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Inneres

Neuregelung bei Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten geplant

Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzentwurf „zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam“ (21/780) vorgelegt, der am Donnerstag, 10. Juli 2025, erstmals im Bundestag beraten wurde. Nach halbstündiger Debatte ist der Entwurf an den Innenausschuss zur federführenden Beratung überwiesen worden.

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Laut dem Gesetzentwurf soll die Bundesregierung künftig für internationalen Schutz im Sinne der Paragrafen 3 und 4 des Asylgesetzes (Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention beziehungsweise subsidiärer Schutz) einen Herkunftsstaat per Rechtsverordnung als sicher bestimmen können. Die Regelungen für die Bestimmung sicheren Herkunftsstaaten für die Asylberechtigung im Sinne des Artikels 16a des Grundgesetzes sollen durch die Neuregelung unangetastet bleiben. Danach werden in diesen Fällen sichere Herkunftsstaaten durch ein Gesetz bestimmt, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf. 

Wie die Koalitionsfraktionen in der Vorlage ausführen, beschleunigt die Bestimmung von Herkunftsstaaten als „sicher“ Verfahren und signalisiert Personen aus diesen Ländern, „dass Anträge auf internationalen Schutz regelmäßig keine Aussicht auf Erfolg haben“. Verfahren von Staatsangehörigen sicherer Herkunftsstaaten würden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) schneller bearbeitet. Im Anschluss an eine negative Entscheidung über den Antrag als offensichtlich unbegründet könne ihr Aufenthalt in Deutschland schneller beendet werden. Der Individualanspruch auf Einzelfallprüfung bleibe dadurch unberührt. 

Deutschland werde dadurch als Zielland für aus nicht asylrelevanten Motiven gestellte Anträge auf internationalen Schutz weniger attraktiv, schreiben die beiden Fraktionen weiter. Dies habe in der Vergangenheit zu einem deutlichen Rückgang der Asylsuchenden aus diesen Staaten geführt. Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode sehe daher vor, von Artikel 37 Absatz 1 der EU-Asylverfahrensrichtlinie Gebrauch zu machen und „für den europarechtlich determinierten internationalen Schutz die Bestimmung von sicheren Herkunftsstaaten durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung zu ermöglichen“.

Schnellere Asylverfahren

Ziel des Gesetzentwurfes ist es den Angaben zufolge, die Voraussetzungen für eine zügige Bestimmung von sicheren Herkunftsstaaten zu schaffen. Hierdurch könne „bei zukünftigen Einstufungen zügig auf Asylantragstellungen aus asylfremden Motiven reagiert werden, um diese Verfahren insgesamt zu beschleunigen, so dass im Falle einer möglichen Ablehnung auch die Rückkehr schneller erfolgen kann“.

Zugleich soll mit dem Gesetzentwurf die im Februar 2024 in Kraft getretene Regelung zur verpflichtenden Bestellung eines Rechtsbeistands in Verfahren über die Anordnung der Abschiebehaft oder des Ausreisegewahrsams aufgehoben werden. Dazu soll der entsprechende Passus im Aufenthaltsgesetz gestrichen werden. (sto/10.07.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

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Alexander Dobrindt

Alexander Dobrindt

© Benjamin Zibner

Dobrindt, Alexander

Bundesminister des Innern

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Christian Wirth

Christian Wirth

© Dr. Christian Wirth/ Hagen Schnauss

Wirth, Dr. Christian

AfD

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Sebastian Fiedler

Sebastian Fiedler

© Photothek Media Lab

Fiedler, Sebastian

SPD

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Helge Limburg

Helge Limburg

© Helge Limburg/ Bonnie Bartusch

Limburg, Helge

Bündnis 90/Die Grünen

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Clara Bünger

Clara Bünger

© Clara Bünger/ Karolina Sobel

Bünger, Clara

Die Linke

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Detlef Seif

Detlef Seif

© Detlef Seif/Laurence Chaperon

Seif, Detlef

CDU/CSU

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Alexander Throm

Alexander Throm

© Alexander Throm/Tobias Koch

Throm, Alexander

CDU/CSU

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Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© Josephine Ortleb/SPD-Bundestagsfraktion

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 21/780 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam
    PDF | 245 KB — Status: 07.07.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/780 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Inneres

„Sichere Herkunftsländer“ als Streitpunkt

Zeit: Montag, 6. Oktober 2025, 14 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2 600

Deutlich gegensätzliche Experten-Bewertungen hat ein Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion zur Migrationspolitik bei einer Anhörung im Innenausschuss am Montag, 6. Oktober 2025, gefunden. Es ging um die „Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam“ (21/780). Die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten soll sich künftig nur bei Asylanträgen nach der EU-Richtlinie 2013 / 32 / EU ändern, nicht wenn es um eine Asylberechtigung im Sinne des Artikels 16a des Grundgesetzes geht.

„Vollzugsdefizite bei der Durchsetzung von Ausreisepflichten“

Dr. Falk Fritzsch vom Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg befand, die Ausgangslage sei durch Vollzugsdefizite bei der Durchsetzung von Ausreisepflichten geprägt. EU-weit reise nur jeder fünfte Ausreisepflichtige aus. Er kritisierte, dass mit der Einführung des Paragrafen 62d in das Aufenthaltsgesetz durch die vorigen Koalitionsfraktionen 2024 neue Vollzugshindernisse geschaffen worden seien. 

Durch die Pflichtanwaltsbestellung sei ein Frühwarnsystem geschaffen worden, das es ermögliche, sich dem Zugriff der Behörden zu entziehen. Fritzsch sprach sich für eine Aufhebung der Regelung aus, wie dies der Gesetzentwurf vorsehe.

„Umgehung des Bundesrates verfassungswidrig“

Wiebke Judith von der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl verwies darauf, dass die Asylantragszahlen seit 2024 stark zurückgegangen, die Zahlen der Abschiebungen und freiwilligen Ausreisen dagegen gestiegen seien. Die Grundthese des Gesetzentwurfs, dass Deutschland aufgrund von zu hohen Asylantragszahlen auf Abschreckung setzen müsse, sei offensichtlich falsch. 

Das Europarecht erlaube nationale Listen sicherer Herkunftsstaaten, sagte Judith. Das Grundgesetz sehe dafür ein Gesetzgebungsverfahren mit Zustimmung des Bundesrates vor. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Umgehung der Zustimmungspflichtigkeit sei verfassungswidrig. Dass Anwaltspflicht vorgeschrieben worden sei, ist für Judith eine folgerichtige Reaktion auf eine hohe Quote unrechtmäßiger Haftanordnungen.

„Notlage der Betroffenen würde sich verschlimmern“

Stefan Keßler vom Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland sagte, er halte die vorgesehene Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates für verfassungswidrig. Der Kreis der unter erheblichen Einschränkungen leidenden Schutzsuchenden würde unangemessen erweitert. 

Die Regelung würde nach seiner Ansicht zu erheblichen Problemen in der Praxis führen und nicht zur Beschleunigung der Asylverfahren beitragen. Die Streichung der Regelung über die Pflichtbeiordnung anwaltlichen Beistands würde die Notlage der betroffenen Menschen erneut verschlimmern.

„Verfassungsrechtlichen Risiken ausgesetzt“

Dr. Holger Kolb vom Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) rief in Erinnerung, dass im Februar 2019 die Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsländer um einige Staaten des Maghreb von der Bundestagsmehrheit beschlossen worden, aber im Bundesrat gescheitert sei. Wegen der Abstimmungsregelungen dort könnten Vorhaben keine Mehrheit finden, die lediglich von Juniorpartnern in Koalitionen abgelehnt würden, aber ansonsten eine breite Mehrheit fänden. 

Der in dem Gesetzentwurf gewählte Weg, die Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten über eine nicht zustimmungspflichtige Rechtsverordnung umzusetzen, sei verfassungsrechtlichen Risiken ausgesetzt, sagte Kolb.

„Erhebliche Entlastung für Behörden und Gerichte“

Dr. Robert Seegmüller, Richter am Bundesverwaltungsgericht, legte dar, die Bearbeitung asylrechtlicher Verfahren binde etwa die Hälfte der Arbeitskraft der Verwaltungsrichter in Deutschland. Er halte den Gesetzentwurf für geeignet, das mit ihm verfolgte Beschleunigungsziel zu erreichen. Die Einstufung eines Herkunftsstaates als sicherer Herkunftsstaat entlaste Behörden und Gerichte in erheblichem Umfang. 

Im Schnitt könne ein Sachbearbeiter in der Behörde oder ein Verwaltungsrichter in derselben Zeit mehr Entscheidungen über Schutzgesuche von Staatsangehörigen aus einem Staat treffen, der als sicherer Herkunftsstaat ausgewiesen ist, als ohne eine solche Einstufung. Die Regelungen des Gesetzentwurfs seien EU-rechtlich und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

„Aus Sicht der Vollzugspraxis sehr zu begrüßen“

Veronika Vaith, Leiterin der Zentralen Ausländerbehörde Niederbayern, erklärte, aus Sicht der Vollzugspraxis sei das Vorhaben der neuen Bundesregierung sehr zu begrüßen. In den vergangenen Jahren habe sich gezeigt, dass ein erheblicher Teil der Asylanträge von Antragstellern aus Herkunftsstaaten mit geringer Anerkennungsquote stamme. 

Die Möglichkeit, solche Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung als sicher einzustufen, trage unmittelbar dazu bei, die Verfahren auf das Wesentliche zu konzentrieren, nämlich den Schutz für tatsächlich verfolgte Personen, sagte Vaith. Die Einführung der Pflichtanwaltsbestellung habe sich in der Praxis nicht bewährt. Die Abschaffung dieses Paragrafen stelle eine sachgerechte und praxisorientierte Korrektur dar.

„Mit EU-Recht im Wesentlichen vereinbar“

Dr. Philipp Wittmann, Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, erklärte, eine separate Einstufung von sicheren Herkunftsländern im Sinne des Grundgesetzes und des EU-Rechts in verschiedenen Verfahren sei möglich, weil zwei unterscheidbare Rechtskreise betroffen seien. 

Mit den Vorgaben des EU-Rechts sei die Neuregelung inhaltlich im Wesentlichen vereinbar, weise jedoch einzelne Defizite auf, die nur in Form einer EU-rechtskonformen Auslegung oder der unmittelbaren Anwendung des EU-Rechts kompensiert werden könnten. Hier bestehe ergänzender Regelungsbedarf. (fla/06.10.2025)

Dokumente

  • 21/780 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam
    PDF | 245 KB — Status: 07.07.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 8. Sitzung am Montag, dem 6. Oktober 2025, 14.00 Uhr - Öffentliche Anhörung

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste Anhörung 06.10.2025 - Sichere Herkunftsstaaten

Stellungnahmen

  • 21(4)056 A - Stellungnahme Stefan Keßler, Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland - Sichere Herkunftsstaaten - BT-Drucksache 21/780
  • 21(4)056 B - Stellungnahme Dr. Falk Fritzsch, Ministerium der Justiz und für Migration, Baden-Württemberg - Sichere Herkunftsstaaten - BT-Drucksache 21/780
  • 21(4)056 C - Stellungnahme Veronika Vaith, Leiterin der Zentralen Ausländerbehörde Niederbayern - Sichere Herkunftsstaaten - BT-Drucksache 21/780
  • 21(4)056 D - Stellungnahme Dr. Philipp Wittmann, Richter am Verwaltungsgerichtshof, Baden-Württemberg - Sichere Herkunftsstaaten - BT-Drucksache 21/780
  • 21(4)056 E - Stellungnahme Wiebke Judith, PRO ASYL - Sichere Herkunftsstaaten - BT-Drucksache 21/780
  • 21(4)056 F - Stellungnahme Dr. Holger Kolb, Sachverständigenrat für Integration und Migration - Sichere Herkunftsstaaten - BT-Drucksache 21/780
  • 21(4)056 G - Stellungnahme Dr. Robert Seegmüller, Richter am Bundesverwaltungsgericht - Sichere Herkunftsstaaten - BT-Drucksache 21/780
  • 21(4)014 - Stellungnahme Deutscher Anwaltverein - Sichere Herkunftsstaaten - BT-Drucksache 21/780
  • 21(4)042 - Stellungnahme Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland, Berlin - Sichere Herkunftsstaaten - BT-Drucksache 21/780
  • 21(4)047 - Stellungnahme - Deutsches Institut für Menschenrechte - Sichere Herkunftsstaaten - BT-Drucksache 21/780

Weitere Informationen

  • Innenausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw28-de-sichere-herkunftsstaaten-1097000

Stand: 10.11.2025