Überweisung im vereinfachten Verfahren
Ohne vorherige Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 11. September 2025, mehrere Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:
Wohnungsbau: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (21/1084) vorgelegt. Die Vorlage wird im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen federführend weiterberaten. Der Gesetzentwurf ist inhaltsgleich mit dem bereits an die Ausschüsse überwiesenen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (21/781 neu). Mit dem Entwurf soll die Schaffung von Wohnraum in Deutschland deutlich beschleunigt werden. Mit dem „Bau-Turbo“ sollen Gemeinden den Bau zusätzlicher Wohnungen unter bestimmten Bedingungen auch ohne Bebauungsplan zulassen können. Die Regelung ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet. Sie soll auch die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum im Außenbereich erleichtern. Zudem soll mehr Wohnbebauung als bisher in der Nähe von Gewerbebetrieben ermöglicht werden. In begründeten Fällen sollen daher Abweichungen von der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) zulässig sein. Der Bundesrat erklärt in seiner Stellungnahme unter anderem, dass ein aus Gesundheitsschutzgründen gebotenes Lärmschutzniveau weiterhin gewährleistet bleiben müsse. Die Länder halten es auch für zweifelhaft, Regelungen zum Verwaltungsvollzug, die das Immissionsschutzrecht betreffen, im Baugesetzbuch zu regeln. Regelungssystematisch würde eine entsprechende Regelung in die TA Lärm gehören. Außerdem verlangt der Bundesrat einen langfristigen Schutz landwirtschaftlicher Produktionsflächen im Außenbereich. Dieses Anliegen werde durch klimabedingte Umweltveränderungen noch verstärkt. In ihrer Gegenäußerung erklärt die Bundesregierung, sie halte die Regelung zum Lärmschutz für ausreichend. Die Forderungen des Bundesrates zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen werden ebenfalls zurückgewiesen. Um die zügigere Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum zu ermöglichen, müsse Paragraf 246e angesichts der angespannten Lage auf vielen Wohnungsmärkten maßvoll auch im Außenbereich angewendet werden.
Fernstraßen-Überleitungsgesetz: Der Regierungsentwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßen-Überleitungsgesetzes (21/1492) wurde zur federführenden Beratung an den Verkehrsausschuss überwiesen. Bei der Autobahn GmbH des Bundes soll ein „an die Unternehmenswirklichkeit angepasstes, transparentes sowie markt- und leistungsgerechtes Vergütungssystem“ für außertariflich Beschäftigte geschaffen werden, was eine Novellierung des Fernstraßen-Überleitungsgesetzes nötig macht. Kernpunkt ist die Streichung des Zustimmungsvorbehalts des Bundesministeriums für Verkehr (BMV), des Bundesministeriums des Innern (BMI) und des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) bei außertariflichen Arbeitsverhältnissen und über- oder außertariflichen Leistungen für Beschäftigte der Autobahn GmbH des Bundes und des Fernstraßen-Bundesamtes (FBA). Um ein transparentes Gehaltssystem bei den außertariflich Beschäftigten zu gewährleisten, sei von der Gesellschaft ein internes „Konzept für die außertarifliche Vergütung von Fach- und Führungskräften in der Autobahn GmbH des Bundes“ (AT-Vergütungssystem) erstellt worden, welches gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft der Zustimmung des Bundesverkehrsministeriums (BMV) als alleinigem Vertreter des Gesellschafters Bund und des Aufsichtsrates der Gesellschaft bedarf, heißt es in dem Entwurf. Der Zustimmungsvorbehalt im Fernstraßen-Überleitungsgesetz könne durch den damit verbundenen Zeitaufwand zu Nachteilen im Rekrutierungsprozess der Gesellschaft, insbesondere dringend benötigter Fachkräfte für die Ausführung ihrer Aufgaben Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung führen, wird in der Begründung betont. Der Zustimmungsvorbehalt habe zur Folge, dass außertariflich abgeschlossene Vertragsverhandlungen mit qualifizierten Bewerberinnen und Bewerber bis zu einer Zustimmung der drei Ressorts BMV, BMI und BMF unter Vorbehalt stehen. Dies könne dazu führen, „dass geeignete Bewerberinnen und Bewerber abspringen“.
Geoschutzreformgesetz: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der Reform und Erweiterung des Schutzes geografischer Angaben (21/1510, Geoschutzreformgesetz) wird federführend im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz beraten. Der Schutz geografischer Angaben, garantiert traditioneller Spezialitäten und fakultativer Qualitätsangaben im Agrarbereich sei in der EU umfassend novelliert worden, heißt es in der Vorlage. Das EU-Recht zu Agrarerzeugnissen, Lebensmitteln, Wein und Spirituosen (Agrarbereich) sei zu einem Großteil in die EU-Verordnung 2024/1143 überführt und geändert worden. Das entsprechende Bundesrecht, das im Marken-, Wein- und Lebensmittelspezialitätenrecht enthalten sei, bedürfe einer Anpassung an das reformierte Unionsrecht. Ferner werde durch die EU-Verordnung 2023/2411 erstmals ein EU-weites Registrierungs- und Schutzsystem für geografische Angaben im handwerklichen und industriellen Bereich eingeführt. Dadurch werde wie im Agrarbereich auch in diesem Sektor der Schutz geistiger Eigentumsrechte gestärkt. Zugleich diene das neue Schutzsystem der Verbraucherinformation, der Stärkung traditioneller Betriebe und dem Erhalt von Erzeugungs- und Vermarktungstraditionen. Die EU habe sich dazu verpflichtet, international registrierte geografische Angaben unabhängig von der Art der Waren zu schützen. Mit den EU-Verordnungen 2024/1143 und 2023/2411 würden diese Verpflichtungen erfüllt. Auch in der Hinsicht sei eine Anpassung des deutschen Rechts erforderlich. Zur Durchführung der EU-Verordnung 2024/1143 soll den Angaben zufolge ein neues Stammgesetz in Form eines Agrargeoschutz-Durchführungsgesetzes geschaffen werden, auf dessen Grundlage das erforderliche Verordnungsrecht ergehen könne. Das Lebensmittelspezialitätengesetz und die einschlägigen Bestimmungen des Markengesetzes und des Weingesetzes gingen in dem Stammgesetz auf. Die zur Durchführung der EU-Verordnung 2023/2411 auf Bundesebene erforderlichen Rechtsvorschriften sollen im Markengesetz an der Stelle der bisherigen Regelungen zum Agrargeoschutz treten. Wie schon im Agrarbereich sollen zum Schutz eingetragener geografischer Angaben im Bereich handwerklicher und industrieller Erzeugnisse Anspruchsgrundlagen und Klagebefugnisse eingeführt werden. Auch Kontrollen sind geplant.
Elektronische Präsenzbeurkundung: Ebenfalls an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung (21/1505). Der Entwurf sieht eine „erhebliche Ausweitung der Möglichkeiten zur Errichtung elektronischer Dokumente“ zum Zweck der Beurkundung durch Notare wie auch durch andere Urkundsstellen vor. Kernstück der Neuregelung ist laut Bundesregierung die Ermöglichung der Aufnahme elektronischer Niederschriften zur Beurkundung von Willenserklärungen in Gegenwart der Urkundsperson. Auch für sonstige Beurkundungen sollen die Möglichkeiten zur Errichtung elektronischer Dokumente anstelle von papierförmigen Urkunden laut Vorlage ausgeweitet werden. Wie die Bundesregierung ausführt, ist das Beurkundungsverfahren derzeit noch grundsätzlich papiergebunden ausgestaltet. Die Errichtung elektronischer Dokumente zum Zwecke der öffentlichen Beurkundung sehe das Beurkundungsgesetz nur punktuell vor, nämlich für Beurkundungen mittels Videokommunikation sowie für einfache elektronische Zeugnisse. In allen übrigen Fällen müssten Notare sowie andere für öffentliche Beurkundungen zuständige Stellen – wie etwa auch Nachlassgerichte – Urkunden in Papierform errichten. „Sofern im Beurkundungsverfahren Urkunden in Papierform errichtet werden, bedarf es sowohl für die elektronische Verwahrung als auch für elektronische Vollzugstätigkeiten eines Medientransfers“, schreibt die Bundesregierung weiter. Hierdurch würden Personal- und Sachkapazitäten bei den Urkundsstellen gebunden und die Bearbeitung werde verzögert. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 5. Mai 2025 setze das Ziel, „die Digitalisierung der Justiz konsequent fortzuführen und Medienbrüche abzuschaffen“, heißt es in der Vorlage ferner. Um dieses Ziel zu erreichen, sehe der Entwurf weitreichende Möglichkeiten für eine Errichtung elektronischer Urkunden vor. Damit würden die Voraussetzungen für eine medienbruchfreie Weiterverarbeitung dieser Dokumente geschaffen. So könnten Prozesse beschleunigt und Kapazitäten in Notariaten, Gerichten und anderen Urkundsstellen eingespart werden.
Maschinenrechtliche Vorschriften: Der Gesetzentwurf zur Neuregelung maschinenrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Paketboten-Schutz-Gesetzes (21/1507) wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen werden. Die Bundesregierung will die Regelungen zur Verhinderung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung in der Paketbranche entfristen, die andernfalls Ende 2025 auslaufen würden. Außerdem soll die Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) der EU durch eine Neuregelung ersetzt werden.
Therapieeinrichtungen: Der Gesetzentwurf der AfD zur Änderung von Paragraf 65d Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (21/1548) wurde zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen werden. Die Förderfrist für Modellvorhaben zur Behandlung pädophiler Sexualstörungen sollte nach Ansicht der AfD-Fraktion verlängert werden. Ihr Gesetzentwurf sieht vor, die Befristung nach Paragraf 65d Absatz 1 SGB V um drei Jahre bis Ende 2028 zu verlängern. Der Kampf gegen pädophile Sexualstörungen sei von entscheidender Bedeutung, um Kinder vor schwerwiegenden Schäden zu schützen. Studien zeigten, dass etwa ein bis drei Prozent der männlichen Bevölkerung pädophile Neigungen haben könnten, heißt es in dem Gesetzentwurf. Genauere Zahlen seien schwierig zu bestimmen, da viele Betroffene ihre Neigungen nicht offenlegten und oft keine Straftaten begingen. Neben sexuellem Kindesmissbrauch sei die Verbreitung von Bildern sexuellen Kindesmissbrauchs ein zunehmendes Problem. Seit 2017 fördere der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) gemäß Paragraf 65d SGB V mit fünf Millionen Euro pro Jahr im Rahmen von Modellvorhaben Leistungserbringer, die Patienten mit pädophilen Sexualstörungen behandeln. Das Ziel sei, sexuellen Missbrauch von Kindern zu verhindern. Die Anonymität der Behandlung im Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ sei entscheidend, weil viele Menschen mit pädophilen Neigungen aufgrund von Scham, Angst vor gesellschaftlicher Stigmatisierung oder strafrechtlicher Verfolgung zögerten, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Justizministerkonferenz hat den Angaben zufolge am 28. November 2024 einstimmig die Bedeutung des Präventionsprojekts „Kein Täter werden“ für den Kinderschutz und die Verhinderung sexueller Übergriffe auf Kinder hervorgehoben. Die Finanzierung des Projekts durch den GKV-Spitzenverband im Rahmen des Modellvorhabens ende zum 31. Dezember 2025. Die Förderung solle daher um drei Jahre verlängert werden.
Approbation von Ärzten: Ein Antrag der AfD mit dem Titel „Verbesserung der Überprüfungsverfahren zur Approbation von Ärzten aus Drittstaaten zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Qualität der medizinischen Versorgung“ (21/1565) wird ebenfalls im Gesundheitsausschuss federführend beraten.
Cross-over-Lebendspende: Ein weiterer AfD-Antrag trägt den Titel „Überlebenschancen von Dialysepatienten verbessern – Cross-over-Lebendspende als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erlauben“ (21/1566) und wurde auch an den Gesundheitsausschuss überwiesen.
Arzneimittelversorgung: Auch der AfD-Antrag mit dem Titel „Lieferengpässe bei Arzneimitteln effektiv verringern und die Abhängigkeit der Arzneimittelversorgung vom Nicht-EU-Ausland reduzieren“ (21/1567) wurde im Gesundheitsausschuss federführend beraten.
Psychotherapie: „Psychotherapeuten bedarfsgerecht ausbilden, Weiterbildung sichern“ lautet ein weiterer AfD-Antrag (21/1568), der zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen wurde.
Vegane Ernährung: Ein weiterer AfD-Antrag trägt den Titel „Risikogruppen vor veganer Ernährung warnen“ (21/1577). Die Vorlage wurde im Gesundheitsausschuss federführend beraten.
Sepsis-Sterblichkeit: Auch der AfD-Antrag mit dem Titel „Sepsis-Sterblichkeit in Deutschland senken“ (21/1569) wurde im Gesundheitsausschuss federführend beraten.
Digitale Gesundheitsanwendungen: „Digitale Gesundheitsanwendungen sinnvoll gestalten – Transparente Qualität, weniger Bürokratie, bessere Versorgung“ (21/1570) lautet der Titel eines weiteren AfD-Antrags, der ebenfalls an den Gesundheitsausschuss überwiesen wurde.
Konsiliarberichtspflicht: „Streichung der Konsiliarberichtspflicht vor Beginn einer Psychotherapie“ lautet ein weiterer AfD-Antrag (21/1571), der zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen wurde.
Afghanistan-Aufnahmeprogramm: Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag (21/1551), sämtliche Aufnahmeprogramme für Afghanen nach Deutschland zu beenden. Die Vorlage wurde an den Innenausschuss überwiesen. In ihrem Antrag schreibt die Fraktion, dass nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan im August 2021 die damalige Bundesregierung versprochen habe, in Deutschland Ortskräfte aufzunehmen, die für deutsche Behörden und Organisationen tätig waren. Die „wichtigste Erkenntnis“ des Bundestags-Untersuchungsausschusses, der sich in der zurückliegenden 20. Wahlperiode mit den Geschehnissen im Zusammenhang mit dem Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan und der Evakuierung des deutschen Personals, der Ortskräfte und anderer Personen befasst habe, laute, dass zu keinem Zeitpunkt seit der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan im August 2021 „nach Kenntnis der Bundesregierung Ortskräfte aufgrund ihrer Tätigkeit für Deutschland zu Schaden gekommen“ seien. Eine Gefährdung der Ortskräfte aufgrund ihrer Tätigkeit für Deutschland sei daher nicht nachweisbar. Nachdem insbesondere die pakistanische Regierung Ende 2023 angekündigt habe. Flüchtlinge ohne Aufenthaltsstatus abzuschieben, habe die Bundesregierung ihrerseits angekündigt, afghanische Flüchtlinge mit einer Aufnahmezusage für Deutschland vor Massenabschiebungen aus Pakistan schützen zu wollen, führt die Fraktion daneben aus. „Insbesondere auch das Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Menschen aus Afghanistan“ habe „die Überforderung Deutschlands“ zur Folge gehabt. Entsprechend habe der heutige Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) vor der letzten Bundestagswahl „einen sofortigen Aufnahmestopp für Menschen gerade auch aus Afghanistan“ gefordert, heißt es in der Vorlage weiter. Nach der Wahl würden jedoch noch immer Afghanen von der Bundesregierung nach Deutschland eingeflogen.
Saisonarbeit: Die Abgeordneten der AfD-Fraktion haben einen Antrag mit dem Titel „Saisonarbeit in der Landwirtschaft: Zeitgemäße Anpassung der 70-Tage-Regelung“ (21/1572) eingebracht. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Die AfD-Fraktion fordert die Ausweitung der 70-Tage-Regelung für Saisonarbeiter in der Landwirtschaft. Sie begründet dies unter anderem mit dem aus ihrer Sicht „relativ hohen Mindestlohn“ in Deutschland, der die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe beeinträchtige. „Da gleichzeitig die Qualitäts-, Produktions- und Umweltstandards in Deutschland höher und damit teurer sind, führt dies zu massiven Wettbewerbsnachteilen für die inländischen landwirtschaftlichen Betriebe, die in hohem Maße auf ausländische Saisonarbeitskräfte angewiesen sind. Für die heimischen Erzeuger ist es unter diesen Bedingungen nicht möglich, wirtschaftlich und zukunftsfähig zu produzieren, da sie die höheren Lohnkosten nicht über höhere Preise kompensieren können“, argumentieren die Abgeordneten. Sie fordern deshalb unter anderem die Ausweitung der 70-Tage-Regelung auf eine 115-Tage-Regelung beziehungsweise Fünf-Monate-Regelung. Außerdem sollen kurzfristig Beschäftigte mit einem gewöhnlichen Aufenthalt und Lebensmittelpunkt im Ausland bei einer Tätigkeit in einem landwirtschaftlichen Betrieb aus dem persönlichen Anwendungsbereich des Mindestlohnes ausgenommen werden und nur 70 Prozent des jeweils aktuellen Mindestlohns erhalten.
(eis/vom/irs/11.09.2025)