Geplante Änderungen im Energiewirtschaftsrecht debattiert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. September 2025, erstmals drei Gesetzentwürfe der Bundesregierung zum Energiewirtschaftsrecht beraten. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurden die Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Ausschuss für Wirtschaft und Energie.
Zum einen handelt es sich um den Entwurf eines vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (21/1496), zweitens um den Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich (21/1498) sowie zur Änderung energierechtlicher Vorschriften und drittens um den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze (21/1491).
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Die Bundesregierung will mit dem Entwurf zur vierten Änderung Energiewirtschaftsgesetzes (21/1496) die Gasspeicherumlage abschaffen. Unternehmen und Privathaushalte sollen ab dem kommenden Jahr weniger für Erdgas zahlen. Konkret geht es um Kosten für die Befüllung der Gasspeicher. Die Bundesregierung will dazu ein sogenanntes Umlagenkonto bis Ende 2025 mit 3,4 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) ausgleichen – einem Sondertopf des Bundes. Laut Gesetzentwurf macht die Umlage für Haushaltskunden rund 2,4 Prozent und für Großkunden rund fünf Prozent des Gaspreises aus.
Die mit der Abschaffung der Gasspeicherumlage einhergehenden Entlastungen müssten an die Endkunden weitergereicht werden, heißt es im Gesetzentwurf. Im Wege der Rechtsverordnung könne das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen ein Umlageverfahren einführen, wenn dies für die Aufrechterhaltung der Gasversorgungssicherheit zwingend notwendig ist.
Änderung des Energiewirtschaftsrechts
Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (21/1497) werden Regelungen der EU-Richtlinie 2024 / 1711 zur Stärkung des Verbraucherschutzes, insbesondere zum Schutz der Verbraucher vor Strompreisschwankungen, in nationales Recht umgesetzt. Kernstück des Gesetzentwurfs sind Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes zur Anpassung von Vorschriften im Bereich der Endkundenmärkte an geänderte EU-rechtliche Rahmenbedingungen im Strom- und Gasbereich.
Regelungen zum sogenannten Energy Sharing – zur gemeinschaftlichen Erzeugung, zu Verbrauch und Austausch von selbst erzeugtem Strom innerhalb einer lokalen Gemeinschaft, zum Beispiel einer Nachbarschaft oder einer Region – sollen Verbrauchern eine aktivere Teilnahme am Energiemarkt ermöglichen. Zudem sollen weitere Vereinfachungen im Messstellenbetriebsgesetz den Smart-Meter-Rollout weiter beschleunigen, indem insbesondere grundzuständigen Messstellenbetreibern Kooperationen erleichtert werden.
Daneben sind Änderungen zur Beschleunigung von Planungsverfahren mit dem Ziel einer Beschleunigung des Netzausbaus vorgesehen sowie systematische Anpassungen des Energiefinanzierungsgesetzes, die für dessen Funktionsweise relevant sind.
Windenergie auf See und Stromnetze
Mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze (21/1491) will die Bundesregierung die EU-Richtlinie 2018 / 2001 umsetzen. Mit dem Vorhaben sollen Genehmigungen von Windenergieanlagen auf See und von Stromnetzen beschleunigt werden.
Die wesentlichen Inhalte des Gesetzes sehen Vereinfachung, Entbürokratisierung und Beschleunigung beim Ausbau der erneuerbaren Energien vor. Der Entwurf setzt Vorgaben der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) in den Bereichen Windenergie auf See sowie Stromnetze (Offshore-Anbindungsleitungen, Übertragungsnetze, Verteilnetze) ins nationale Recht um.
Das Gesetz sieht unter anderem die Einführung von Beschleunigungsflächen für Windenergie auf See beziehungsweise Infrastrukturgebieten für Übertragungsnetze, Verteilnetze und Offshore-Anbindungsleitungen vor. Für solche Flächen und Gebiete sollen verschlankte Zulassungsverfahren gelten. Die Zulassungsentscheidungen können schneller, einfacher und rechtssicherer erteilt werden, heißt es in dem Entwurf. (nki/vom/11.09.2025)