziel zu erreichen. So sollen die Tierhalter künftig neben der Meldung, dass sie ein Antibiotikum anwenden oder angewendet haben, künftig auch melden, wenn sie keines verwenden. Denn es gebe eine nicht zu vernachlässigende Zahl von Tierhaltern, die versehentlich oder wissentlich nicht melden, dass sie ein Antibiotikum einsetzen. Wenn Betriebe bewusst oder unbewusst Anwendungen nicht melden, führe das dazu, dass möglicherweise notwendige Maßnahmen nicht ergriffen werden können, um die Antibiotikum-Menge im Tierbestand zu verringern. Zudem soll künftig auch das Datum des Tages erfasst werden, an dem das Antibiotikum abgegeben oder angewendet wird, um eine genauere Zuordnung zu halbjährlichen Stichtagen für Höchstmengen zu ermöglichen. Dadurch soll die Datenqualität verbessert werden.

Neuanlage von Hecken: Die AfD will die Neuanlage von Hecken als Bestandteile von modernen Agroforstsystemen fördern. Ein entsprechender Antrag (19/23713) soll nun federführend im Landwirtschaftsausschuss beraten werden. Die Regierung solle den Begriff „Hecke als Bestandteil von Agroforstsystemen“ so definieren, dass auf langfristige Nutzung angelegte Hecken oder Gehölzstreifen auch bei längeren Umtriebszeiten nicht als „Wald“ im Sinne des Bundeswaldgesetzes angesehen werden können. Neu angelegte „Hecken als Bestandteile von Agroforstsystemen“ sollten nicht als besonders geschützte Biotope, als Elemente der Biotopvernetzung oder als geschützte Landschaftsbestandteile im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes angesehen werden können, so die Fraktion.

Nachhaltiges Anbausystem: Ebenfalls im Landwirtschaftsausschuss federführend beraten werden soll ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Agroforstsysteme als ein nachhaltiges Anbausystem anerkennen und fördern“ (19/23726). Demnach sollen Agroforstsysteme als Fördertatbestand im Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ aufgenommen werden, da sie eine Ökosystemdienstleistung darstellen. Die Agroforstwirtschaft nutzt bewusst Wechselwirkungen zwischen Gehölz- und Ackerkulturen aus, um ökologische und ökonomische Vorteile zu erzielen. 

Neue Züchtungsmethoden: Die FDP-Fraktion will mit einem Antrag, der im Landwirtschaftsausschuss federführend beraten werden soll, den Einsatz neuer Züchtungsmethoden ermöglichen und nimmt dabei „Genome Editing als eine fortschrittliche Gentechnik, die Pflanzen-DNA präzise verändern“ , in den Blick (19/23694). Auf EU-Ebene solle sich die Bundesregierung nun für eine technologieoffene Überarbeitung des EU-Gentechnikrechts einsetzen, schreiben die Liberalen. Auch sollten Forschungsprojekte für neue Züchtungsmethoden stärker unterstützt werden.

Afrikanische Schweinepest: Ein weiterer Antrag der FDP, bei der die Federführung ebenfalls im Landwirtschaftsausschuss liegen soll, will die „Afrikanische Schweinepest effektiv aufhalten“ (19/23683). Der Antrag nimmt auf den am 10. September 2020 bekanntgewordenen ersten Fall der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland Bezug und fordert eine Reihe von Maßnahmen zur Seucheneindämmung. 

Wirtschaft

Beendigung bilateraler Investitionsschutzverträge: Federführend im Wirtschaftsausschuss beraten werden soll der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Übereinkommen vom 5. Mai 2020 zur Beendigung bilateraler Investitionsschutzverträge zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (19/23485). Das Übereinkommen diene der einheitlichen Umsetzung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im sogenannten Achmea-Urteil. 

In diesem Urteil habe der EuGH die Schiedsklausel in dem bilateralen Investitionsschutzvertrag zwischen den Niederlanden und der Slowakei für unvereinbar mit dem EU-Recht erklärt. Das Urteil sei auf alle Investitionsschutzverträge, die zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Kraft sind, übertragbar. Von der Aufhebung seien alle 14 bilateralen Investitionsschutzverträge betroffen, die Deutschland mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union abgeschlossen hat. 

Inneres

Staatsleistungen an Religionsgesellschaften: Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Ablösung der jährlichen Staatsleistungen an Religionsgesellschaften erreicht werden soll (19/19649). Hintergrund ist dem Entwurf zufolge, dass die deutschen Bundesländer historisch bedingt sogenannte Staatsleistungen an Kirchen und andere Religionsgesellschaften zahlen. Der Gesetzentwurf soll federführend im Innenausschuss beraten werden.

Ausgangsstoffe für Explosivstoffe: Die Bundesregierung will den Zugang zu chemischen Stoffen, die als Ausgangsstoffe für Explosivstoffe missbraucht werden können, stärker regulieren und einschränken (19/23565). Der dazu vorliegende Gesetzentwurf zur Durchführung der EU-Verordnung 2019 / 1148 vom 20. Juni 2019 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe, zur Änderung der EG-Verordnung Nr. 1907 / 2006 und zur Aufhebung der EU-Verordnung Nr. 98 / 2013 wurde zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen. 

Wahlberechtigt ab 16 Jahren: Ein Gesetzentwurf der FDP zur Anpassung des aktiven Wahlrechts (Wahlalteranpassungsgesetz, 19/23687) soll federführend im Innenausschuss beraten werden. Mit der Initiative will die Fraktion erreichen, „dass Menschen ab der Vollendung des 16. Lebensjahres berechtigt sind, bei der Bundestagswahl und der Europawahl ihre Stimme abzugeben“.

Überwachungsgesamtrechnung: Ein Antrag der FDP, der federführend im Ausschuss für Inneres und Heimat beraten werden soll, ist mit „Freiheit und Sicherheit schützen – Für eine Überwachungsgesamtrechnung statt weiterer Einschränkungen der Bürgerrechte“ (19/23695) überschrieben. Eine Vielzahl an Sicherheitsgesetzen ermögliche bereits heute den Zugriff der Behörden auf zahlreiche persönliche Informationen von Privatpersonen durch umfangreiche Datensammlungen und Datenverarbeitungsabläufe, schreiben die Liberalen in ihrer Vorlage. Ziel müsse es aber sein, das Gesamtmaß staatlicher Überwachung so gering wie möglich zu halten. Die Bundesregierung wird deshalb unter anderem dazu aufgefordert, „eine Methodik für eine Überwachungsgesamtrechnung zu entwickeln und vorzulegen, mit der alle bestehenden Datenspeicherungen und Überwachungsbefugnisse zusammengestellt und in ihrer Gesamtheit evaluiert werden“.

Auswärtiges

Vertrag über den offenen Himmel: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wollen mit einem Antrag den „Vertrag über den Offenen Himmel aufrechterhalten“ (19/20788). Federführend soll der Auswärtige Ausschuss die Vorlage beraten. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, sich entschieden für den Erhalt des Vertrags einzusetzen und bei einem Rückzug der USA dafür zu sorgen, dass die verbleibenden Teilnehmer den Vertrag weiter nutzen.

Haushalt

Flüchtlingsbezogene Kosten der Länder: Im Haushaltsausschuss soll der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung der Ergänzungszuweisungen des Bundes nach Paragraf 11 Absatz 4 des Finanzausgleichsgesetzes und zur Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten der Länder (19/23481) federführend beraten werden. Demnach sollen die Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen für die Jahre ab 2020 von insgesamt rund 528 Millionen Euro jährlich auf insgesamt rund 631 Millionen Euro jährlich angehoben werden.

Medien

Rundfunkordnung in Deutschland: Im Ausschuss für Kultur und Medien beraten werden soll ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Eröffnung einer nationalen medienpolitischen Debatte zur Zukunft der Rundfunkordnung in Deutschland im Zeitalter unbegrenzt verfügbarer digitaler Informations-, Bildungs- und Unterhaltungsangebote“ (19/23728). Die Bundesregierung wird aufgefordert, gemeinsam mit den Ländern eine Enquete-Kommission einzurichten, um einen Überblick über die Situation der Massenmedien, über den Wandel im Medienwesen durch die Möglichkeiten der Digitalisierung, über die Veränderungen der Medienkonsumgewohnheiten der Bevölkerung und über Entwicklungen im Journalismus selbst zu schaffen.

Spiele und Spieleautoren: Die FDP-Fraktion fordert, Spiele und Spieleautoren zu würdigen und will „rechtliche und vergütungsrechtliche Rahmenbedingungen verbessern“ (19/23682). Eine Forderung dabei ist, Spieleautoren den Rechtsanspruch auf die Bibliothekstantieme zu gewähren. Der Antrag soll federführend im Ausschuss für Kultur und Medien beraten werden.  

Gesundheit

Private Krankenversicherungen: Ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Lebenslangen Bindungszwang an private Krankenversicherungen abschaffen“ (19/14371) soll federführend im Gesundheitsausschuss beraten werden. Bei einem Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung bleiben der Fraktion zufolge die bis dahin gebildeten Alterungsrückstellungen, mit deren Hilfe Beitragssprünge im Alter vermieden werden sollen, komplett in der privaten Krankenversicherung. Auch bei einem Wechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung könne maximal ein Teil der Alterungsrückstellung in die neue Versicherung übertragen werden. Dadurch verteuerten sich die neuen Tarife erheblich. Die Fraktion fordert, die Alterungsrückstellungen bei einem Versicherungswechsel vollständig auf die neue Krankenversicherung zu übertragen. Auch bei einem Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung sollte die Alterungsrückstellung dorthin übertragen werden. Mit dieser Neuregelung will die Fraktion Restriktionen, die einen Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung bislang verhinderten, abgeschafft werden, so etwa die Regelung, wonach ab 55 Jahren ein Wechsel nicht mehr möglich ist.

Finanzen

Home Office im Steuerrecht: Ebenfalls federführend im Finanzausschuss soll der AfD-Antrag „Der Arbeitsrealität Rechnung tragen – Home-Office wieder absetzbar machen“ (19/23725) beraten werden. Die AfD fordert die Bundesregierung auf, eine angemessene Regelung zu finden, die die steuerliche Absetzbarkeit des Arbeitszimmers einfach und unbürokratisch ermöglicht. Im Einkommensteuergesetz sei eine entsprechende Änderung vorzusehen, damit in Zukunft jeder Arbeitnehmer, der Home Office oder mobiles Arbeiten in Anspruch nimmt oder einen Anspruch darauf hat, die entstandenen Aufwendungen geltend machen kann, unabhängig davon, ob ein betrieblicher Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Bezahlbarer Wohnraum: Ein Gesetzentwurf der FDP will steuerliche Nachteile für Vermieter verhindern, die sozial verträglich vermieten. Das geht aus der entsprechenden Initiative zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (19/23677) hervor, die der Finanzausschuss federführend weiterberaten soll. Damit bezahlbarer Wohnraum erhalten bleibt und Vermieter durch eine sehr günstige Vermietung keine Nachteile erhalten, will die FDP den Paragrafen 21 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes auf Mietverhältnisse unter nahen Angehörigen beschränken. Damit würde für die Vermieter die Möglichkeit geschaffen, auch bei sehr günstigen Mieten Werbungskosten für Vermietung und Verpachtung steuerlich voll abziehen zu können. Davon ausnehmen will die Fraktion Mietverhältnisse zwischen nahen Angehörigen.

Apotheken: „Durch Insolvenz des Rezeptabrechners AvP betroffene Apotheken schnell finanziell unterstützen“ lautet der Titel eines Antrags der FDP-Fraktion (19/23681), der federführend im Finanzausschuss beraten werden soll. Mit dem Unternehmen „AvP Deutschland GmbH“ (AvP) habe einer der größten Rezeptabrechner in Deutschland am 15. September 2020 beim Amtsgericht Düsseldorf einen Insolvenzantrag gestellt. Durch diese zumindest für Außenstehende unvorhersehbare Insolvenz seien unzählige Apotheken ohne eigenes Verschulden in ihrer Existenz bedroht, schreibt die FDP. Sie will, dass die Regierung den allein aufgrund der Insolvenz von AvP in eine existenzbedrohende Finanznot geratenen Apotheken durch eine zügige Auszahlung von Überbrückungskrediten der staatlichen KfW-Bank finanziell hilft. Die FDP hatte die Federführung beim Gesundheitsausschuss gesehen, wurde darin aber nur von der Linken und den Grünen unterstützt, während die Koalitionsfraktionen und die AfD die Federführung beim Finanzausschuss bevorzugten. 

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Analphabetismus beseitigen: „Analphabetismus in Deutschland beseitigen – Schluss mit zweifelhaften Lehrmethoden in der Schule“ – ein mit diesem Titel überschriebener AfD-Antrag (19/23729) soll federführend im Bildungsausschuss beraten werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, mit den zuständigen Gremien eine Evaluation vorzunehmen, die die Ursachen für den geringen Alphabetisierungsgrad in Teilen der deutschen Bevölkerung identifiziert. In Anlehnung an die bei der Evaluation gewonnenen Erkenntnisse solle zusammen mit der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) eine Neuaufsetzung der AlphaDekade erwirkt werden. Entsprechend der ermittelten Schlüsselfaktoren müssten dann konkrete Fördermaßnahmen erarbeitet werden, um der Entstehung eines funktionalen Analphabetismus frühzeitig entgegenzuwirken, heißt es in dem Antrag.

Alphabetisierung: „Alphabetisierung und Grundbildung – Jeder Mensch soll lesen können“ (19/23703). Diese Forderung formulieren die Grünen in einem Antrag, der federführend im Bildungsausschuss beraten werden soll. Unter anderem soll die Bundesregierung ein Forschungsprogramm auflegen, das Ursachen und Abhilfemöglichkeiten bei geringer Literalisierung in Deutschland darstellt. Dazu zählten eine Evaluierung des betroffenen Personenkreises und die Erforschung des mutmaßlichen Zusammenhangs von Lese- und Rechtschreibschwäche und nachfolgender geringer Literalisierung.

Tourismus

Tourismusgipfel im Kanzleramt: Die AfD fordert in einem Antrag (19/23727), der im federführenden Tourismusausschuss beraten werden soll, einen sofortigen Tourismusgipfel im Kanzleramt. Gemeinsam mit den fachlich zuständigen Mitgliedern des Bundeskabinetts solle über ein Konzept zur Bewältigung der Corona-Krise in der Tourismuswirtschaft beraten werden. Dabei solle auch erörtert werden, inwieweit aus Sicht der Branchenvertreter die Erkenntnisse aus der Corona-Krise in die Erarbeitung der Nationalen Tourismusstrategie einfließen sollten.

(vom/ste/29.10.2020)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 19/14371 - Antrag: Lebenslangen Bindungszwang an private Krankenversicherungen abschaffen
    PDF | 237 KB — Status: 23.10.2019
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/19649 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Grundsätze zur Ablösung der Staatsleistungen an Religionsgesellschaften (Staatsleistungsablösungsgesetz - StAblG)
    PDF | 298 KB — Status: 28.05.2020
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  • 19/20788 - Antrag: Vertrag über den Offenen Himmel aufrechterhalten
    PDF | 245 KB — Status: 03.07.2020
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  • 19/22726 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes - Einführung eines Verfahrens zur rechtlichen Überprüfung von Beschlüssen des Deutschen Bundestages und Eilentscheidungen der Bundesregierung zur Entsendung der Bundeswehr ins Ausland
    PDF | 289 KB — Status: 22.09.2020
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  • 19/23153 - Antrag: Aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches weiter zurückstellen
    PDF | 256 KB — Status: 07.10.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/23159 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes
    PDF | 726 KB — Status: 07.10.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/23481 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Ergänzungszuweisungen des Bundes nach § 11 Absatz 4 des Finanzausgleichsgesetzes und zur Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten der Länder
    PDF | 388 KB — Status: 19.10.2020
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  • 19/23484 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 - KostRÄG 2021)
    PDF | 1 MB — Status: 19.10.2020
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  • 19/23485 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 5. Mai 2020 zur Beendigung bilateraler Investitionsschutzverträge zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
    PDF | 1 MB — Status: 19.10.2020
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  • 19/23565 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 98/2013
    PDF | 681 KB — Status: 21.10.2020
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  • 19/23677 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Vermeidung steuerlicher Benachteiligung bei sozial verträglicher Vermietung
    PDF | 338 KB — Status: 27.10.2020
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  • 19/23681 - Antrag: Durch Insolvenz des Rezeptabrechners AvP betroffene Apotheken schnell finanziell unterstützen
    PDF | 234 KB — Status: 27.10.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/23682 - Antrag: Spiele und Spieleautoren würdigen - Rechtliche und vergütungsrechtliche Rahmenbedingungen verbessern
    PDF | 247 KB — Status: 27.10.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/23683 - Antrag: Afrikanische Schweinepest effektiv aufhalten
    PDF | 268 KB — Status: 27.10.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/23687 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des aktiven Wahlrechts (Wahlalteranpassungsgesetz)
    PDF | 330 KB — Status: 27.10.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/23694 - Antrag: Einsatz neuer Züchtungsmethoden ermöglichen
    PDF | 236 KB — Status: 27.10.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/23695 - Antrag: Freiheit und Sicherheit schützen - Für eine Überwachungsgesamtrechnung statt weiterer Einschränkungen der Bürgerrechte
    PDF | 291 KB — Status: 27.10.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/23703 - Antrag: Alphabetisierung und Grundbildung - Jeder Mensch soll lesen können
    PDF | 263 KB — Status: 28.10.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/23713 - Antrag: Neuanlage von Hecken als Bestandteile von modernen Agroforstsystemen fördern
    PDF | 265 KB — Status: 28.10.2020
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  • 19/23725 - Antrag: Der Arbeitsrealität Rechnung tragen - Home-Office wieder absetzbar machen
    PDF | 292 KB — Status: 28.10.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/23726 - Antrag: Agroforstsysteme als ein nachhaltiges Anbausystem anerkennen und fördern
    PDF | 258 KB — Status: 28.10.2020
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  • 19/23727 - Antrag: Tourismusgipfel im Kanzleramt jetzt
    PDF | 251 KB — Status: 28.10.2020
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  • 19/23728 - Antrag: Einsetzung einer Enquetekommission - Für eine neue Rundfunkordnung
    PDF | 293 KB — Status: 28.10.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/23729 - Antrag: Analphabetismus in Deutschland beseitigen - Schluss mit zweifelhaften Lehrmethoden in der Schule
    PDF | 268 KB — Status: 28.10.2020
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Inneres

FDP, Linke und Grüne für „Ablösung der Staats­leistungen an Kirchen“

Die Fraktionen FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben einen gemeinsamen Entwurf „eines Grundsätzegesetzes zur Ablösung der Staatsleistungen“ (19/19273) vorgelegt, den der Bundestag am Donnerstag, 5. November 2020, nach halbstündiger Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen hat.

Wie die drei Fraktionen in dem Gesetzentwurf ausführen, ist die Ablösung der bis dahin an die Kirchen gezahlten Staatsleistungen seit Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung ein Verfassungsauftrag, der auch in das Grundgesetz übernommen wurde. Für die rechtssichere Ablösung der Staatsleistungen durch die Länder sei „ein Grundsätzegesetz des Bundes Voraussetzung, das die Grundsätze der Ablösung durch die Länder regelt“. Die genaue Ausgestaltung der Staatsleistungen sei dann durch die Länder zu regeln.

Staatsleistungen an die Kirchen jährlich circa 548 Millionen Euro

Der Bund habe jedoch bisher kein Grundsätzegesetz erlassen und damit seinen Verfassungsauftrag noch nicht erfüllt, heißt es in der Vorlage weiter. Die beiden christlichen Kirchen erhielten aber so lange Staatsleistungen durch die Länder, bis diese sie durch eine Ablösung entschädigt haben. Derzeit belaufen sich die Staatsleistungen aller Bundesländer an die Kirchen den Angaben zufolge auf jährlich circa 548 Millionen Euro.

Mit dem Gesetzentwurf werden laut Begründung Grundsätze für die Ablösung der Staatsleistungen durch die Länder festgesetzt und dabei „das Äquivalenzprinzip grundsätzlich zum Maßstab der Ablösung gemacht“. Hierbei werde der Wert der Ablösesumme vorab berechnet und den Kirchen aufgrund des Gesetzes grundsätzlich in Geld ausgezahlt. Um eine schiedlich-friedliche Ablösung zu ermöglichen, sollten jedoch auch „individuelle Vereinbarungen außerhalb des Äquivalenzprinzips zwischen Ländern und Kirchen über die Ablösung der Staatsleistungen möglich sein, insbesondere dann, wenn diese nicht in Geld erfolgen soll“. Dem Entwurf zufolge sollen die Länder eine fünfjährige Frist für den Erlass von Gesetzen zur Ablösung der Staatsleistungen haben; die – auch in Ratenzahlungen mögliche – Ablösung soll binnen 20 Jahren abgeschlossen sein. (sto/hau/05.11.2020)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

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Benjamin Strasser

Benjamin Strasser

© Benjamin Strasser/ James Zabel

Strasser, Benjamin

FDP

()
Hermann Gröhe

Hermann Gröhe

© Bundesministerium für Gesundheit/ Jochen Zick

Gröhe, Hermann

CDU/CSU

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Volker Münz

Volker Münz

© Volker Münz/ Bilderparadies Mitterwald, Uhingen

Münz, Volker

AfD

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Prof. Dr. Lars Castellucci

Prof. Dr. Lars Castellucci

© DBT/Stella von Saldern

Castellucci, Prof. Dr. Lars

SPD

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Volker Münz

Volker Münz

© Volker Münz/ Bilderparadies Mitterwald, Uhingen

Münz, Volker

AfD

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Prof. Dr. Lars Castellucci

Prof. Dr. Lars Castellucci

© DBT/Stella von Saldern

Castellucci, Prof. Dr. Lars

SPD

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Benjamin Strasser

Benjamin Strasser

© Benjamin Strasser/ James Zabel

Strasser, Benjamin

FDP

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Prof. Dr. Lars Castellucci

Prof. Dr. Lars Castellucci

© DBT/Stella von Saldern

Castellucci, Prof. Dr. Lars

SPD

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Christine Buchholz

Christine Buchholz

© Christine Buchholz / Wolfgang Hörnlein

Buchholz, Christine

Die Linke

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Konstantin von Notz

Konstantin von Notz

© Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion/ Stefan Kaminski

Notz, Dr. Konstantin von

Bündnis 90/Die Grünen

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Philipp Amthor

Philipp Amthor

© Philipp Amthor/Tobias Koch

Amthor, Philipp

CDU/CSU

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Volker Ullrich

Volker Ullrich

© Dr. Volker Ullrich/Tobias Koch

Ullrich, Dr. Volker

CDU/CSU

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Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 19/19273 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Grundsätzegesetzes zur Ablösung der Staatsleistungen
    PDF | 267 KB — Status: 15.05.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
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Beschluss

  • Überweisung 19/19273 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Inneres

Probleme der Ablösung von Staatsleistungen an Kirchen erörtert

Über 500 Millionen Euro jährlich erhalten katholische und evangelische Kirche als Entschädigung für die Trennung der vermögensrechtlichen Entflechtung von Kirche und Staat. Dass der seit 1919 bestehende Auftrag der Weimarer Reichsverfassung zur Ablösung von diesen Staatsleistungen nun im Bundestag angegangen wird, haben die Sachverständigen bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat unter Leitung von Andrea Lindholz (CDU/CSU) am Montag, 12. April 2021, ausnahmslos begrüßt. Zahler sind die Länder. Aber der Bund müsse die Grundsätze gesetzlich vorgeben, hieß es. Die Experten bewerteten Gesetzentwürfe der AfD-Fraktion (19/19649) und der Fraktionen FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen (19/19273).

„Grundsätzegesetz muss zumindest zwei Punkte regeln“

Der Rechtsanwalt Dr. Michael Adam rechnete vor, dass der Gesetzentwurf der AfD zu einer Entschädigung von drei Milliarden Euro führen würde – Auslaufen der Leistungen bis Ende 2026. Nach den Vorstellungen in dem anderen Gesetzentwurf kämen mindestens 20 Milliarden Euro zusammen, weil danach die Staatsleistungen noch 20 Jahre weiterfließen sollen und eine Ablösung noch obendrauf käme.

Ein Grundsätzegesetz habe zumindest zwei Punkte zu regeln: Der Bund müsse festlegen, welche Rechte von der Kompensation erfasst werden sollen, und habe die maximale Höhe des sich daraus ergebenden Kompensationswerts zu bestimmen. Diese Grundsätze der Ablösung könnten nicht auf Landesebene mittels einvernehmlicher Lösungen mit den betroffenen Kirchen verändert werden.

„Gefahr divergierender Regelungen in den Ländern“

Prof. Dr. Claus Dieter Classen von der Universität Greifswald meinte, finanzielle Dauerleistungen des Staates an die Kirchen stünden in einem gewissen Gegensatz zur Neutralität des Staates in religiösen Fragen und sollten daher beendet werden. Ein schwerer Nachteil des AfD-Gesetzentwurfs sei, dass er die Leistungen schlicht auslaufen lassen wolle. Das genüge nicht der verfassungsrechtlichen Vorgabe.

Am anderen Gesetzentwurf bemängelte er, dass nicht definiert werde, was unter Staatsleistungen zu verstehen sei. Fehle eine bundesgesetzliche Definition, bestehe die Gefahr divergierender Regelungen in den Ländern.

„Ablösung verlangt erhebliche fiskalische Anstrengung“

Prof. Dr. Hans Michael Heinig von der Georg-August-Universität Göttingen machte klar, dass die Ablösung eine erhebliche fiskalische Anstrengung verlange. Dies erkläre unter anderem, warum sie bisher unterblieb. Mit dem Vorstoß von FDP, Linksfraktion und Grünen liege erstmals ein Gesetzentwurf vor, der sich an den  verfassungsrechtlichen Vorgaben orientiere. Das gravierendste Problem dabei sei die Wertbestimmung der Entschädigung.

Der Entwurf orientiere sich am Äquivalenzprinzip. Dem steht nach seiner Darstellung die Frage einer angemessenen Entschädigung gegenüber. Bei deren Berechnung müssten die bisherigen Zahlungen außen vor bleiben. Die Nichtablösung durch den Staat könne nicht den Gläubigern vorgehalten werden. Für ihn wäre denkbar, dass das Bewertungsgesetz nicht nur eine Maximalentschädigung definiert, sondern den Ländern moderate Abweichungen noch oben und unten möglich macht.

„Ablösungskonditionen ein besonders schwieriges Problem“

Prof. Dr. Ansgar Hense (Direktor des Instituts für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands) äußerte zum AfD-Entwurf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. So lasse sich die Ablösung nicht einfach durch eine geringfügig verlängerte Laufzeit der Staatsleistungen erfüllen. Ein besonders schwieriges Problem beim Vorstoß der übrigen drei Oppositionsfraktionen betreffe die Ablösungskonditionen.

Direktionskraft mit Blick auf die Länder dürfte nach seiner Einschätzung ein Grundsätzegesetz wohl vor allem dann entfalten, wenn nicht nur ein vages Prinzip formuliert werde. Mit diesem Entwurf sei eine erste wirklich ernst zu nehmende Gesetzesinitiative zustande gekommen. Dies könne gleichwohl nur ein erster Schritt sein. Aber die Anhörung zeige, dass es jetzt losgehe.

„Religionsgemeinschaften vor Überforderung schützen“

Prof. Dr. Diana zu Hohenlohe (Sigmund-Freud-Privatuniversität Wien) strich heraus, ein Grundsätzegesetz müsse nicht nur eine einheitliche Ablösepraxis sicherstellen, sondern insbesondere auch die betroffenen Religionsgemeinschaften vor einer Überforderung schützen.

Durch den langen Zeitablauf seit dem Weimarer Verfassungsauftrag sei es nicht gerechtfertigt, die Zahlungen sofort oder Ablauf einer Fünf-Jahres-Frist einzustellen. Zu leisten sei eine angemessene Entschädigung, die hinter dem vollen Wertersatz zurückbleiben könne.

„Bundesgesetz würde Länder unter Zugzwang setzen“

Prof. Dr. Stefan Korioth (Ludwig-Maximilians-Universität München) befand, der AfD-Gesetzentwurf scheine davon auszugehen, dass nach langer Zeit der Zahlung der Grund für sie nicht mehr bestehe. Dies verfehle den Verfassungsauftrag. Dagegen sei der andere Gesetzentwurf ein grundsätzlich richtiger Auftakt, auch wenn er an einigen Stellen noch unvollständig oder unklar sei.

Ein Grundsätzegesetz des Bundes würde die Länder unter Zugzwang setzen. Deren kurz- bis mittelfristige Belastungen der Haushalte seien hoch, entfielen aber dann nach einer absehbaren Zeit. Er fragte, ob 2021 der richtige Zeitpunkt für ein solches Gesetz sei angesichts der hohen Belastungen der Länder in den nächsten Jahren wie die Verpflichtungen zur Tilgung der Corona-Schulden.

„Ablösungsgebot ein zwingender Verfassungsbefehl“

Prof. Dr. Joachim Wieland (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer) hielt fest, das Ablösungsgebot sei ein zwingender Verfassungsbefehl. Der Entwurf eines Grundsätzegesetzes von FDP, Linksfraktion und Grünen zur Ablösung der Staatsleistungen halte sich am vorgegebenen verfassungsrechtlichen Rahmen.

Die Orientierung am Äquivalenzprinzip sei zulässig, wenn auch nicht verfassungsrechtlich geboten. Geboten sei die Untersagung des Weiterzahlens der bisher gezahlten Beträge, weil darin keine Ablösung zu sehen wäre.

Gesetzentwurf der AfD

Die AfD-Fraktion will mit ihrem Gesetzentwurf (19/19649) die Ablösung der jährlichen Staatsleistungen an Religionsgesellschaften erreichen. Hintergrund ist, dass die deutschen Bundesländer historisch bedingt sogenannte Staatsleistungen an Kirchen und andere Religionsgesellschaften zahlen. Allein im Jahr 2018 hätten sich diese Leistungen auf etwa 540 Millionen Euro belaufen.

Jeder Bürger, unabhängig davon, ob er Mitglied in einer Konfession ist oder nicht, komme für diese Leistungen an die Kirchen auf. Weiter habe der Staat die Kirchen von allen Steuern befreit. Die Entflechtung der finanziellen Beziehungen von Staat und Kirche sei trotz ausdrücklichem und unbedingtem Verfassungsauftrag bis heute nicht vorgenommen worden. Dem trage der Gesetzentwurf Rechnung.

Gesetzentwurf von FDP, Linksfraktion und Grünen

Die FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen wollen ein „Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen“. In ihrem gemeinsamen Gesetzentwurf (19/19273) führen sie aus, dass die Ablösung der bis dahin an die Kirchen gezahlten Staatsleistungen seit Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung ein Verfassungsauftrag sei, der auch in das Grundgesetz inkorporiert wurde. Für die rechtssichere Ablösung der Staatsleistungen durch die Länder sei „ein Grundsätzegesetz des Bundes Voraussetzung, das die Grundsätze der Ablösung durch die Länder regelt“. Die genaue Ausgestaltung der Staatsleistungen sei dann durch die Länder zu regeln.

Der Bund habe jedoch bisher kein Grundsätzegesetz erlassen und damit seinen Verfassungsauftrag noch nicht erfüllt, heißt es in der Vorlage weiter. Die beiden christlichen Kirchen erhielten aber so lange Staatsleistungen durch die Länder, bis diese sie durch eine Ablösung entschädigt haben. Derzeit belaufen sich die Staatsleistungen aller Bundesländer an die Kirchen den Angaben zufolge auf jährlich circa 548 Millionen Euro.

Äquivalenzprinzip als Maßstab der Ablösung

Mit dem Gesetzentwurf werden laut Begründung Grundsätze für die Ablösung der Staatsleistungen durch die Länder festgesetzt und dabei „das Äquivalenzprinzip grundsätzlich zum Maßstab der Ablösung gemacht“. Hierbei werde der Wert der Ablösesumme vorab berechnet und den Kirchen aufgrund des Gesetzes grundsätzlich in Geld ausgezahlt.

Um eine schiedlich-friedliche Ablösung zu ermöglichen, sollten jedoch auch „individuelle Vereinbarungen außerhalb des Äquivalenzprinzips zwischen Ländern und Kirchen über die Ablösung der Staatsleistungen möglich sein, insbesondere dann, wenn diese nicht in Geld erfolgen soll“. Dem Entwurf zufolge sollen die Länder eine fünfjährige Frist für den Erlass von Gesetzen zur Ablösung der Staatsleistungen haben; die – auch in Ratenzahlungen mögliche – Ablösung soll binnen 20 Jahren abgeschlossen sein. (fla/12.04.2021)

Dokumente

  • 19/19273 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Grundsätzegesetzes zur Ablösung der Staatsleistungen
    PDF | 267 KB — Status: 15.05.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/19649 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Grundsätze zur Ablösung der Staatsleistungen an Religionsgesellschaften (Staatsleistungsablösungsgesetz - StAblG)
    PDF | 298 KB — Status: 28.05.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 130. Sitzung am Montag, dem 12. April 2021, 10.00 Uhr - Öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Protokoll - 130. Sitzung - 12. April 2021 - Staatsleistungsablösungsgesetz

Stellungnahmen

  • Stellungnahme - Dr. Michael Adam, Rechtsanwalt, Berlin - Ablösung von Staatsleistungen - BT-Drucksachen 19/19649, 19/19273 - Ausschussdrucksache 19(4)792 A
  • Stellungnahme - Prof. Dr. Claus Dieter Classen, Universität Greifswald - Ablösung von Staatsleistungen - BT-Drucksachen 19/19649, 19/19273 - Ausschussdrucksache 19(4)792 B
  • Stellungnahme - Prof. Dr. Ansgar Hense, Direktor des Instituts für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands, Bonn - Ablösung von Staatsleistungen - BT-Drucksachen 19/19649, 19/19273 - Ausschussdrucksache 19(4)792 C
  • Stellungnahme - Prof. Dr. Hans Michael Heinig, Georg-August-Universität Göttingen - Ablösung von Staatsleistungen - BT-Drucksachen 19/19649, 19/19273 - Ausschussdrucksache 19(4)792 D
  • Stellungnahme - Prof. Dr. Joachim Wieland, LL.M., Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften, Speyer - Ablösung von Staatsleistungen - BT-Drucksachen 19/19649, 19/19273 - Ausschussdrucksache 19(4)792 E
  • Stellungnahme - Prof. Dr. Diana zu Hohenlohe, LL.M., Sigmund Freud Privatuniversität, Wien - Ablösung von Staatsleistungen - BT-Drucksachen 19/19649, 19/19273 - Ausschussdrucksache 19(4)792 F
  • Stellungnahme - Rat der EKD und Kommissariat der deutschen Bischöfe, Berlin - Ablösung von Staatsleistungen - BT-Drucksachen 19/19649, 19/19273 - Ausschussdrucksache 19(4)794
  • Stellungnahme - Humanistische Union e. V., Berlin - Ablösung von Staatsleistungen - BT-Drucksache 19/19273 - Ausschussdrucksache 19(4)796
  • Stellungnahme - Institut für Weltanschauungsrecht, Oberwesel - Ablösung von Staatsleistungen - BT-Drucksachen 19/19649, 19/19273 - Ausschussdrucksache 19(4)797

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Inneres und Heimat

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Inneres

Gesetzentwürfe zur Ab­lö­sung der Staats­leis­tun­gen an Kirchen abgelehnt

Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. Mai 2021, einen gemeinsamen Entwurf von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen für ein „Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen“ (19/19273) nach halbstündiger Aussprache abgelehnt. In namentlicher Abstimmung votierten 179 Abgeordnete für den Entwurf, 443 lehnten ihn ab, es gab drei Enthaltungen. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat vor (19/29000). Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen wurde zudem der Entwurf der AfD-Fraktion für ein „Staatsleistungsablösungsgesetz“ (19/19649) abgelehnt. Auch dazu lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses vor (19/29351).

Gesetzentwurf von FDP, Linksfraktion und Grünen

Wie die drei Fraktionen in ihrem abgelehnten Gesetzentwurf (19/19273) ausführten, ist die Ablösung der an die Kirchen gezahlten Staatsleistungen seit Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung ein Verfassungsauftrag, der auch in das Grundgesetz übernommen wurde. Für die rechtssichere Ablösung der Staatsleistungen durch die Länder sei „ein Grundsätzegesetz des Bundes Voraussetzung, das die Grundsätze der Ablösung durch die Länder regelt“. Die genaue Ausgestaltung der Staatsleistungen sei dann durch die Länder zu regeln. 

Der Bund habe jedoch bisher kein Grundsätzegesetz erlassen und damit seinen Verfassungsauftrag noch nicht erfüllt, hieß es in der Vorlage weiter. Die beiden christlichen Kirchen erhielten aber so lange Staatsleistungen durch die Länder, bis diese sie durch eine Ablösung entschädigt haben. Derzeit belaufen sich die Staatsleistungen aller Bundesländer an die Kirchen den Angaben zufolge auf jährlich rund 548 Millionen Euro. 

„Äquivalenzprinzip als Maßstab der Ablösung“

Mit dem Gesetzentwurf würden laut Begründung Grundsätze für die Ablösung der Staatsleistungen durch die Länder festgesetzt und dabei „das Äquivalenzprinzip grundsätzlich zum Maßstab der Ablösung gemacht“. Hierbei würde der Wert der Ablösesumme vorab berechnet und den Kirchen aufgrund des Gesetzes grundsätzlich in Geld ausgezahlt. Um eine schiedlich-friedliche Ablösung zu ermöglichen, sollten jedoch auch „individuelle Vereinbarungen außerhalb des Äquivalenzprinzips zwischen Ländern und Kirchen über die Ablösung der Staatsleistungen möglich sein, insbesondere dann, wenn diese nicht in Geld erfolgen soll“. 

Dem Entwurf zufolge sollten die Länder eine fünfjährige Frist für den Erlass von Gesetzen zur Ablösung der Staatsleistungen haben; die –auch in Ratenzahlungen mögliche – Ablösung soll binnen 20 Jahren abgeschlossen sein. 

Gesetzentwurf der AfD

Die AfD-Fraktion will mit ihrem abgelehnten Gesetzentwurf (19/19649) die Ablösung der jährlichen Staatsleistungen an Religionsgesellschaften erreichen. Hintergrund ist, dass die deutschen Bundesländer historisch bedingt sogenannte Staatsleistungen an Kirchen und andere Religionsgesellschaften zahlen. Allein im Jahr 2018 hätten sich diese Leistungen auf etwa 540 Millionen Euro belaufen.

Jeder Bürger, unabhängig davon, ob er Mitglied in einer Konfession ist oder nicht, komme für diese Leistungen an die Kirchen auf. Weiter habe der Staat die Kirchen von allen Steuern befreit. Die Entflechtung der finanziellen Beziehungen von Staat und Kirche sei trotz ausdrücklichem und unbedingtem Verfassungsauftrag bis heute nicht vorgenommen worden. Dem trage der Gesetzentwurf Rechnung. (sto/hau/06.05.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

()
Philipp Amthor

Philipp Amthor

© Philipp Amthor/Tobias Koch

Amthor, Philipp

CDU/CSU

()
Volker Münz

Volker Münz

© Volker Münz/ Bilderparadies Mitterwald, Uhingen

Münz, Volker

AfD

()
Prof. Dr. Lars Castellucci

Prof. Dr. Lars Castellucci

© DBT/Stella von Saldern

Castellucci, Prof. Dr. Lars

SPD

()
Benjamin Strasser

Benjamin Strasser

© Benjamin Strasser/ James Zabel

Strasser, Benjamin

FDP

()
Christine Buchholz

Christine Buchholz

© Christine Buchholz / Wolfgang Hörnlein

Buchholz, Christine

Die Linke

()
Konstantin von Notz

Konstantin von Notz

© Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion/ Stefan Kaminski

Notz, Dr. Konstantin von

Bündnis 90/Die Grünen

()
Marc Henrichmann

Marc Henrichmann

© Marc Henrichmann/ Anja Tiwisina

Henrichmann, Marc

CDU/CSU

()
Barbara Hendricks

Barbara Hendricks

© SPD-Parteivorstand/ Susie Knoll

Hendricks, Dr. Barbara

SPD

()
Volker Ullrich

Volker Ullrich

© Dr. Volker Ullrich/Tobias Koch

Ullrich, Dr. Volker

CDU/CSU

()
Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

()

Dokumente

  • 19/19273 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Grundsätzegesetzes zur Ablösung der Staatsleistungen
    PDF | 267 KB — Status: 15.05.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/19649 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Grundsätze zur Ablösung der Staatsleistungen an Religionsgesellschaften (Staatsleistungsablösungsgesetz - StAblG)
    PDF | 298 KB — Status: 28.05.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/29000 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/19273 - Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen
    PDF | 268 KB — Status: 26.04.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/29351 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Roman Johannes Reusch, Volker Münz, Stephan Brandner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/19649 - Entwurf eines Gesetzes über die Grundsätze zur Ablösung der Staatsleistungen an Religionsgesellschaften (Staatsleistungsablösungsgesetz - StAblG)
    PDF | 260 KB — Status: 05.05.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 19/19273 (Beschlussempfehlung 19/29000: Gesetzentwurf ablehnen)
  • 19:48:27: Beginn der Abstimmung
  • 20:23:01: Ende der Abstimmung
  • endgültiges Ergebnis
  • Gesamt: 625 Ja: 179 Nein: 443 Enthaltungen: 3
  • Gesetzentwurf 19/19273 (Beschlussempfehlung 19/29000: Gesetzentwurf ablehnen) abgelehnt


Gesetzentwurf 19/19649 (Beschlussempfehlung 19/29351: Gesetzentwurf ablehnen) abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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Stand: 30.08.2025