Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte
Der Bundestag hat sich am Freitag, 12. September 2025, mit einer Regierungsvorlage zum unmittelbaren Zwang befasst. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (21/1502) wurde im Anschluss an die Aussprache zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, Distanz-Elektroimpulsgeräte – sogenannten Taser – bei der Bundespolizei einzuführen. Danach soll mit einer Änderung des „Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes“ (UZwG) die Liste der zugelassenen Einsatzmittel um Distanz-Elektroimpulsgeräte ergänzt und damit der rechtliche Rahmen für ihren bundesweiten Einsatz geschaffen werden.
Wie die Bundesregierung in der Vorlage ausführt, müssen Einsatzkräfte „über alle Einsatz- und Führungsmittel verfügen, um effektiv und gleichzeitig verhältnismäßig vorgehen zu können“. Der Einsatz der Schusswaffe sei dabei stets das letzte Mittel. Um ein möglichst abgestuftes Vorgehen bei der Anwendung des unmittelbaren Zwangs zu gewährleisten, könnten Taser eingesetzt werden. Diese entfalteten insbesondere präventive Wirkung.
Ob der Einsatz auf der Grundlage der geltenden Regelungen des UZwG möglich ist, wird den Angaben zufolge zum Teil angezweifelt. Hier soll durch eine Ergänzung des UZwG Rechtssicherheit geschaffen werden. (sto/eis/12.09.2025)