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Haushalt

Geplante Kreditaufnah­me von 81,8 Milliarden Euro stößt auf Kritik

Die Opposition hat in der Allgemeinen Finanzdebatte am Dienstag, 8. Juli 2025, scharfe Kritik am Bundeshaushalt 2025 (21/500) geübt. Die Koalitionsfraktionen sprachen hingegen von einem historischen Finanzpaket und Modernisierungsschub für das Land. Im Einzelnen ging es dabei um die erste Lesung des Einzelplans 08 des Bundesministeriums der Finanzen, des Einzelplans 20 des Bundesrechnungshofes, des Einzelplans 32 der Bundesschuld und des Einzelplans 60 der Allgemeinen Finanzverwaltung. In diesem Zusammenhang ist auch die erste Lesung des Regierungsentwurfs für ein Haushaltsbegleitgesetzes 2025 (21/778) vorgesehen. Die Vorlagen wurden am Freitag, 11. Juli, zur weiteren Beratung an den federführenden Haushaltsausschuss überwiesen. 

AfD: Dieser Schuldenberg ist nicht alternativlos

Für die AfD-Fraktion übte Dr. Michael Espendiller scharfe Kritik an den haushalts- und finanzpolitischen Plänen der Bundesregierung. Bis 2029 plane die Bundesregierung mit neuen Schulden in Höhe von rund 847 Milliarden Euro, kritisierte Espendiller. Wäre die Union noch in der Opposition, würde nun ein Aufschrei durchs Land gehen, stattdessen sei es mucksmäuschenstill. 

Nur die AfD-Fraktion stelle sich diesem „finanzpolitischen Amoklauf“ entschieden entgegen, meinte der Abgeordnete. „Dieser Schuldenberg ist nicht alternativlos“, führte der haushaltspolitische Sprecher seiner Fraktion weiter aus und warb für Kürzungen bei den Ausgaben.

Union fordert strukturelle Reformen

Für die CDU/CSU-Fraktion verteidigte Dr. Mathias Middelberg hingegen den Kurs der Koalition und der Bundesregierung. „Der Stillstand der Ampel-Regierung hat ein Ende“, sagte der Christdemokrat und verwies auf die von Union und SPD geplanten Investitionen. „Das ist ein wirklicher Modernisierungsschub für dieses Land.“ 

Die damit einhergehende Neuverschuldung sei eine „große Hypothek“ für das Land, unterstrich der stellvertretende Fraktionsvorsitzende. Daher sei es wichtig, dass die Investitionen zielgerichtet in die Stärkung des wirtschaftlichen Wachstumspotenzials fließen. Mit der Kreditaufnahme habe man zudem „Zeit gekauft“, um strukturelle Reformen anzugehen, mahnte Middelberg.

Grüne: Wahlgeschenke ohne Zukunftsrendite

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte Dr. Sebastian Schäfer, dass die Bundesregierung die mit den Grundgesetzänderungen der Finanzverfassung einhergehende „historische Chance“ nicht nutze. 

Statt tatsächlich in die Zukunft des Landes zu investieren, verschiebe die Koalition bestehende Programme in das neue Sondervermögen, um im Kernhaushalt Platz für „Wahlgeschenke ohne Zukunftsrendite“ zu schaffen. Union und SPD rührten Kitt für ihre Koalition an und nicht Beton für die Zukunft des Landes, sagte der haushaltspolitische Sprecher seiner Fraktion.

SPD: Nicht mehr auf Verschleiß fahren

Für die SPD-Fraktion sprach Dr. Wiebke Esdar hingegen von einem historischen Finanzpaket. Anders als während der Corona-Pandemie oder der Finanzkrise gehe es nicht darum, direkt Krisenfolgen abzufedern, sondern darum, nach vorne zu blicken. „Wir fahren endlich nicht mehr auf Verschleiß“, sagte die Sozialdemokratin. 

Die Hauptaufgabe sei nun, dafür Sorge zu tragen, dass die zur Verfügung gestellten Mittel auch verbaut würden. „Haushaltspolitik ist immer dann gut, wenn sie konkret für Bürgerinnen und Bürger wird“, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende.

Die Linke: Nichts für den sozialen Zusammenhalt

Für die Fraktion Die Linke stellte Dr. Dietmar Bartsch den Haushalt unter das Motto: „Was du heute kannst versprechen, darfst du morgen wieder brechen.“ Unter anderem kritisierte Bartsch, dass die von der Koalition angekündigte Senkung der Stromsteuer nun doch nicht komme. Der Haushalt sei falsch gestrickt und auf „Unwahrheiten gebaut“. 

Er bringe nichts für den sozialen Zusammenhalt und sei auch kein Motor für Wachstum. Als „Wahnsinn“ bezeichnete der haushaltspolitische Sprecher seiner Fraktion die steigenden Verteidigungsausgaben; „Die Kinder und Enkel werden die Panzer und Raketen noch abstottern, wenn das längst Metallschrott ist.“

Ausgaben des Bundesfinanzministeriums

Das Bundesfinanzministerium soll im nächsten Jahr 10,6 Milliarden Euro ausgeben können, im letzten Jahr waren es mit 9,8 Milliarden Euro etwas weniger. Bei den Einnahmen wird ein Anstieg erwartet: von 242,2 Millionen Euro auf 408,8 Millionen Euro. Der größte Posten im Einzelplan sind Personalausgaben, die für 2025 auf 4,5 Milliarden Euro (plus 203,6 Millionen Euro) taxiert werden. Sächliche Verwaltungsausgaben mit 2,3 Milliarden Euro (plus 157,4 Millionen Euro) und Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit drei Milliarden Euro (plus 210,3 Millionen Euro) spielen ebenfalls eine gewichtige Rolle.

Die Ausgaben für die Zollverwaltung schlagen mit 3,6 Milliarden Euro zu Buche (2024: 3,2 Milliarden Euro). Deutliche Steigerungen sind in diesem Bereich etwa bei den Ausgaben für Investitionen avisiert; sie sollen um 95,4 Millionen Euro auf 221,7 Millionen Euro steigen. 1,5 Milliarden Euro soll das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) erhalten, das IT-Leistungen für Behörden und Organisationen des Bundes bereitstellt (2024: 1,6 Millionen Euro). Für das Bundeszentralamt für Steuern (Kapitel 0815) wird im Entwurf mit Ausgaben in Höhe von 894,5 Millionen Euro gerechnet, 73,3 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. 

Wiedergutmachungen des Bundes

Bei den Programmkapiteln liegt der Ausgabenschwerpunkt traditionell bei den „Wiedergutmachungen des Bundes“. 2025 sind hierfür Ausgaben in Höhe von 1,7 Milliarden Euro veranschlagt, 144,6 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Davon entfallen 1,64 Milliarden Euro auf „Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung sowie Erinnerungs- und Bildungsaufgaben“ (2024: 1,5 Milliarden Euro).

Für die „Finanzierung der Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt“ sind im Regierungsentwurf Ausgaben in Höhe von 441 Millionen Euro vorgesehen, 13,8 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Davon entfallen beispielsweise 234,7 Millionen Euro auf Ausgaben für die EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH.

Bundesrechnungshof und Bundesschuld

Der Bundesrechnungshof (Einzelplan 20) kann mit 196 Millionen Euro rechnen (2024: 192 Millionen Euro). Die höheren Ausgaben gehen ausnahmslos auf höhere Personalausgaben zurück. Sie sollen auch infolge des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst mit 146,7 Millionen Euro um 7,7 Millionen Euro höher ausfallen als im Jahr 2024. Deutlich weniger Ausgaben sind mit 7,6 Millionen Euro (minus 3,5 Millionen Euro) für Investitionen eingeplant. Die Einnahmen werden mit 369.000 Euro veranschlagt (2024: 382.000 Euro).

Die Ausgaben der Bundesschuld (Einzelplan 32) umfassen laut Regierungsentwurf 34,2 Milliarden Euro gegenüber 39,6 Milliarden Euro in 2024. Dem stehen Einnahmen von 83,9 Milliarden Euro gegenüber (2024: 41,6 Milliarden Euro). Kernbereich des Einzelplans ist einerseits die Kreditaufnahme und andererseits der Schuldendienst des Bundes. Die Nettokreditaufnahme liegt mit 81,8 Milliarden Euro deutlich über dem Vorjahresniveau von 39,0 Milliarden Euro. Für den Schuldendienst sind 30,1 Milliarden Euro vorgesehen gegenüber 37,4 Milliarden Euro im Jahr 2024. 

Leicht steigende Steuereinnahmen

Dem Entwurf für den Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung) zufolge geht die Bundesregierung für 2025 von leicht steigenden Steuereinnahmen aus. Eingestellt ist ein Betrag von 386,8 Milliarden Euro (2024: 377,6 Milliarden Euro). Der Einzelplan bildet überwiegend Einnahmen und Ausgaben ab, die nicht direkt einem Einzelplan der Ministerien zugeordnet werden können.

Insgesamt werden die Einnahmen des Einzelplans mit 395,4 Milliarden Euro beziffert (2024: 410,9 Milliarden Euro). Gleichzeitig steigen die Ausgaben im Einzelplan der Allgemeinen Finanzverwaltung. Statt 38,6 Milliarden Euro im Jahr 2024 sind im diesem Jahr 47,3 Milliarden Euro eingeplant. 

Etwa gleich hoch sind die Einnahmen, die aus der Lohnsteuer und aus der Umsatzsteuer erwartet werden: bei der Lohnsteuer sind es 110,5 Milliarden Euro (2024: 109,5 Milliarden Euro), bei der Umsatzsteuer 116,7 Milliarden Euro (2024: 109,6 Milliarden Euro). Für die Erhebung der Eigenmittel der EU werden im Einzelplan 60 33,7 Milliarden Euro ausgewiesen (2024: 35,6 Milliarden Euro).

Aufgeführt werden die Einnahmen aus Bundessteuern auf Basis der jüngsten Steuerschätzungen. Die Einnahmen reduzieren sich unter anderem um die Abführung an die Europäische Union sowie um Steuermindereinnahmen, die zum Zeitpunkt der Entwurfserstellung noch nicht gesetzlich verankert, aber geplant waren. Das betrifft etwa den am 26. Juni im Bundestag verabschiedeten „Investitions-Booster“.

Hochwasserhilfe und Ukraine-Hilfe

Im Kapitel „Allgemeine Bewilligungen“ findet sich ausgabeseitig wie im Vorjahr eine Zuweisung an das Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ in Höhe von 2,5 Milliarden Euro. Aus dem Sondervermögen werden Unterstützungen für die vom Hochwasser 2021 betroffenen Regionen finanziert. Mit 17,2 Milliarden Euro sind die „Zuschüsse zur Entlastung beim Strompreis“ der Ausgabeschwerpunkt in dem Kapitel. Sie waren bislang im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Klima- und Transformationsfonds veranschlagt.

Für die Unterstützung der Ukraine sind im Titel „Ertüchtigung von völkerrechtswidrig angegriffenen Staaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung“ für 2025 8,3 Milliarden Euro ausgewiesen sowie weitere 13,6 Milliarden Euro als Verpflichtungsermächtigung für die kommenden Haushaltsjahre. In dem Einzelplan wird zudem die Globale Minderausgabe veranschlagt. Sie soll in diesem Jahr vier Milliarden Euro betragen - halb so viel wie das Vorjahressoll.

Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität

Der Einzelplan 60 enthält zudem die Wirtschaftspläne einiger Sondervermögen des Bundes, darunter des neuen Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“. Daraus sollen in diesem Jahr bereits 37,2 Milliarden Euro verausgabt werden. Weitere 84,8 Milliarden Euro sollen als Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre gebunden werden können. 

Der Wirtschaftsplan ist laut Bundesregierung im Status einer „Arbeitsplanung“. Einige Vorhaben, die bereits angekündigt wurden, sind im Wirtschaftsplan noch nicht mit Mitteln hinterlegt. Die Einrichtung des Sondervermögens ist in Artikel 143h des Grundgesetzes geregelt. Die notwendige einfachgesetzliche Ausgestaltung des Sondervermögens ist noch nicht umgesetzt. Zur ersten Lesung am 8. Juli legten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (21/779) vor.

Investitionen von 300 Milliarden Euro

Laut Erläuterung des Wirtschaftsplans ermöglicht das Sondervermögen Investitionen in Höhe von 300 Milliarden Euro. Weitere 100 Milliarden Euro sollen aus dem Sondervermögen in Tranchen an den Klima- und Transformationsfonds überwiesen werden; im laufenden Jahr sind dafür zehn Milliarden Euro etatisiert.

Die geplanten Ausgaben werden in dem Wirtschaftsplan in sieben Titelgruppen untergliedert. In der Titelgruppe 01 „Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur“ sind für 2025 beispielsweise Ausgaben in Höhe von 11,7 Milliarden Euro vorgesehen. Darunter fällt unter anderem der Titel „Erhaltung der Brücken im Bestandsnetz der Bundesautobahnen“, für den im laufenden Jahr 2,5 Milliarden Euro verausgabt werden sollen, und in den kommenden Jahren 6,5 Milliarden Euro als Verpflichtungsermächtigung. Dieser Titel wurde laut Entwurf bisher im Einzelplan des Verkehrsministeriums mitveranschlagt und soll von dem Ministerium nun auch im Sondervermögen bewirtschaftet werden.

Schienenwege und Krankenhäuser

Dasselbe gilt für die „Baukostenzuschüsse für einen Infrastrukturbeitrag zur Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes“. Für 2025 sind 7,6 Milliarden Euro etatisiert, für die kommenden Haushaltsjahre insgesamt 62,9 Milliarden Euro als Verpflichtungsermächtigung. In der Titelgruppe 02 „Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur“ sind für dieses Jahr 1,5 Milliarden Euro eingeplant. Sie sollen in dem vom Gesundheitsministerium bewirtschafteten Titel „Sofort-Transformationskosten Krankenhäuser“ verausgabt werden.

Titelgruppe 03 umfasst „Investitionen in die Energieinfrastruktur“. Dafür sind laut Entwurf in diesem Jahr 855,2 Millionen Euro eingeplant. Davon sind 835 Millionen Euro für die „Finanzierung der Deutschen Energy Terminal GmbH, der FSRU und FSRU-Standorte“ vorgesehen. FSRU sind die „Floating Storage and Regasification Units“ (schwimmende Speicher-Wiederverdampfungsanlagen als Bestandteil der Lieferkette für Flüssigerdgas (LNG)). Weitere 30 Millionen Euro sollen als Verpflichtungsermächtigung für die kommenden Jahre ausgebracht werden. Bewirtschaftet wird der Titel vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Der Titel wurde laut Entwurf bislang im Wirtschaftsetat mitveranschlagt.

Energieversorgung und Kindertagesbetreuung

Das gilt auch für den Titel „Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgungssicherheit von Nordostdeutschland – insbesondere mit Kraftstoffen – im Zusammenhang mit der Erdölraffinerie PCK Schwedt“, für den 2025 20,2 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Für die kommenden Jahre ist eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 379,8 Millionen Euro ausgebracht.

Die Titel in Titelgruppe 04 „Investitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur“ sind bislang nicht mit Mitteln hinterlegt. Aufgeführt werden der Digitalpakt 2.0 sowie das Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung. Bewirtschafter ist jeweils das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Forschungs-Ökosysteme und Künstliche Intelligenz

Aus der Titelgruppe 05 sollen „Investitionen in die Forschung und Entwicklung“ finanziert werden. Dafür sind in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von 472 Millionen Euro vorgesehen. Davon entfallen 398,0 Millionen Euro auf „Investitionen in die Hightech-Agenda – Strategischer Ausbau der Forschungs-Ökosysteme“. Dafür ist zudem eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 187,0 Millionen Euro ausgebracht.

Aus dem Titel, der vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt bewirtschaftet wird, sollen etwa 100 Millionen Euro für den Bereich der Künstlichen Intelligenz, 95 Millionen Euro für Quantentechnologien und 142,4 Millionen Euro für „Biotechnologie und Lebenswissenschaften“ verausgabt werden.

Breitbandausbau und Digitalisierung der Verwaltung

Die Titelgruppe 06 bündelt die Titel für „Investitionen in die Digitalisierung“. Hierfür sind im Jahr 2025 4,0 Milliarden Euro veranschlagt. Das Gros entfällt auf die „Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus“, für die im Jahr 2025 2,9 Milliarden Euro und eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,8 Milliarden Euro etatisiert sind. Der bisher im Etat des ehemaligen Bundesministeriums für Digitales und Verkehr veranschlagte Titel wird künftig vom neuen Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) bewirtschaftet.

Das BMDS übernimmt zudem die Bewirtschaftung von Digital-Titeln, die bisher im Etat des Innenministeriums mitveranschlagt waren und nun im Sondervermögen geführt werden. Das gilt beispielsweise für die „Digitalisierung der Verwaltung: Modernisierung der Registerlandschaft“, für die im laufenden Jahr 263 Millionen Euro vorgesehen sind. Als Verpflichtungsermächtigung sind 236,8 Millionen Euro veranschlagt.

Wohnungsbau und klimafreundliches Bauen

Die „Investitionen in den Wohnungsbau“ bilden die Titelgruppe 07 des Einzelplans. Für 2025 stehen dafür im Entwurf 327,0 Millionen Euro zur Verfügung. Unter anderem für das Investitionsprogramm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude mit kleinen bis mittleren Einheiten (KNN)“ sind in diesem Jahr 20,5 Millionen Euro eingeplant; 643,5 Millionen Euro sollen in den kommenden Jahren als Verpflichtungsermächtigung zur Verfügung gestellt werden.

Für den Titel „Klimafreundliches Bauen (KfN)“ sind 243,5 Millionen Euro eingeplant und eine Verpflichtungsermächtigung von 1,1 Milliarden Euro. Bewirtschafter ist jeweils das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, in dessen Etat die Titel bislang mitveranschlagt waren.

Haushaltsbegleitgesetz 2025

Zentraler Bestandteil des Haushaltsbegleitgesetzes (21/778) ist die Umsetzung einer neuen haushaltsrechtlichen Regelung, mit der sicherheitsrelevante Ausgaben von der Schuldenregel des Grundgesetzes teilweise ausgenommen werden sollen. Der Entwurf sieht vor, dass künftig Ausgaben für Verteidigung, Zivil- und Bevölkerungsschutz, Nachrichtendienste, den Schutz informationstechnischer Systeme sowie die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten dann nicht unter die reguläre Kreditobergrenze fallen, wenn sie ein Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts des Vorjahres übersteigen. Diese sogenannte Bereichsausnahme soll im Artikel 115-Gesetz und in der Bundeshaushaltsordnung verankert werden.

In der Bundeshaushaltsordnung soll zudem eine Regelung zur Darstellung einer bereinigten Investitionsquote des Bundes verankert werden. Diese ist für Investitionen aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ relevant.

Klima- und Transformationsfonds

Darüber hinaus soll auch das Klima- und Transformationsfondsgesetz geändert werden. Ziel ist es unter anderem, Zuführungen aus dem neuen Sondervermögen an den Klima- und Transformationsfonds (KTF) rechtlich zu verankern. Aus dem KTF soll zudem künftig die Finanzierung von Entlastungen beim Gaspreis ermöglicht werden. Auch die Verwendung von Ausschreibungserlösen im Bereich der Offshore-Windenergie soll angepasst werden. In den Jahren 2025 und 2026 sollen Einnahmen über 200 Millionen Euro dem Bundeshaushalt als „Transformationskomponente“ zufließen.

Ein weiterer Regelungsschwerpunkt liegt im Bereich der Krankenhausfinanzierung. So sollen Krankenhäuser für stationäre Behandlungen gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten zwischen dem 1. November 2025 und dem 31. Oktober 2026 einen befristeten Zuschlag in Höhe von 3,45 Prozent erheben können. Zur pauschalen Refinanzierung dieser „Sofort-Transformationskosten“ sind ergänzende Bundeszuschüsse an den Gesundheitsfonds in Höhe von insgesamt vier Milliarden Euro vorgesehen. Zudem soll eine Doppelvergütung durch sogenannte Hybrid-DRG-Fälle vermieden werden, indem diese künftig bei der Ermittlung von Vorhaltevolumina unberücksichtigt bleiben.

Eine Änderung im Schlusszahlungsfinanzierungsgesetz soll darüber hinaus Zahlungsverschiebungen im Bundeshaushalt verringern und Einsparungen in Höhe von rund 1,85 Milliarden Euro im Jahr 2026 ermöglichen. (scr/hau/08.07.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

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Michael Espendiller

Michael Espendiller

© Dr. Michael Espendiller

Espendiller, Dr. Michael

AfD

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Mathias Middelberg

Mathias Middelberg

© Dr. Mathias Middelberg/Tobias Koch

Middelberg, Dr. Mathias

CDU/CSU

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Sebastian Schäfer

Sebastian Schäfer

© Sebastian Schäfer/ Stefan Kaminski

Schäfer, Dr. Sebastian

Bündnis 90/Die Grünen

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Wiebke Esdar

Wiebke Esdar

© Wiebke Esdar/ Pat Röhring

Esdar, Dr. Wiebke

SPD

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Dietmar Bartsch

Dietmar Bartsch

© DBT/ Inga Haar

Bartsch, Dr. Dietmar

Die Linke

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Christian Haase

Christian Haase

© Christian Haase / Tobias Koch

Haase, Christian

CDU/CSU

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Kay Gottschalk

Kay Gottschalk

© Kay Gottschalk/ AfD

Gottschalk, Kay

AfD

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Dr. Thorsten Rudolph

Dr. Thorsten Rudolph

© Dr. Thorsten Rudolph/ Photothek

Rudolph, Dr. Thorsten

SPD

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Andreas Audretsch

Andreas Audretsch

© Andreas Audretsch/Sonja Bahalwan

Audretsch, Andreas

Bündnis 90/Die Grünen

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Christian Görke

Christian Görke

© DiG/ Thomas Kläber

Görke, Christian

Die Linke

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Florian Oßner

Florian Oßner

© CSU Landesgruppe/ Florian Oßner/ Lucas Weigl

Oßner, Florian

CDU/CSU

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Wolfgang Wiehle

Wolfgang Wiehle

© Wolfgang Wiehle

Wiehle, Wolfgang

AfD

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Frauke Heiligenstadt

Frauke Heiligenstadt

© Frauke Heiligenstadt/ Photothek Media Lab

Heiligenstadt, Frauke

SPD

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Jamila Anna Schäfer

Jamila Anna Schäfer

© Jamila Anna Schäfer/ St. Kaminski

Schäfer, Jamila

Bündnis 90/Die Grünen

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Georg Günther

Georg Günther

© Georg Günther / Matthes Trettin

Günther, Georg

CDU/CSU

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Julian Schmidt

Julian Schmidt

© Julian Schmidt/Vadim Derksen

Schmidt, Julian

AfD

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Kathrin Michel

Kathrin Michel

© Kathrin Michel/ Photothek Media Lab

Michel, Kathrin

SPD

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Rainer Groß

Rainer Groß

© Rainer Groß/ Tobias Hase

Groß, Rainer

AfD

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Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 21/500 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
    PDF | 271 MB — Status: 26.06.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/778 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2025
    PDF | 318 KB — Status: 07.07.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/779 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
    PDF | 241 KB — Status: 07.07.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Haushalt

Expertenkritik am geplanten Haushaltsbegleitgesetz und Sondervermögen

Zeit: Montag, 25. August 2025, 11 bis 13 Uhr
Ort: Berlin, Jakob-Kaiser-Haus, Sitzungssaal 1.302

Der Haushaltsausschuss hat sich am Montag, 25. August 2025, in einer öffentlichen Anhörung mit den Gesetzentwürfen von CDU/CSU und SPD für ein Haushaltsbegleitgesetz 2025 (21/778) sowie zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG, 21/779) befasst. Neun von den Fraktionen benannte Sachverständige sowie Vertreter der kommunalen Spitzenverbände nahmen zu den Vorlagen Stellung. 

Schwerpunktmäßig befassten sich die Expertinnen und Experten mit Fragen rund um das neue Sondervermögen, etwa die Kontrolle und Auswahl der Investitionsprojekte sowie die erwarteten Effekte für Wachstum und Schuldentragfähigkeit. Die Sachverständigen äußerten sich in schriftlichen Stellungnahmen sowie in der Anhörung auf Fragen der Abgeordneten.

Zusätzliche Investitionen

Die Sachverständigen diskutierten unter anderem Fragen, ob es sich bei den geplanten Investitionen um zusätzliche Investitionen handelt. Mit Blick auf den Verkehrsbereich zeigte sich Dr. Christian Böttger, Professor an der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Berlin, kritisch. Bei den Investitionen in die Schiene aus dem Sondervermögen handle es sich überwiegend um Verschiebungen aus dem Kernhaushalt, kritisierte Böttger. Das sei „längst nicht der große Wumms“, die politischen Ansprüche könnten so nicht erfüllt werden, sagte der von der CDU/CSU-Fraktion benannte Sachverständige.

Prof. Dr. Sebastian Dullien vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung mahnte ebenfalls, darauf zu achten, dass die Mittel tatsächlich in zusätzliche Investitionen fließen. Mit Verweis auf Berechnungen des Instituts führte der von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige aus, dass die Mittel aus dem Sondervermögen, wenn man es gut einsetzt, einen „beträchtlichen Teil“ des auf 600 Milliarden Euro taxierten zusätzlichen Investitionsbedarfes abdecken würden. Es seien zudem kurz- als auch langfristige Wachstumseffekte zu erwarten.

„Kurzfristiges Strohfeuer“

Der von der AfD-Fraktion benannte Sachverständige Prof. em. Dr. Ulrich van Suntum widersprach dieser Annahme. Es sei allenfalls ein „kurzfristiges Strohfeuer“ zu erwarten. Durch das „gigantische Schuldenprogramm“ sei aber aufgrund der Tatsache, dass es sich allenfalls um Bruttoinvestitionen handle, kein zusätzlicher Wachstumseffekt zu erwarten. Er warb dafür, im Haushalt umzuschichten, bevor daran gedacht werde, neue Schulden zu machen.

Patrick Kaczmarczyk von der Universität Mannheim sah in dem Sondervermögen hingegen einen Schritt in die richtige Richtung, wenn alles perfekt in zusätzliche Investitionen fließe. Die Mittel reichten allerdings nicht aus. Der von der Fraktion Die Linke benannte Sachverständige sprach sich dafür aus, öffentliche Managementgesellschaften für die Infrastrukturinvestitionen zu gründen. Dadurch könne der Staat wieder eine stärkere Rolle einnehmen, so Kaczmarczyk.

Berechnung der Investitionsquote

Mit Blick auf die gesetzlichen Detailregelungen kritisierte der Rechtsanwalt Dr. Johannes Franke die geplante Regelung zur Berechnung der Investitionsquote im Kernhaushalt. Sie werde künstlich hochgerechnet, kritisierte der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benannte Sachverständige. Ähnlich äußerte sich in diesem Zusammenhang auch die von der Unionsfraktion benannte Sachverständige Dr. Désirée I. Christofzik, Professorin an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer.

In der Anhörung äußerten sich zudem der von der Unionsfraktion benannte Sachverständige Dr. Christian Ochsner, Generalsekretär des Wissenschaftlichen Stabes Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, die von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige Philippa Sigl-Glöckner vom Dezernat Zukunft und der von der AfD-Fraktion benannte Rechtsanwalt Dr. iur. habil. Ulrich Vosgerau. Ebenso nahmen die Spitzenvertreter der kommunalen Spitzenverbände zu Fragen der Abgeordneten Stellung.

Erster Gesetzentwurf

Zentraler Bestandteil des Haushaltsbegleitgesetzes 2025 (21/778) ist die Umsetzung einer neuen haushaltsrechtlichen Regelung, mit der sicherheitsrelevante Ausgaben von der Schuldenregel des Grundgesetzes teilweise ausgenommen werden sollen. Der Entwurf sieht vor, dass künftig Ausgaben für Verteidigung, Zivil- und Bevölkerungsschutz, Nachrichtendienste, den Schutz informationstechnischer Systeme sowie die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten dann nicht unter die reguläre Kreditobergrenze fallen, wenn sie ein Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts des Vorjahres übersteigen. Diese sogenannte Bereichsausnahme soll im Artikel-115-Gesetz und in der Bundeshaushaltsordnung verankert werden.

In der Bundeshaushaltsordnung soll zudem eine Regelung zur Darstellung einer bereinigten Investitionsquote des Bundes verankert werden. Diese ist für Investitionen aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ relevant.

Änderung des Klima- und Transformationsfondsgesetzes 

Darüber hinaus soll auch das Klima- und Transformationsfondsgesetz geändert werden. Ziel ist es unter anderem, Zuführungen aus dem neuen Sondervermögen an den Klima- und Transformationsfonds (KTF) rechtlich zu verankern. Aus dem KTF soll zudem künftig die Finanzierung von Entlastungen beim Gaspreis ermöglicht werden.

Auch die Verwendung von Ausschreibungserlösen im Bereich der Offshore-Windenergie soll angepasst werden. In den Jahren 2025 und 2026 sollen Einnahmen über 200 Millionen Euro dem Bundeshaushalt als „Transformationskomponente“ zufließen.

Befristeter Zuschlag für Krankenhäuser

Ein weiterer Regelungsschwerpunkt liegt im Bereich der Krankenhausfinanzierung. So sollen Krankenhäuser für stationäre Behandlungen gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten zwischen dem 1. November 2025 und dem 31. Oktober 2026 einen befristeten Zuschlag in Höhe von 3,45 Prozent erheben können. Zur pauschalen Refinanzierung dieser „Sofort-Transformationskosten“ sind ergänzende Bundeszuschüsse an den Gesundheitsfonds in Höhe von insgesamt vier Milliarden Euro vorgesehen. Zudem soll eine Doppelvergütung durch sogenannte Hybrid-DRG-Fälle vermieden werden, indem diese künftig bei der Ermittlung von Vorhaltevolumina unberücksichtigt bleiben.

Eine Änderung im Schlusszahlungsfinanzierungsgesetz soll darüber hinaus Zahlungsverschiebungen im Bundeshaushalt verringern und Einsparungen in Höhe von rund 1,85 Milliarden Euro im Jahr 2026 ermöglichen.

Zweiter Gesetzentwurf

Mit dem Entwurf zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (21/779) soll die einfachgesetzliche Grundlage für das in Artikel 143h des Grundgesetzes verankerte Sondervermögen geschaffen werden. Dieses Sondervermögen soll mit einer Kreditermächtigung von bis zu 500 Milliarden Euro ausgestattet werden. Vorgesehen sind bis zu 100 Milliarden Euro für Investitionen der Länder. Weitere 100 Milliarden Euro sollen in jährlichen Teilbeträgen bis 2034 dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) zugeführt werden.

Die verbleibenden bis zu 300 Milliarden Euro sind laut Entwurf für zusätzliche Investitionen des Bundes vorgesehen, etwa in die Verkehrs-, Energie-, Krankenhaus-, Bildungs- und Wissenschaftsinfrastruktur, in den Zivil- und Bevölkerungsschutz, die Digitalisierung sowie in Forschung und Entwicklung. Der Wirtschaftsplan des Sondervermögens wird laut Entwurf jeweils dem Bundeshaushaltsplan beigefügt und gemeinsam mit dem Haushaltsgesetz festgestellt.

„Zusätzliche Investitionen“

Die im Grundgesetz (Artikel 143h) vorgeschriebene Zusätzlichkeit der Investitionen wird in dem Gesetzentwurf präzisiert: Sie gilt als erfüllt, wenn die Investitionsausgaben im Bundeshaushalt mindestens zehn Prozent der bereinigten Gesamtausgaben betragen. Investitionen können dem Entwurf zufolge rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2036 bewilligt werden. Die mit der Kreditaufnahme verbundenen Zinskosten trägt der Bundeshaushalt. Die Rückzahlung der Kredite soll spätestens ab dem 1. Januar 2044 beginnen.

Für Maßnahmen, die mit Mitteln des Sondervermögens finanziert werden, sieht der Gesetzentwurf Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sowie begleitende und abschließende Erfolgskontrollen vor. Damit sollen Wirkung und Zielerreichung der Investitionen überprüft werden.

„Erheblicher Investitionsbedarf“

Zur Begründung verweisen die Fraktionen auf einen „erheblichen Investitionsbedarf“, der sich laut Studien auf „einen mittleren bis hohen dreistelligen Milliardenbetrag in den kommenden zehn Jahren“ belaufe. Die Infrastruktur sei ein „maßgeblicher Standortfaktor, der die Wettbewerbsfähigkeit und die mittelfristigen Wachstumsaussichten einer Volkswirtschaft wesentlich beeinflusst“. Mit dem Sondervermögen sollen die nötigen Investitionen mit „mittelfristiger Planungssicherheit“ umgesetzt werden. Zudem erhoffen sich die Fraktionen eine Stärkung des Wirtschaftswachstums, das „die belastenden Effekte höherer Schuldenstände mittelfristig überkompensieren“ könne.

Der 42 Mitglieder zählende Haushaltsausschuss berät federführend den jährlichen Regierungsentwurf des Bundeshaushalts. Des Weiteren kontrolliert er fortlaufend die Haushaltsführung der Bundesregierung und die Finanzhilfen im Rahmen der Euro-Stabilisierung. (scr/25.08.2024)

Dokumente

  • 21/778 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2025
    PDF | 318 KB — Status: 07.07.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/779 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
    PDF | 241 KB — Status: 07.07.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 8. Sitzung am Montag, dem 25. August 2025, 11.00 Uhr - öffentlich

Protokolle

  • Stenografisches Protokoll der 8. Sitzung
  • Anlage zum Stenografischen Protokoll

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Deutscher Landkreistag
  • Prof. Dr. Ulrich van Suntum - Universität Münster
  • Patrick Kaczmarczyk, Ph.D. - Universität Mannheim
  • RA Dr. Johannes Franke
  • Prof. Dr. Sebastian Dullien - Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung
  • Deutscher Städtetag
  • Prof. Dr. Désirée I. Christofzik - Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
  • Philippa Sigl-Glöckner - Dezernat Zukunft
  • Prof. Dr. Christian Böttger - Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin
  • Dr. Christian Ochsner, M.A. - Generalsekretär des Wissenschaftlichen Stabes Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
  • RA Dr. iur. habil. Ulrich Vosgerau
  • Deutscher Städte- und Gemeindebund

Weitere Informationen

  • Haushaltsausschuss
  • Die Sondervermögen des Bundes – ein Überblick

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Finanzen

Ausgaben in Höhe von 10,6 Milliarden Euro für das Finanzministerium

Den Etat des Bundesministeriums der Finanzen (Einzelplan 08) sowie des Bundesrechnungshofes (Einzelplan 20) im Haushaltsgesetz 2025 (21/500, 21/501, 21/1628 Nr. 1) hat der Bundestag am Dienstag, 16. September 2025, nach anderthalbstündiger Debatte in zweiter Beratung angenommen. Für den Etat des Finanzministeriums stimmten CDU/CSU und SPD. Die AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke lehnten ihn ab. Der Etat des Bundesrechnungshofes wurde einstimmig angenommen. Zur Abstimmung lagen Beschlussempfehlungen (21/1064, 21/1061) und ein Bericht des Haushaltsausschusses (21/1062) vor. 

AfD: Bürger um 66,1 Milliarden Euro entlasten

Den Auftakt der inhaltlichen Debatte machte dann für die AfD-Fraktion, größte Oppositionspartei im Parlament, Dr. Michael Espendiller. „Wie können wir Bürger und Wirtschaft entlasten? Das ist für uns die entscheidende Frage. Wir haben diese Frage auch beantwortet“, sagte Espendiller. Seine Fraktion habe 1.000 Änderungsvorschläge zum Haushaltsentwurf der Bundesregierung vorgelegt und dabei unter anderem vorgeschlagen, die Zahlungen an die Europäische Union um 18 Milliarden Euro zu kürzen. Bei den Ausgaben für die Bundeswehr könnten 10,7 Milliarden Euro gekürzt werden. Die Waffenlieferungen an die Ukraine in Höhe von 8,7 Milliarden Euro will die AfD streichen

Espendiller schlug ferner vor, die Ausgaben für Klimaschutzmaßnahmen zu kürzen. Beim Bürgergeld ließen sich 14,6 Milliarden Euro einsparen. Die Mittel für Sprachkurse für Migranten könnten gestrichen werden, was eine Milliarde Euro einspare. Im Gegenzug könnten die Abgaben auf die Emission des Treibhausgases CO2 gestrichen werden. Die Lkw-Maut will die AfD-Fraktion reduzieren. Dafür sollen 7,7 Milliarden Euro mehr in die sozialen Sicherungssysteme fließen. Unterm Strich bleibe damit eine Entlastung der Bürger von 66,1 Milliarden Euro. 

SPD: Sport-Milliarde ist ein kraftvolles Zeichen

Dem entgegnete Dr. Thorsten Rudolph für die SPD-Fraktion: „Die Europäische Union von innen zerstören, Deutschland der russischen Bedrohung ausliefern und den Planeten brennen lassen“, so könne man die AfD-Positionen zusammenfassen. Rudolph bezog sich anschließend in seiner Rede auf Veränderungen, die der Haushaltsausschuss im Vergleich zum Haushaltsentwurf der Bundesregierung vorgenommen hat. Er verwies auf die „Sport-Milliarde“, die ein „kraftvolles Zeichen“ sei. „Millionen von Sportlern werden profitieren, und sie werden schnell profitieren“, versprach Rudolph. Die Sport-Milliarde werde zusammen mit einem Abbau von Bürokratie umgesetzt. 

Rudolph nannte auch Erhöhungen der Entwicklungshilfe. So habe der Haushaltsausschuss die deutschen Beiträge an das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen um 22 Millionen Euro erhöht. „Das alles kann die Kürzungen in der Entwicklungshilfe nicht kompensieren“, sagte er, denn im Vergleich zum Etat 2024 musste dieser Bereich Einsparungen verkraften. Aber immerhin seien die Änderungen des Ausschusses „ein Zeichen“, erklärte Rudolph.

Grüne: Das Sondervermögen liefert zu wenig Impulse

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte Dr. Sebastian Schäfer die Koalition mit den Worten: „Der erste Haushalt dieser Koalition vermasselt diese historische Chance.“ Die Bundesbank, der Bundesrechnungshof, das Ifo-Institut und das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) bestätigten: „Dieses Sondervermögen, so wie Sie es nutzen, liefert viel zu wenig Impulse.“ So steige das Potenzialwachstum nicht. Die Staatsschuldenquote drohe dadurch schneller zu wachsen als nötig. 

Dabei sei Wirtschaftswachstum möglich. „Das sehen wir bei Greentech“, erklärte Schäfer. Seit dem Jahr 2010 sei hier ein jährliches Plus von fünf Prozent zu verzeichnen. Schäfer verlangte von der Bundesregierung, in Zukunftsmärkte zu investieren. 

CDU/CSU: Wir schaffen die Grundlage für neues Wachstum

Dr. Mathias Middelberg legte als erster Redner der CDU/CSU-Fraktion einen anderen Befund vor. „Mit diesem Haushalt schlagen wir in Deutschland einen neuen Kurs ein“, erklärte er und sagte weiter: „Wir investieren gewaltig in einem Maße, wie es das vorher noch nicht gegeben hat.“ Der Investitionsanteil der Ausgaben liege bei mehr als 20 Prozent. „Wir schaffen die Grundlage für neues Wachstum in Deutschland“, sagte Middelberg und verwies auch auf Anreize für private Investitionen, etwa die Sonderabschreibungen, die bereits vor der Sommerpause beschlossen worden seien, den sogenannten „Investitionsbooster“, der künftig auch niedrigere Sätze der Unternehmensteuern beinhalte. 

Dazu kämen Entlastungen von Wirtschaft und Bürgern bei den hohen Energiepreisen. Middelberg nannte als Beispiel unter anderem die Netzentgelte, die Gasspeicherumlage, die Stromsteuer und die Pendlerpauschale. Er nannte auch die geplante Aktivrente, bei der Rentner zusätzlich steuerfreies Arbeitseinkommen erzielen können. Auch Bürokratielasten würden reduziert, etwa Berichtspflichten beim Lieferkettensorgfaltsgesetz. Zugleich mahnte Middelberg an, bei Subventionen und im Sozialbereich Ausgaben zu reduzieren. „Wir haben noch ein gutes Stück des Weges vor uns“, sagte er.

Linke: Ein massiver Angriff auf den Sozialstaat

Für die Fraktion Die Linke prangerte Ines Schwerdtner eine soziale Schieflage in der Debatte an. „Sie schaffen es in wenigen Wochen, das Land zu überziehen mit Attacken auf Rentnerinnen und Rentner. Sie treten bewusst nach unten, schämen Sie sich“, rief sie in Richtung der Koalitionsfraktionen und stellte weiter fest: „Noch nie hat eine Regierung so viel Geld ausgegeben, und noch nie ist so wenig bei den Menschen angekommen. Sie entlasten die Industrie beim Strom, aber für die Familien hat es dann nicht gereicht.“ 

Vor Ort entstünden keine neuen Wohnungen, Tausende Arbeitsplätze seien zugleich in Gefahr, mahnte Schwerdtner. Sie kritisierte, dass die Rüstungsausgaben stiegen, was zu Rekordgewinnen beim Unternehmen Rheinmetall führe. „Ihr Herbst der Reformen ist in Wahrheit ein massiver Angriff auf den Sozialstaat“, so Schwerdtner. Statt Kürzungen dort forderte sie die Wiedereinführung der Vermögensteuer. 

Minister: Wir investieren, reformieren, konsolidieren

Nach der ersten Fraktionsrunde ergriff Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) das Wort. „Wir investieren, wir reformieren und wir konsolidieren. Wir werden Deutschland voranbringen“, erklärte er. Dafür seien aber nicht nur öffentliche Investitionen nötig, sondern auch private. Auch Klingbeil verwies deshalb auf den Investitionsbooster, den die Regierung innerhalb weniger Wochen nach ihrem Amtsantritt auf den Weg gebracht und den der Bundestag vor der Sommerpause beschlossen hatte. 

Der „allergrößte Fokus“ müsse darauf liegen, dass das wirtschaftliche Wachstum zurückkehrt. Der Verlust des Arbeitsplatzes sei derzeit die größte Sorge der Menschen. Die Regierung kämpfe für diese Arbeitsplätze. Klingbeil verwies in seiner Rede aber auch auf seinen konkreten Einzelplan, der zur Debatte stand, und nannte den Zoll. Dieser werde mit dem Haushalt 2025 gestärkt. Das sei nötig im Kampf gegen Schwarzarbeit und Steuerbetrug. 

Anstieg bei den Einnahmen erwartet

Das Bundesfinanzministerium kann in diesem Jahr 10,56 Milliarden Euro ausgeben, im letzten Jahr waren es mit 9,8 Milliarden Euro etwas weniger. Bei den Einnahmen wird ein Anstieg erwartet: von 242,2 Millionen Euro auf 408,8 Millionen Euro. Die Ausgaben für die Zollverwaltung schlagen mit 3,6 Milliarden Euro zu Buche (2024: 3,2 Milliarden Euro). 

1,5 Milliarden Euro erhält das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund), das IT-Leistungen für Behörden und Organisationen des Bundes bereitstellt (2024: 1,6 Millionen Euro). Der Bundesrechnungshof kann über 195,97 Millionen Euro verfügen (2024: 192 Millionen Euro). (bal/hau/16.09.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

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Michael Espendiller

Michael Espendiller

© Dr. Michael Espendiller

Espendiller, Dr. Michael

AfD

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Dr. Thorsten Rudolph

Dr. Thorsten Rudolph

© Dr. Thorsten Rudolph/ Photothek

Rudolph, Dr. Thorsten

SPD

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Sebastian Schäfer

Sebastian Schäfer

© Sebastian Schäfer/ Stefan Kaminski

Schäfer, Dr. Sebastian

Bündnis 90/Die Grünen

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Mathias Middelberg

Mathias Middelberg

© Dr. Mathias Middelberg/Tobias Koch

Middelberg, Dr. Mathias

CDU/CSU

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Ines Schwerdtner

Ines Schwerdtner

© Olaf Kostritz

Schwerdtner, Ines

Die Linke

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Lars Klingbeil

Lars Klingbeil

© SPD/ Maximilian König

Klingbeil, Lars

Bundesminister der Finanzen

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Georg Schroeter

Georg Schroeter

© Georg Schroeter / AfD-Fraktion

Schroeter, Georg

AfD

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Christian Haase

Christian Haase

© Christian Haase / Tobias Koch

Haase, Christian

CDU/CSU

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Andreas Audretsch

Andreas Audretsch

© Andreas Audretsch/Sonja Bahalwan

Audretsch, Andreas

Bündnis 90/Die Grünen

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Christian Görke

Christian Görke

© DiG/ Thomas Kläber

Görke, Christian

Die Linke

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Kathrin Michel

Kathrin Michel

© Kathrin Michel/ Photothek Media Lab

Michel, Kathrin

SPD

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Iris Nieland

Iris Nieland

© Iris Nieland

Nieland, Iris

AfD

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Mechthilde Wittmann

Mechthilde Wittmann

© Mechthilde Wittmann/ Ralf Lienert

Wittmann, Mechthilde

CDU/CSU

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Jamila Anna Schäfer

Jamila Anna Schäfer

© Jamila Anna Schäfer/ St. Kaminski

Schäfer, Jamila

Bündnis 90/Die Grünen

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Frauke Heiligenstadt

Frauke Heiligenstadt

© Frauke Heiligenstadt/ Photothek Media Lab

Heiligenstadt, Frauke

SPD

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Fritz Güntzler

Fritz Güntzler

© Fritz Güntzler/ Tobias Koch

Güntzler, Fritz

CDU/CSU

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Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

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Dokumente

  • 21/500 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
    PDF | 271 MB — Status: 26.06.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/501 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) - Drucksache 21/500 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 174 KB — Status: 06.08.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1061 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/500, 21/501, 21/1628 Nr. 1 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
    PDF | 397 KB — Status: 12.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1062 - Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/500, 21/501, 21/1628 Nr. 1 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
    PDF | 933 KB — Status: 12.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1064 - Ergänzung zu den Beschlussempfehlungen: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) - Drucksachen 21/500, 21/501 -
    PDF | 1 MB — Status: 12.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1628 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 12. Juni bis 2. September 2025)
    PDF | 742 KB — Status: 11.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Einzelplan 08 angenommen
  • Einzelplan 20 angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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Stand: 19.09.2025