Geplante Kreditaufnahme von 81,8 Milliarden Euro stößt auf Kritik
Die Opposition hat in der Allgemeinen Finanzdebatte am Dienstag, 8. Juli 2025, scharfe Kritik am Bundeshaushalt 2025 (21/500) geübt. Die Koalitionsfraktionen sprachen hingegen von einem historischen Finanzpaket und Modernisierungsschub für das Land. Im Einzelnen ging es dabei um die erste Lesung des Einzelplans 08 des Bundesministeriums der Finanzen, des Einzelplans 20 des Bundesrechnungshofes, des Einzelplans 32 der Bundesschuld und des Einzelplans 60 der Allgemeinen Finanzverwaltung. In diesem Zusammenhang ist auch die erste Lesung des Regierungsentwurfs für ein Haushaltsbegleitgesetzes 2025 (21/778) vorgesehen. Die Vorlagen sollen nach den bis Freitag, 11. Juli, andauernden Beratungen sämtlicher Einzelpläne des Bundes an den Haushaltsausschuss überwiesen werden.
AfD: Dieser Schuldenberg ist nicht alternativlos
Für die AfD-Fraktion übte Dr. Michael Espendiller scharfe Kritik an den haushalts- und finanzpolitischen Plänen der Bundesregierung. Bis 2029 plane die Bundesregierung mit neuen Schulden in Höhe von rund 847 Milliarden Euro, kritisierte Espendiller. Wäre die Union noch in der Opposition, würde nun ein Aufschrei durchs Land gehen, stattdessen sei es mucksmäuschenstill.
Nur die AfD-Fraktion stelle sich diesem „finanzpolitischen Amoklauf“ entschieden entgegen, meinte der Abgeordnete. „Dieser Schuldenberg ist nicht alternativlos“, führte der haushaltspolitische Sprecher seiner Fraktion weiter aus und warb für Kürzungen bei den Ausgaben.
Union fordert strukturelle Reformen
Für die CDU/CSU-Fraktion verteidigte Dr. Mathias Middelberg hingegen den Kurs der Koalition und der Bundesregierung. „Der Stillstand der Ampel-Regierung hat ein Ende“, sagte der Christdemokrat und verwies auf die von Union und SPD geplanten Investitionen. „Das ist ein wirklicher Modernisierungsschub für dieses Land.“
Die damit einhergehende Neuverschuldung sei eine „große Hypothek“ für das Land, unterstrich der stellvertretende Fraktionsvorsitzende. Daher sei es wichtig, dass die Investitionen zielgerichtet in die Stärkung des wirtschaftlichen Wachstumspotenzials fließen. Mit der Kreditaufnahme habe man zudem „Zeit gekauft“, um strukturelle Reformen anzugehen, mahnte Middelberg.
Grüne: Wahlgeschenke ohne Zukunftsrendite
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte Dr. Sebastian Schäfer, dass die Bundesregierung die mit den Grundgesetzänderungen der Finanzverfassung einhergehende „historische Chance“ nicht nutze.
Statt tatsächlich in die Zukunft des Landes zu investieren, verschiebe die Koalition bestehende Programme in das neue Sondervermögen, um im Kernhaushalt Platz für „Wahlgeschenke ohne Zukunftsrendite“ zu schaffen. Union und SPD rührten Kitt für ihre Koalition an und nicht Beton für die Zukunft des Landes, sagte der haushaltspolitische Sprecher seiner Fraktion.
SPD: Nicht mehr auf Verschleiß fahren
Für die SPD-Fraktion sprach Dr. Wiebke Esdar hingegen von einem historischen Finanzpaket. Anders als während der Corona-Pandemie oder der Finanzkrise gehe es nicht darum, direkt Krisenfolgen abzufedern, sondern darum, nach vorne zu blicken. „Wir fahren endlich nicht mehr auf Verschleiß“, sagte die Sozialdemokratin.
Die Hauptaufgabe sei nun, dafür Sorge zu tragen, dass die zur Verfügung gestellten Mittel auch verbaut würden. „Haushaltspolitik ist immer dann gut, wenn sie konkret für Bürgerinnen und Bürger wird“, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende.
Die Linke: Nichts für den sozialen Zusammenhalt
Für die Fraktion Die Linke stellte Dr. Dietmar Bartsch den Haushalt unter das Motto: „Was du heute kannst versprechen, darfst du morgen wieder brechen.“ Unter anderem kritisierte Bartsch, dass die von der Koalition angekündigte Senkung der Stromsteuer nun doch nicht komme. Der Haushalt sei falsch gestrickt und auf „Unwahrheiten gebaut“.
Er bringe nichts für den sozialen Zusammenhalt und sei auch kein Motor für Wachstum. Als „Wahnsinn“ bezeichnete der haushaltspolitische Sprecher seiner Fraktion die steigenden Verteidigungsausgaben; „Die Kinder und Enkel werden die Panzer und Raketen noch abstottern, wenn das längst Metallschrott ist.“
Ausgaben des Bundesfinanzministeriums
Das Bundesfinanzministerium soll im nächsten Jahr 10,6 Milliarden Euro ausgeben können, im letzten Jahr waren es mit 9,8 Milliarden Euro etwas weniger. Bei den Einnahmen wird ein Anstieg erwartet: von 242,2 Millionen Euro auf 408,8 Millionen Euro. Der größte Posten im Einzelplan sind Personalausgaben, die für 2025 auf 4,5 Milliarden Euro (plus 203,6 Millionen Euro) taxiert werden. Sächliche Verwaltungsausgaben mit 2,3 Milliarden Euro (plus 157,4 Millionen Euro) und Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit drei Milliarden Euro (plus 210,3 Millionen Euro) spielen ebenfalls eine gewichtige Rolle.
Die Ausgaben für die Zollverwaltung schlagen mit 3,6 Milliarden Euro zu Buche (2024: 3,2 Milliarden Euro). Deutliche Steigerungen sind in diesem Bereich etwa bei den Ausgaben für Investitionen avisiert; sie sollen um 95,4 Millionen Euro auf 221,7 Millionen Euro steigen. 1,5 Milliarden Euro soll das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) erhalten, das IT-Leistungen für Behörden und Organisationen des Bundes bereitstellt (2024: 1,6 Millionen Euro). Für das Bundeszentralamt für Steuern (Kapitel 0815) wird im Entwurf mit Ausgaben in Höhe von 894,5 Millionen Euro gerechnet, 73,3 Millionen Euro mehr als im Vorjahr.
Wiedergutmachungen des Bundes
Bei den Programmkapiteln liegt der Ausgabenschwerpunkt traditionell bei den „Wiedergutmachungen des Bundes“. 2025 sind hierfür Ausgaben in Höhe von 1,7 Milliarden Euro veranschlagt, 144,6 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Davon entfallen 1,64 Milliarden Euro auf „Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung sowie Erinnerungs- und Bildungsaufgaben“ (2024: 1,5 Milliarden Euro).
Für die „Finanzierung der Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt“ sind im Regierungsentwurf Ausgaben in Höhe von 441 Millionen Euro vorgesehen, 13,8 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Davon entfallen beispielsweise 234,7 Millionen Euro auf Ausgaben für die EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH.
Bundesrechnungshof und Bundesschuld
Der Bundesrechnungshof (Einzelplan 20) kann mit 196 Millionen Euro rechnen (2024: 192 Millionen Euro). Die höheren Ausgaben gehen ausnahmslos auf höhere Personalausgaben zurück. Sie sollen auch infolge des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst mit 146,7 Millionen Euro um 7,7 Millionen Euro höher ausfallen als im Jahr 2024. Deutlich weniger Ausgaben sind mit 7,6 Millionen Euro (minus 3,5 Millionen Euro) für Investitionen eingeplant. Die Einnahmen werden mit 369.000 Euro veranschlagt (2024: 382.000 Euro).
Die Ausgaben der Bundesschuld (Einzelplan 32) umfassen laut Regierungsentwurf 34,2 Milliarden Euro gegenüber 39,6 Milliarden Euro in 2024. Dem stehen Einnahmen von 83,9 Milliarden Euro gegenüber (2024: 41,6 Milliarden Euro). Kernbereich des Einzelplans ist einerseits die Kreditaufnahme und andererseits der Schuldendienst des Bundes. Die Nettokreditaufnahme liegt mit 81,8 Milliarden Euro deutlich über dem Vorjahresniveau von 39,0 Milliarden Euro. Für den Schuldendienst sind 30,1 Milliarden Euro vorgesehen gegenüber 37,4 Milliarden Euro im Jahr 2024.
Leicht steigende Steuereinnahmen
Dem Entwurf für den Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung) zufolge geht die Bundesregierung für 2025 von leicht steigenden Steuereinnahmen aus. Eingestellt ist ein Betrag von 386,8 Milliarden Euro (2024: 377,6 Milliarden Euro). Der Einzelplan bildet überwiegend Einnahmen und Ausgaben ab, die nicht direkt einem Einzelplan der Ministerien zugeordnet werden können.
Insgesamt werden die Einnahmen des Einzelplans mit 395,4 Milliarden Euro beziffert (2024: 410,9 Milliarden Euro). Gleichzeitig steigen die Ausgaben im Einzelplan der Allgemeinen Finanzverwaltung. Statt 38,6 Milliarden Euro im Jahr 2024 sind im diesem Jahr 47,3 Milliarden Euro eingeplant.
Etwa gleich hoch sind die Einnahmen, die aus der Lohnsteuer und aus der Umsatzsteuer erwartet werden: bei der Lohnsteuer sind es 110,5 Milliarden Euro (2024: 109,5 Milliarden Euro), bei der Umsatzsteuer 116,7 Milliarden Euro (2024: 109,6 Milliarden Euro). Für die Erhebung der Eigenmittel der EU werden im Einzelplan 60 33,7 Milliarden Euro ausgewiesen (2024: 35,6 Milliarden Euro).
Aufgeführt werden die Einnahmen aus Bundessteuern auf Basis der jüngsten Steuerschätzungen. Die Einnahmen reduzieren sich unter anderem um die Abführung an die Europäische Union sowie um Steuermindereinnahmen, die zum Zeitpunkt der Entwurfserstellung noch nicht gesetzlich verankert, aber geplant waren. Das betrifft etwa den am 26. Juni im Bundestag verabschiedeten „Investitions-Booster“.
Hochwasserhilfe und Ukraine-Hilfe
Im Kapitel „Allgemeine Bewilligungen“ findet sich ausgabeseitig wie im Vorjahr eine Zuweisung an das Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ in Höhe von 2,5 Milliarden Euro. Aus dem Sondervermögen werden Unterstützungen für die vom Hochwasser 2021 betroffenen Regionen finanziert. Mit 17,2 Milliarden Euro sind die „Zuschüsse zur Entlastung beim Strompreis“ der Ausgabeschwerpunkt in dem Kapitel. Sie waren bislang im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Klima- und Transformationsfonds veranschlagt.
Für die Unterstützung der Ukraine sind im Titel „Ertüchtigung von völkerrechtswidrig angegriffenen Staaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung“ für 2025 8,3 Milliarden Euro ausgewiesen sowie weitere 13,6 Milliarden Euro als Verpflichtungsermächtigung für die kommenden Haushaltsjahre. In dem Einzelplan wird zudem die Globale Minderausgabe veranschlagt. Sie soll in diesem Jahr vier Milliarden Euro betragen - halb so viel wie das Vorjahressoll.
Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität
Der Einzelplan 60 enthält zudem die Wirtschaftspläne einiger Sondervermögen des Bundes, darunter des neuen Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“. Daraus sollen in diesem Jahr bereits 37,2 Milliarden Euro verausgabt werden. Weitere 84,8 Milliarden Euro sollen als Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre gebunden werden können.
Der Wirtschaftsplan ist laut Bundesregierung im Status einer „Arbeitsplanung“. Einige Vorhaben, die bereits angekündigt wurden, sind im Wirtschaftsplan noch nicht mit Mitteln hinterlegt. Die Einrichtung des Sondervermögens ist in Artikel 143h des Grundgesetzes geregelt. Die notwendige einfachgesetzliche Ausgestaltung des Sondervermögens ist noch nicht umgesetzt. Zur ersten Lesung am 8. Juli legen die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf vor.
Investitionen von 300 Milliarden Euro
Laut Erläuterung des Wirtschaftsplans ermöglicht das Sondervermögen Investitionen in Höhe von 300 Milliarden Euro. Weitere 100 Milliarden Euro sollen aus dem Sondervermögen in Tranchen an den Klima- und Transformationsfonds überwiesen werden; im laufenden Jahr sind dafür zehn Milliarden Euro etatisiert.
Die geplanten Ausgaben werden in dem Wirtschaftsplan in sieben Titelgruppen untergliedert. In der Titelgruppe 01 „Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur“ sind für 2025 beispielsweise Ausgaben in Höhe von 11,7 Milliarden Euro vorgesehen. Darunter fällt unter anderem der Titel „Erhaltung der Brücken im Bestandsnetz der Bundesautobahnen“, für den im laufenden Jahr 2,5 Milliarden Euro verausgabt werden sollen, und in den kommenden Jahren 6,5 Milliarden Euro als Verpflichtungsermächtigung. Dieser Titel wurde laut Entwurf bisher im Einzelplan des Verkehrsministeriums mitveranschlagt und soll von dem Ministerium nun auch im Sondervermögen bewirtschaftet werden.
Schienenwege und Krankenhäuser
Dasselbe gilt für die „Baukostenzuschüsse für einen Infrastrukturbeitrag zur Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes“. Für 2025 sind 7,6 Milliarden Euro etatisiert, für die kommenden Haushaltsjahre insgesamt 62,9 Milliarden Euro als Verpflichtungsermächtigung. In der Titelgruppe 02 „Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur“ sind für dieses Jahr 1,5 Milliarden Euro eingeplant. Sie sollen in dem vom Gesundheitsministerium bewirtschafteten Titel „Sofort-Transformationskosten Krankenhäuser“ verausgabt werden.
Titelgruppe 03 umfasst „Investitionen in die Energieinfrastruktur“. Dafür sind laut Entwurf in diesem Jahr 855,2 Millionen Euro eingeplant. Davon sind 835 Millionen Euro für die „Finanzierung der Deutschen Energy Terminal GmbH, der FSRU und FSRU-Standorte“ vorgesehen. FSRU sind die „Floating Storage and Regasification Units“ (schwimmende Speicher-Wiederverdampfungsanlagen als Bestandteil der Lieferkette für Flüssigerdgas (LNG)). Weitere 30 Millionen Euro sollen als Verpflichtungsermächtigung für die kommenden Jahre ausgebracht werden. Bewirtschaftet wird der Titel vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Der Titel wurde laut Entwurf bislang im Wirtschaftsetat mitveranschlagt.
Energieversorgung und Kindertagesbetreuung
Das gilt auch für den Titel „Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgungssicherheit von Nordostdeutschland – insbesondere mit Kraftstoffen – im Zusammenhang mit der Erdölraffinerie PCK Schwedt“, für den 2025 20,2 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Für die kommenden Jahre ist eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 379,8 Millionen Euro ausgebracht.
Die Titel in Titelgruppe 04 „Investitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur“ sind bislang nicht mit Mitteln hinterlegt. Aufgeführt werden der Digitalpakt 2.0 sowie das Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung. Bewirtschafter ist jeweils das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Forschungs-Ökosysteme und Künstliche Intelligenz
Aus der Titelgruppe 05 sollen „Investitionen in die Forschung und Entwicklung“ finanziert werden. Dafür sind in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von 472 Millionen Euro vorgesehen. Davon entfallen 398,0 Millionen Euro auf „Investitionen in die Hightech-Agenda – Strategischer Ausbau der Forschungs-Ökosysteme“. Dafür ist zudem eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 187,0 Millionen Euro ausgebracht.
Aus dem Titel, der vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt bewirtschaftet wird, sollen etwa 100 Millionen Euro für den Bereich der Künstlichen Intelligenz, 95 Millionen Euro für Quantentechnologien und 142,4 Millionen Euro für „Biotechnologie und Lebenswissenschaften“ verausgabt werden.
Breitbandausbau und Digitalisierung der Verwaltung
Die Titelgruppe 06 bündelt die Titel für „Investitionen in die Digitalisierung“. Hierfür sind im Jahr 2025 4,0 Milliarden Euro veranschlagt. Das Gros entfällt auf die „Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus“, für die im Jahr 2025 2,9 Milliarden Euro und eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,8 Milliarden Euro etatisiert sind. Der bisher im Etat des ehemaligen Bundesministeriums für Digitales und Verkehr veranschlagte Titel wird künftig vom neuen Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) bewirtschaftet.
Das BMDS übernimmt zudem die Bewirtschaftung von Digital-Titeln, die bisher im Etat des Innenministeriums mitveranschlagt waren und nun im Sondervermögen geführt werden. Das gilt beispielsweise für die „Digitalisierung der Verwaltung: Modernisierung der Registerlandschaft“, für die im laufenden Jahr 263 Millionen Euro vorgesehen sind. Als Verpflichtungsermächtigung sind 236,8 Millionen Euro veranschlagt.
Wohnungsbau und klimafreundliches Bauen
Die „Investitionen in den Wohnungsbau“ bilden die Titelgruppe 07 des Einzelplans. Für 2025 stehen dafür im Entwurf 327,0 Millionen Euro zur Verfügung. Unter anderem für das Investitionsprogramm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude mit kleinen bis mittleren Einheiten (KNN)“ sind in diesem Jahr 20,5 Millionen Euro eingeplant; 643,5 Millionen Euro sollen in den kommenden Jahren als Verpflichtungsermächtigung zur Verfügung gestellt werden.
Für den Titel „Klimafreundliches Bauen (KfN)“ sind 243,5 Millionen Euro eingeplant und eine Verpflichtungsermächtigung von 1,1 Milliarden Euro. Bewirtschafter ist jeweils das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, in dessen Etat die Titel bislang mitveranschlagt waren.
Haushaltsbegleitgesetz
Zentraler Bestandteil des Haushaltsbegleitgesetzes ist die Umsetzung einer neuen haushaltsrechtlichen Regelung, mit der sicherheitsrelevante Ausgaben von der Schuldenregel des Grundgesetzes teilweise ausgenommen werden sollen. Der Entwurf sieht vor, dass künftig Ausgaben für Verteidigung, Zivil- und Bevölkerungsschutz, Nachrichtendienste, den Schutz informationstechnischer Systeme sowie die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten dann nicht unter die reguläre Kreditobergrenze fallen, wenn sie ein Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts des Vorjahres übersteigen. Diese sogenannte Bereichsausnahme soll im Artikel 115-Gesetz und in der Bundeshaushaltsordnung verankert werden.
In der Bundeshaushaltsordnung soll zudem eine Regelung zur Darstellung einer bereinigten Investitionsquote des Bundes verankert werden. Diese ist für Investitionen aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ relevant.
Klima- und Transformationsfonds
Darüber hinaus soll auch das Klima- und Transformationsfondsgesetz geändert werden. Ziel ist es unter anderem, Zuführungen aus dem neuen Sondervermögen an den Klima- und Transformationsfonds (KTF) rechtlich zu verankern. Aus dem KTF soll zudem künftig die Finanzierung von Entlastungen beim Gaspreis ermöglicht werden. Auch die Verwendung von Ausschreibungserlösen im Bereich der Offshore-Windenergie soll angepasst werden. In den Jahren 2025 und 2026 sollen Einnahmen über 200 Millionen Euro dem Bundeshaushalt als „Transformationskomponente“ zufließen.
Ein weiterer Regelungsschwerpunkt liegt im Bereich der Krankenhausfinanzierung. So sollen Krankenhäuser für stationäre Behandlungen gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten zwischen dem 1. November 2025 und dem 31. Oktober 2026 einen befristeten Zuschlag in Höhe von 3,45 Prozent erheben können. Zur pauschalen Refinanzierung dieser „Sofort-Transformationskosten“ sind ergänzende Bundeszuschüsse an den Gesundheitsfonds in Höhe von insgesamt vier Milliarden Euro vorgesehen. Zudem soll eine Doppelvergütung durch sogenannte Hybrid-DRG-Fälle vermieden werden, indem diese künftig bei der Ermittlung von Vorhaltevolumina unberücksichtigt bleiben.
Eine Änderung im Schlusszahlungsfinanzierungsgesetz soll darüber hinaus Zahlungsverschiebungen im Bundeshaushalt verringern und Einsparungen in Höhe von rund 1,85 Milliarden Euro im Jahr 2026 ermöglichen. (scr/hau/08.07.2025)