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Energie

Klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung erörtert

Mit dem Gesetzentwurf „zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung“ (21/1928) will die Bundesregierung nach eigener Aussage einen „Geothermie-Turbo“ einleiten, „damit in Deutschland schnell mehr Geothermie genutzt werden kann“. 

Der Bundestag hat den Entwurf am Donnerstag, 9. Oktober 2025, in erster Lesung debattiert und im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetz soll der Ausbau von Geothermieanlagen, Wärmeleitungen und – speichern sowie die Erkundung von Erdwärme erleichtert und beschleunigt werden. Dafür ist geplant, Hemmnisse bei der Erschließung der Geothermie sowie für Wärmepumpen, die Flusswasser, Abwasser Industrieabwärme oder auch Luft nutzen, abzubauen. Erleichterungen sollen auch für Wärmespeicher sowie Wärmeleitungen geschaffen werden. Auch für private Haushalte soll es einfacher werden, eine Zulassung für die eigene Wärmepumpe zu erhalten.

Zugleich soll die Erkundung des Untergrundes mit Messfahrzeugen, die zur Ermittlung des Erdwärmepotentials erforderlich ist, durch das Gesetz ganzjährig ermöglicht werden. Die Belange von Natur- und Artenschutz bleiben dabei laut Regierung gewahrt.

Neuerungen bei Bergschäden

Ferner gibt es Neuerungen bei Bergschäden: Die Behörden können nach dem Entwurf künftig von den Geothermieunternehmen den Nachweis einer Deckungsvorsorge für Bergschäden verlangen. Damit würden Schadensfälle vollständig abgesichert.

Mit dem Geothermie-Beschleunigungsgesetz werde ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, heißt es. Gleichzeitig würden die europäischen Vorgaben der Erneuerbaren Energien Richtlinie (RED III) in nationales Recht überführt. (hau/09.10.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Die Linke Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

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Hans Koller

Hans Koller

© Hans Koller/ Verena S. Mautner

Koller, Hans

CDU/CSU

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Steffen Kotré

Steffen Kotré

© Steffen Kotré/ Hagen Schnauss

Kotré, Steffen

AfD

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Dr. Alaa Alhamwi

Dr. Alaa Alhamwi

© Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion / Stefan Kaminski

Alhamwi, Dr. Alaa

Bündnis 90/Die Grünen

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Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Die Linke Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 21/1928 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung
    PDF | 690 KB — Status: 01.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Kreiser, Dunja (SPD), Cezanne, Jörg (Die Linke), Rohwer, Lars (CDU/CSU)
  • Überweisung 21/1928 beschlossen

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Energie

Kritik von Sachverständigen an Geothermie-Gesetz

Zeit: Mittwoch, 5. November 2025, 8 bis 10 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.200

Mehrere Sachverständige mahnten in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Mittwoch, 5. November 2025, über die Pläne der Bundesregierung zum beschleunigten Ausbau der Geothermie den Aufbau einer klimafreundlichen Wärmeversorgung und mehr Umweltschutz an. 

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/1928) sieht eine schnellere Erschließung der Geothermie, den Ausbau der klimaneutralen Wärme- und Kälteversorgung durch Wärmepumpen sowie die Beschleunigung des Transports und der Speicherung von Wärme vor. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist für das erste Quartal des Jahres 2026 vorgesehen.

Lob und Kritik am Regierungsentwurf

Laut Gregor Dilger, Geschäftsführer Bundesverband Geothermie (BVG), enthält der Entwurf zwar eine Reihe von Maßnahmen, die dazu geeignet seien, die Umsetzung von Geothermieprojekte zu beschleunigen. Aus Sicht des BVG bedürfe der Vorschlag aber noch Anpassungen und Ergänzungen, unter anderem um die RED-III-Direktive der Europäischen Union (EU) vollständig umzusetzen. Die EU Renewable Energy Directive III (RED III) ist eine Richtlinie der EU zur Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen. Die RED III setzt ein verbindliches Ziel für die EU, einen Anteil erneuerbarer Energien von 45 Prozent bis 2030 zu erreichen. 

Darüber hinaus seien weitere Erleichterungen in anderen Bereichen des Genehmigungsrechts von Geothermieanlagen sinnvoll. Hierzu zählten vor allem die baurechtliche Privilegierung im Außenbereich, Erleichterungen beim Glykoleinsatz in Wärmenetzen, Flächenverfügbarkeit, Bereitstellungspflichten für die öffentliche Hand sowie der Aufbau erforderlicher Personalkapazitäten.

„Adressiert nicht die zentralen Stellschrauben“

Dr. Cornelia Nicklas, Leiterin Recht bei der Deutschen Umwelthilfe, kritisierte den Gesetzentwurf scharf. „Er adressiert nicht die zentralen Stellschrauben, um den Ausbau einer klimafreundlichen Wärmeversorgung zu beschleunigen“, sagte Nicklas. Außerdem schieße der Gesetzentwurf teilweise über das Ziel hinaus, weil sein Anwendungsbereich zu weit reiche und „teils fragwürdige Instrumente gewählt“ würden. 

„Der Beschleunigungseffekt erscheint uns daher insgesamt fraglich“, betonte sie. So vernachlässige der Gesetzentwurf beispielsweise Aspekte des Umwelt- und Gesundheitsschutzes. Die Umwelthilfe fordert von der Bundesregierung, „kurzfristig“ eine „bundesweite Geothermie-Strategie vorzulegen“.

„Wichtiger Meilenstein für die Wärmewende“

Professor Dr. Sven-Joachim Otto, Mitglied des Direktoriums des Institutes für Berg- und Energierecht der Ruhr Universität Bochum und Partner der Energiesozietät, erklärte: „Der Entwurf stellt einen wichtigen Meilenstein für die Wärmewende und die geothermische Erschließung in Deutschland dar.“ Die geplanten Verfahrenserleichterungen, die Priorisierung als überragendes öffentliches Interesse sowie die Verankerung im Berg- und Wasserrecht seien zentrale Fortschritte. 

Zugleich erforderten Stichworte wie Haftung, Technologieoffenheit, kommunale Integration und Verfahrensschnittstellen weitergehende gesetzgeberische Präzisierungen. So seien die Verfahrens- und Genehmigungsbeschleunigung „ausgesprochen positiv“, da sie Verfahren effizienter machten und damit Investitions- und Planungssicherheit erhöhten. Gleichwohl seien einige Fristen und Vereinfachungen doch sehr generell gehalten und müssten im Vollzug konkretisiert werden.

Verbindliche Verfahrensfrist

Auch Dr. Karin Thelen, Geschäftsführerin Regionale Energiewende Stadtwerke München, begrüßte es, die Zulassungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Deshalb solle die Zulassung von Geothermie-Vorhaben in einem Zulassungsverfahren mit umfassender Konzentrationswirkung (unter Einschluss aller erforderlichen Einzelgenehmigungen, insbesondere von Baugenehmigungen für obertägige Anlagen) erfolgen. 

Für die Durchführung von Zulassungsverfahren sei eine verbindliche Verfahrensfrist von sieben Monaten gesetzlich zu verankern. Es seien – gegebenenfalls auf untergesetzlicher Ebene – Möglichkeiten zur Standardisierung der Prüfung von Zulassungsanforderungen einzuführen. Insbesondere beim Einsatz etablierter Technologien und bekannter Stoffe könne so auf eine aufwändige Einzelfallprüfung verzichtet werden.

Absicherung bei Ausfällen

Patrick Hinze, Leiter der Abteilung für neue Technologielösungen bei der Muinch Re Versicherung, mahnte den Schutz bei Ausfällen an. Geothermieprojekte seien vor allem an Anfang aufwendig und teuer. Sollte nach Probebohrungen festgestellt werden, dass man nicht fündig geworden ist, könne eine Fündigkeitsabsicherung greifen. 

„Insbesondere kommunale Projekte haben besondere Risiken des Einsatzes“, sagte Hinze. Die Kosten für Geothermieprojekte in Höhe von zehn bis 20 Millionen Euro seien für Gemeinden „sehr hohe Kosten“. Wenn die Investition am Ende nicht funktioniere, verursache das Probleme für die öffentlichen Haushalte und für die Akzeptanz der Wärmewende.

Schutz des Grundwassers

Dr. Klaus Ritgen, Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, betonte, die Festlegung des besonderen öffentlichen Interesses des Ausbaus der Geothermie müsse ins Verhältnis mit dem Schutz des Grundwassers gesetzt werden. „Geothermie in Wasserschutzgebieten beziehungsweise Trinkwassereinzugsgebieten muss untersagt werden beziehungsweise strenger Prüfung unterliegen“, sagte Ritgen. Die faktische Erlaubnisfreiheit von Wasser-Wasser-Wärmepumpen bei thermischer Nutzung von Grundwasserkörpern sehe er „sehr kritisch“.

Zwar seien die im Fokus des Gesetzentwurfs stehende Vereinfachung und Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren grundsätzlich zu begrüßen. Erhebliche verkürzte Fristen zur Befassung der Unteren Behörden in den Kommunen bei wasserrechtlich sensiblen Vorhaben, Genehmigungsfiktionen sowie die Zwischenschaltung von Projektmanagern wirkten jedoch kontraproduktiv zur erwünschten Beschleunigung.

Öffentliche Wasserversorgung

Auch Martin Weyand, Mitglied der Hauptgeschäftsführung beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), unterstrich die Bedeutung der öffentlichen Wasserversorgung. Ihr sei als Teil der Daseinsvorsorge Vorrang einzuräumen. „Im Gesetzentwurf fehlen insbesondere klare Regelungen, die die Vorrangstellung der öffentlichen Wasserversorgung vor der Nutzung von Erdwärme wahren“, sagte Weyand. 

Um beide Ziele in Einklang zu bringen, schlägt der BDEW eine klare Vorrangregelung vor: In den Schutzzonen I und II von Wasserschutzgebieten seien Anlagen zur Nutzung geothermischer Ressourcen „gänzlich zu verbieten“. In der Schutzzone III von Wasserschutzgebieten sowie in ausgewiesenen Trinkwassereinzugsgebieten müsse im jeweiligen Einzelfall im Rahmen einer wasserrechtlichen Genehmigung geprüft werden, welche Maßnahmen erlaubnisfähig seien, forderte der BDEW-Vertreter.

Konkrete Ziele gefordert

Fabian Ahrendts, Leiter Thermische Energieanlagen bei der Fraunhofer-Einrichtung für Energieinfrastrukturen und Geotechnologien IEG, beklagte das ersatzlose Entfallen des im Ampelgesetz ursprünglich vorhandenen Ausbauziels von zehn Terawattstunden (TWh) pro Jahr und 100 Projekten bis 2030. „Konkrete Ziele sind notwendig, um die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen zu können“, sagte Ahrendts. 

Das vorliegende Gesetz habe „Ergänzungsbedarfe“, vor allem hinsichtlich der Einbeziehung von Fernwärme, der Definition technischer Anlagen wie Großwärmepumpen und Wärmetransformatoren sowie der gleichberechtigten Einbeziehung alternativer regenerativer Wärmequellen für Wärmepumpen. (nki/05.11.2025)

Dokumente

  • 21/1928 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung
    PDF | 690 KB — Status: 01.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 13. Sitzung am Mittwoch, den 5. November 2025, 08:00 Uhr, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal PLH E.200 - öffentlich

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste

Stellungnahmen

  • 21(9)089 Stellungnahme der Stadtwerke München
  • 21(9)090 Stellungnahme des Sachverständigen Prof. Dr. Sven-Joachim Otto, Direktor des Instituts für Berg- und Energierecht der Ruhr Universität Bochum
  • 21(9)102 Stellungnahme der Deutschen Umwelthilfe e.V.
  • 21(9)103 Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
  • 21(9)104 Stellungnahme des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
  • 21(9)105 Stellungnahme des Bundesverbandes Geothermie e.V.
  • 21(9)112 Stellungnahme des Sachverständigen Fabian Ahrendts, Fraunhofer IEG

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw41-de-waermeversorgung-1111814

Stand: 09.11.2025