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Die Sondervermögen des Bundes – ein Überblick

Symbolbild: Ein gelbes, zerkratztes Hinweisschild mit der Aufschrift Sondervermögen vor dem Berliner Reichstagsgebäude an einem sonnigen Tag.

Das geplante neue Sondervermögen soll zusätzliche Investitionen in Infrastruktur und Klimaneutralität fördern. (© picture alliance / sulupress.de| Torsten Sukrow)

Im Herbst will der Bundestag ein Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität verabschieden. Aus dem Sondervermögen sollen Investitionen von bis zu 500 Milliarden Euro in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 finanziert werden. Davon werden 100 Milliarden Euro den Ländern für Investitionen in ihre Infrastruktur zur Verfügung gestellt. 

Darüber hinaus sollen aus dem neuen Sondervermögen zehn Jahre lang, bis einschließlich 2034, jährlich zehn Milliarden Euro in ein weiteres Sondervermögen des Bundes – den Klima- und Transformationsfonds – überführt werden, um dadurch zusätzliche Investitionen in die Klimaneutralität zu finanzieren. Der Wirtschaftsplan des neuen Sondervermögens befindet sich in Anlage 2 des Kapitels „Allgemeine Bewilligungen“ im Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung des Bundeshaushalts ab 2025.

Abgesonderte Teile des Bundesvermögens

Sondervermögen sind vom Bundeshaushalt abgesonderte Teile des Bundesvermögens mit eigener Wirtschaftsführung, die auf gesetzlicher Grundlage errichtet werden und einzelne Aufgaben des Bundes erfüllen sollen. Das geplante neue Sondervermögen wäre aktuell das 27. Sondervermögen des Bundes. Bei Treuhandvermögen handelt es sich um Sondervermögen, die von Stellen außerhalb der Bundesverwaltung verwaltet werden.

Von den Sondervermögen sind vier mit eigener Kreditermächtigung ausgestattet: der Finanzmarktstabilisierungsfonds, der Investitions- und Tilgungsfonds, der Wirtschaftsstabilisierungsfonds und das Sondervermögen Bundeswehr (die Angaben zu Vermögen und Schulden Ende 2024 stehen teilweise unter dem Vorbehalt der Prüfung des Jahresabschlusses). 

Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS): Der FMS wurde 2008 im Zuge der Finanzkrise ins Leben gerufen und wird von der Finanzagentur des Bundes in Frankfurt am Main in der Ressortzuständigkeit des Bundesfinanzministeriums verwaltet. Sein Ziel ist die Überwindung von Liquiditätsengpässen und die Stärkung der Eigenkapitalbasis von Unternehmen des Finanzsektors, um den Finanzmarkt zu stabilisieren. Ende 2024 betrug sein Vermögen nach vorläufigem Jahresabschluss 59,1 Milliarden Euro und sein Schuldenstand 80,2 Milliarden Euro.

Investitions- und Tilgungsfonds (ITF): Der 2009 errichtete ITF war Bestandteil des damaligen „Paktes für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland zur Sicherung der Arbeitsplätze, Stärkung der Wachstumskräfte und Modernisierung des Landes“ und wird von der Finanzagentur des Bundes in Frankfurt am Main in der Ressortzuständigkeit des Bundesfinanzministeriums verwaltet. Seit 2012 dürfen keine Fördermittel zur Konjunkturbelebung mehr ausgezahlt werden. Das ITF-Vermögen betrug Ende 2022 1,03 Milliarden Euro, der Schuldenstand 18,1 Milliarden Euro. Der Wirtschaftsplan des ITF ist Anlage 1 des Kapitels Allgemeine Bewilligungen im Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung des Bundeshaushalts.

Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF): Der WSF wurde 2020 im Zuge der Corona-Pandemie errichtet. Sein Ziel ist es, Liquiditätsengpässe von Wirtschaftsunternehmen zu überwinden und ihre Kapitalbasis zu stärken, wenn deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft, die technologische Souveränität, die Versorgungssicherheit, kritische Infrastrukturen oder den Arbeitsmarkt hätte. Verwaltet wird der WSF von der Finanzagentur des Bundes in Frankfurt am Main in der Ressortzuständigkeit des Bundesfinanzministeriums. Sein Vermögen betrug Ende 2024 22,6 Milliarden Euro, der Schuldenstand rund 22,3 Milliarden Euro.

Der 2022 errichtete WSF zur Abfederung der Folgen der Energiekrise wurde mit Ablauf des Jahres 2023 aufgelöst, das Vermögen von 20,6 Milliarden Euro und die Schulden von 71,7 Milliarden Euro wurden in den Einzelplan 32 Bundesschuld des Bundeshaushalts überführt.

Bundeswehr: Das Sondervermögen wurde 2022 im Zuge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine errichtet. Es zielt darauf ab, die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit des Landes zu stärken und Fähigkeitslücken der Bundeswehr zu schließen, indem bedeutsame Ausrüstungsvorhaben finanziert werden. Dies umfasst Rüstungsinvestitionen und damit zusammenhängende Forschung, Munitionsausgaben, Infrastrukturprojekte sowie Projekte der Informationstechnologie, aber auch den Schutz und die Sicherung des Zugangs zu Schlüsseltechnologie und Logistik. Zur Deckung der Ausgaben können bis zu 100 Milliarden Euro an Krediten aufgenommen werden. Das Sondervermögen, das über kein Vermögen verfügt, wird vom Bundesfinanzministerium verwaltet und hatte Ende 2024 einen Schuldenstand von 23 Milliarden Euro. Im Bundeshaushalt ist der Wirtschaftsplan des Sondervermögens Anlage 1 des Kapitels Militärische Beschaffungen im Einzelplan 14 des Bundesverteidigungsministeriums.

Neben diesen vier Sondervermögen mit Kreditermächtigung gibt es diese weiteren Sondervermögen: 

Klima- und Transformationsfonds (KTF): Der KTF wurde 2011 unter dem Namen „Energie- und Klimafonds“ als Beitrag zur Umsetzung des langfristigen Energiekonzepts der Bundesregierung errichtet und 2022 in KTF umbenannt in der Absicht, die Klimaschutzziele effektiver zu erreichen und die Transformation zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Volkswirtschaft zu unterstützen. Der KTF wird vom Bundesfinanzministerium verwaltet. Er finanziert sich aus der ihm zur Verfügung stehenden Rücklage (2025: rund 317 Millionen Euro), eigenen Einnahmen wie den Erlösen aus den Versteigerungen von Berechtigungen zum Ausstoß von Treibhausgasen im Rahmen des europäischen Emissionshandels (2025: rund 6,7 Milliarden Euro) sowie aus den Erlösen aus der CO2-Bepreisung im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (2025: rund 15,4 Milliarden Euro). Zudem soll er eine jährliche Zuweisung von zehn Milliarden Euro aus dem geplanten neuen Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität erhalten. Der KTF verfügt über kein echtes Fondsvermögen. Sein Wirtschaftsplan ist Anlage 3 des Kapitels Allgemeine Bewilligungen im Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung des Bundeshaushalts.

Aufbauhilfe: Dieses Sondervermögen wurde 2013 aufgrund des Hochwassers in mehreren Bundesländern von Mai bis Juli 2013 errichtet, um große Schäden bei Privathaushalten, Unternehmen sowie der staatlichen Infrastruktur zu beseitigen. Der nationale Fonds „Aufbauhilfe“, ausgestattet mit acht Milliarden Euro vom Bund und 3,25 Milliarden Euro von den Ländern, wird vom Bundesfinanzministerium verwaltet. Anträge auf Hilfen aus dem Fonds konnten bis 30. Juni 2016 bewilligt werden. Ende 2023 waren rund 7,3 Milliarden Euro aus dem Fonds abgeflossen, davon gingen voraussichtlich nicht benötigte rund 1,75 Milliarden Euro in den Bundeshaushalt. Das Sondervermögen verfügt über keine eigenen Vermögens- und Schuldenbestände. Sein Wirtschaftsplan ist Anlage 4 des Kapitels Allgemeine Bewilligungen im Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung des Bundeshaushalts. 

Aufbauhilfe 2021: Der 2021 errichtete Fonds dient der Finanzierung von Hilfen in den vom Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 betroffenen Bundesländern Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen. Dabei geht es um die Beseitigung der Schäden bei Privathaushalten und Unternehmen sowie um den Wiederausbau zerstörter staatlicher Infrastruktur. An den Ausgaben zur Wiederherstellung der Länderinfrastruktur beteiligen sich die Länder zu 50 Prozent. Der Bund stellt dem Fonds 30 Milliarden Euro zur Verfügung, von denen 16 Milliarden Euro dem Fonds bereits 2021 zugeführt wurden. Rund 4,74 Milliarden Euro sind aus dem Sondervermögen bis Mai 2025 abgeflossen. Das Sondervermögen wird vom Bundesfinanzministerium verwaltet und verfügt über keine eigenen Vermögens- und Schuldenbestände. Sein Wirtschaftsplan ist Anlage 6 des Kapitels Allgemeine Bewilligungen im Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung des Bundeshaushalts.

Kinderganztagsbetreuung: Das Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ wurde 2020 errichtet. Daraus werden den Ländern bis Mitte 2028 Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen in den Ausbau dieser Angebote gewährt. Das Sondervermögen wird vom Bundesfamilienministerium verwaltet und verfügt über keine eigenen Vermögens- und Schuldenbestände. Im Bundeshaushalt ist der Wirtschaftsplan des Sondervermögens Anlage 3 des Kapitels Kinder- und Jugendpolitik im Einzelplan 17 des Bundesfamilienministeriums.

Kinderbetreuungsausbau: Das Sondervermögen wurde 2007 errichtet. Damit soll der Ausbau der Kindertagesbetreuung im Bereich von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege gefördert werden. Der Bund gewährt den Ländern Finanzhilfen für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren (Investitionsprogramme 1 bis 3) sowie für Kinder bis zum Schuleintritt (Investitionsprogramme 4 und 5). Die Mittel des letzten Investitionsprogramms konnten bis 30. Juni 2024 abgerufen werden. Das Sondervermögen wird vom Bundesfamilienministerium verwaltet, es verfügt über keine eigenen Vermögens- und Schuldenbestände. Im Bundeshaushalt ist der Wirtschaftsplan des Sondervermögens Anlage 2 des Kapitels Kinder- und Jugendpolitik im Einzelplan 17 des Bundesfamilienministeriums.

Revolvingfonds: Das 1974 errichtete Sondervermögen des Bundes wird vom Bundesfamilienministerium verwaltet. Sein Zweck ist die langfristige Förderung der freien Wohlfahrtspflege durch die Vergabe zinsloser Darlehen an zentrale Anstalten und Einrichtungen der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege. Die Tilgungszahlungen stehen für die Vergabe neuer Darlehen zur Verfügung. Das Vermögen betrug Ende 2024 178,1 Millionen Euro.

Kommunalinvestitionsförderungsfonds: Das Sondervermögen wurde 2015 errichtet und wird vom Bundesfinanzministerium verwaltet. Der Bund stellt den Ländern daraus Finanzhilfen zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen zur Verfügung. Das Gesamtvolumen des Fonds betrug zunächst 3,5 Milliarden Euro und wurde 2016 auf sieben Milliarden Euro aufgestockt. Es verteilt sich je zur Hälfte auf ein Infrastrukturprogramm (Förderzeitraum 2015 bis 2023) und ein Schulsanierungsprogramm (Förderzeitraum 2017 bis 2025). Das Sondervermögen verfügt über keine eigenen Vermögens- und Schuldenbestände. Sein Einzelplan ist Anlage 5 des Kapitels Allgemeine Bewilligungen im Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung des Bundeshaushalts.

Vorsorge für Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere: Das Sondervermögen wurde 2009 errichtet und wird vom Bundesfinanzministerium verwaltet. Sein Zweck ist es, durch die Zuführung von Mitteln aus dem Bundeshaushalt Vorsorge für die Inflationsentwicklung während der Laufzeit von inflationsindexierten Bundeswertpapieren zu schaffen. Bei Fälligkeit eines solchen Papiers soll aus dem Sondervermögen der Unterschiedsbetrag zwischen Nenn- und Rückzahlungswert geleistet werden. Das Sondervermögen verfügt über keine eigenen Vermögens- und Schuldenbestände.

Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (EdW): Die EdW wurde 1998 als nicht rechtsfähiges Sondervermögen errichtet und wird von der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Frankfurt am Main in der Ressortzuständigkeit des Bundesfinanzministeriums verwaltet. Die EdW hat die Aufgabe, im Entschädigungsfall die Gläubiger eines zugeordneten Instituts für nicht zurückgezahlte Einlagen oder für nicht erfüllte Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften nach Maßgabe des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes zu entschädigen. Die Wertpapierhandelsunternehmen sind verpflichtet, an die EdW Beiträge zu zahlen. Das EdW-Vermögen betrug Ende 2024 rund 28,6 Millionen Euro, der Schuldenstand rund 4,4 Millionen Euro.

Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben: Das nicht rechtsfähige Sondervermögen des Bundes wurde 1988 errichtet und wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales verwaltet. Es zielt darauf ab, die Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen sowie entsprechende Einrichtungen und überregionale Maßnahmen zu fördern. Der Fonds wird aus Mitteln der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe gespeist. Das Fondsvermögen betrug Ende 2024 116,2 Millionen Euro.

Bundeseisenbahnvermögen: Das Bundeseisenbahnvermögen wurde 1994 im Zuge der Bahnreform als nicht rechtsfähiges Sondervermögen errichtet und wird in Bonn von der gleichnamigen Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesverkehrsministeriums verwaltet. Wichtigste Aufgaben sind die Betreuung des der Deutschen Bahn AG zugewiesenen Personals, die Verwaltung und Verwertung der nicht bahnnotwendigen Liegenschaften sowie die Übertragung aller bahnnotwendigen Liegenschaften auf die Deutsche Bahn AG. Ende 2024 betrug das Vermögen 535,6 Millionen Euro bei gleichzeitigen Verbindlichkeiten von 18,9 Millionen Euro. Im Bundeshaushalt befindet sich der Wirtschaftsplan des Bundeseisenbahnvermögens in Anlage 1 des Kapitels Sonstige Bewilligungen im Einzelplan 12 des Bundesverkehrsministeriums. 

Deutscher Binnenschifffahrtsfonds: Das 2002 errichtete nicht rechtsfähige Sondervermögen wird von der Generaldirektion Wasser- und Schifffahrt im Geschäftsbereich des Bundesverkehrsministeriums verwaltet. Der Fonds fördert Strukturbereinigungsmaßnahmen für die Binnenschifffahrt und den Binnenschifffahrtsverkehr. Das Fondsvermögen lag Ende 2024 bei rund 5,3 Millionen Euro, es gab keine Schulden.

Entschädigungsfonds: Das nicht rechtsfähige Sondervermögen des Bundes wurde 1994 errichtet und wird vom Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen auf Weisung und unter Aufsicht des Bundesfinanzministeriums verwaltet. Über den Fonds werden Entschädigungen für Vermögensverluste finanziert, die auf dem Gebiet der ehemaligen DDR in den Zeiten des Nationalsozialismus und der sozialistischen Wirtschaftsordnung entstanden sind. Das Fondsvermögen betrug Ende 2024 16 Millionen Euro, der Schuldenstand lag bei 1,9 Millionen Euro. Der Wirtschaftsplan des Entschädigungsfonds ist Anlage 1 des Kapitels „Leistungen im Zusammenhang mit der deutschen Einheit“ im Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung des Bundeshaushalts.

Klärschlamm-Entschädigungsfonds: Das nicht rechtsfähige Sondervermögen des Bundes wurde 1999 errichtet und wird von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung in Bonn verwaltet. Er dient der schadensrechtlichen Absicherung von Risiken, die bei der landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlämmen nicht völlig ausgeschlossen werden können. Seit 2007 ruht die Beitragspflicht für die meldepflichtigen Betriebe. Der Fonds hatte Ende 2024 rund 74,9 Millionen Euro Vermögen und keine Schulden.

ERP-Sondervermögen: Das vom Bundeswirtschaftsministerium verwaltete Sondervermögen wurde 1953 errichtet. Es geht auf den Marshallplan, offiziell European Recovery Program (ERP), zurück, ein US-Wirtschaftsförderungsprogramm für den Wiederaufbau in Europa. Aus dem Sondervermögen werden überwiegend zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital für gewerbliche Unternehmen vor allem des Mittelstandes und für Angehörige der freien Berufe bereitgestellt, aber auch Stipendien für junge Wissenschaftler und Studierende. Das Vermögen belief sich Ende 2024 auf 25,1 Milliarden Euro, der Schuldenstand auf 922,4 Millionen Euro.

Postbeamtenversorgungskasse bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (BAnstPT): Die BAnstPT in Bonn übernahm 2013 das vom Bundes-Pensions-Service für Post und Telekommunikation als „Postbeamtenversorgungskasse“ gehaltene Vermögen. Die Postbeamtenversorgungskasse erbringt Versorgungs- und Beihilfeleistungen für ehemalige Beamte des Sondervermögens Deutsche Bundespost, der Teilsondervermögen Deutsche Bundespost Postdienst, Deutsche Bundespost Postbank und Deutsche Bundespost Telekom sowie für Beschäftigte der heutigen Nachfolge-Aktiengesellschaften, denen aus einem Beamtenverhältnis Ansprüche auf Versorgung zustehen, und deren Hinterbliebene.  Die Ressortzuständigkeit liegt beim Bundesfinanzministerium. Das Vermögen betrug Ende 2024 1,1 Milliarden Euro bei einem Schuldenstand von 3,8 Milliarden Euro.

Zweckvermögen bei der Deutschen Postbank AG: Das 1953 gegründete Zweckvermögen in der Ressortzuständigkeit des Bundeslandwirtschaftsministeriums wird von der Postbank als Rechtsnachfolgerin der Deutschen Siedlungs- und Landesrentenbank verwaltet. Es diente ursprünglich der Eingliederung von aus der Landwirtschaft stammenden Vertriebenen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern. Heute werden die Strukturverbesserung des ländlichen Raums einschließlich der ländlichen Siedlung sowie die Verbesserung der Infrastruktur und des Umweltschutzes gefördert. Das Vermögen betrug Ende 2024 29,1 Millionen Euro, Schulden gab es keine.

Zweckvermögen der Landwirtschaftlichen Rentenbank: Das Zweckvermögen wurde 1952 zur Innovationsförderung errichtet und von der Landwirtschaftlichen Rentenbank, einer bundesunmittelbaren Anstalt öffentlichen Rechts in Frankfurt am Main, im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums treuhänderisch verwaltet. Seit 2005 fokussiert sich das Zweckvermögen auf die Innovationsförderung für die Agrarwirtschaft (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau, Fischerei). Im Bundeshaushalt befindet sich sein Wirtschaftsplan in Anlage 1 des Kapitels Sonstige Bewilligungen im Einzelplan 10 des Bundeslandwirtschaftsministeriums.

Restrukturierungsfonds für Institute: Das Sondervermögen des Bundes wurde 2010 errichtet und wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der Ressortzuständigkeit des Bundesfinanzministeriums verwaltet. Er dient der Stabilisierung des Finanzmarktes, der Einlagensicherung und dem Anlegerschutz. Der Fonds erhebt zudem Beiträge von den Wertpapierinstituten für den einheitlichen Abwicklungsfonds, der im Rahmen der Europäischen Bankenunion auf die geordnete Abwicklung von in Schieflage geratenen Banken abzielt, und überträgt sie auf diesen Fonds. Das Vermögen des Restrukturierungsfonds betrug Ende 2024 2,6 Milliarden Euro, die Schulden werden mit 4,4 Millionen Euro angegeben.

Treuhandvermögen für den Bergarbeiterwohnungsbau: Das älteste Sondervermögen wurde 1951 errichtet und ist als Treuhandvermögen kein Sondervermögen des Bundes, da es von Treuhandstellen im Auftrag des Bundesbauministeriums verwaltet wird. Die Förderung für den Bergarbeiterwohnungsbau wurde Ende 1996 eingestellt, das Treuhandvermögen befindet sich seither in Abwicklung. Ende 2024 belief sich das Vermögen auf 334,9 Millionen Euro, die Verbindlichkeiten auf 334,6 Millionen Euro.

Versorgungsrücklage des Bundes: Dieses zweckgebundene Sondervermögen wurde 1999 errichtet und wird vom Bundesverwaltungsamt im Auftrag des Bundesinnenministeriums verwaltet. Die Verwaltung der Rücklagemittel obliegt der Deutschen Bundesbank. Die Versorgungsrücklage soll die Versorgungsleistungen angesichts des demografischen Wandels sicherstellen und dient ab 2032 der schrittweisen Entlastung der Versorgungsaufwendungen des Bundes und aller bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen, die Versorgungsbezüge an Beamtinnen und Beamte, Richter, Berufssoldaten und Versorgungsempfänger zahlen. Ende 2024 belief sich da Vermögen auf 23,3 Milliarden Euro. Die Zuführungen aus öffentlichen Haushalten betrugen 1,4 Milliarden Euro. Im Bundeshaushalt ist der Wirtschaftsplan des Sondervermögens Anlage 1 des Kapitels Sonstige Bewilligungen im Einzelplans 6 des Bundesinnenministeriums.

Versorgungsfonds des Bundes: Das Sondervermögen wurde 1999 errichtet und wird vom Bundesinnenministerium verwaltet. Die Mittel des Sondervermögens verwaltet die Deutsche Bundesbank, die Ressortzuständigkeit liegt beim Bundesinnenministerium. Aus dem Fonds werden die Versorgungsausgaben für Beamte, Richter, Berufssoldaten sowie für Beschäftigte, denen eine Anwartschaft nach Beamtenrecht gewährleistet wird, finanziert. Ende 2024 betrug das Vermögen 16,1 Milliarden Euro, die Zuführung aus öffentlichen Haushalten 2,3 Milliarden Euro. Der Fonds hat keine Schulden. Im Bundeshaushalt ist der Wirtschaftsplan des Sondervermögens Anlage 2 des Kapitels Sonstige Bewilligungen im Einzelplans 6 des Bundesinnenministeriums.

Zwei Sondervermögen in der Ressortzuständigkeit des Bundesfinanzministeriums sind im vergangenen Jahr aufgelöst worden. Das Sondervermögen Digitale Infrastruktur bestand von 2018 bis zum 30. März 2024, die Rücklagen wurden in den Bundeshaushalt überführt. Der Fonds nach § 5 Mauergrundstücksgesetz zur Förderung von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Zwecken in den neuen Bundesländern war 1996 errichtet worden und wurde am 31. Januar 2024 aufgelöst. (vom/21.08.2025)