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Recht

Leichter Aufwuchs im Etat für Justiz zur Stärkung des Rechtsstaates

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 10. Juli 2025, in erster Lesung gut eineinhalb Stunden lang mit dem Etatentwurf des Bundesministeriums der Justiz auseinandergesetzt. Der Einzelplan 07 des Bundeshaushalts 2025 (21/500) umfasst Ausgaben von 1,16 Milliarden Euro (2024: 1,03 Milliarden Euro). Unter den Bundesministerien ist das Justizressort traditionell das mit dem geringsten Ausgabevolumen. Dafür kann Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig (SPD) mit Einnahmen von 739,78 Millionen Euro rechnen (2024: 666,08 Millionen Euro). Damit finanziert das Ministerium seine Ausgaben zu knapp zwei Dritteln selbst. Der Einzelplan 07 soll – ebenso wie alle anderen Einzelpläne des Bundes – an den Haushaltsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden.

Ministerin legt Fokus auf Stärkung des Rechtsstaates

Bundesministerin Hubig stellte eingangs der Debatte fest, dass der Etat des von ihr verantworteten Ressorts zwar klein sei, die Aufgaben aber groß. „Rechtspolitik sichert den Kern unserer Staatlichkeit, Rechtspolitik stärkt den Rechtsstaat und Rechtspolitik stärkt auch unsere Demokratie.“ Der Staat müsse schützen, sichern und ermöglichen, sagte die Sozialdemokratin. Dies sei das beste Mittel gegen Abwendung und Radikalisierung. 

Die Ministerin betonte, dass in dem Etat ein Schwerpunkt auf der Stärkung des Rechtsstaates liege, insbesondere auf der Digitalisierung der Justiz. Zudem verhandele der Bund mit den Ländern über einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Darin gehe es auch um die im Koalitionsvertrag angekündigte personelle Unterstützung der Justiz und die Modernisierung der Verfahrensordnung.

AfD thematisiert Bundesverfassungsgericht

Für die AfD-Fraktion ging Fabian Jacobi nicht auf den Etat des Ministeriums ein, sondern nutzte seine Rede zu einer Kritik am Bundesverfassungsgericht und der am Freitag anstehenden Wahl neuer Richterinnen und Richter für das Gericht. Zynismus habe das Gericht, das im vergangenen Jahrhundert Meriten und Vertrauen erworben habe, zu einem „politischen Herrschaftsinstrument“ verformt. 

Er warf dem Bundesverfassungsgericht vor, während der Corona-Pandemie versagt zu haben, das Vertrauen in die Institution habe „schweren, womöglich tödlichen Schaden erlitten“. Vor dem Hintergrund anhaltender Diskussionen um eine von der SPD vorgeschlagene Kandidatin für das Verfassungsgericht forderte Jacobi die Unionsfraktion auf, diese nicht zu wählen.

Union wil eine moderne und digital vernetzte Justiz 

Für die CDU/CSU-Fraktion befand Susanne Hierl, dass die Regierung mit dem Einzelplan einen Akzent setze. „Der Rechtsstaat ist kein Luxusgut. Er ist die Grundlage für Vertrauen, für wirtschaftliche Stabilität und für gesellschaftlichen Zusammenhalt“, sagte die Christsoziale. Wie Ministerin Hubig verwies sie auf die geplanten Mittel für die Digitalisierung. „Wir wollen eine leistungsfähige, moderne und digital vernetzte Justiz“, sagte Hierl. Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in dieser Sache sei für sie „funktionierender Föderalismus.“ 

Mit Blick auf die Verbraucherpolitik, für die das Ministerium auch verantwortlich ist, die aber noch nicht im Einzelplanentwurf abgebildet ist, forderte die Abgeordnete, dass diese in Zukunft digital, grenzüberschreitend und schlagkräftig sein müsse.

Grüne für Fortsetzung der Digitalisierungsinitiative

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hob Julia Schneider hervor, dass sich der Etatentwurf – mit Ausnahme der gestiegenen Personalkosten – kaum von dem Entwurf der Ampel-Regierung unterscheide, den SPD, Grüne und FDP im Herbst vergangenen Jahres vorgelegt hatten.

Sie begrüßte, dass weiterhin eine Förderung des Anne-Frank-Zentrums, von Hate Aid und der Stiftung Forum Recht vorgesehen sei. Schneider mahnte aber an, die Ansätze zu erhöhen, da auch diese Organisationen höhere Personalkosten zu tragen hätten. Schneider verwies zudem darauf, dass die Digitalisierungsinitiative bereits von der alten Regierung auf den Weg gebracht worden sei. Sie begrüße, dass dieser Weg weitergegangen werde.

Linke besorgt über fehlende Richter und Staatsanwälte

Für die Fraktion Die Linke drückte Dr. Dietmar Bartsch grundsätzliche Unterstützung für die von Schwarz-Rot im Koalitionsvertrag angekündigte Stärkung der Justiz aus. Man werde die Ministerin an ihren Taten messen, sagte Bartsch. Der Linken-Abgeordnete machte deutlich, wie wichtig die Stärkung der Justiz aus seiner Sicht sei. Bei den Staatsanwaltschaften seien eine Million Verfahren unerledigt, nur eins von 15 Verfahren führe überhaupt zur Anklage. „Das ist doch ein strukturelles Alarmsignal“, sagte Bartsch. 

Besorgt zeigte er sich auch über fehlende Richter und Staatsanwälte, die stockende Digitalisierung der Justiz sowie die personelle Situation beim Bundesamt für die Justiz. „Ein Rechtsstaat, der nicht mehr in der Lage ist, Recht zu sprechen, verliert sein Fundament“, warnte er.

SPD für Erprobung für Online-Verfahren

Für die SPD-Fraktion unterstrich Svenja Schulze die Notwendigkeit, die Funktionsfähigkeit der Justiz zu stärken. „Wer Recht hat, soll auch Recht bekommen“, sagte die Sozialdemokratin und führte an, dass aufgrund komplizierter und langwieriger Verfahren bei Entschädigungsansprüchen im Fluggastrecht inzwischen private Anbieter in die Lücke stießen. 

Diese übernähmen aber nur Fälle mit hoher Erfolgsaussicht und strichen dann hohe Erfolgshonorare ein. „Das kann nicht Anspruch der Justiz sein“, kritisierte Schulze. Wenn Bürger den Weg vor Gericht scheuten und Verfahren endlos dauerten, „dann wankt das Vertrauen in den Rechtsstaat“. Sie verwies in diesem Zusammenhang auf die Erprobung für Online-Verfahren.

Höhere Personalausgaben bei Bundesgerichten

Unter den „Sonstigen Bewilligungen“ finden sich im Entwurf geringere Ansätze für sächliche Verwaltungsausgaben (57,8 Millionen Euro, 3,3 Millionen Euro weniger als 2024) und für Zuweisungen und Zuschüsse (28,8 Millionen Euro, 1,1 Millionen Euro weniger als 2024). Höhere Personalausgaben prägen die Etats der zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehörenden Bundesgerichte. 

Das sind der Bundesgerichtshof sowie der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, der Bundesfinanzhof und das Bundespatentgericht. Für den Bundesgerichtshof sind in den Etat 69,18 Millionen Euro eingestellt (2024: 54,86 Millionen Euro), für das Bundesverwaltungsgericht 29,24 Millionen Euro (2024: 25,04 Millionen Euro), für den Bundesfinanzhof 22,21 Millionen Euro (2024: 19,92 Millionen Euro) und für das Bundespatentgericht 16,92 Millionen Euro (2024: 15,98 Millionen Euro). 

Nachgeordnete Behörden sorgen für Einnahmen

Die Einnahmen sind im Wesentlichen dem Deutschen Patent- und Markenamt, einer oberen Bundesbehörde mit Sitz in München, zu verdanken, das Einnahmen von 512,38 Millionen Euro (2024: 472,38 Millionen Euro) erwartet. Im Wesentlichen sind das Gebühren für gewerbliche Schutzrechte. Die Ausgaben der Behörde belaufen sich demgegenüber nur auf 303,96 Millionen Euro (2024: 252,82 Millionen Euro).

Eine weitere nachgeordnete Behörde des Justizministeriums, das Bundesamt für Justiz, rechnet mit Ausgaben von 159,23 Millionen Euro (2024: 99,39 Millionen Euro). Auch hier sollen die Einnahmen von 184,2 Millionen Euro (2024: 154,2 Millionen Euro) die Ausgaben übersteigen. In dem Etat des Bundesamtes sind unter anderem „finanzielle Hilfen für Betroffene der Amokfahrt auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt am 20. Dezember 2024“ in Höhe von 20 Millionen Euro eingeplant.

Etat des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht plant in diesem Jahr mit Ausgaben in Höhe von 44,8 Millionen Euro. Das sind 3,5 Millionen Euro mehr als im Vorjahr, wie aus dem Einzelplan 19 des Haushaltsentwurfs 2025 der Bundesregierung (21/500) hervorgeht. Die Einnahmen sollen erneut 40.000 Euro betragen.

Mit 32,3 Millionen Euro fallen die Personalausgaben auch infolge des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst um 2,8 Millionen Euro höher aus als im Jahr 2024. Die Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse sollen mit 4,5 Millionen Euro um 1,5 Millionen Euro höher ausfallen als im Vorjahr. Grund hierfür ist unter anderem die „Erstattung von Verwaltungsausgaben an die Länder für die Wahrnehmung von Bundesbauaufgaben“, die im Entwurf mit 1,2 Millionen Euro veranschlagt wird. (scr/hau/10.07.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

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Dr. Stefanie Hubig

Dr. Stefanie Hubig

© Peter Bajer

Hubig, Stefanie

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz

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Fabian Jacobi

Fabian Jacobi

© Fabian Jacobi

Jacobi, Fabian

AfD

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Susanne Hierl

Susanne Hierl

© Susanne Hierl/Christian Kaufmann

Hierl, Susanne

CDU/CSU

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Julia Schneider

Julia Schneider

© Julia Schneider/ Stefan Kaminski

Schneider, Julia

Bündnis 90/Die Grünen

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Dietmar Bartsch

Dietmar Bartsch

© DBT/ Inga Haar

Bartsch, Dr. Dietmar

Die Linke

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Svenja Schulze

Svenja Schulze

© Svenja Schulze/ Photothek Meida Lab

Schulze, Svenja

SPD

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Mirco Hanker

Mirco Hanker

© Mirco Hanker/ AfD-Fotografin

Hanker, Mirco

AfD

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Martin Plum

Martin Plum

© Martin Plum/Gebhard Bücker Fotografie

Plum, Dr. Martin

CDU/CSU

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Dr. Lena Gumnior

Dr. Lena Gumnior

© Lena Gumnior/ Stefan Kaminski

Gumnior, Dr. Lena

Bündnis 90/Die Grünen

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Luke Hoß

Luke Hoß

© Die Linke Kreisverband Passau/ Rebekka Amann

Hoß, Luke

Die Linke

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Nadine Heselhaus

Nadine Heselhaus

© Photothek Media Lab

Heselhaus, Nadine

SPD

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Martina Kempf

Martina Kempf

© Martina Kempf

Kempf, Martina

AfD

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Carsten Müller

Carsten Müller

© Carsten Müller/ Tobias Koch

Müller (Braunschweig), Carsten

CDU/CSU

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Dr. Till Steffen

Dr. Till Steffen

© Dr. Till Steffen/ Stefan Kaminski

Steffen, Dr. Till

Bündnis 90/Die Grünen

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Aaron Valent

Aaron Valent

© Aaron Valent

Valent, Aaron

Die Linke

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Daniel Rinkert

Daniel Rinkert

© Daniel Rinkert/ Photothek Media Lab

Rinkert, Daniel

SPD

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Thomas Fetsch

Thomas Fetsch

© Deutscher Bundestag/von Saldern

Fetsch, Thomas

AfD

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Sebastian Steineke

Sebastian Steineke

© Sebastian Steineke/ Tobias Koch

Steineke, Sebastian

CDU/CSU

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Knuth Meyer-Soltau

Knuth Meyer-Soltau

© Nikolaus Becker

Meyer-Soltau, Knuth

AfD

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Franziska Hoppermann

Franziska Hoppermann

© Franziska Hoppermann/ Tobias Koch

Hoppermann, Franziska

CDU/CSU

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Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 21/500 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
    PDF | 271 MB — Status: 26.06.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Haushalt

Ausgaben von 502,55 Milliarden Euro im Bundeshaushalt 2025

Symbilbild Haushalt: Eine Ein-Euro-Münze steht neben einer Plakette mit dem Bundestagsadler.

Der Haushaltsausschuss klärte in der Bereinigungssitzung letzte offene Fragen zum Bundeshaushalt 2025 und stimmte über die Schlussfassung des Gesamtetats ab. (© picture alliance | Chromorange / Christian Ohde)

Der Haushaltsausschuss hat den Etat 2025 im Rahmen der sogenannten Bereinigungssitzung am Donnerstag, 4. September 2025, leicht gekürzt. Veranschlagt sind dem finalen Beschluss zufolge nun 502,55 Milliarden Euro an Ausgaben. Das sind 460 Millionen Euro weniger, als im Haushaltsentwurf der Bundesregierung standen. Im Vergleich zum Soll-Ansatz 2024 ist es aber immer noch ein Plus von 5,4 Prozent. Ein Plus im Vergleich zum Entwurf gibt es bei den Investitionen. Diese steigen leicht um vier Millionen auf 62,73 Milliarden Euro. 

Keine Veränderungen sind bei den Steuereinnahmen vorgesehen. Diese sind weiterhin mit 386,84 Milliarden Euro angesetzt. Bei den sonstigen Einnahmen findet sich ein Minus von 460 Millionen Euro auf 33,92 Milliarden Euro. Die Nettokreditaufnahme beträgt unverändert im Vergleich zum Entwurf 81,87 Milliarden Euro. (bal/05.09.2025)

Weitere Informationen

  • Haushaltsausschuss
  • Der Weg zum Bundes­haushalt 2025 vom Entwurf zum Beschluss
  • Die Einzelpläne des Bundeshaushalts seit 1949
  • Die Sondervermögen des Bundes – ein Überblick

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Recht

Etat für Justiz und Verbraucherschutz verabschiedet

Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. September 2025, die Etats des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (Einzelplan 07) und des Bundesverfassungsgerichts (Einzelplan 19) des Bundeshaushalts 2025 (21/500, 21/501, 21/1628 Nr. 1) in zweiter Beratung angenommen. Für den Etat des Justizministeriums in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Der Etat des Bundesverfassungsgerichts wurde einstimmig angenommen. Zu den Abstimmungen lagen Beschlussempfehlungen  (21/1064, 21/1061) und ein Bericht (21/1062) des Haushaltsausschusses vor. 

Der Einzelplan 07 des Bundeshaushalts 2025 (21/500, 21/501, 21/1628 Nr. 1) umfasst Ausgaben von 1,16 Milliarden Euro (2024: 1,03 Milliarden Euro). Unter den Bundesministerien ist das Justizressort traditionell das mit dem geringsten Ausgabevolumen. Dafür kann Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig (SPD) mit Einnahmen von 739,78 Millionen Euro rechnen (2024: 666,08 Millionen Euro). Damit finanziert das Ministerium seine Ausgaben zu knapp zwei Dritteln selbst. Der Einzelplan 07 hat während der Haushaltsberatungen keine nennenswerten Änderungen erfahren. 

Die AfD-Fraktion hatte zum Einzelplan 07 einen Entschließungsantrag (21/1661) vorgelegt, den der Bundestag in der dritten Lesung des Haushaltsgesetzes 2025 mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen ablehnte.

AfD sieht inhaltlich problematischen Entwurf

Für die AfD-Fraktion kritisierte Mirco Hanker, dass sich der Entwurf finanziell „auf solidem Niveau“ bewege, inhaltlich jedoch in vielen Punkten problematisch sei. Kritikpunkte seien eine verfehlte Prioritätensetzung. Viele Geld werde in Programme und Fördermaßnahmen gesteckt, deren Wirkung zweifelhaft sei und die stark ideologisch geprägt seien. 

Beispiele seien Projekte wie Hate Aid und der Schutz von Demokratie und Meinungsfreiheit in digitalen Räumen. Aus konservativer Perspektive fordere die AfD Priorität für die unverzichtbaren Kernaufgaben, mehr Personal für die Gerichte und die Justiz und schnellere Verfahren sowie einen besseren Opferschutz.

SPD will klares Zeichen gegen Gewalt

Svenja Schulze (SPD) ging in ihrer Rede ausführlich auf das Thema „häusliche Gewalt“ ein. Mit über Alle zwei Minuten werde in Deutschland ein Mensch Opfer häuslicher Gewalt. Allein im letzten Jahr seien es über 265.000 Betroffene gewesen. Das sei ein „trauriger Rekord“. Häusliche Gewalt sei keine Privatsache, sie sei eine Verletzung der Menschenrechte und treffe vor allem Frauen. Sie sei sehr froh, dass sich Bundesjustizministerin Hubig dieses Themas annehme. 

Dies werde von parlamentarischer Seite unterstützt, indem zusätzlich fünf Millionen Euro auf den Weg gebracht würden, mit denen in den nächsten drei Jahren Modellprojekte in den Bundesländern gefördert werden sollen. Das alles werde gemacht, weil Wegschauen „einfach keine Option“ sei. Dies ein klares Zeichen gegen Gewalt, und hier zeige sich die wirkliche Kraft des Rechtsstaates. Der Staat mache klar, dass Gewalt nicht ohne Folgen bleibt.

Grüne warnen vor Desinformationskampagnen

Julia Schneider (Bündnis 90/Die Grünen) warnte in ihrer Rede vor Desinformationskampagnen, die immer gezielter würden, um Deutschland zu destabilisieren. Sie sprach sich für einen gegenseitigen Diskurs, auch im Bundestag, aus, der auf Wertschätzung basiere. Dies sei die Grundlage dafür, sich Fehler auch eingestehen zu können, sagte sie mit Bezug auf den Fall Frauke Brosius-Gersdorf. Die Justiz sei das Rückgrat der Demokratie, und sie sei mit der letzten Desinformationskampagne auch beschädigt worden, weil die Wahl von Brosius-Gersdorf zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts politisiert wurde. 

Deswegen sage sie, dass der Justizetat zwar der kleinste sein möge, aber mit einer „riesigen Verantwortung“ komme. Und um dieser Verantwortung gerecht zu werden, müsse die Justiz gut ausgestattet sein. Nur wenn sie digital und schnell arbeite, könne sie gegen die Feindes des Rechtsstaates bestehen. Auch über Förderung von Projekten wie Hate Aid trage der Justizhaushalt zum Erhalt der Demokratie bei.

Union: Verantwortung und Zukunftsperspektive

Uwe Feiler (CDU/CSU) betonte, dass mit dem Haushalt der Rechtsstaat und die Gerichte gestärkt würden und die Digitalisierung der Justiz entscheidend vorangetrieben werde. Gemeinsam mit der Bundesregierung sei es gelungen, trotz angespannter Lage einen soliden, ausgewogenen Haushalt auf die Beine zu stellen, der Verantwortung und Zukunftsperspektive verbinde. Der Rechtsstaat sei das Fundament der Demokratie. Ohne Vertrauen in funktionierende Gerichte und eine verlässliche Rechtsdurchsetzung bröckele dieses Fundament. Gerade in schwierigen Zeiten müsse dieses Fundament gesichert und gestärkt werden. Deshalb sei es richtig und wichtig, auch unter angespannten finanziellen Rahmenbedingungen gezielt in qualifiziertes Personal, in eine moderne Ausstattung und ganz besonders in die Digitalisierung der Justiz zu investieren. 

Daneben würden Projekte unterstützt, die den Rechtsstaat erlebbar machten und die Demokratie stärkten. Wie Feiler sagte, sei zum Bereich Verbraucherschutz im Haushaltsentwurf wegen der Neuordnung der Zuständigkeiten noch nichts zu finden. Er gehe aber fest davon aus, dass der Verbraucherschutz spätestens zum Ende der parlamentarischen Beratungen des Hauhalts 2026 auch formal im Einzelplan 07 angekommen sein werde.

Linke: Falsche Prioritäten

Dr. Dietmar Bartsch (Die Linke) kritisierte, dass die Bundesregierung Milliarden für Panzer und Raketen ausgebe, für den Rechtsstaat das Mantra „Koste es, was es wolle“ aber leider nicht gelte. Dabei sei er das Fundament, auf dem die Demokratie steht. Wenn das Fundament bröckele, werde das ganze Gebäude ins Wanken geraten. Die Linke unterstütze die geplanten Maßnahmen, mit denen die Justiz besser ausgestattet werden soll. 

Gleichzeitig mahnte er mit Verweis auf die Stellungnahme des Bundesrechnungshofs zum Sondervermögen einen besseren Umgang mit den Steuern der Bürgerinnen und Bürger an. 210 Millionen für Justizpersonal, aber gleichzeitig 24 Milliarden Euro in diesem Jahr aus dem Sondervermögen für die Bundeswehr. Hier stimmten die Dimensionen und Prioritäten nicht, warf Bartsch der Regierung vor. Nicht ausreichend geschützt mit dem Etat würden Frauen vor männlicher Gewalt. Auch auf dem Gebiet des Wohnungsmarkts gebe es noch viel zu tun. Mietwucher müsse sofort gestoppt werden, nicht erst in ein paar Jahren.

Nachgeordnete Behörden sorgen für Einnahmen

Die Einnahmen sind im Wesentlichen dem Deutschen Patent- und Markenamt, einer oberen Bundesbehörde mit Sitz in München, zu verdanken, dass Einnahmen von 512,38 Millionen Euro (2024: 472,38 Millionen Euro) erwartet. Im Wesentlichen sind das Gebühren für gewerbliche Schutzrechte. Die Ausgaben der Behörde belaufen sich demgegenüber nur auf 303,96 Millionen Euro (2024: 252,82 Millionen Euro).

Eine weitere nachgeordnete Behörde des Justizministeriums, das Bundesamt für Justiz, rechnet mit Ausgaben von 159,23 Millionen Euro (2024: 99,39 Millionen Euro). Auch hier sollen die Einnahmen von 184,2 Millionen Euro (2024: 154,2 Millionen Euro) die Ausgaben übersteigen.

Bundesgerichte und Generalbundesanwalt

Für den Bundesgerichtshof sind in den Etat 69,18 Millionen Euro eingestellt (2024: 54,86 Millionen Euro), für das Bundesverwaltungsgericht 29,24 Millionen Euro (2024: 25,04 Millionen Euro), für den Bundesfinanzhof 22,21 Millionen Euro (2024: 19,92 Millionen Euro) und für das Bundespatentgericht 16,92 Millionen Euro (2024: 15,98 Millionen Euro). 

Bundesverfassungsgericht

Auf 44,8 Millionen Euro wächst der Etat des Bundesverfassungsgerichts im Einzelplan 19 (2024: 41,3 Millionen Euro). (mwo/hau/18.09.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

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Mirco Hanker

Mirco Hanker

© Mirco Hanker/ AfD-Fotografin

Hanker, Mirco

AfD

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Svenja Schulze

Svenja Schulze

© Svenja Schulze/ Photothek Meida Lab

Schulze, Svenja

SPD

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Julia Schneider

Julia Schneider

© Julia Schneider/ Stefan Kaminski

Schneider, Julia

Bündnis 90/Die Grünen

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Uwe Feiler

Uwe Feiler

© Uwe Feiler/Tobias Koch

Feiler, Uwe

CDU/CSU

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Dietmar Bartsch

Dietmar Bartsch

© DBT/ Inga Haar

Bartsch, Dr. Dietmar

Die Linke

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Sonja Eichwede

Sonja Eichwede

© DBT/ Inga Haar

Eichwede, Sonja

SPD

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Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

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Tobias Peterka

Tobias Peterka

© Tobias Matthias Peterka/ Büro Peterka

Peterka, Tobias Matthias

AfD

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Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Die Linke Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

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Susanne Hierl

Susanne Hierl

© Susanne Hierl/Christian Kaufmann

Hierl, Susanne

CDU/CSU

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Helge Limburg

Helge Limburg

© Helge Limburg/ Bonnie Bartusch

Limburg, Helge

Bündnis 90/Die Grünen

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Christin Willnat

Christin Willnat

© Christin Willnat /Kati Krüger

Willnat, Christin

Die Linke

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Carmen Wegge

Carmen Wegge

© Carmen Wegge/ Photothek Media Lab

Wegge, Carmen

SPD

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Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Vadim Derksen

Brandner, Stephan

AfD

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Martin Plum

Martin Plum

© Martin Plum/Gebhard Bücker Fotografie

Plum, Dr. Martin

CDU/CSU

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Stefan Möller

Stefan Möller

© AfD Thüringen/ Martin Schieck

Möller, Stefan

AfD

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Carsten Müller

Carsten Müller

© Carsten Müller/ Tobias Koch

Müller (Braunschweig), Carsten

CDU/CSU

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Thomas Fetsch

Thomas Fetsch

© Deutscher Bundestag/von Saldern

Fetsch, Thomas

AfD

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Sebastian Steineke

Sebastian Steineke

© Sebastian Steineke/ Tobias Koch

Steineke, Sebastian

CDU/CSU

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Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Die Linke Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 21/500 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
    PDF | 271 MB — Status: 26.06.2025
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  • 21/501 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) - Drucksache 21/500 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 174 KB — Status: 06.08.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1061 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/500, 21/501, 21/1628 Nr. 1 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
    PDF | 397 KB — Status: 12.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1062 - Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/500, 21/501, 21/1628 Nr. 1 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
    PDF | 933 KB — Status: 12.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1064 - Ergänzung zu den Beschlussempfehlungen: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) - Drucksachen 21/500, 21/501 -
    PDF | 1 MB — Status: 12.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1628 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 12. Juni bis 2. September 2025)
    PDF | 742 KB — Status: 11.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1661 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 21/500, 21/501, 21/1064, 21/1061, 21/1062 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) hier: Einzelplan 07 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
    PDF | 576 KB — Status: 15.09.2025
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Einzelplan 07 angenommen
  • Einzelplan 19 angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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  4. 2025
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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw38-de-justiz-1104016

Stand: 19.09.2025