Leichter Aufwuchs im Etat für Justiz zur Stärkung des Rechtsstaates
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 10. Juli 2025, in erster Lesung gut eineinhalb Stunden lang mit dem Etatentwurf des Bundesministeriums der Justiz auseinandergesetzt. Der Einzelplan 07 des Bundeshaushalts 2025 (21/500) umfasst Ausgaben von 1,16 Milliarden Euro (2024: 1,03 Milliarden Euro). Unter den Bundesministerien ist das Justizressort traditionell das mit dem geringsten Ausgabevolumen. Dafür kann Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig (SPD) mit Einnahmen von 739,78 Millionen Euro rechnen (2024: 666,08 Millionen Euro). Damit finanziert das Ministerium seine Ausgaben zu knapp zwei Dritteln selbst. Der Einzelplan 07 soll – ebenso wie alle anderen Einzelpläne des Bundes – an den Haushaltsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden.
Ministerin legt Fokus auf Stärkung des Rechtsstaates
Bundesministerin Hubig stellte eingangs der Debatte fest, dass der Etat des von ihr verantworteten Ressorts zwar klein sei, die Aufgaben aber groß. „Rechtspolitik sichert den Kern unserer Staatlichkeit, Rechtspolitik stärkt den Rechtsstaat und Rechtspolitik stärkt auch unsere Demokratie.“ Der Staat müsse schützen, sichern und ermöglichen, sagte die Sozialdemokratin. Dies sei das beste Mittel gegen Abwendung und Radikalisierung.
Die Ministerin betonte, dass in dem Etat ein Schwerpunkt auf der Stärkung des Rechtsstaates liege, insbesondere auf der Digitalisierung der Justiz. Zudem verhandele der Bund mit den Ländern über einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Darin gehe es auch um die im Koalitionsvertrag angekündigte personelle Unterstützung der Justiz und die Modernisierung der Verfahrensordnung.
AfD thematisiert Bundesverfassungsgericht
Für die AfD-Fraktion ging Fabian Jacobi nicht auf den Etat des Ministeriums ein, sondern nutzte seine Rede zu einer Kritik am Bundesverfassungsgericht und der am Freitag anstehenden Wahl neuer Richterinnen und Richter für das Gericht. Zynismus habe das Gericht, das im vergangenen Jahrhundert Meriten und Vertrauen erworben habe, zu einem „politischen Herrschaftsinstrument“ verformt.
Er warf dem Bundesverfassungsgericht vor, während der Corona-Pandemie versagt zu haben, das Vertrauen in die Institution habe „schweren, womöglich tödlichen Schaden erlitten“. Vor dem Hintergrund anhaltender Diskussionen um eine von der SPD vorgeschlagene Kandidatin für das Verfassungsgericht forderte Jacobi die Unionsfraktion auf, diese nicht zu wählen.
Union wil eine moderne und digital vernetzte Justiz
Für die CDU/CSU-Fraktion befand Susanne Hierl, dass die Regierung mit dem Einzelplan einen Akzent setze. „Der Rechtsstaat ist kein Luxusgut. Er ist die Grundlage für Vertrauen, für wirtschaftliche Stabilität und für gesellschaftlichen Zusammenhalt“, sagte die Christsoziale. Wie Ministerin Hubig verwies sie auf die geplanten Mittel für die Digitalisierung. „Wir wollen eine leistungsfähige, moderne und digital vernetzte Justiz“, sagte Hierl. Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in dieser Sache sei für sie „funktionierender Föderalismus.“
Mit Blick auf die Verbraucherpolitik, für die das Ministerium auch verantwortlich ist, die aber noch nicht im Einzelplanentwurf abgebildet ist, forderte die Abgeordnete, dass diese in Zukunft digital, grenzüberschreitend und schlagkräftig sein müsse.
Grüne für Fortsetzung der Digitalisierungsinitiative
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hob Julia Schneider hervor, dass sich der Etatentwurf – mit Ausnahme der gestiegenen Personalkosten – kaum von dem Entwurf der Ampel-Regierung unterscheide, den SPD, Grüne und FDP im Herbst vergangenen Jahres vorgelegt hatten.
Sie begrüßte, dass weiterhin eine Förderung des Anne-Frank-Zentrums, von Hate Aid und der Stiftung Forum Recht vorgesehen sei. Schneider mahnte aber an, die Ansätze zu erhöhen, da auch diese Organisationen höhere Personalkosten zu tragen hätten. Schneider verwies zudem darauf, dass die Digitalisierungsinitiative bereits von der alten Regierung auf den Weg gebracht worden sei. Sie begrüße, dass dieser Weg weitergegangen werde.
Linke besorgt über fehlende Richter und Staatsanwälte
Für die Fraktion Die Linke drückte Dr. Dietmar Bartsch grundsätzliche Unterstützung für die von Schwarz-Rot im Koalitionsvertrag angekündigte Stärkung der Justiz aus. Man werde die Ministerin an ihren Taten messen, sagte Bartsch. Der Linken-Abgeordnete machte deutlich, wie wichtig die Stärkung der Justiz aus seiner Sicht sei. Bei den Staatsanwaltschaften seien eine Million Verfahren unerledigt, nur eins von 15 Verfahren führe überhaupt zur Anklage. „Das ist doch ein strukturelles Alarmsignal“, sagte Bartsch.
Besorgt zeigte er sich auch über fehlende Richter und Staatsanwälte, die stockende Digitalisierung der Justiz sowie die personelle Situation beim Bundesamt für die Justiz. „Ein Rechtsstaat, der nicht mehr in der Lage ist, Recht zu sprechen, verliert sein Fundament“, warnte er.
SPD für Erprobung für Online-Verfahren
Für die SPD-Fraktion unterstrich Svenja Schulze die Notwendigkeit, die Funktionsfähigkeit der Justiz zu stärken. „Wer Recht hat, soll auch Recht bekommen“, sagte die Sozialdemokratin und führte an, dass aufgrund komplizierter und langwieriger Verfahren bei Entschädigungsansprüchen im Fluggastrecht inzwischen private Anbieter in die Lücke stießen.
Diese übernähmen aber nur Fälle mit hoher Erfolgsaussicht und strichen dann hohe Erfolgshonorare ein. „Das kann nicht Anspruch der Justiz sein“, kritisierte Schulze. Wenn Bürger den Weg vor Gericht scheuten und Verfahren endlos dauerten, „dann wankt das Vertrauen in den Rechtsstaat“. Sie verwies in diesem Zusammenhang auf die Erprobung für Online-Verfahren.
Höhere Personalausgaben bei Bundesgerichten
Unter den „Sonstigen Bewilligungen“ finden sich im Entwurf geringere Ansätze für sächliche Verwaltungsausgaben (57,8 Millionen Euro, 3,3 Millionen Euro weniger als 2024) und für Zuweisungen und Zuschüsse (28,8 Millionen Euro, 1,1 Millionen Euro weniger als 2024). Höhere Personalausgaben prägen die Etats der zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehörenden Bundesgerichte.
Das sind der Bundesgerichtshof sowie der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, der Bundesfinanzhof und das Bundespatentgericht. Für den Bundesgerichtshof sind in den Etat 69,18 Millionen Euro eingestellt (2024: 54,86 Millionen Euro), für das Bundesverwaltungsgericht 29,24 Millionen Euro (2024: 25,04 Millionen Euro), für den Bundesfinanzhof 22,21 Millionen Euro (2024: 19,92 Millionen Euro) und für das Bundespatentgericht 16,92 Millionen Euro (2024: 15,98 Millionen Euro).
Nachgeordnete Behörden sorgen für Einnahmen
Die Einnahmen sind im Wesentlichen dem Deutschen Patent- und Markenamt, einer oberen Bundesbehörde mit Sitz in München, zu verdanken, das Einnahmen von 512,38 Millionen Euro (2024: 472,38 Millionen Euro) erwartet. Im Wesentlichen sind das Gebühren für gewerbliche Schutzrechte. Die Ausgaben der Behörde belaufen sich demgegenüber nur auf 303,96 Millionen Euro (2024: 252,82 Millionen Euro).
Eine weitere nachgeordnete Behörde des Justizministeriums, das Bundesamt für Justiz, rechnet mit Ausgaben von 159,23 Millionen Euro (2024: 99,39 Millionen Euro). Auch hier sollen die Einnahmen von 184,2 Millionen Euro (2024: 154,2 Millionen Euro) die Ausgaben übersteigen. In dem Etat des Bundesamtes sind unter anderem „finanzielle Hilfen für Betroffene der Amokfahrt auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt am 20. Dezember 2024“ in Höhe von 20 Millionen Euro eingeplant.
Etat des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht plant in diesem Jahr mit Ausgaben in Höhe von 44,8 Millionen Euro. Das sind 3,5 Millionen Euro mehr als im Vorjahr, wie aus dem Einzelplan 19 des Haushaltsentwurfs 2025 der Bundesregierung (21/500) hervorgeht. Die Einnahmen sollen erneut 40.000 Euro betragen.
Mit 32,3 Millionen Euro fallen die Personalausgaben auch infolge des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst um 2,8 Millionen Euro höher aus als im Jahr 2024. Die Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse sollen mit 4,5 Millionen Euro um 1,5 Millionen Euro höher ausfallen als im Vorjahr. Grund hierfür ist unter anderem die „Erstattung von Verwaltungsausgaben an die Länder für die Wahrnehmung von Bundesbauaufgaben“, die im Entwurf mit 1,2 Millionen Euro veranschlagt wird. (scr/hau/10.07.2025)