Karaahmetoğlu: Geschäftsordnungsreform soll Debattenkultur schützen
Alle Abgeordneten des Bundestages unterliegen der Geschäftsordnung, die sich das Parlament laut Artikel 40 des Grundgesetzes selbst gibt. Sie regelt unter anderem Redezeiten im Plenum und Verhaltensregeln. Nun planen die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eine umfassende Überarbeitung des Regelwerks. Im Interview mit dem Parlamentsfernsehen erklärt der Vorsitzende des dafür zuständigen Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, Macit Karaahmetoğlu (SPD), die Motive hinter der Reform.
„Es geht darum, dass man die Debattenkultur schützen möchte. Vor allem in den Sozialen Medien sehen wir eine Verrohung der Debattenkultur und es gibt Tendenzen, diese Verrohung auch in den Bundestag hineinzutragen“, so Karaahmetoğlu zusammenfassend zu der ersten größeren Neufassung der Geschäftsordnung seit 1980.
Verschärfungen im Ordnungsrecht
Laut Antrag der Koalition soll zu diesem Zweck etwa das Ordnungsrecht verschärft werden. Gegen einen Abgeordneten, der innerhalb von drei Sitzungswochen dreimal zur Ordnung gerufen wurde, soll der sitzungsleitende Präsident mit dem dritten Ordnungsruf künftig zugleich ein Ordnungsgeld von 2.000 Euro, im Wiederholungsfall 4.000 Euro festsetzen.
Ist ein Redner während einer Rede dreimal zur Ordnung gerufen worden, soll ihm der sitzungsleitende Präsident das Wort entziehen müssen und zum selben Verhandlungsgegenstand nicht wieder erteilen dürfen. Ein Abgeordneter, der dreimal während einer Sitzung zur Ordnung gerufen wird, soll vom sitzungsleitenden Präsidenten künftig für die Dauer der Sitzung aus dem Saal verwiesen werden.
Regelung zur Vizepräsidentenwahl
Andere Teilbereiche der Geschäftsordnungsreform betreffen das Recht, Zwischenfragen und -bemerkungen künftig auch in Aktuellen Stunden zuzulassen, oder die Regelungen für die Wahl von Bundestagsvizepräsidenten. Neu ist etwa ein Passus zur Abwahl von Vizepräsidenten. Die Abstimmung über die Abwahl soll einen Antrag von mindestens einem Drittel der Abgeordneten voraussetzen. Wenn mindestens zwei Drittel für die Abwahl stimmen, soll der jeweilige Vizepräsident abgewählt sein.
Ausschussvorsitzende sollen bei einer „gröblichen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages“ und mit der Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der anwesenden Ausschussmitglieder künftig einen Abgeordneten von der Sitzung ausschließen können.
Zu den Beratungen über die Geschäftsordnungsänderung hat auch die AfD-Fraktion Vorschläge eingebracht. Sie fordert etwa, dass Sachverständige auf öffentlich zugänglichen Dokumenten des Bundestages nicht in Bezug zu einer Fraktion gesetzt werden dürfen, oder dass sich Plenarsitzungen des Bundestages zeitlich nicht mit Sitzungen der Ausschüsse und Gremien überschneiden. (ste/18.09.2025)