Der Weg zum Bundeshaushalt 2025 vom Entwurf zum Beschluss

Im zweiten Anlauf will der Bundestag einen Haushalt für das Jahr 2025 beschließen. (© picture alliance / SZ Photo | Wolfgang Filser)
Kurz vor Jahresmitte, am Mittwoch, 24. Juni 2025, hat das Bundeskabinett den Haushaltsentwurf der Bundesregierung für das laufende Jahr 2025 beschlossen (21/500). Zwei Tage später leitete die Regierung das 3.431 Seiten umfassende Zahlenwerk dem Bundestag zu. Nun soll der Regierungsentwurf – das Haushaltsgesetz mit seinen Anlagen, den Einzelplänen –in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause, vom 8. bis 11. Juli, vier Tage lang erstmals beraten werden.
Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) wird den Etatentwurf in seiner 45-minütigen „Einbringungsrede“ am Dienstag, 8. Juli 2025, zusammen mit dem Finanzplan des Bundes für die Jahre 2024 bis 2028 (20/12401) im Plenum des Bundestages vorstellen.
Seit am 6. November 2024 die vorherige Ampel-Regierung zerbrochen war und die laufenden Beratungen des von ihr eingebrachten Haushaltsgesetzes 2025 (20/12400) nicht abgeschlossen werden konnten, gibt es im Bund keinen ordentlich verabschiedeten Haushalt. Seit dem 1. Januar 2025 gilt die vorläufige Haushaltsführung. Wie geht es nun weiter?
Erste Lesung vor der Sommerpause
Nach viertägiger Aussprache werden beide Vorlagen am Freitag, 11. Juli, zur weiteren Beratung an den federführenden Haushaltsausschuss überwiesen. Die 25 Einzelpläne setzen sich zusammen aus den Etats des Bundeskanzleramtes und der von 15 Bundesministerien sowie den Etats des Bundespräsidenten, des Bundestages, des Bundesrates, des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesrechnungshofes, der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, des Unabhängigen Kontrollrats (zur Rechtskontrolle der technischen Aufklärung des Bundesnachrichtendienstes), der Bundesschuld und der Allgemeinen Finanzverwaltung.
Keinen Einzelplan gibt es für das neue Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, das von Dr. Karsten Wildberger (CDU) geleitet wird. Wie überhaupt sich der neue Zuschnitt einiger Bundesministerien im Haushaltsentwurf noch nicht abbildet. So sucht man die Ausgaben für das BAföG im Etat des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vergebens, sie finden sich im Etat des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Die Ausgaben für Raumfahrt wiederum sind im Einzelplan dieses Ministeriums gar nicht enthalten, sondern in dem des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Dort sind auch noch die Etatansätze für den Klimaschutz angesiedelt. Dem nach neuem Zuschnitt dafür zuständigen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit sind dafür nach wie vor die Ausgaben für den Verbraucherschutz zugeordnet, obwohl dafür nun das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz verantwortlich zeichnet. Der Bereich „Heimat“ ist vom Bundesinnenministerium ins Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat gewandert, die Etatansätze befinden sich aber nach wie vor im Einzelplan des Innenministeriums.
Generalaussprache zur Regierungspolitik
Für die Debatten über die Etats der einzelnen Bundesministerien sind jeweils eineinhalb Stunden eingeplant. Die Etats des Finanzministeriums, des Bundesrechnungshofes, der Bundesschuld und der Allgemeinen Finanzverwaltung werden im Anschluss an die Einbringungsrede Klingbeils in einer Allgemeinen Finanzdebatte erörtert. Diese Debatte dient zugleich als erste Lesung des angekündigten Koalitionsentwurfs eines Haushaltsbegleitgesetzes 2025. Ebenso soll am Freitag, 11. Juli, der von der Koalition angekündigte Gesetzentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität in der sogenannten „Schlussrunde“, der Abschlussdebatte, erstmals beraten werden.
Höhepunkt der Haushaltswoche ist die Generaldebatte zum Etat des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes am Mittwoch, 9. Juli. In der vierstündigen Aussprache kommen neben dem Kanzler auch die Fraktionsspitzen zu Wort. Der gemessen am Ausgabenansatz eher bescheidene Kanzleretat, der Einzelplan 04 des Haushalts, bietet dabei Gelegenheit, sich intensiv mit der Politik der Bundesregierung auseinanderzusetzen.
Die Generalaussprache dient der Standortbestimmung der Bundespolitik und der Kritik am Kurs der Bundesregierung. Sie hebt sich daher von Debatten des politischen Tagesgeschäfts ab und zählt zu den parlamentarischen Höhepunkten im Jahresverlauf.
Haushaltsberatungen in den Ausschüssen
Im Anschluss an die Überweisung der Vorlagen haben die Ausschüsse das Wort. Sie beraten die Etatansätze „ihrer“ Ministerien. Nach Paragraf 95 der Geschäftsordnung des Bundestages können sie dem Haushaltsausschuss gutachtliche Stellungnahmen zuleiten. In diesem Jahr wird es dazu auch Sitzungen in der parlamentarischen Sommerpause geben. Die 42 Mitglieder des Haushaltsausschusses unter Leitung des amtierenden Vorsitzenden, des hessischen Abgeordneten Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU), wollen am Mittwoch, 30. Juli, und Donnerstag, 31. Juli, zusammenkommen, um zehn der 25 Einzelpläne zu beraten.
Am Montag, 25. August, soll es eine Anhörung zum Haushaltsbegleitgesetz 2025 und zum Gesetzentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität geben. Bis Donnerstag, 28. August, eventuell sogar bis Freitag, 29. August, wird sich der Haushaltsausschuss mit elf weiteren Einzelplänen befassen. Seine Beratungen will er am Mittwoch, 3. September, und Donnerstag, 4. September, abschließen. Empfiehlt der Haushaltsausschuss Änderungen am Haushaltsgesetz oder an einem der 25 Einzelpläne, legt er dem Bundestag dazu jeweils eine Beschlussempfehlung vor.
Bereinigungssitzung im Haushaltsausschuss
In der sogenannten Bereinigungssitzung am 4. September werden die letzten und strittigsten Fragen geklärt, die zuvor zurückgestellt worden waren. Bis dahin liegen auch die Stellungnahme des Bundesrates mitsamt Gegenäußerung der Bundesregierung vor. Am Ende der Sitzung wird die vom Haushaltsausschuss empfohlene Endfassung des Haushalts 2025 festgezurrt.
Allein zu den Ergebnissen dieser einen Sitzung kann es eine weitere „ergänzende“ Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses geben. Sie kann Änderungen an Einzelplänen beinhalten, zu denen der Ausschuss bereits zuvor eine Beschlussempfehlung vorgelegt hatte. Um alle parlamentarischen Änderungen an einem Einzeletat zu überblicken, müssen neben dem Regierungsentwurf also unter Umständen zwei Beschlussempfehlungen beachtet werden.
Zweite Lesung in der zweiten Haushaltswoche
Die abschließende Beratung des Haushalts 2025 findet in der Woche vom 15. September statt. Zur zweiten Lesung liegen dem Parlament neben dem Ursprungsentwurf der Regierung Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses vor, darüber hinaus Änderungs- und Entschließungsanträge der Fraktionen. Auch in dieser zweiten Haushaltswoche gibt es eine Generalaussprache zum Kanzleretat.
Ohne Aussprache abgestimmt werden üblicherweise die Etats des Bundespräsidenten (Einzelplan 01), des Deutschen Bundestages (Einzelplan 02) und des Bundesrates (Einzelplan 03), aber auch die milliardenschweren Etats der Bundesschuld (Einzelplan 32) und der Allgemeinen Finanzverwaltung (Einzelplan 60). In dem letztgenannten Einzelplan sind unter anderem die Steuereinnahmen des Bundes verortet.
Dritte Beratung und namentliche Schlussabstimmung
Am letzten Tag des Haushaltsmarathons, voraussichtlich am Donnerstag, 18. September, stimmt der Bundestag in dritter Lesung namentlich über das Haushaltsgesetz in der Fassung aller vorliegenden Beschlussempfehlungen ab. Über Entschließungsanträge der Fraktionen wird grundsätzlich in dritter Beratung abgestimmt, selbst wenn sich diese nicht auf das Haushaltsgesetz insgesamt, sondern nur auf bestimmte Einzelpläne beziehen. Im Gegensatz dazu wird über Änderungsanträge der Fraktionen stets am Ende der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs und der Einzelpläne entschieden.
Damit ist der Haushalt beschlossen und kann in den verbleibenden knapp dreieinhalb Monaten umgesetzt werden. Der Ablauf der Etatberatungen unterscheidet sich in diesem Jahr aufgrund der Neuwahlen im Februar wesentlich von anderen Jahren. Ähnlich wie in den Jahren nach einer Bundestagswahl im Herbst müssen zwei Haushalte beschlossen werden – der diesjährige und der für das kommende Jahr.
Kaum ist der Haushalt 2025 verabschiedet, beginnt in der darauffolgenden Woche ab dem 23. September die viertägige erste Lesung des Haushalts für 2026. Mit zweiwöchiger Verspätung gegenüber „normalen“ Jahren, in denen die erste Sitzungswoche nach der Sommerpause im September traditionell die Haushaltswoche für die erste Lesung des Etats des nächsten Jahres ist. (vom/01.07.2025)