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Recht

Geplante Anpassungen im Völkerstrafrecht in erster Lesung beraten

Die Bundesregierung will das Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) nachschärfen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/9471) hat das Parlament am Donnerstag, 30. November 2023, beraten. Im Anschluss an die rund 45-minütige Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Laut Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen unter anderem weitere Tatbestände der sexualisierten Gewalt im Normentext genannt werden. Dazu gehören der Vorlage zufolge unter anderem die Tatbestandsalternativen des „sexuellen Übergriffes“, der „sexuellen Sklaverei“, des „Gefangenhalten eines unter Zwang geschwängerten Menschen“ sowie des „erzwungenen Schwangerschaftsabbruchs“. Mit der Anpassung will die Bundesregierung laut Entwurf auch auf bereits vorgenommene Änderungen im Strafgesetzbuch reagieren. 

Die erweiterten Tatbestandsalternativen sollen sowohl beim Tatbestand des Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Paragraf 7 VStGB) als auch beim Tatbestand des Kriegsverbrechens gegen Personen (Paragraf 8 VStGB) zum Tragen kommen. Zudem soll laut Entwurf „die sexuelle Orientierung als unzulässiger Grund für die Verfolgung einer identifizierbaren Gruppe oder Gemeinschaft durch Entziehung oder wesentliche Einschränkung grundlegender Menschenrechte aufgenommen werden“. 

Wie die Bundesregierung zur Begründung anführt, habe „in den vergangenen Jahren [..] das Völkerstrafrecht sowohl auf internationaler als auch auf nationaler Ebene zunehmend an Bedeutung gewonnen“. „Vor allem der massive Einsatz sexualisierter Gewalt hat zu einem gesteigerten Bewusstsein für die Lückenhaftigkeit des bestehenden deutschen Völkerstrafrechts geführt“, heißt es weiter.

Anpassung an Römisches Statut

Ferner ist laut Entwurf vorgesehen, den Normentext an das zwischenzeitlich geänderte Römische Statut anzupassen. So soll der Tatbestand des Einsatzes verbotener Mittel der Kriegsführung (Paragraf 12 VStGB) um die Tatbestandsalternativen „der Verwendung von Waffen, deren Splitter mit Röntgenstrahlen nicht erkennbar sind, und der Verwendung von dauerhaft blindmachenden Laserwaffen erweitert werden“, wie es in dem Entwurf heißt. 

Gestärkt werden sollen durch den Entwurf auch die Rechte von Opfern. Ihnen soll durch eine Änderung in der Strafprozessordnung ermöglicht werden, künftig auch bei Völkerstraftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch als Nebenklägerin beziehungsweise als Nebenkläger aufzutreten. Das war laut Entwurf bisher nur bei Taten nach dem Strafgesetzbuch möglich. 

Aufzeichnung für wissenschaftliche Zwecke

Zur „Verbesserung der Breitenwirkung völkerstrafrechtlicher Prozesse und Urteile“ ist zudem geplant, dass Verfahren in Völkerstrafrechtssachen künftig „für wissenschaftlich und historische Zwecke“ aufgezeichnet werden dürfen. 

Im Strafgesetzbuch soll das „Verschwindenlassen von Personen“ als neuer Tatbestand als Paragraf 234b eingebracht werden. Für Taten dieser Art ist grundsätzlich eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr vorgesehen. (scr/30.11.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

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Dr. Marco Buschmann

Dr. Marco Buschmann

© Dr. Marco Buschmann/ Julia Deptala

Buschmann, Dr. Marco

FDP

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Ingmar Jung

Ingmar Jung

© Bundesrat, Paul Schneider

Jung, Ingmar

CDU/CSU

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Sonja Eichwede

Sonja Eichwede

© DBT/ Inga Haar

Eichwede, Sonja

SPD

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Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Vadim Derksen

Brandner, Stephan

AfD

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Boris Mijatović

Boris Mijatović

© Boris Mijatović/Stefan Kaminski

Mijatovic, Boris

Bündnis 90/Die Grünen

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Clara Bünger

Clara Bünger

© Clara Bünger/Ben Gross

Bünger, Clara

Die Linke

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Macit Karaahmetoğlu

Macit Karaahmetoğlu

© Macit Karaahmetoglu/ Lukas Schmiele

Karaahmetoglu, Macit

SPD

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Axel Müller

Axel Müller

© Axel Müller/ Tobias Koch

Müller, Axel

CDU/CSU

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Robin Wagener

Robin Wagener

© Robin Wagener/ Dominik Butzmann

Wagener, Robin

Bündnis 90/Die Grünen

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Volker Ullrich

Volker Ullrich

© Dr. Volker Ullrich/Tobias Koch

Ullrich, Dr. Volker

CDU/CSU

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Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/9471 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts
    PDF | 490 KB — Status: 27.11.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 20/9471 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Recht

Experten beurteilen Entwurf zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts

Zeit: Mittwoch, 31. Januar 2024, 15 bis 17 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600

Der Rechtsausschuss hat sich am Mittwoch, 31. Januar 2024, im Rahmen einer öffentlichen Anhörung mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf „zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts“ (20/9471) befasst. Mit dem Entwurf plant die Bundesregierung zum einen, im Völkerstrafgesetzbuch Formen der sexualisierten Gewalt als Tatbestände stärker zu verankern. Zudem soll im Strafgesetzbuch ein Straftatbestand zum Verschwindenlassen von Personen aufgenommen werden. Verfahrenstechnisch soll in Verfahren zu Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch zum anderen die Nebenklagebefugnis erweitert werden. Zudem sollen die Hauptverhandlungen „für wissenschaftlich und historische Zwecke“ aufgezeichnet werden.

Die Sachverständigen aus der Rechtswissenschaft sowie der staatsanwaltschaftlichen, anwaltlichen und richterlichen Praxis beurteilten den Entwurf in ihren schriftlichen Stellungnahmen sowie vor den Abgeordneten differenziert. Während die materiell-rechtlichen Änderungen grundsätzlich auf Zustimmung stießen, wurden die Erweiterung der Nebenklagebefugnis sowie die Aufzeichnung der Hauptverhandlung kritischer kommentiert. Ferner mahnten einige Sachverständige an, auch eine Regelung zur funktionalen Immunität ins Auge zu fassen.

Ton- und Videoaufzeichnung von Verhandlungen

Für den Deutschen Juristinnenbund begrüßte Dilken Çelebi die geplanten Neuregelungen im Völkerstrafgesetzbuch. Sie würden zu „mehr Geschlechtergerechtigkeit im Völkerstrafgesetzbuch“ führen, sagte die von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige. Die Rechtswissenschaftlerin Prof. Julia Geneuss von der Universität Bremen ging unter anderem auf den neuen Straftatbestand zum Verschwindenlassen von Personen im Strafgesetzbuch ein. Damit werde zum einen das Internationale Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen umgesetzt, zum anderen eine formelle Strafbarkeitslücke geschlossen. Auch kriminalpolitische Erwägungen sprächen für die Schaffung eines selbstständigen Tatbestandes, führte die ebenfalls von der SPD-Fraktion benannte Juristin aus. Allerdings attestierte sie dem Entwurf - wie auch andere Sachverständige - eine Umsetzungslücke aufgrund einer Fokussierung auf die Tathandlung des Verschleierns. Geneuss begrüßte die geplante Ton- und Videoaufzeichnung von Verhandlungen. In ihrer schriftlichen Stellungnahme führte die Sachverständige aus, dass die dagegen vorgebrachten Bedenken hinsichtlich des Aussageverhaltens von Opferzeugen ernst zu nehmen seien. „Allerdings lässt sich ein solches Unbehagen aus der - mit verzögerten Übertragungen ganz erheblich umfangreicheren Dokumentation - Praxis des IStGH nur rudimentär ableiten und kann durch weitere Schutzmechanismen minimiert werden“, so Geneuss. 

Eine gegenteilige Meinung zu diesem Punkt vertrat der Bundesanwalt am Bundesgerichtshof Jasper Klinge vom Deutschen Richterbund e.V. Die geplante Neuregelung trage dem Zeugen- und Opferschutz nicht hinreichend Rechnung, führte der von der CDU/CSU-Fraktion benannte Sachverständige aus. Es bedürfe zusätzlicher, effektiver Schutzmechanismen. Schon jetzt könnten Verhandlungen aufgezeichnet werden. Die geplante Verwendung für wissenschaftliche und historische Zwecke sei unklar. Einmal erfolgte und weitergegebene Aufzeichnungen seien schlichtweg nicht mehr zu kontrollieren, so der Bundesanwalt. „Diese Unsicherheit wird viele Zeugen von einer umfassenden und wahrheitsgemäßen Aussage spätestens in der Hauptverhandlung abhalten“, kritisiert Klinge. Ebenfalls mit Bezug auf den Opferschutz lehnte Andreas Schmidtke, Richter am Oberlandesgericht in Düsseldorf, die geplante Aufzeichnung der Verfahren ab. Der von der CDU/CSU-Fraktion benannte Sachverständige sah zudem die Neuregelung der Nebenklagebefugnis kritisch. Es sei „dringend erforderlich“, diese weiter einzuschränken, um den Kreis der möglichen Nebenkläger zu beschränken.

Rolle der Nebenklage und Immunität

Eine Lanze für die Nebenklage brach der Rechtsanwalt Patrick Kroker vom „European Center for Constitutional and Human Rights“ in Berlin. Der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benannte Sachverständige verwies auf Verfahren in Völkerstrafsachen, in denen die Nebenklage „essenzielle Beiträge“ geliefert habe. Entsprechend kritisierte Kroker aus seiner Sicht einschränkende Regelungen in dem Entwurf. Unter anderem forderte Kroker, wie andere Sachverständige, auch Opfer von Kriegsverbrechen gegen das Eigentum den Zugang zur Nebenklage zu ermöglichen.

Von mehreren Sachverständigen aufgegriffen wurde das Thema der „funktionellen Immunität“. Dieses Thema sei in dem Entwurf nicht geregelt worden, aber zentral für die Verfolgung von Verbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch, meinte etwa der Rechtswissenschaftler Prof. Kai Ambos von Georg-August-Universität Göttingen. Der von der FDP-Fraktion benannte Sachverständige schlug vor, im Völkerstrafgesetzbuch eine gesetzliche Klarstellung vorzunehmen, nach der die funktionelle Immunität in diesen Fällen keine Anwendung finde. (scr/31.01.2023)

Dokumente

  • 20/9471 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts
    PDF | 490 KB — Status: 27.11.2023
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Tagesordnung

  • Tagesordnung der 86. Sitzung - 31. Januar 2024, 15.00 Uhr - öffentliche Anhörung

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos
  • Stellungnahme Deutscher Juristinnenbund e.V.
  • Prof. Dr. Julia Geneuss, LL.M. (NYU)
  • Stellungnahme Deutscher Richterbund e.V.
  • Stellungnahme European Center for Constitutional and Human Rights e.V.
  • Stellungnahme Dr. Hannes Meyer-Wieck
  • Stellungnahme Prof. Dr. Christoph Safferling, LL.M. (LSE)
  • Stellungnahme Dr. Andreas Schmidtke

Weitere Informationen

  • Rechtsausschuss
  • Unterrichtung (BT-Drs. 20/10015)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Recht

Gesetz zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts beschlossen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. Juni 2024, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts (20/9471, 20/10015, 20/10131 Nr. 1.21) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (20/11661) bei Enthaltung der AfD-Fraktion angenommen. Zuvor hatte der Bundestag einen Änderungsantrag der Unionsfraktion (20/11668) zum Gesetzentwurf abgelehnt. Dafür stimmten nur die Antragsteller, die AfD-Fraktion enthielt sich. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

In das Gesetz aufgenommen wurden nun weitere Tatbestände der sexualisierten Gewalt. Dazu gehören der Vorlage zufolge unter anderem die Tatbestandsalternativen des „sexuellen Übergriffes“, der „sexuellen Sklaverei“, des „Gefangenhaltens eines unter Zwang geschwängerten Menschen“ sowie des „erzwungenen Schwangerschaftsabbruchs“. Mit der Anpassung wird laut Entwurf auch auf bereits vorgenommene Änderungen im Strafgesetzbuch reagiert. 

Die erweiterten Tatbestandsalternativen kommen sowohl beim Tatbestand des Verbrechens gegen die Menschlichkeit (Paragraf 7 des Völkerstrafgesetzbuchs) als auch beim Tatbestand des Kriegsverbrechens gegen Personen (Paragraf 8) zum Tragen. Zudem wird „die sexuelle Orientierung als unzulässiger Grund für die Verfolgung einer identifizierbaren Gruppe oder Gemeinschaft durch Entziehung oder wesentliche Einschränkung grundlegender Menschenrechte“ aufgenommen.

Wie die Bundesregierung zur Begründung anführt, habe „in den vergangenen Jahren [..] das Völkerstrafrecht sowohl auf internationaler als auch auf nationaler Ebene zunehmend an Bedeutung gewonnen“. Vor allem der massive Einsatz sexualisierter Gewalt habe zu einem „gesteigerten Bewusstsein für die Lückenhaftigkeit des bestehenden deutschen Völkerstrafrechts geführt“, heißt es weiter.

Anpassung an Römisches Statut

Ferner wird der Normentext an das zwischenzeitlich geänderte Römische Statut angepasst. So wird im Völkerstrafgesetzbuch der Tatbestand des Einsatzes verbotener Mittel der Kriegsführung (Paragraf 12) um die Tatbestandsalternativen „der Verwendung von Waffen, deren Splitter mit Röntgenstrahlen nicht erkennbar sind, und der Verwendung von dauerhaft blindmachenden Laserwaffen“ erweitert. 

Gestärkt werden auch die Rechte von Opfern. Ihnen soll durch eine Änderung in der Strafprozessordnung ermöglicht werden, künftig auch bei Völkerstraftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch als Nebenklägerin beziehungsweise als Nebenkläger aufzutreten. Das war laut Entwurf bisher nur bei Taten nach dem Strafgesetzbuch möglich. 

Aufzeichnung für wissenschaftliche Zwecke

Zur „Verbesserung der Breitenwirkung völkerstrafrechtlicher Prozesse und Urteile“ dürfen künftig Verfahren in Völkerstrafrechtssachen „für wissenschaftlich und historische Zwecke“ aufgezeichnet werden. 

In das Strafgesetzbuch wird das „Verschwindenlassen von Personen“ als neuer Tatbestand (Paragraf 234b) aufgenommen. Für Taten dieser Art ist grundsätzlich eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr vorgesehen. 

Änderung im Ausschuss

Der Rechtsausschuss hat im parlamentarischen Verfahren unter anderem konkretisiert, wer nebenklageberechtigt sein soll. Die Nebenklageberechtigung beschränkt sich danach auf diejenigen, „die gerade durch die verfahrensgegenständliche Tat, das heißt die Einzeltat, wegen derer eine Person angeklagt oder angeschuldigt wird, verletzt worden sind“, heißt es in der Begründung.

Ferner wird im Gerichtsverfassungsgesetz nunmehr klargestellt, dass die sogenannte „funktionelle Immunität“ eine Verfolgung von Verbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch nicht hindert. Damit wird laut Begründung die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes festgeschrieben.

Zudem ist nun vorgesehen, die „Strafbarkeit der Verursachung von Umweltschäden auf den nicht internationalen bewaffneten Konflikt“ auszuweiten. Die Bundesregierung wird zudem aufgefordert, sich in diesem Zusammenhang für eine Weiterentwicklung des Römischen Statuts einzusetzen. Angepasst wurde auch die Strafvorschrift zum Verschwindenlassen von Personen. Danach ist auch die Auskunftsverweigerung über das „Schicksal und den Verbleib einer Person“ strafbar.

Stellungnahme des Bundesrates

Zu dem Regierungsentwurf hat der Bundesrat Stellung genommen. In der als Unterrichtung (20/10015) vorliegenden Stellungnahme schlägt die Länderkammer vor, Ermittlungsbehörden einen größeren Werkzeugkasten an die Hand zugeben, wenn sie wegen des „Verschwindenlassens von Personen“ ermitteln. Diesen Straftatbestand will die Regierung mit ihrem Entwurf als Paragraf 234b in das Strafgesetzbuch aufnehmen.

Wie der Bundesrat ausführt, ist nach dem Entwurf bislang vorgesehen, dass die Ermittler die Telekommunikationsüberwachung nutzen dürfen sollen. Die Länderkammer will darüber hinaus, dass in diesen Fällen auch die retrograde Verkehrsdatenerhebung und die Onlinedurchsuchung genutzten werden können. Entsprechende Anpassungen sollen demnach in den einschlägigen Katalogen der Strafprozessordnung vorgenommen werden. Die Bundesregierung schreibt in ihrer Gegenäußerung, sie wolle die Vorschläge prüfen. (scr/06.06.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

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Katharina Willkomm

Katharina Willkomm

© Katharina Willkomm/Denise Krentz

Willkomm, Katharina

FDP

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Axel Müller

Axel Müller

© Axel Müller/ Tobias Koch

Müller, Axel

CDU/CSU

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Sonja Eichwede

Sonja Eichwede

© DBT/ Inga Haar

Eichwede, Sonja

SPD

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Tobias Peterka

Tobias Peterka

© Tobias Matthias Peterka/ Büro Peterka

Peterka, Tobias Matthias

AfD

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Helge Limburg

Helge Limburg

© Helge Limburg/ Bonnie Bartusch

Limburg, Helge

Bündnis 90/Die Grünen

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Volker Ullrich

Volker Ullrich

© Dr. Volker Ullrich/Tobias Koch

Ullrich, Dr. Volker

CDU/CSU

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Macit Karaahmetoğlu

Macit Karaahmetoğlu

© Macit Karaahmetoglu/ Lukas Schmiele

Karaahmetoglu, Macit

SPD

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Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Vadim Derksen

Brandner, Stephan

AfD

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Clara Bünger

Clara Bünger

© Clara Bünger/Ben Gross

Bünger, Clara

Gruppe Die Linke

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Falko Droßmann

Falko Droßmann

© Falko Droßmann / Maurice Weiss

Droßmann, Falko

SPD

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Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

()

Dokumente

  • 20/9471 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts
    PDF | 490 KB — Status: 27.11.2023
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  • 20/10015 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts - Drucksache 20/9471 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 149 KB — Status: 10.01.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/10131 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 1. Dezember 2023 bis 10. Januar 2024)
    PDF | 170 KB — Status: 19.01.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/11661 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/9471, 20/10015, 20/10131 Nr. 1.21 - Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts
    PDF | 398 KB — Status: 05.06.2024
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  • 20/11668 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/9471, 20/10015, 20/11661 - Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts
    PDF | 179 KB — Status: 05.06.2024
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Änderungsantrag 20/11668 abgelehnt
  • Gesetzentwurf 20/9471, 20/10015 (Beschlussempfehlung 20/11661: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw48-de-voelkerstrafrecht-979660

Stand: 29.08.2025