Parlament

Der Weg zum Bundeshaushalt 2026 vom Entwurf zum Beschluss

Symbolbild mit Euro-Geldscheinen, die im Kreis um das Emblem des Bundesadlers auf den Farben Schwarz, Rot und Gold geordnet sind.

Nach Artikel 110 des Grundgesetzes hat der Bundestag das Budgetrecht und legt den Haushaltsplan fest, in dem sämtliche Ausgaben des Bundes offengelegt werden müssen. (© picture alliance/Zoonar|Oliver Boehmer)

Nach acht plenarsitzungsfreien Wochen endet am Montag, 8. September 2025, die parlamentarische Sommerpause. Es folgen was äußerst selten ist drei Sitzungswochen hintereinander. In der zweiten Sitzungswoche vom 15. September wird der Bundeshaushalt 2025 (21/500) abschließend beraten und verabschiedet. Daran schließt sich in der Woche vom 22. September die erste Lesung des Bundeshaushalts für das Jahr 2026 an. Die Bundesregierung hatte den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2026 (21/600) am Mittwoch, 30. Juli 2025, beschlossen. Am Freitag, 15. August, erreichte das 3.461 Seiten umfassende Zahlenwerk den Deutschen Bundestag. 

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) wird den Etatentwurf in seiner „Einbringungsrede“ am Dienstag, 23. September, zusammen mit dem Finanzplan des Bundes für die Jahre 2025 bis 2029 (21/601) vorstellen. Vorgesehen sind Ausgaben von 520,48 Milliarden Euro, 17,47 Milliarden Euro mehr als für dieses Jahr geplant sind.

Viertägige Aussprache vom 23. bis 26. September

Für die Debatten über die Etats der einzelnen Bundesministerien sind jeweils eineinhalb Stunden eingeplant. Die Etats des Finanzministeriums, des Bundesrechnungshofes, der Bundesschuld und der Allgemeinen Finanzverwaltung werden im Anschluss an die Einbringungsrede Klingbeils in einer Allgemeinen Finanzdebatte erörtert. Nach viertägiger Aussprache werden Haushaltsgesetz und Finanzplan am Freitag, 26. September, zur weiteren Beratung an den federführenden Haushaltsausschuss überwiesen. 

Die 25 Einzelpläne setzen sich zusammen aus den Etats des Bundeskanzleramtes und der von 15 Bundesministerien sowie den Etats des Bundespräsidenten, des Bundestages, des Bundesrates, des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesrechnungshofes, der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, des Unabhängigen Kontrollrats (zur Rechtskontrolle der technischen Aufklärung des Bundesnachrichtendienstes), der Bundesschuld und der Allgemeinen Finanzverwaltung.

Zuschnitt der Einzelpläne nahezu unverändert

Wie schon im Haushaltsentwurf für 2025 gibt es auch für 2026 keinen Einzelplan für das neue Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, das von Dr. Karsten Wildberger (CDU) geleitet wird. Wie überhaupt sich der neue Zuschnitt einiger Bundesministerien im Haushaltsentwurf noch nicht abbildet. So sucht man die Ausgaben für das BAföG im Etat des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vergebens, sie finden sich im Etat des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Die Ausgaben für Raumfahrt wiederum sind im Einzelplan dieses Ministeriums gar nicht enthalten, sondern in dem des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.  

Dort sind auch noch die Etatansätze für den Klimaschutz angesiedelt. Dem nach neuem Zuschnitt zuständigen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit sind nach wie vor die Ausgaben für den Verbraucherschutz zugeordnet, obwohl dafür nun das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz verantwortlich zeichnet. Der Bereich „Heimat“ ist vom Bundesinnenministerium ins Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat gewandert, die Etatansätze befinden sich aber wie bisher im Einzelplan des Innenministeriums. Dort findet man allerdings nicht mehr die Mittel für die Sportförderung. Die Titelgruppen „Sport“ sowie „Ehrenamt und Engagement“ sind nun im Etat des Bundeskanzleramtes untergebracht, das auch der Dienstsitz der Staatsministerin für Sport und Ehrenamt Dr. Christiane Schenderlein (CDU) ist.

Generalaussprache zur Regierungspolitik

Höhepunkt der Haushaltswoche ist die Generaldebatte zum Etat des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes am Mittwoch, 24. September. In der Aussprache kommen neben dem Kanzler auch die Fraktionsspitzen zu Wort. Der gemessen am Ausgabenansatz eher bescheidene Kanzleretat, der Einzelplan 04 des Haushalts, bietet dabei Gelegenheit, sich intensiv mit der Politik der Bundesregierung auseinanderzusetzen.

Die Generalaussprache dient der Standortbestimmung der Bundespolitik und der Kritik am Kurs der Bundesregierung. Sie hebt sich daher von Debatten des politischen Tagesgeschäfts ab und zählt zu den parlamentarischen Höhepunkten im Jahresverlauf.

Haushaltsberatungen in den Ausschüssen

Im Anschluss an die Überweisung der Vorlagen haben die Ausschüsse das Wort. Die Fachausschüsse beraten die Etatansätze „ihrer“ Ministerien. Nach Paragraf 95 der Geschäftsordnung des Bundestages können sie dem Haushaltsausschuss gutachtliche Stellungnahmen zuleiten. Die 42 Mitglieder des Haushaltsausschusses unter Leitung der amtierenden Vorsitzenden Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) nehmen ihre Beratung am Mittwoch, 8. Oktober, auf. Acht Beratungssitzungen sind geplant. Empfiehlt der Haushaltsausschuss Änderungen am Haushaltsgesetz oder an einem der 25 Einzelpläne, legt er dem Bundestag dazu jeweils eine Beschlussempfehlung vor.    

Bereinigungssitzung im Haushaltsausschuss

In der letzten Beratungssitzung am Donnerstag, 13. November, der sogenannten Bereinigungssitzung, werden als letzte Einzelpläne die der Allgemeinen Finanzverwaltung und der Bundesschuld aufgerufen. Es werden die letzten und strittigsten Fragen geklärt, die zuvor zurückgestellt worden waren. Bis dahin liegen auch die gutachtlichen Stellungnahmen der Fachausschüsse sowie die Stellungnahme des Bundesrates mitsamt Gegenäußerung der Bundesregierung vor. Am Ende der Sitzung wird die vom Haushaltsausschuss empfohlene Endfassung des Haushalts 2026 festgezurrt.

Allein zu den Ergebnissen dieser einen Sitzung kann es eine weitere „ergänzende“ Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses geben. Sie kann Änderungen an Einzelplänen beinhalten, zu denen der Ausschuss bereits zuvor eine Beschlussempfehlung vorgelegt hatte. Um alle parlamentarischen Änderungen an einem Einzeletat zu überblicken, müssen neben dem Regierungsentwurf also unter Umständen zwei Beschlussempfehlungen beachtet werden.

Zweite Lesung in der zweiten Haushaltswoche

Die viertägige abschließende Beratung des Haushalts 2026 findet von Dienstag, 25. November, bis Freitag, 27. November, statt. Zur zweiten Lesung liegen dem Parlament neben dem Ursprungsentwurf der Regierung Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses vor, darüber hinaus Änderungs- und Entschließungsanträge der Fraktionen. Auch in dieser zweiten Haushaltswoche gibt es eine Generalaussprache zum Kanzleretat.

Ohne Aussprache abgestimmt werden üblicherweise die Etats des Bundespräsidenten (Einzelplan 01), des Deutschen Bundestages (Einzelplan 02) und des Bundesrates (Einzelplan 03), aber auch die milliardenschweren Etats der Bundesschuld (Einzelplan 32) und der Allgemeinen Finanzverwaltung (Einzelplan 60). In dem letztgenannten Einzelplan sind unter anderem die Steuereinnahmen des Bundes verortet.

Dritte Beratung und namentliche Schlussabstimmung

Am letzten Tag des Haushaltsmarathons am Freitag, 27. November, stimmt der Bundestag in dritter Lesung namentlich über das Haushaltsgesetz in der Fassung aller vorliegenden Beschlussempfehlungen ab. Über Entschließungsanträge der Fraktionen wird grundsätzlich in dritter Beratung abgestimmt, selbst wenn sich diese nicht auf das Haushaltsgesetz insgesamt, sondern nur auf bestimmte Einzelpläne beziehen. Im Gegensatz dazu wird über Änderungsanträge der Fraktionen stets am Ende der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs und der Einzelpläne entschieden.

Damit ist der Haushalt beschlossen und kann im kommenden Jahr umgesetzt werden. Zugleich gilt: Nach dem Haushalt ist vor dem Haushalt, und in Ministerien und Behörden beginnt nach Maßgabe der mittelfristigen Finanzplanung die Arbeit am nächsten Etat, der bis zur Jahresmitte aufgestellt und abgestimmt sein muss, um im Bundeskabinett beschlossen und wiederum dem Bundestag zugeleitet werden zu können. (vom/01.09.2025)