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Geschäftsordnung

Neufassung der Geschäftsordnung des Bundestages geplant

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD planen eine Neufassung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (21/1538). Ihr Antrag wurde am Freitag, 12. September 2025, erstmals beraten. Zur ersten Lesung hatten die Koalitionsfraktionen zudem einen Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (21/1539) vorgelegt. Darin geht es um die Kürzung der Kostenpauschale und die Erhöhung der Ordnungsgelder für Abgeordnete. 

Beide Vorlagen wurden gemeinsam mit zehn Anträgen der AfD zur Änderung der Geschäftsordnung an den federführenden Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen. 

Neufassung der Geschäftsordnung

Die Koalitionsfraktionen verweisen in ihrem Antrag (21/1538) darauf, dass die aktuelle Geschäftsordnung im Wesentlichen auf einer Reform im Jahr 1980 beruht. Die damals eingeführten Regelungen entsprächen in wesentlichen Teilen nicht mehr der parlamentarischen Praxis oder liefen ihr gar zuwider, zum Teil seien sie auch unklar gefasst. Ziel der Reform ist es dem Antrag zufolge, das Parlament als Ort der Debatte und Gesetzgebung zu stärken.

Unter anderem soll in der Geschäftsordnung die Vizepräsidentenwahl getrennt von der Präsidentenwahl geregelt werden. Die Fraktionen wollen deutlich machen, dass das Vizepräsidentenamt von der freien und geheimen Wahl durch den Bundestag abhängt. Dieser Grundsatz soll dem sogenannten Grundmandat vorgehen, wonach jede Fraktion durch mindestens einen Vizepräsidenten im Präsidium vertreten sein sollte. Neu ist auch ein Passus zur Abwahl von Vizepräsidenten. Die Abstimmung über die Abwahl soll einen Antrag von mindestens einem Drittel der Abgeordneten voraussetzen. Wenn mindestens zwei Drittel für die Abwahl stimmen, soll der jeweilige Vizepräsident abgewählt sein.

Bei der Wahl des Bundeskanzlers soll im dritten Wahlgang auch der einzelne Abgeordnete das Vorschlagsrecht erhalten, für den Fall, dass weder der Vorschlag eines Viertels noch von fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages vorliegt. Damit soll eine unverzügliche Wahl im dritten Wahlgang gewährleistet werden.

Gruppen, Reden, Erklärungen

Für die Bildung von Gruppen, Zusammenschlüssen von Abgeordneten unterhalb der Fraktionsstärke, ist eine eigene Regelung vorgesehen. Darin heißt es, dass der Bundestag entsprechend der bisherigen Praxis über die Rechte der Gruppen entscheiden muss. 

Festgelegt werden soll ferner, dass bei einer Aussprache zu einer Vorlage in erster Beratung der erste Redner der einbringenden Fraktion angehören soll. Bei Vorlagen der Bundesregierung oder des Bundesrates sollen deren Vertreter als Erste reden. Bei der Beratung von Beschlussempfehlungen der Ausschüsse soll der erste Redner kein Mitglied oder Beauftragter der Bundesregierung sein. Mündliche Erklärungen zur Abstimmung und Erklärungen außerhalb der Tagesordnung sollen statt bisher höchstens fünf Minuten nur noch bis zu drei Minuten dauern.

Zu Reden von Abgeordneten soll klargestellt werden, dass diese „mit Zustimmung des Präsidenten“ schriftlich zu Protokoll gegeben werden können. „Die Rede sowie alle anderen Beiträge zur Beratung sollen von gegenseitigem Respekt und der Achtung der anderen Mitglieder des Bundestages sowie der Fraktionen geprägt sein“, heißt es wörtlich. Kommt es nicht zu einer Vereinbarung über die Dauer einer Aussprache, soll der Präsident entscheiden, wobei sie höchstens eine Stunde dauern soll und die Redezeit im Stärkeverhältnis der Fraktionen verteilt wird. Auch über die Redezeit fraktionsloser Abgeordneter soll der Präsident im Einzelfall entscheiden.

Ordnungsrufe und Ordnungsgeld

Ist ein Redner während einer Rede dreimal zur Sache gerufen worden, soll ihm der sitzungsleitende Präsident das Wort entziehen müssen und zum selben Verhandlungsgegenstand nicht wieder erteilen dürfen. Ist ein Abgeordneter dreimal während einer Sitzung zur Ordnung gerufen worden, soll er vom sitzungsleitenden Präsidenten für die Dauer der Sitzung aus dem Saal verwiesen werden. Ein Ordnungsruf soll im Einzelfall auch nachträglich bis zum Ende „des auf die Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages folgenden dritten Sitzungstages“ erlassen werden können.

Gegen einen Abgeordneten, der innerhalb von drei Sitzungswochen dreimal zur Ordnung gerufen wurde, soll der sitzungsleitende Präsident mit dem dritten Ordnungsruf zugleich ein Ordnungsgeld von 2.000 Euro, im Wiederholungsfall 4.000 Euro festsetzen. Dies soll bei einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages auch ohne vorherigen Ordnungsruf möglich sein. Im begründeten Einzelfall soll der sitzungsleitende Präsident einem ausgeschlossenen Mitglied die Teilnahme an geheimen Wahlen und namentlichen Abstimmungen ermöglichen können. 

Zwischenfragen, Anhörungen, Ausschussvorsitzende

Künftig sollen Zwischenfragen und Zwischenbemerkungen auch in Aktuellen Stunden möglich sein. Die Rechte der Opposition sollen gestärkt werden, indem eine Frist für die Durchführung von beschlossenen öffentlichen Anhörungen eingeführt wird.

Schließlich ist vorgesehen, die Rechte der Ausschussvorsitzenden zu stärken. Sie sollen zur Einhaltung der parlamentarischen Ordnung und zur Achtung der Würde des Bundestages auffordern, bei Bedarf die Sitzung unterbrechen oder im Einvernehmen mit den Fraktionen beenden können. Wurde die Sitzung aufgrund einer „gröblichen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages“ unterbrochen, soll der Vorsitzende mit Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der anwesenden Ausschussmitglieder den betreffenden Abgeordneten von der Sitzung ausschließen können. 

Änderung des Abgeordnetengesetzes

Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (21/1539) sieht vor, dass einerseits das Ordnungsgeld und andererseits der Abzug von der Kostenpauschale höher ausfallen sollen als bisher. Die sitzungsleitende Präsidentin oder der Präsident kann derzeit bei Plenarsitzungen wegen einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Hauses oder der Hausordnung des Bundestages gegen Abgeordnete ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro festsetzen, das sich im Wiederholungsfall auf 2.000 Euro erhöht. In Zukunft sollen die Abgeordneten 2.000 Euro und im Wiederholungsfall 4.000 Euro zahlen müssen. 

Die Anhebung der Ordnungsgelder wird auch damit begründet, dass diese seit 2011 unverändert geblieben sind, während zugleich die Diäten der Abgeordneten anstiegen. Ordnungsgeld und Abgeordnetenentschädigung stünden nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis, heißt es.

Kostenpauschale-Kürzungen bei Abwesenheit

Die zweite geplante Verschärfung betrifft die unentschuldigte Nichteintragung in die Anwesenheitsliste und das Fehlen bei namentlichen Abstimmungen. Derzeit wird die den Abgeordneten zustehende Aufwandsentschädigung für Mehraufwendungen am Sitz des Bundestages, die sogenannte Kostenpauschale, bei unentschuldigter Nichteintragung an Plenarsitzungstagen um 200 Euro, bei entschuldigter Nichteintragung um 100 Euro und bei einem ärztlich nachgewiesenen Aufenthalt in einem Krankenhaus oder Sanatorium oder ärztlich nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit um 20 Euro gekürzt. 

Während der Mutterschutzfristen wegen Schwangerschaft oder wenn ein Mitglied des Bundestages ein ärztlich nachgewiesen erkranktes, in seinem Haushalt lebendes Kind unter 14 Jahren mangels anderer verfügbarer Aufsichtspersonen persönlich betreut, wird die Kostenpauschale von monatlich 5.349,58 Euro nicht gekürzt. Bei unentschuldigtem Fehlen bei einer namentlichen Abstimmung werden derzeit ebenfalls 100 Euro von der Kostenpauschale einbehalten.

Union und SPD wollen den Abzug von der Kostenpauschale bei Abwesenheit an einem Sitzungstag auf 200 Euro verdoppeln, es sei denn, es liegt ein ärztlicher Nachweis eines Krankenhaus- oder Sanatoriumsaufenthalts oder Arbeitsunfähigkeit vor. Der einzubehaltende Betrag soll sich nach dem Willen der Fraktionen auf 300 Euro erhöhen, wenn ein Mitglied an einem Plenarsitzungstag sich nicht in die Anwesenheitsliste eingetragen hat und nicht entschuldigt war. Fehlt der Abgeordnete bei Wahlen mit Namensaufruf und namentlichen Abstimmungen, sollen künftig unabhängig von einer Entschuldigung 200 Euro von der Pauschale abgezogen werden, es sei denn, der Abgeordnete befindet sich auf einer genehmigten Dienstreise. 

Erster Antrag der AfD

In ihrem ersten Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (21/1555) fordert die AfD, einen Passus einzufügen, wonach Sachverständige auf öffentlich zugänglichen Dokumenten des Bundestages nicht in Bezug zu einer Fraktion gesetzt werden dürfen. Vielmehr sollten Dokumente zur Benennung von Sachverständigen gemäß der Geheimschutzordnung als vertrauliche Verschlusssache eingestuft werden. 

Zweiter Antrag der AfD

Mit ihrem zweiten Antrag (21/1556) will die Fraktion die Beratungsfrist für Gesetzentwürfe ändern. Konkret fordert die Fraktion, dass die zweite Beratung von Gesetzentwürfen in der Regel am dritten Tag nach der Verteilung der Beschlussempfehlung und des Ausschussberichts beginnt. Derzeit beginnt die zweite Beratung in der Regel am zweiten Tag nach Verteilung der Beschlussempfehlung und des Ausschussberichts. Zugleich sollen in Ausschüssen Änderungsanträge der Bundesregierung zu der Vorlage, für die der Ausschuss eine Beschlussempfehlung abgibt, nur dann berücksichtigt werden, wenn sie mindestens drei volle Tage vorher als Ausschussdrucksache verteilt worden sind.

Dritter Antrag der AfD

Die AfD will mit ihrem dritten Antrag (21/1557) das Verfahren der Wahl des Bundeskanzlers dahingehend ändern, dass Wahlvorschläge zum zweiten und dritten Wahlgang von einem Viertel aller Abgeordneten oder von einer Fraktion unterzeichnet werden müssen. Derzeit können nur solche Fraktionen einen Wahlvorschlag einreichen, die mindestens ein Viertel aller Abgeordneten umfassen. Darüber hinaus verlangt die Fraktion, dass ein Misstrauensantrag gegen den Bundeskanzler von einem Viertel aller Abgeordneten oder einer Fraktion unterzeichnet werden muss. Auch hier muss derzeit die antragstellende Fraktion mindestens ein Viertel aller Abgeordneten umfassen.

Vierter Antrag der AfD 

Mit ihrem vierten Antrag (21/1558) will die AfD erreichen, dass sich Plenarsitzungen des Bundestages zeitlich nicht mit Sitzungen der Ausschüsse und Gremien überschneiden. Ausnahmen von diesem Grundsatz soll der Ältestenrat im Einzelfall vereinbaren können, schreiben die Abgeordneten. Bei Ausschüssen sollen deren Vorsitzende im Rahmen des Ausschuss-Zeitplans Sitzungen selbstständig einberufen können, wenn dem nicht ein Ausschussbeschluss entgegensteht. Die Ausschusssitzungen sollen nicht zeitgleich mit Plenarsitzungen anberaumt werden dürfen, wobei auch hier die Ausnahmemöglichkeit durch Vereinbarung im Ältestenrat gegeben sein soll. 

Fünfter Antrag der AfD

Die AfD will mit ihrem fünften Antrag (21/1559) in der Geschäftsordnung des Bundestages festschreiben, dass Drucksachen, vor allem Gesetzentwürfe und Anträge, die im Plenum oder Ausschüssen behandelt werden, in „klarer, verständlicher Schreibweise“ verfasst werden müssen. Die „sogenannte Gendersprache“ und damit vor allem Sternchen, Doppelpunkte und Binnen-I, sollen nicht zur Anwendung kommen.

Sechster Antrag der AfD

Mit ihrem sechsten Antrag (21/1560) will die AfD erreichen, dass die verbleibende Redezeit eines Abgeordneten im Plenarsaal des Bundestages für alle Anwesenden sichtbar eingeblendet wird. Wenn der Abgeordnete seine Redezeit überschreitet, soll ihm der Präsident nach einmaliger Mahnung das Wort entziehen, schreiben die Abgeordneten. 

Siebter Antrag der AfD

In ihrem siebten Antrag (21/1561) tritt die AfD dafür ein, heterogene Artikelgesetzes (sogenannte Omnibusgesetze) auszuschließen. Artikelgesetze sind Gesetze, die in Artikel gegliedert sind, wobei jeder Artikel ein anderes Gesetz ändert. Wenn es um Vorlagen von Mitgliedern des Bundestages geht, sollen nach dem Willen der Fraktion mehrere solche Stammgesetze in einem Artikelgesetz nur dann geändert werden können, wenn dafür eine zwingende Notwendigkeit besteht. Zwischen den einzelnen Gesetzen solle in diesem Fall ein Sachzusammenhang bestehen müssen. 

Achter Antrag der AfD

In ihrem achten Antrag (21/1562) fordert die AfD-Fraktion, die Geschäftsordnung des Bundestages dahingehend zu ändern, dass bei Anträgen analog zu Gesetzentwürfen die Vorlage und nicht die Beschlussempfehlung des Ausschusses zum Gegenstand der Abstimmung gemacht wird. Zur Begründung führt die Fraktion aus, dass bei Vorlagen wie Anträgen, zu denen ein Ausschuss dem Bundestagsplenum eine Beschlussempfehlung vorgelegt hat, grundsätzlich über diese Beschlussempfehlung abgestimmt wird. Dagegen sei bei Beschlussempfehlungen zu Gesetzentwürfen stets der Gesetzentwurf Gegenstand der Abstimmung. Diese Praxis verletze die Rechte der Abgeordneten, den Gleichbehandlungsgrundsatz, die Vorgaben der Geschäftsordnung und sei in der Kommunikation nach außen intransparent. Die Abstimmungsregeln bei Anträgen seien für die meisten Bürger nicht nachvollziehbar, heißt es in dem Antrag weiter.

Neunter Antrag der AfD

Mit ihrem neunten Antrag (21/1563) will die AfD bei namentlichen Abstimmungen im Bundestag „Transparenz und Öffentlichkeit“ herstellen. Derzeit regelt die Geschäftsordnung, dass Schriftführer bei namentlichen Abstimmungen die Abstimmungskarten in Urnen sammeln, wobei die Abstimmungskarten den Namen des Abstimmenden und die Erklärung „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthalte mich“ tragen. Die Fraktion will diesen Passus nun erweitern, indem Schriftführer in der Mitte des Plenarsaals oder an anderer öffentlich einsehbarer Stelle, die vom Parlamentsfernsehen übertragen wird, die Abstimmungskarten mit Namen und Erklärung des Abstimmenden in Urnen sammeln.

Zehnter Antrag der AfD

Die AfD will mit ihrem zehnten Antrag (21/1564) die Geheimschutzordnung, eine Anlage zur Geschäftsordnung des Bundestages, ändern. Konkret verlangt die Fraktion, bei den Geheimhaltungsgraden die Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) zu streichen. Ersatzlos streichen will sie auch die Vorgabe, dass Verschlusssachen, die nicht unter die Geheimhaltungsgrade Streng geheim, Geheim oder VS-Vertraulich fallen, aber nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, den Geheimhaltungsgrad VS-NfD erhalten. (vom/12.09.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

()
Hendrik Hoppenstedt

Hendrik Hoppenstedt

© Dr. Hendrik Hoppenstedt/ Tobias Koch

Hoppenstedt, Dr. Hendrik

CDU/CSU

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Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Vadim Derksen

Brandner, Stephan

AfD

()
Johannes Fechner

Johannes Fechner

© Photothek

Fechner, Dr. Johannes

SPD

()
Adam Balten

Adam Balten

© Adam Balten / Tobias Ebenberger

Balten, Adam

AfD

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Johannes Fechner

Johannes Fechner

© Photothek

Fechner, Dr. Johannes

SPD

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Irene Mihalic

Irene Mihalic

© Irene Mihalic/ Annette Koroll

Mihalic, Dr. Irene

Bündnis 90/Die Grünen

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Ina Latendorf

Ina Latendorf

© Ina Latendorf/ Olaf Köstritz

Latendorf, Ina

Die Linke

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Thomas Silberhorn

Thomas Silberhorn

© Ralf Rödel

Silberhorn, Thomas

CDU/CSU

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Tobias Peterka

Tobias Peterka

© Tobias Matthias Peterka/ Büro Peterka

Peterka, Tobias Matthias

AfD

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Stefan Seidler

Stefan Seidler

© Stefan Seidler/Lars Salomonsen

Seidler, Stefan

fraktionslos

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Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

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Dokumente

  • 21/1538 - Antrag: Neufassung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
    PDF | 1 MB — Status: 09.09.2025
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  • 21/1539 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes - Kürzung der Kostenpauschale und Erhöhung der Ordnungsgelder
    PDF | 236 KB — Status: 09.09.2025
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  • 21/1555 - Antrag: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Sachverständige vor Hass schützen
    PDF | 173 KB — Status: 09.09.2025
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  • 21/1556 - Antrag: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Stärkung des Parlamentarismus durch eine doppelte Drei-Tage-Frist bei Beratungszeiten für Gesetzesänderungen für Abgeordnete in Ausschuss und Plenum (§§ 64 und 81)
    PDF | 201 KB — Status: 09.09.2025
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  • 21/1557 - Antrag: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Änderung der Voraussetzung zur Einbringung eines Wahlvorschlags zur Wahl des Bundeskanzlers in § 4 Satz 2 und der Voraussetzung zur Einbringung eines Misstrauensantrags gegen den Bundeskanzler in § 97 Absatz 1 Satz 2
    PDF | 164 KB — Status: 09.09.2025
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  • 21/1558 - Antrag: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Vermeidung von Überschneidungen von Sitzungen des Bundestages mit Sitzungen der Ausschüsse und Gremien
    PDF | 174 KB — Status: 09.09.2025
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  • 21/1559 - Antrag: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Bessere Lesbarkeit von Drucksachen durch Verzicht auf Gendersprache
    PDF | 175 KB — Status: 09.09.2025
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  • 21/1560 - Antrag: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Anzeige der Redezeit (§ 35)
    PDF | 173 KB — Status: 09.09.2025
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  • 21/1561 - Antrag: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Ausschluss heterogener Artikelgesetze (sogenannter Omnibusgesetze) - Für mehr Klarheit und Transparenz in der Gesetzgebung
    PDF | 170 KB — Status: 09.09.2025
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  • 21/1562 - Antrag: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Transparente und nachvollziehbare Verfahren für die Bürger - Anträge ebenso wie Gesetzentwürfe im Plenum direkt abstimmen
    PDF | 192 KB — Status: 09.09.2025
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  • 21/1563 - Antrag: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Durchführung der namentlichen Abstimmung zur Herstellung von Transparenz und Öffentlichkeit (§ 52)
    PDF | 167 KB — Status: 09.09.2025
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  • 21/1564 - Antrag: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Änderung der Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages (Anlage 3 der Geschäftsordnung)
    PDF | 163 KB — Status: 09.09.2025
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/1538, 21/1539, 21/1555 bis 21/1564 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Geschäftsordnung

Bundestag beschließt Neufassung seiner Geschäftsordnung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. Oktober 2025, eine Neufassung seiner Geschäftsordnung beschlossen. Nach halbstündiger Aussprache nahm er den entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (21/1538) in der vom Geschäftsordnungsausschuss geänderten Fassung (21/2196) an. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD und die Linksfraktion. Bündnis 90/Die Grünen und der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler (SSW) enthielten sich.

Beschlossen wurde in geänderter Fassung auch der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (21/1539), bei dem es um die Kürzung der Kostenpauschale und die Erhöhung der Ordnungsgelder für Abgeordnete geht. Auch dazu lag eine Beschlussempfehlung des Geschäftsordnungsausschusses vor (21/2197). Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD. Die Grünen, die Linksfraktion und der Abgeordnete Seidler enthielten sich.

Antrag der Koalitionsfraktionen

Die Koalitionsfraktionen verweisen in ihrem Antrag (21/1538) darauf, dass die aktuelle Geschäftsordnung im Wesentlichen auf einer Reform im Jahr 1980 beruht. Die damals eingeführten Regelungen entsprächen in wesentlichen Teilen nicht mehr der parlamentarischen Praxis oder liefen ihr gar zuwider, zum Teil seien sie auch unklar gefasst. Ziel der Reform ist es dem Antrag zufolge, das Parlament als Ort der Debatte und Gesetzgebung zu stärken.

Julia Klöckner: Die Spielregeln unseres Hauses

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner nannte die Regeln in der Geschäftsordnung vor Eintritt in die Debatte die „Spielregeln unseres Hauses“: „Sie ordnen Verfahren, sichern Rede und Gegenrede und binden Mehrheit wie Minderheit gleichermaßen.“ Die bislang jüngste größere Reform der Geschäftsordnung liege 45 Jahre zurück, sagte Klöckner. In dieser Zeit habe sich die Arbeitsweise des Bundestages spürbar verändert. 

Der vorliegende Vorschlag trage dem Rechnung, „indem er Verfahren neu fasst, Abläufe präzisiert und auch den Respekt voreinander in diesem Hohen Hause adressiert“. Es gehe dabei nicht um eine politische Richtung, sondern um das „Wie unseres parlamentarischen Arbeitens: um Verlässlichkeit der Verfahren, die Würde der Debatte und den fairen Ausgleich zwischen Mehrheit und Minderheit“. Die Geschäftsordnung bleibe ein lebendiges Regelwerk: „Erfahrungen aus der Praxis werden wir – wo nötig und sinnvoll – auf künftig immer wieder aufnehmen“, versprach die Bundestagspräsidentin.

Vizepräsidentenwahl getrennt von der Präsidentenwahl

Unter anderem wird künftig in der Geschäftsordnung die Vizepräsidentenwahl getrennt von der Präsidentenwahl geregelt. Die Koalitionsfraktionen wollten deutlich machen, dass das Vizepräsidentenamt von der freien und geheimen Wahl durch den Bundestag abhängt. Dieser Grundsatz soll dem sogenannten Grundmandat vorgehen, wonach jede Fraktion durch mindestens einen Vizepräsidenten im Präsidium vertreten sein sollte. 

Neu ist auch ein Passus zur Abwahl von Vizepräsidenten. Die Abstimmung über die Abwahl setzt einen Antrag von mindestens der Hälfte der Abgeordneten voraus. Der Koalitionsantrag hatte ursprünglich nur ein Quorum von einem Drittel der Abgeordneten vorgesehen. Der Geschäftsordnungsausschuss hob das Quorum auf Grundlage eines Änderungsantrags der Koalition zu ihrem eigenen Antrag auf die Hälfte an. Dieses Quorum gilt auch bei der Abwahl von Ausschussvorsitzenden und Schriftführern. 

Eine Vizepräsidentin oder ein Vizepräsident ist abgewählt, wenn mindestens zwei Drittel der Abgeordneten für die Abwahl stimmen.

Beantragung von namentlichen Abstimmungen

Eine weitere vom Geschäftsordnungsausschuss vorgenommene Änderung am ursprünglichen Antrag betrifft namentliche Abstimmungen. Sie müssen nun grundsätzlich spätestens bis zum Sitzungsbeginn am jeweiligen Tag beantragt werden. Begründet wird dies mit dem Stichwort „Familienfreundlichkeit“. Ursprünglich hatte die Koalition folgende Regelung vorgesehen: „Namentliche Abstimmung kann bis zur Eröffnung der Abstimmung von einer Fraktion oder von anwesenden fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages verlangt werden.“

Bei der Wahl des Bundeskanzlers erhält im dritten Wahlgang auch der einzelne Abgeordnete das Vorschlagsrecht für den Fall, dass weder der Vorschlag eines Viertels noch von fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages vorliegt. Damit soll eine unverzügliche Wahl im dritten Wahlgang gewährleistet werden.

Gruppen, Reden, Erklärungen

Für die Bildung von Gruppen, Zusammenschlüssen von Abgeordneten unterhalb der Fraktionsstärke ist eine eigene Regelung vorgesehen. Darin heißt es, dass der Bundestag entsprechend der bisherigen Praxis über die Rechte der Gruppen entscheiden muss. 

Festgelegt wird ferner, dass bei einer Aussprache zu einer Vorlage in erster Beratung der erste Redner der einbringenden Fraktion angehören soll. Bei Vorlagen der Bundesregierung oder des Bundesrates sollen deren Vertreter als Erste reden. Bei der Beratung von Beschlussempfehlungen der Ausschüsse soll der erste Redner kein Mitglied oder Beauftragter der Bundesregierung sein. Mündliche Erklärungen zur Abstimmung und Erklärungen außerhalb der Tagesordnung sollen statt bisher höchstens fünf Minuten nur noch bis zu drei Minuten dauern.

Zu Reden von Abgeordneten wird klargestellt, dass diese „mit Zustimmung des Präsidenten“ schriftlich zu Protokoll gegeben werden können. „Die Rede sowie alle anderen Beiträge zur Beratung sollen von gegenseitigem Respekt und der Achtung der anderen Mitglieder des Bundestages sowie der Fraktionen geprägt sein“, heißt es wörtlich. 

Kommt es nicht zu einer Vereinbarung über die Dauer einer Aussprache, soll der Präsident entscheiden, wobei sie höchstens eine Stunde dauern soll und die Redezeit im Stärkeverhältnis der Fraktionen verteilt wird. Auch über die Redezeit fraktionsloser Abgeordneter entscheidet der Präsident im Einzelfall.

Ordnungsrufe und Ordnungsgeld

Ist ein Redner während einer Rede dreimal zur Sache gerufen worden, muss ihm kkünftig der sitzungsleitende Präsident das Wort entziehen und darf es ihm zum selben Verhandlungsgegenstand nicht wieder erteilen. Ist ein Abgeordneter dreimal während einer Sitzung zur Ordnung gerufen worden, soll er vom sitzungsleitenden Präsidenten für die Dauer der Sitzung aus dem Saal verwiesen werden. Ein Ordnungsruf soll im Einzelfall auch nachträglich bis zum Ende „des auf die Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages folgenden dritten Sitzungstages“ erlassen werden können.

Gegen einen Abgeordneten, der innerhalb von drei Sitzungswochen dreimal zur Ordnung gerufen wurde, soll der sitzungsleitende Präsident mit dem dritten Ordnungsruf zugleich ein Ordnungsgeld von 2.000 Euro, im Wiederholungsfall 4.000 Euro festsetzen. Dies soll bei einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages auch ohne vorherigen Ordnungsruf möglich sein. Im begründeten Einzelfall soll der sitzungsleitende Präsident einem ausgeschlossenen Mitglied die Teilnahme an geheimen Wahlen und namentlichen Abstimmungen ermöglichen können. 

Zwischenfragen, Anhörungen, Ausschussvorsitzende

Künftig sollen Zwischenfragen und Zwischenbemerkungen auch in Aktuellen Stunden möglich sein. Die Rechte der Opposition sollen gestärkt werden, indem eine Frist für die Durchführung von beschlossenen öffentlichen Anhörungen eingeführt wird.

Schließlich ist vorgesehen, die Rechte der Ausschussvorsitzenden zu stärken. Sie sollen zur Einhaltung der parlamentarischen Ordnung und zur Achtung der Würde des Bundestages auffordern, bei Bedarf die Sitzung unterbrechen oder im Einvernehmen mit den Fraktionen beenden können. Wurde die Sitzung aufgrund einer „gröblichen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages“ unterbrochen, soll der Vorsitzende mit Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der anwesenden Ausschussmitglieder den betreffenden Abgeordneten von der Sitzung ausschließen können.

Änderung des Abgeordnetengesetzes

Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (21/1539) in der vom Geschäftsordnungsausschuss geänderten Fassung (21/2197) sieht vor, dass einerseits das Ordnungsgeld und andererseits der Abzug von der Kostenpauschale höher ausfallen sollen als bisher. Die sitzungsleitende Präsidentin oder der Präsident kann derzeit bei Plenarsitzungen wegen einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Hauses oder der Hausordnung des Bundestages gegen Abgeordnete ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro festsetzen, dass sich im Wiederholungsfall auf 2.000 Euro erhöht. In Zukunft sollen die Abgeordneten 2.000 Euro und im Wiederholungsfall 4.000 Euro zahlen müssen. 

Die Anhebung der Ordnungsgelder wird auch damit begründet, dass diese seit 2011 unverändert geblieben sind, während zugleich die Diäten der Abgeordneten anstiegen. Ordnungsgeld und Abgeordnetenentschädigung stünden nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis, heißt es.

Kostenpauschale-Kürzungen bei Abwesenheit

Die zweite geplante Verschärfung betrifft die unentschuldigte Nichteintragung in die Anwesenheitsliste und das Fehlen bei namentlichen Abstimmungen. Derzeit wird die den Abgeordneten zustehende Aufwandsentschädigung für Mehraufwendungen am Sitz des Bundestages, die sogenannte Kostenpauschale, bei unentschuldigter Nichteintragung an Plenarsitzungstagen um 200 Euro, bei entschuldigter Nichteintragung um 100 Euro und bei einem ärztlich nachgewiesenen Aufenthalt in einem Krankenhaus oder Sanatorium oder ärztlich nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit um 20 Euro gekürzt. Ab 1. November beträgt die Kürzung 300 Euro bei unentschuldigter Nichteintragung, 200 Euro bei entschuldigter Nichteintragung und nach wie vor 20 Euro bei Krankenhausaufenthalt oder Arbeitsunfähigkeit.

Während der Mutterschutzfristen wegen Schwangerschaft oder wenn ein Mitglied des Bundestages ein ärztlich nachgewiesen erkranktes, in seinem Haushalt lebendes Kind unter 14 Jahren mangels anderer verfügbarer Aufsichtspersonen persönlich betreut, wird die Kostenpauschale von monatlich 5.349,58 Euro nicht gekürzt. 

Fehlt der Abgeordnete bei Wahlen mit Namensaufruf und namentlichen Abstimmungen, sollen künftig unabhängig von einer Entschuldigung 200 Euro von der Pauschale abgezogen werden, es sei denn, der Abgeordnete befindet sich auf einer genehmigten Dienstreise. Der Geschäftsordnungsausschuss ergänzte auf Koalitionsantrag den Fehlgrund der genehmigten und durchgeführten Dienstreise und bezog auch der Präsidentin angezeigte und für die Bundesregierung durchgeführte Dienstreisen mit ein. Bisher betrug der Abzug von der Kostenpauschale bei unentschuldigtem Fehlen bei einer namentlichen Abstimmung 100 Euro.

Zwei Änderungsanträge zum Koalitionsantrag abgelehnt

Abgelehnt wurden zwei Änderungsanträge zum Antrag der Koalitionsfraktionen. Die Linke trat unter anderem für eine geschlechtergerechte Lektorierung und eine familienfreundliche Ausgestaltung der Geschäftsordnung ein (21/2235). 

Ein weiterer Änderungsantrag (21/2286) des fraktionslosen Abgeordneten Stefan Seidler (SSW) hatte die Berücksichtigung von Abgeordneten von Parteien nationaler Minderheiten zum Ziel. Seidler forderte unter anderem, Abgeordneten, die ihr Mandat als Mitglied einer Partei nationaler Minderheit erworben haben, mehr Rechte zuzusprechen.

Anträge und Änderungsanträge der AfD abgelehnt

Die erste Beschlussempfehlung des Geschäftsordnungsausschusses (21/2196) beinhaltete auch die Empfehlungen zur Ablehnung von zehn Anträgen der AfD-Fraktion zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (21/1555, 21/1556, 21/1557, 21/1558, 21/1559, 21/1560, 21/1561, 21/1562, 21/1563, 21/1564) sowie von zwei Änderungsanträgen der AfD-Fraktion aus der konstituierenden Sitzung des Bundestages am 25. März 2025 zum Antrag der Koalitionsfraktionen auf Weitergeltung von Geschäftsordnungsrecht (21/1). Der Bundestag folgte mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen diesen Empfehlungen.

Direkt abgestimmt und abgelehnt wurden auch zwei weitere Anträge der AfD-Fraktion zur Änderung der Geschäftsordnung mit dem Ziel, „inhaltliche Kommentierungen durch den sitzungsleitenden Präsidenten“ auszuschließen (21/2224) und eine Liste der „ordnungsrufwürdigen Äußerungen, Begriffe und Handlungen zur Herstellung umfassender Transparenz“ einzuführen (21/2225). 

Anträge der Grünen und der Linken abgelehnt

Abgelehnt wurden auch zwei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Zum einen zielte die Fraktion auf eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages (21/1950) abgezielt, damit künftig Petitionen im Plenum beraten werden können. Der zweite Antrag der Grünen (21/2231) trug den Titel „Starke Demokratie – Transparenz schaffen und Parlamentarische Kontrolle stärken“ ( 21/2231). Darin wollten die Grünen den Geschäftsordnungsausschuss des Bundestages mit Empfehlungen beauftragen, die sich auf den „legislativen Fußabdruck“, die Ausschussöffentlichkeit und das Beschwerdeverfahren Fragewesen beziehen. 

Keine Mehrheit fand schließlich auch ein Antrag der Linken mit dem Titel „Für eine wirkliche Modernisierung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages – Fragerecht, Familienfreundlichkeit, geschlechtergerechte Sprache“ (21/2226). Für den Antrag stimmten neben der Linken auch die Grünen und der fraktionslose Abgeordnete Seidler, die Koalitonsfraktionen und die AfD lehnten ihn ab.

Darin ging es der Fraktion neben der effektiven Durchsetzung des parlamentarischen Fragerechts auch darum, die Geschäftsordnung in geschlechtergerechter Sprache zu fassen und Maßnahmen für eine bessere Vereinbarung von Familie und Mandat zu treffen. (vom/hau/16.10.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

()
Hendrik Hoppenstedt

Hendrik Hoppenstedt

© Dr. Hendrik Hoppenstedt/ Tobias Koch

Hoppenstedt, Dr. Hendrik

CDU/CSU

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Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Vadim Derksen

Brandner, Stephan

AfD

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Johannes Fechner

Johannes Fechner

© Photothek

Fechner, Dr. Johannes

SPD

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Filiz Polat

Filiz Polat

© Filiz Polat/ Annette Koroll

Polat, Filiz

Bündnis 90/Die Grünen

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Ina Latendorf

Ina Latendorf

© Ina Latendorf/ Olaf Köstritz

Latendorf, Ina

Die Linke

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Thomas Silberhorn

Thomas Silberhorn

© Ralf Rödel

Silberhorn, Thomas

CDU/CSU

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Peter Bohnhof

Peter Bohnhof

© Peter Bohnhof

Bohnhof, Peter

AfD

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Stefan Seidler

Stefan Seidler

© Stefan Seidler/Lars Salomonsen

Seidler, Stefan

fraktionslos

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Macit Karaahmetoğlu

Macit Karaahmetoğlu

© Macit Karaahmetoglu/ Lukas Schmiele

Karaahmetoglu, Macit

SPD

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Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

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Dokumente

  • 21/1 - Antrag: Weitergeltung von Geschäftsordnungsrecht
    PDF | 135 KB — Status: 24.03.2025
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  • 21/1538 - Antrag: Neufassung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
    PDF | 1 MB — Status: 09.09.2025
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  • 21/1539 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes - Kürzung der Kostenpauschale und Erhöhung der Ordnungsgelder
    PDF | 236 KB — Status: 09.09.2025
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  • 21/1555 - Antrag: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Sachverständige vor Hass schützen
    PDF | 173 KB — Status: 09.09.2025
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  • 21/1556 - Antrag: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Stärkung des Parlamentarismus durch eine doppelte Drei-Tage-Frist bei Beratungszeiten für Gesetzesänderungen für Abgeordnete in Ausschuss und Plenum (§§ 64 und 81)
    PDF | 201 KB — Status: 09.09.2025
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  • 21/1557 - Antrag: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Änderung der Voraussetzung zur Einbringung eines Wahlvorschlags zur Wahl des Bundeskanzlers in § 4 Satz 2 und der Voraussetzung zur Einbringung eines Misstrauensantrags gegen den Bundeskanzler in § 97 Absatz 1 Satz 2
    PDF | 164 KB — Status: 09.09.2025
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  • 21/1558 - Antrag: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Vermeidung von Überschneidungen von Sitzungen des Bundestages mit Sitzungen der Ausschüsse und Gremien
    PDF | 174 KB — Status: 09.09.2025
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  • 21/1559 - Antrag: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Bessere Lesbarkeit von Drucksachen durch Verzicht auf Gendersprache
    PDF | 175 KB — Status: 09.09.2025
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  • 21/1560 - Antrag: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Anzeige der Redezeit (§ 35)
    PDF | 173 KB — Status: 09.09.2025
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  • 21/1561 - Antrag: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Ausschluss heterogener Artikelgesetze (sogenannter Omnibusgesetze) - Für mehr Klarheit und Transparenz in der Gesetzgebung
    PDF | 170 KB — Status: 09.09.2025
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  • 21/1562 - Antrag: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Transparente und nachvollziehbare Verfahren für die Bürger - Anträge ebenso wie Gesetzentwürfe im Plenum direkt abstimmen
    PDF | 192 KB — Status: 09.09.2025
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  • 21/1563 - Antrag: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Durchführung der namentlichen Abstimmung zur Herstellung von Transparenz und Öffentlichkeit (§ 52)
    PDF | 167 KB — Status: 09.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1564 - Antrag: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Änderung der Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages (Anlage 3 der Geschäftsordnung)
    PDF | 163 KB — Status: 09.09.2025
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  • 21/1950 - Antrag: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Mehr Gewicht für Bürgeranliegen - Petitionen im Plenum beraten
    PDF | 164 KB — Status: 01.10.2025
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  • 21/2196 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 21/1538 - Neufassung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages b) zu dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 21/4 - c) zu dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 21/5 - d) zu dem Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 21/1555 - e) zu dem Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 21/1556 - f) zu dem Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 21/1557 - g) zu dem Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 21/1558 - h) zu dem Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 21/1559 - i) zu dem Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 21/1560 - j) zu dem Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 21/1561 - k) zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Brandner... und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/1562 - l) zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Brandner... und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/1563 - m) zu dem Antrag der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka... und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/1564 -
    PDF | 368 KB — Status: 13.10.2025
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  • 21/2197 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD - Drucksache 21/1539 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes - Kürzung der Kostenpauschale und Erhöhung der Ordnungsgelder
    PDF | 187 KB — Status: 13.10.2025
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  • 21/2224 - Antrag: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Ausschluss inhaltlicher Kommentierungen durch den sitzungsleitenden Präsidenten
    PDF | 154 KB — Status: 14.10.2025
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  • 21/2225 - Antrag: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Einführung einer Liste der ordnungsrufwürdigen Äußerungen, Begriffe und Handlungen zur Herstellung umfassender Transparenz
    PDF | 168 KB — Status: 14.10.2025
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  • 21/2226 - Antrag: Für eine wirkliche Modernisierung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages - Fragerecht, Familienfreundlichkeit, geschlechtergerechte Sprache
    PDF | 155 KB — Status: 14.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2231 - Antrag: Starke Demokratie - Transparenz schaffen und parlamentarische Kontrolle stärken
    PDF | 156 KB — Status: 15.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2235 - Änderungsantrag: zu der Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuss) - Drucksache 21/2196 - zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 21/1538 - Neufassung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
    PDF | 578 KB — Status: 14.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2286 - Änderungsantrag: zu der Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuss) - Drucksache 21/2196 - zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 21/1538 - Neufassung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Berücksichtigung von Abgeordneten von Parteien nationaler Minderheiten
    PDF | 570 KB — Status: 16.10.2025
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Änderungsantrag 21/2235 abgelehnt
  • Beschlussempfehlung 21/2196 Buchstabe a (Antrag 21/1538 in der Ausschussfassung anzunehmen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 21/2197 Buchstabe b (Antrag 21/1539 in der Ausschussfassung anzunehmen) angenommen
  • Antrag 21/1950 abgelehnt
  • Antrag 21/2231 abgelehnt


ZP 10
Beschlussempfehlung 21/2196 Buchstabe b (Änderungsantrag 21/4 zu 21/1 abzulehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 21/2196 Buchstabe c (Änderungsantrag 21/5 zu 21/1 abzulehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 21/2196 Buchstabe d (Antrag 21/1555 abzulehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 21/2196 Buchstabe e (Antrag 21/1556 abzulehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 21/2196 Buchstabe f (Antrag 21/1557 abzulehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 21/2196 Buchstabe g (Antrag 21/1558 abzulehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 21/2196 Buchstabe h (Antrag 21/1559 abzulehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 21/2196 Buchstabe i (Antrag 21/1560 abzulehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 21/2196 Buchstabe j (Antrag 21/1561 abzulehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 21/2196 Buchstabe k (Antrag 21/1562 abzulehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 21/2196 Buchstabe l (Antrag 21/1563 abzulehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 21/2196 Buchstabe m (Antrag 21/1564 abzulehnen) angenommen

ZP 11
Antrag 21/2224 abgelehnt

ZP 12
Antrag 21/2225 abgelehnt

ZP 13
Antrag 21/2226 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Die Geschäftsordung des Bundestages

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw42-de-geschaeftsordnung-1114112

Stand: 09.11.2025