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Wirtschaft

Abgesetzt: Forderung nach Abschaffung des Liefer­ketten­gesetzes

Mehrere bunte Container übereinandergestapelt.

Frachtcontainer auf einem Terminal im Hamburger Hafen (© picture alliance / CHROMORANGE | Michael Bihlmayer)

Von der Tagesordnung des Bundestages am Donnerstag, 22. Mai 2025, wieder abgesetzt wurde die erste Beratung des von der AfD-Fraktion angekündigten Gesetzentwurfes „zur Abschaffung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtenabschaffungsgesetz – LkSAG). Für die erste Lesung waren ursprünglich 30 Minuten eingeplant. (hau/20.05.2025)

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Arbeit

Vorschläge zur Abschaffung des Lieferketten­gesetzes stoßen auf Ablehnung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. Juni 2025, erstmals einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur Abschaffung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten“ (Lieferkettensorgfaltspflichtenabschaffungsgesetz, 21/329) zusammen mit einem Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Bürokratiewende einleiten – EU-Lieferkettenrichtlinie zügig abschaffen“ (21/340) beraten. Beide Vorlagen wurden im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Die AfD hatte die Federführung beim Ausschuss für Wirtschaft und Energie verlangt, konnte sich in der Abstimmung aber nicht gegen die übrigen Fraktionen durchsetzen, nachdem Union und SPD sich für den Arbeits- und Sozialausschuss ausgesprochen hatten.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und EU-Lieferkettenrichtlinie

Es handelt sich dabei zwar um zwei Paar Schuhe, doch sie berühren dasselbe Thema: das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und die europäische EU-Lieferkettenrichtlinie. Beide verpflichten Unternehmen dazu, ihre Lieferketten auf diverse Richtlinien wie beispielsweise Arbeitsrechtsstandards, Menschenrechte und Umweltauflagen zu überprüfen und zu dokumentieren. Unternehmen kritisieren einen enormen Aufwand bei der Dokumentation und fordern eine Abschaffung oder Abschwächung des Gesetzes und der Richtlinie. Das aktuelle LkGS gilt seit dem 1. Januar 2024 für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten. Das europäische Lieferkettengesetz wurde 2024 beschlossen und sollte ab 2027 gelten, doch die EU-Kommission hat Anfang 2025 entschieden, den ersten Stichtag für die Umsetzung um ein Jahr auf den 26. Juni 2028 zu verschieben. Ein Jahr später soll das Gesetz anschließend voll greifen.

Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD vereinbart, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz abzuschaffen und durch ein Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung zu ersetzen. Die AfD-Vorhaben gehen weiter und sehen die Aufhebung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes „mit sofortiger Wirkung“ vor, außerdem wird die Bundesregierung aufgefordert, sich „mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln auf EU-Ebene“ für die Abschaffung der EU-Lieferkettenrichtlinie einzusetzen. D

AfD: Das Gesetz sofort streichen

ie in Teilen sehr emotional geführte Debatte zeigte einmal mehr, wie weit die Positionen zum LkSG und zum CSDDD auseinanderliegen, auch bei den Regierungsfraktionen. Während für die SPD das LkSG eine der wichtigsten Errungenschaften der vergangenen Legislaturperiode hält, nennen Teile der Unionsfraktion das Lieferkettengesetz „ein bürokratisches Monster“.

Gerrit Huy (AfD) forderte die Bundesregierung auf, den Ankündigungen im Koalitionsvertrag „Folge zu leisten“ und „das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sofort zu streichen“. Außerdem erinnerte Huy daran, dass Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) während seines Besuchs bei der EU-Kommission in Brüssel die Abschaffung der EU-Lieferkettenrichtlinie gefordert habe, diesen Schritt aber wegen „des Koalitionspartners SPD nicht gehen konnte“.

Union: Ein Bürokratie-Monster

Alle anderen Fraktionen lehnen die Vorhaben der AfD ab. Die Union fordert eine Bestandsaufnahme des LkSG. „Wir brauchen freien Handel und setzen uns für Menschenrechte ein“, sagte Dr. Klaus Wiener (CDU/CSU). Aus diesem Grund solle auf EU-Ebene das CSDDD derart angepasst werden, dass das Gesetz den Unternehmen und den Arbeitnehmern helfe. Wiener kritisierte das bestehende LkSG als „Bürokratie-Monster“, das in der jetzigen Form vor allem für eine Überforderung des Mittelstandes sorge. 

Sein Fraktionskollege Peter Aumer (CDU/CSU) rechnete vor, dass er aus seinem Wahlkreis Unternehmen kenne, die bis zu 250 Arbeitsstunden pro Jahr nur für die Dokumentationspflichten aufwendeten. „Das verursacht der Firma Zusatzkosten von 100.000 Euro“, sagte Aumer. Es sei eine Harmonisierung auf EU-Ebene erforderlich, damit die Unternehmen gleiche Wettbewerbsbedingungen hätten.

SPD: Eine Pflicht der Unternehmer

Die SPD machte deutlich, dass es mit ihr keine Aufweichung der CSDDD geben werde. „Wer global wirtschaften will, der muss globale Verantwortung übernehmen“, sagte Bernd Rützel (SPD). 

Der Sozialdemokrat erinnerte an die Pflicht der Unternehmer, sich für Arbeitsstandards, Menschenrechte und Umweltschutz einzusetzen. Das CSDDD werde dafür sorgen, dass sämtliche EU-Länder die „gleichen hohen Standards erfüllen müssen“.

Grüne gegen Aufweichung der Standards

Die Abgeordneten von Grünen und von Die Linke warnten vor einer Aufweichung der Standards, die das nationale Lieferkettensorgfaltsgesetz und die CSDDD vorsehen. Dr. Sandra Detzer (Bündnis 90/Die Grünen) rief die Bundesregierung dazu auf, „den bisher eingeschlagenen Weg nicht zu verlassen“. 

Etliche Firmen hätten sich seit dem Inkrafttreten des LkSG dazu entschieden, Nachhaltigkeit als Wettbewerbsvorteil zu nutzen. „Viele deutsche Unternehmen, vor allem Mittelständler, leben das längst“, sagte Detzer, Nachhaltigkeit schreibe „längst schwarze Zahlen“.

Linke: Der AfD sind Menschenrechte egal

Agnes Conrad (Die Linke) nannte die Vorhaben der AfD „verstörend“. Der Gesetzentwurf und der Antrag zeigten deutlich, dass der „AfD Menschenrechte egal sind“. Verstörend sei aber auch, fügte Conrad hinzu, dass die Bundesregierung im Koalitionsvertrag die Abschaffung des LkSG beschlossen habe und nun „in Brüssel für eine Aushöhlung der Standards im CSDDD geworben werde“. 

Vor allem Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) fordere die Abschaffung jeglicher Berichtspflichten. „Aber wie soll dann die Überprüfung der Menschenrechte überprüft werden“, gab Conrad zu bedenken.

Gesetzentwurf der AfD

Ziel des Lieferkettensorgfaltspflichtenabschaffungsgesetzes (LkSG) ist es nach Darstellung der AfD-Fraktion, „die bürokratischen und handelshemmenden Wirkungen des LkSG und Instrumentalisierung von Unternehmen zur Durchsetzung von Gesetzen im Ausland sofort zu beenden“. Zur Begründung heißt es, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) belaste deutsche Unternehmen und verursache volkswirtschaftliche Kosten, ohne einen messbaren Nutzen zu haben. 

Darüber hinaus habe die unilaterale Einführung des LkSG dazu geführt, dass deutsche Unternehmen im europäischen Binnenmarkt einen spürbaren Wettbewerbsnachteil erleiden würden. Außerdem wird die Bundesregierung aufgefordert, sich „mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln auf EU-Ebene für die Abschaffung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)“ einzusetzen.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag, die EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, kurz: CSDDD, Richtlinie (EU) 2024/1760) zügig abzuschaffen. Dazu solle die Bundesregierung „mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln auf EU-Ebene auf die schnellstmögliche Aussetzung und Abschaffung der CSDDD hinwirken“. Die Abgeordneten argumentieren, dass die CSDDD bürokratische Vorgaben schaffe, die weit über das abzuschaffende deutsche Lieferkettensorgfaltsgesetz (LkSG) hinausgingen. So würde die CSDDD Unternehmen zur Gewährleistung von Standards über die gesamte Lieferkette hinweg verpflichten, die entweder nicht zu leisten seien oder deren Aufwand „in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen“. 

Außerdem müssten Unternehmen künftig einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit dem Pariser Klimaabkommen vereinbar seien. Bei Verstößen gegen Menschenrechte sollten Unternehmen künftig vor europäischen Gerichten zur Rechenschaft gezogen werden können. „Diese Vorgaben erweiterten den ungerechtfertigten Wettbewerbsnachteil, mit dem sich deutsche Unternehmen durch das LkSG seit Jahren konfrontiert sehen, auf Unternehmen innerhalb der EU“, heißt es in dem Antrag.

Vielmehr benötigten deutsche und europäische Unternehmen diversifizierte Lieferketten, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Die CSDDD zwinge wie das LkSG deutsche und europäische Unternehmen zum Rückzug aus bestimmten Regionen, um Haftungsrisiken zu verringern. Nach Angaben der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) hätten bereits im Jahr 2023 fast ein Viertel (23 Prozent) der direkt vom LkSG betroffenen großen Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten angegeben, sich aus Risikoländern zurückzuziehen oder dies zu planen. Bei den Unternehmen, die seit 2024 unter das LkSG fielen, hätten dies bereits 15 Prozent angegeben. „Dies konterkariert die angestrebte und notwendige Diversifizierung von Lieferketten und behindert den internationalen Handel“, schreiben die Abgeordneten. (nki/hau/05.06.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

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Gerrit Huy

Gerrit Huy

© Gerrit Huy/ Marcus Vetter, Fotostudio Seefeld

Huy, Gerrit

AfD

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Dr. Markus Reichel

Dr. Markus Reichel

© Dr. Markus Reichel/ Frank Grätz

Reichel, Dr. Markus

CDU/CSU

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Sandra Detzer

Sandra Detzer

© Dr. Sandra Detzer / Stefan Kaminski

Detzer, Dr. Sandra

Bündnis 90/Die Grünen

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Bernd Rützel

Bernd Rützel

© Bernd Rützel / DBT/Stella von Saldern

Rützel, Bernd

SPD

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Agnes Conrad

Agnes Conrad

© Agnes Conrad/ Karl-Ludwig Reuter

Conrad, Agnes

Die Linke

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Sandra Carstensen

Sandra Carstensen

© Sandra Carstensen/ Sönke Ehlers

Carstensen, Sandra

CDU/CSU

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Adam Balten

Adam Balten

© Adam Balten / Tobias Ebenberger

Balten, Adam

AfD

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Sanae Abdi

Sanae Abdi

© Sanae Abdi/SPD-Fraktion

Abdi, Sanae

SPD

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Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Nils Leon Brauer

Roth, Claudia

Bündnis 90/Die Grünen

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Desiree Becker

Desiree Becker

© Desiree Becker/ Maurice Jelinski

Becker, Desiree

Die Linke

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Peter Aumer

Peter Aumer

© Peter Aumer/ Berli Berlinski

Aumer, Peter

CDU/CSU

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Andreas Mayer

Andreas Mayer

© Andreas Mayer

Mayer, Andreas

AfD

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Daniel Walter

Daniel Walter

© Daniel Walter/ Photothek Media Lab

Walter, Daniel

SPD

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Dr. Klaus Wiener

Dr. Klaus Wiener

© Dr. Klaus Wiener/Justus Kersting

Wiener, Dr. Klaus

CDU/CSU

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Thomas Stephan

Thomas Stephan

© Thomas Stephan/ Tobias Adam

Stephan, Thomas

AfD

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Fabian Gramling

Fabian Gramling

© Fabian Gramling/ Lukas Muckenfuß

Gramling, Fabian

CDU/CSU

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Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 21/329 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtenabschaffungsgesetz - LkSAG)
    PDF | 199 KB — Status: 03.06.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/340 - Antrag: Bürokratiewende einleiten - EU-Lieferkettenrichtlinie zügig abschaffen
    PDF | 157 KB — Status: 03.06.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/329 beschlossen
  • Überweisung 21/340 beschlossen
  • 11:29:57: Erklärung über die soeben durchgeführte Abstimmung

Tagesordnung

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw23-de-lieferkettengesetz-1076004

Stand: 05.09.2025