Kaufmann nicht zum Vizepräsidenten gewählt – Gremien besetzt
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Juni 2025, über einen Wahlvorschlag der AfD-Fraktion (21/270) sowie über Wahlvorschläge der Fraktionen zur Besetzung der Mitglieder von acht Gremien abgestimmt.
Michael Kaufmann verfehlt erforderliche Mehrheit

Die AfD-Fraktion schlägt den Abgeordneten Michael Kaufmann für das Amt eines Bundestagsvizepräsidenten vor. (© picture alliance / Geisler-Fotopress | Matthias Wehnert/Geisler-Fotopre)
In geheimer Wahl abgelehnt wurde ein Wahlvorschlag der AfD-Fraktion (21/270), in dem sie ihren thüringischen Abgeordneten Prof. Dr.-Ing. Michael Kaufmann für das Amt eines Stellvertreters der Bundestagspräsidentin nominiert hatte. Auf Kaufmann entfielen 156 Stimmen, dagegen votierten 416 Abgeordnete. Es gab 14 Enthaltungen und zwei ungültige Stimmen. Um gewählt zu werden, wäre die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages erforderlich gewesen, also mindestens 316 Stimmen.
Der 61-jährige Kaufmann gehört dem Bundestag seit Oktober 2021 an und ist direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises Saalfeld-Rudolstadt – Saale-Holzland-Kreis – Saale-Orla-Kreis. Der Professor für Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik ist ordentliches Mitglied im Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung sowie stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung sowie im Haushaltsausschuss.
Parlamentarisches Kontrollgremium
Darüber hinaus setzte der Bundestag auf Antrag von CDU/CSU und SPD (21/563) das Parlamentarische Kontrollgremium gemäß Artikel 45d des Grundgesetzes ein und wählte dessen Mitglieder (21/591) mit Stimmkarten. Das Gremium setzt sich aus neun Mitgliedern zusammen, von denen die Unionsfraktion drei, die AfD- und die SPD-Fraktion je zwei und die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke je eines stellen. Von den Kandidierenden erhielten allerdings nur sechs die erforderliche Mindestzahl von 316 Stimmen, sodass nur sechs Mitglieder in das Gremium gewählt wurden.
Gewählt wurden: CDU/CSU: Heiko Hain (500 Ja-Stimmen, 36 Nein-Stimmen, 38 Enthaltungen, 13 ungültige Stimmen), Marc Henrichmann (502 Ja-Stimmen, 33 Nein-Stimmen, 39 Enthaltungen, 13 ungültige Stimmen), Alexander Throm (477 Ja-Stimmen, 53 Nein-Stimmen, 44 Enthaltungen, 13 ungültige Stimmen); SPD: Daniel Baldy (477 Ja-Stimmen, 72 Nein-Stimmen, 22 Enthaltungen, 16 ungültige Stimmen), Sonja Eichwede (486 Ja-Stimmen, 70 Nein-Stimmen, 16 Enthaltungen, 15 ungültige Stimmen); Bündnis 90/Die Grünen: Dr. Konstantin von Notz (406 Ja-Stimmen, 128 Nein-Stimmen, 26 Enthaltungen, 27 ungültige Stimmen.
Nicht gewählt wurden: AfD: Martin Hess (121 Ja-Stimmen, 398 Nein-Stimmen, sieben Enthaltungen, 61 ungültige Stimmen), Gerold Otten (127 Ja-Stimmen, 391 Nein-Stimmen, neun Enthaltungen, 60 ungültige Stimmen); Die Linke: Heidi Reichinnek (260 Ja-Stimmen, 258 Nein-Stimmen, 27 Enthaltungen, 42 ungültige Stimmen).
Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst, den Militärischen Abschirmdienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz. Die Bundesregierung muss das PKGr umfassend über die Tätigkeiten der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung unterrichten. Das PKGr kann von ihr außerdem Berichte über weitere Vorgänge verlangen. Das Gremium kann Akten und Dateien der Nachrichtendienste einsehen und Angehörige der Nachrichtendienste befragen. Außerdem hat es Zutritt zu allen Dienststellen der Nachrichtendienste.
Vertrauensgremium
Ebenso setzte der Bundestag auf Antrag von CDU/CSU und SPD das Vertrauensgremium gemäß Paragraf 10a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung (21/564) einstimmig ein und wählte dessen Mitglieder (21/592) mit Stimmkarten. Das 14-köpfige Gremium setzt sich aus fünf Mitgliedern der CDU/CSU-Fraktion, je drei Mitgliedern der AfD- und der SPD-Fraktion, zwei Mitgliedern der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und einem Mitglied der Fraktion Die Linke zusammen. Die drei Wahlvorschläge der AfD-Fraktion erreichten aber nicht die erforderliche Mehrheit von mindestens 316 Stimmen, sodass nur elf Abgeordnete in das Gremium gewählt wurden.
Gewählt sind: CDU/CSU: Dr. Yannick Bury (488 Ja-Stimmen, 55 Nein-Stimmen, 32 Enthaltungen, 13 ungültige Stimmen), Christian Haase (489 Ja-Stimmen, 56 Nein-Stimmen, 32 Enthaltungen, elf ungültige Stimmen), Andreas Mattfeldt (482 Ja-Stimmen, 59 Nein-Stimmen, 31 Enthaltungen, elf ungültige Stimmen), Florian Oßner (485 Ja-Stimmen, 61 Nein-Stimmen, 33 Enthaltungen, neun ungültige Stimmen), Klaus-Peter Willsch (464 Ja-Stimmen, 79 Nein-Stimmen, 33 Enthaltungen, zwölf ungültige Stimmen); SPD: Dr. Thorsten Rudolph (472 Ja-Stimmen, 72 Nein-Stimmen, 24 Enthaltungen, 20 ungültige Stimmen), Svenja Schulze (465 Ja-Stimmen, 78 Nein-Stimmen, 27 Enthaltungen, 18 ungültige Stimmen), Andreas Schwarz (473 Ja-Stimmen, 73 Nein-Stimmen, 25 Enthaltungen, 17 ungültige Stimmen); Bündnis 90/Die Grünen: Jamila Schäfer (378 Ja-Stimmen, 144 Nein-Stimmen, 31 Enthaltungen, 35 ungültige Stimmen), Dr. Sebastian Schäfer (397 Ja-Stimmen, 133 Nein-Stimmen, 28 Enthaltungen, 30 ungültige Stimmen); Die Linke: Dr. Dietmar Bartsch (347 Ja-Stimmen, 178 Nein-Stimmen, 31 Enthaltungen, 32 ungültige Stimmen.
Nicht gewählt: AfD: Marcus Bühl (153 Ja-Stimmen, 367 Nein-Stimmen, 14 Enthaltungen, 54 ungültige Stimmen), Mirco Hanker (151 Ja-Stimmen, 368 Nein-Stimmen, 15 Enthaltungen, 54 ungültige Stimmen), Wolfgang Wiehle (153 Ja-Stimmen, 364 Nein-Stimmen, 14 Enthaltungen, 57 ungültige Stimmen).
Aufgabe des Vertrauensgremiums ist es, die Wirtschaftspläne für die Nachrichtendienste zu billigen, die ihm vom Bundesfinanzministerium vorgelegt werden. Aus Gründen des Geheimschutzes kann der Bundestag die Bewilligung von Ausgaben, die nach diesen geheimzuhaltenden Wirtschaftsplänen bewirtschaftet werden, ausnahmsweise davon abhängig machen, dass die Wirtschaftspläne von diesem Vertrauensgremium, das aus Mitgliedern des Haushaltsausschusses besteht, gebilligt werden. Das Gremium teilt die Abschlussbeträge der Wirtschaftspläne dem Haushaltsausschuss rechtzeitig mit. Die Mitglieder sind zur strikten Geheimhaltung verpflichtet.
Bundesschuldenwesengesetz-Gremium
Einstimmig eingesetzt wurde zudem auf Antrag von CDU/CSU und SPD (21/565) das Gremium gemäß Paragraf 3 des Bundesschuldenwesen-Gesetzes. Dessen Mitglieder (21/593) wurden mit Stimmkarten gewählt. Das Gremium setzt sich aus fünf Mitgliedern der Unionsfraktion, je drei Mitgliedern der AfD- und der SPD-Fraktion, zwei Mitgliedern der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und einem Mitglied der Fraktion Die Linke zusammen. Die drei Wahlvorschläge der AfD-Fraktion und der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke erhielten allerdings nicht die erforderliche Mindestzahl von 316 Stimmen und wurden somit nicht in das Gremium gewählt.
Gewählt: CDU/CSU: Thomas Bareiß (461 Ja-Stimmen, 77 Nein-Stimmen, 35 Enthaltungen, 15 ungültige Stimmen), Dr. Yannick Bury (489 Ja-Stimmen, 53 Nein-Stimmen, 32 Enthaltungen, 14 ungültig Stimmen), Christian Haase (487 Ja-Stimmen, 51 Nein-Stimmen, 36 Enthaltungen, 14 ungültige Stimmen), Andreas Mattfeldt (484 Ja-Stimmen, 56 Nein-Stimmen, 35 Enthaltungen, 13 ungültige Stimmen), Florian Oßner (484 Ja-Stimmen, 55 Nein-Stimmen, 37 Enthaltungen, zwölf ungültige Stimmen); SPD: Esther Dilcher (466 Ja-Stimmen, 79 Nein-Stimmen, 25 Enthaltungen, 18 ungültige Stimmen), Kathrin Michel (466 Ja-Stimmen, 79 Nein-Stimmen, 26 Enthaltungen, 17 ungültige Stimmen), Uwe Schmidt (467 Ja-Stimmen, 78 Nein-Stimmen, 26 Enthaltungen, 17 ungültige Stimmen); Bündnis 90/Die Grünen: Dr. Paula Piechotta (372 Ja-Stimmen, 151 Nein-Stimmen, 33 Enthaltungen, 32 ungültige Stimmen), Jamila Schäfer (375 Ja-Stimmen, 144 Nein-Stimmen, 33 Enthaltungen, 34 ungültige Stimmen).
Nicht gewählt: AfD: Rainer Groß (155 Ja-Stimmen, 363 Nein-Stimmen, 16 Enthaltungen, 54 ungültige Stimmen), Jürgen Koegel (153 Ja-Stimmen, 363 Nein-Stimmen, 16 Enthaltungen, 56 ungültige Stimmen), Sergej Minich (151 Ja-Stimmen, 363 Nein-Stimmen, 18 Enthaltungen, 56 ungültige Stimmen)i; Die Linke: Ines Schwerdtner (279 Ja-Stimmen, 227 Nein-Stimmen, 45 Enthaltungen, 37 ungültige Stimmen).
Nach Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes hat der Bundestag für die Dauer einer Legislaturperiode ein Gremium gewählt, das vom Bundesfinanzministerium über alle Fragen des Schuldenwesens des Bundes unterrichtet wird. Dem Gremium dürfen nur Mitglieder des Haushaltsausschusses des Bundestages angehören. Sie sind zur Geheimhaltung verpflichtet.
Bundeswehrfinanzierungs- und -sondervermögensgesetz-Gremium
Ebenfalls einstimmig eingesetzt wurde auf Antrag von CDU/CSU und SPD (21/566) das Gremium gemäß Paragraf 5 Absatz 4 des Bundeswehrfinanzierungs- und -sondervermögensgesetzes. Die Mitglieder (21/594) wurden mit Stimmkarten gewählt. Von den neun Wahlvorschlägen erhielten die beiden der AfD-Fraktion und der Vorschlag der Fraktion Die Linke nicht die erforderliche Mindestzahl von 316 Stimmen und wurden damit nicht in das Gremium gewählt.
Gewählt sind: CDU/CSU: Melanie Bernstein (496 Ja-Stimmen, 49 Nein-Stimmen, 30 Enthaltungen, 13 ungültige Stimmen), Andreas Mattfeldt (494 Ja-Stimmen, 49 Nein-Stimmen, 32 Enthaltungen, 13 ungültige Stimmen), Florian Oßner (485 Ja-Stimmen, 51 Nein-Stimmen, 37 Enthaltungen, 15 ungültige Stimmen); SPD: Andreas Schwarz (466 Ja-Stimmen, 75 Nein-Stimmen, 28 Enthaltungen, 19 ungütige Stimmen), Svenja Stadler (470 Ja-Stimmen, 76 Nein-Stimmen, 26 Enthaltungen, 16 ungültige Stimmen); Bündnis 90/Die Grünen: Dr. Sebastian Schäfer (402 Ja-Stimmen, 124 Nein-Stimmen, 32 Enthaltungen, 30 ungültige Stimmen).
Nicht gewählt: AfD: Mirco Hanker (150 Ja-Stimmen, 358 Nein-Stimmen, 19 Enthaltungen, 61 ungültige Stimmen), Thomas Ladzinski; (146 Ja-Stimmen, 364 Nein-Stimmen, 19 Enthaltungen, 59 ungültige Stimmen); Die Linke: Tamara Mazzi (263 Ja-Stimmen, 228 Nein-Stimmen, 54 Enthaltungen, 53 ungültige Stimmen).
Das Gremium geht auf das vom Deutschen Bundestag eingerichtete Sondervermögen Bundeswehr (20/1409) zurück. Mit Hilfe des Sondervermögens sollen im mehrjährigen Durchschnitt von maximal fünf Jahren zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts auf Basis der aktuellen Regierungsprognose für Verteidigungsausgaben nach Nato-Kriterien bereitgestellt werden.
Nach Verausgabung des Sondervermögens sollen aus dem Bundeshaushalt weiterhin die finanziellen Mittel bereitgestellt werden, um das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr und den deutschen Beitrag zu den dann jeweils geltenden Nato-Fähigkeitszielen zu gewährleisten. Das Gremium besteht aus neun Mitgliedern des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und wird vom Bundesministerium der Verteidigung regelmäßig über alle Fragen des „Sondervermögens Bundeswehr“ unterrichtet.
Gremium gemäß Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes
Hingegen von der Tagesordnung abgesetzt wurde die Einsetzung des Gremiums gemäß Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes und die Wahl seiner Mitglieder.
Der Artikel 13 regelt die Unverletzlichkeit der Wohnung. Die Bundesregierung muss den Bundestag jährlich über den Einsatz technischer Mittel zur akustischen Wohnraumüberwachung informieren. Das vom Bundestag gewählte neunköpfige Gremium übt auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle über die nach Maßgabe des Artikels 13 vorgenommenen Eingriffe in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung aus.
Gemeinsamer Ausschuss
Der Bundestag wählte ferner einstimmig die Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses gemäß Artikel 53a des Grundgesetzes (21/595) per Handzeichen.
Gewählt sind: CDU/CSU: Steffen Bilger, Dr. Reinhard Brandl, Alexander Hoffmann, Dr. Hendrik Hoppenstedt, Julia Klöckner, Markus Koob, Thomas Röwekamp, Catarina dos Santos Wintz, Jens Spahn, Sebastian Steineke, Paul Ziemiak; AfD: Dr. Bernd Baumann, Stephan Brandner, Tino Chrupalla, Stefan Keuter, Rüdiger Lucassen, Jan Ralf Nolte, Gerold Otten, Dr. Alice Weidel; SPD: Sonja Eichwede, Dr. Matthias Miersch, Siemtje Möller, Dagmar Schmidt, Dirk Wiese, Armand Zorn; Bündnis 90/Die Grünen: Agnieszka Brugger, Katharina Dröge, Britta Haßelmann, Dr. Irene Mihalic; Die Linke: Ina Latendorf, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek.
Stellvertretung: CDU/CSU: Dr. Cornell-Anette Babendererde, Peter Beyer, Mark Helfrich, Dr. Ottilie Klein, Dr. Günter Krings, Jens Lehmann, Andrea Lindholz, Dr. Jan-Marco Luczak, Thomas Silberhorn, Dieter Stier, Johannes Wiegelmann; AfD: Dr. Gottfried Curio, Peter Felser, Dr. Götz Frömming, Martin Hess, Enrico Komning, Jörn König, Sebastian Münzenmaier, Beatrix von Storch; SPD: Dr. Wiebke Esdar, Dr. Johannes Fechner, Macit Karaahmetoğlu, Esra Limbacher, Derya Türk-Nachbaur, Marja-Liisa Völlers; Bündnis 90/Die Grünen: Misbah Khan, Dr. Konstantin von Notz, Omid Nouripour, Dr. Julia Verlinden; Die Linke: Desiree Becker, Clara Bünger, Janine Wissler.
Der Gemeinsame Ausschuss ist kein klassischer Ausschuss, sondern ein Notparlament für den Verteidigungsfall. Er besteht aus 32 Bundestagsabgeordneten, die nicht Mitglieder der Bundesregierung sein dürfen, und 16 Mitgliedern des Bundesrates (ein Mitglied pro Bundesland), die an Weisungen nicht gebunden sind. Die Zusammensetzung der 32 Bundestagsabgeordneten richtet sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen.im Bundestag.
Der Gemeinsame Ausschuss tritt zusammen, wenn dem rechtzeitigen Zusammentreten des Bundestages unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen. Vorsitzende ist die Bundestagspräsidentin. Die Bundesregierung muss den Gemeinsamen Ausschuss über ihre Planungen für den Verteidigungsfall unterrichten. Der Artikel 53a war im Zusammenhang mit der Verabschiedung der sogenannten Notstandsgesetze 1968 in das Grundgesetz aufgenommen worden. Getagt hat der Gemeinsame Ausschuss noch nie.
Vermittlungsausschuss
Der Bundestag wählte ebenso einstimmig die von ihm zu entsendenden Mitglieder des Ausschusses nach Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuss, 21/596) per Handzeichen.
Gewählt sind: CDU/CSU: Steffen Bilger, Dr. Reinhard Brandl, Dr. Hendrik Hoppenstedt, Catarina dos Santos Wintz, Felix Schreiner, Jens Spahn; AfD: Stephan Brandner, Dr. Götz Frömming, Sebastian Münzenmaier, Dr. Michael Espendiller; SPD: Dagmar Schmidt, Dirk Wiese, Armand Zorn; Bündnis 90/Die Grünen: Katharina Dröge, Britta Haßelmann; Die Linke: Christian Görke.
Stellvertretung: CDU/CSU: Sepp Müller, Alexander Hoffmann, Dr. Mathias Middelberg, Dr. Carsten Linnemann, Andreas Jung, Dr. Günter Krings; AfD: Dr. Michael Kaufmann, Gereon Bollmann, Iris Nieland, Peter Boehringer; SPD: Dr. Wiebke Esdar, Esra Limbacher, Dr. Matthias Miersch; Bündnis 90/Die Grünen: Andreas Audretsch, Dr. Irene Mihalic; Die Linke: Dr. Dietmar Bartsch.
Der Vermittlungsausschuss ist kein ständiger Ausschuss des Bundestages, sondern ein gemeinsamer ständiger Ausschuss von Bundestag und Bundesrat, von Parlament und Länderkammer also. Ihm gehören 32 Mitglieder an, jeweils 16 von Bundestag und Bundesrat entsandt. Die beiden Vorsitzenden, ein Bundestagsabgeordneter und ein Ländervertreter, wechseln sich im Vorsitz vierteljährlich ab.
Wahlprüfungsausschuss
Der Bundestag wählte überdies einstimmig die neun Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses (21/597) per Handzeichen. Gewählt sind: CDU/CSU: Ansgar Heveling, Carsten Müller, Thomas Silberhorn; AfD: Rainer Galla, Fabian Jacobi; SPD: Esther Dilcher, Macit Karaahmetoğlu; Bündnis 90/Die Grünen: Linda Heitmann; Die Linke: Sören Pellmann.
Stellvertretung: CDU/CSU: Michael Frieser, Dr. Martin Plum, Dr. Hendrik Hoppenstedt; AfD: Joachim Bloch, Dr. Peter Bohnhof; SPD: Dr. Johannes Fechner, Carmen Wegge; Bündnis 90/Die Grünen: Helge Limburg; Die Linke: Ina Latendorf.
Nach Paragraf 3 Absatz 2 des Wahlprüfungsgesetzes besteht der Wahlprüfungsausschuss aus neun ordentlichen Mitgliedern, neun Stellvertretern und je einem ständigen beratenden Mitglied der Fraktionen, die in ihm nicht durch ordentliche Mitglieder vertreten sind. Er überprüft die Gültigkeit der Wahl zum Deutschen Bundestag (Artikel 41 des Grundgesetzes) und der Wahl der deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments (Paragraf 26 des Europawahlgesetzes). Der Wahlprüfungsausschuss wird vom Bundestag für die Dauer der Wahlperiode gewählt.
Zollfahndungsdienst-Gremium
Von der Tagesordnung abgesetzt wurde die Wahl der Mitglieder des Gremiums gemäß Paragraf 80 des Zollfahndungsdienstgesetzes per Handzeichen.
Das Gremium besteht aus neun vom Deutschen Bundestag bestimmten Abgeordneten. Es wird vom Bundesfinanzministerium in Abständen von höchstens sechs Monaten über die Durchführung von besonderen Maßnahmen der Gefahrenabwehr unterrichtet. Vor allem über Anlass, Umfang, Dauer, Ergebnis und Kosten solcher Maßnahmen sowie über die Benachrichtigung betroffener Personen soll dem Gremium berichtet werden.
Parlamentarischer Kontrollausschuss von Europol
Der Bundestag wählte schließlich ein von ihm zu benennendes Mitglied des Gemeinsamen parlamentarischen Kontrollausschusses von Europol (21/598, 21/599) per Handzeichen. Gewählt wurden auf Wahlvorschlag der CDU/CSU-Fraktion (21/598) einstimmig Dr. Günter Krings und als Stellvertreter Stephan Mayer. Die AfD-Fraktion hatte in ihrem Wahlvorschlag (21/599) Sascha Lensing benannt. Dieser Wahlvorschlag wurde mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt.
Der Gemeinsame parlamentarische Kontrollausschuss für Europol ist ein gemeinsames Gremium des Europäischen Parlamentes und der Parlamente der EU Mitgliedstaaten. Ziel ist es, eine demokratische Kontrolle der Tätigkeit der europäischen Polizeibehörde zu gewährleisten. Deutschland ist mit je zwei Mitgliedern aus dem Bundesrat und dem Deutschen Bundestag darin vertreten. (vom/26.06.2025)