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Recht

Regierung will Leit­entscheidungs­verfahren beim BGH einführen

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof“ (20/8762) hat der Bundestag am Donnerstag, 9. November 2023, in erster Lesung beraten. Im Anschluss an die Debatte wurde die Vorlage in den federführenden Rechtsauschuss überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung plant, Leitentscheidungsverfahren beim Bundesgerichtshof einzuführen. „Wird in einem Massenverfahren Revision eingelegt, so kann der Bundesgerichtshof (BGH) dieses Verfahren zu einem Leitentscheidungsverfahren bestimmen“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Derartige Massenverfahren stellten eine große Belastung für die betroffenen Zivilgerichte dar, schreibt die Regierung.

Es handle sich dabei um massenhafte Einzelklagen zur gerichtlichen Geltendmachung gleichgelagerter (Verbraucher-)Ansprüche (zum Beispiel im Diesel-Skandal oder wegen unzulässiger Klauseln in Fitnessstudio-, Versicherungs- oder Bankverträgen). Meist stellten sich in diesen Verfahren die gleichen entscheidungserheblichen Rechtsfragen. Sind diese Rechtsfragen durch den BGH höchstrichterlich geklärt, könnten gleichlautende Verfahren, die bei den Instanzgerichten noch anhängig sind, anhand dieser Leitentscheidung ohne weiteres zügig entschieden werden.

Baustein für effiziente Erledigung von Massenverfahren

Dem Entwurf zufolge können aber bisher – etwa durch Rücknahme von Revisionen aus prozesstaktischen Gründen oder aufgrund eines Vergleichs – höchstrichterliche Entscheidungen verhindert werden. Ohne eine höchstrichterliche Klärung blieben die Instanzgerichte jedoch immer wieder mit neuen Verfahren zu gleichgelagerten Sachverhalten belastet.

Als ein Baustein für eine effiziente Erledigung von Massenverfahren sei es daher erforderlich, „dass auch in Fällen der Revisionsrücknahme oder der sonstigen Erledigung der Revision zentrale Rechtsfragen zügig durch den Bundesgerichtshof geklärt werden können“.

Verfahren mit breitem Spektrum an offenen Rechtsfragen auswählen

Künftig soll also der BGH aus den bei ihm anhängigen Revisionen ein geeignetes Verfahren auswählen können, das ein möglichst breites Spektrum an offenen Rechtsfragen bietet, die er, wie bisher, selbst identifizieren kann. Die Instanzgerichte könnten bei ihnen anhängige Parallelverfahren mit Zustimmung der Parteien währenddessen aussetzen. Der BGH entscheide über die Rechtsfragen in Form der Leitentscheidung auch dann, „wenn die Parteien die Revision zurücknehmen oder sich das Revisionsverfahren auf andere Weise erledigt“.

Die Leitentscheidung entfalte dabei keinerlei formale Bindungswirkung und habe auch keine Auswirkungen auf das der Leitentscheidung zugrundeliegende konkrete Revisionsverfahren. Es diene jedoch den Instanzgerichten und der Öffentlichkeit als Richtschnur und Orientierung dafür, wie die Entscheidung der Rechtsfragen gelautet hätte. Dies sorgt für Rechtssicherheit bei Betroffenen und Rechtsanwendern und trage zugleich dazu bei, die Gerichte von weiteren Klagen zu entlasten, schreibt die Bundesregierung.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat steht dem Vorhaben skeptisch gegenüber. In ihrer Stellungnahme teilt die Länderkammer die Auffassung der Belastung der Zivilgerichte durch Massenverfahren und begrüßt vor diesem Hintergrund „den Versuch des Gesetzentwurfes, solche Verfahren effizienter zu erledigen“. Der Bundesrat erwartet allerdings, dass die vorgeschlagenen Regelungen „in der Praxis allenfalls geringe Wirkung entfalten werden“ und daher nur einen Anfang darstellen könnten. Als Problem betrachtet die Länderkammer den Umstand, dass der Rechtsstreit „erst den gewöhnlichen und damit zeitaufwendigen Instanzenzug durchlaufen muss“. Maßgebliche Rechtsfragen sollten vielmehr schon aus der ersten Instanz dem Bundesgerichtshof vorgelegt werden, fordert die Länderkammer. Ferner ist aus Sicht des Bundesrates ein Gesamtkonzept zum Umgang mit Massenverfahren notwendig, das etwa auch eine mögliche Konzentration der Beweisaufnahme umfassen solle.

In ihrer Gegenäußerung weist die Bundesregierung darauf hin, dass der Entwurf „anderweitige Bemühungen um eine Entlastung der Zivilgerichte in den sogenannten Massenverfahren“ ergänze. So enthalte das bereits beschlossene Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz unter anderem Regelungen zur beschleunigten Beweisaufnahme. Weitere Anregungen der Länderkammer will die Bundesregierung prüfen und sich mit den Ländern dazu in der entsprechenden Bund-Länder-Arbeitsgruppe austauschen. (hau/scr/09.11.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

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Dr. Marco Buschmann

Dr. Marco Buschmann

© Dr. Marco Buschmann/ Julia Deptala

Buschmann, Dr. Marco

FDP

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Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

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Martin Plum

Martin Plum

© Martin Plum/Gebhard Bücker Fotografie

Plum, Dr. Martin

CDU/CSU

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Sonja Eichwede

Sonja Eichwede

© DBT/ Inga Haar

Eichwede, Sonja

SPD

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Fabian Jacobi

Fabian Jacobi

© Fabian Jacobi

Jacobi, Fabian

AfD

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Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/8762 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof
    PDF | 347 KB — Status: 11.10.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Steffen, Dr. Till (B90/Grüne), Bünger, Clara (Die Linke), Mayer, Stephan (CDU/CSU)
  • Überweisung 20/8762 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Recht

Massengerichtsverfahren unter der Lupe

Zeit: Mittwoch, 13. Dezember 2023, 11 bis 13 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600

Insgesamt 5.616 sogenannte Dieselverfahren sind derzeit beim Bundesgerichtshof anhängig, wie die Präsidentin des Gerichts, Bettina Limperg, am Mittwoch, 13. Dezember 2023, im Rechtsausschuss ausführte. Das entspreche dem Jahreseingang aller Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden aller anderen zivilrechtlichen Bereiche. Sie beschrieb damit das Problem der Massenverfahren, auf das die Bundesregierung mit einem Gesetzentwurf „zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof“ (20/8762) reagiert hat. Dazu gab es im Ausschuss eine öffentliche Expertenanhörung. Überwiegender Befund: Problem erkannt, aber nicht hinreichend gelöst.

Bettina Limperg befand allerdings bündig: „Das Leitentscheidungsverfahren muss kommen.“ Zwar könne das Vorhaben nur ein kleiner Baustein in einem gesetzgeberischen Konzept gegen Massenverfahren sein. Aber das Gesamtsystem des Zivilprozesses brauche jetzt eine schnelle und effiziente Lösung. Das Gesetz solle mit minimalinvasivem Eingriff ermöglichen, bei einer aufkommenden Massenwelle rechtzeitig für eine Klärung der Rechtslage zu sorgen, an der sich dann die Instanzgerichte orientieren könnten. Damit sei allen Instanzen und auch allen Beteiligten geholfen: Die Verbraucherinnen und Verbraucher hätten eine schnellere Entscheidung, die beteiligten Kreise könnten wirtschaftlich früher planen, die Gerichte ersparten sich fehlgeleitete und sinnlose Ressourcen. Der Markt der Sachverständigen könne sich deutlich entspannen.

„Flucht aus der Revision“

Dr. Peter Allgayer vom Bundesgerichtshof legte dar, die Begründung des Gesetzentwurfs adressiere das Problem, dass bisher etwa durch Rücknahmen von Revisionen aus prozesstaktischen Gründen oder aufgrund eines Vergleichs höchstrichterliche Entscheidungen verhindert werden könnten, was häufig als „Flucht aus der Revision“ bezeichnet werde. Als ein Baustein für eine effiziente Erledigung von Massenverfahren sei es daher erforderlich, dass auch in Fällen der Revisionsrücknahme oder der sonstigen Erledigung der Revision zentrale Rechtsfragen zügig durch den Bundesgerichtshof erledigt werden können.

Prof. Dr. Alexander Bruns von der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, stufte das Vorhaben als „nicht empfehlenswert“ ein. Es handle sich um einen Gesetzentwurf, der die Problematik der Massenverfahren zwar erkenne, aber keine zufriedenstellende Lösung entwickle. Das Vorhaben setze sich nicht hinreichend mit den Erkenntnissen der Prozessrechtsvergleichung auseinander. Es berücksichtige die durch den verfassungsrechtlichen Gewaltenteilungsgrundsatz gezogenen Grenzen zwischen Streitentscheidung und Normbildung nicht in wünschenswerter Klarheit. Die Ausführungen zur voraussichtlichen Entlastung von Bürgern und Unternehmen entbehrten jeder empirischen Grundlage und ließen sich allenfalls als gesetzgeberisches Wunschdenken einordnen.

Probleme bei der Bearbeitung von Massenverfahren

Dr. Matthias Engelhardt vom Deutschen Richterbund erläuterte, die geplanten Regelungen blieben hinter den Erwartungen der Praxis deutlich zurück und würden nur zu einer äußerst geringen Entlastung der Justiz führen. Die Massenverfahren stellten zwar nach zutreffender Bewertung des Entwurfs eine große Belastung für die betroffenen Zivilgerichte dar. Diese Überlastung wirke sich auf die Bearbeitungsdauer aller dort anhängigen Verfahren negativ aus. Das vorgeschlagene Leitentscheidungsverfahren lasse allerdings die Probleme bei der Bearbeitung von Massenverfahren ungelöst.

Markus Hartung vom Legal Tech Verband Deutschland begrüßte im Prinzip die Initiative. Bestehende Ansprüche müssten in einem modernen digitalen Rechtsmarkt auch faktisch in einem angemessenen Zeitraum durchgesetzt werden können. Gerade in den Massenverfahren scheine dies in den letzten Jahren nicht bedingungslos gewährleistet gewesen zu sein. Es bestehe vor allem eine akute Notwendigkeit, die Justiz mit einer modernen Form des Verfahrensmanagements auszustatten. Die Möglichkeit einer Leitentscheidung durch den Bundesgerichtshof sei zu begrüßen. Der Gesetzentwurf sei indes nicht der große Wurf und enthalte Webfehler.

Entlastungseffekte für die Arbeit der Instanzgerichte

Dr. Charlotte Rau vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main vertrat die Auffassung, das Gesetz könne dann ein guter und sinnvoller Baustein zur Bewältigung der Massenverfahren sein, wenn es kombiniert werde mit der Möglichkeit zur Aussetzung der vielen Massengerichtsverfahren seitens der Instanzgerichte. Sonst würde zwar die Funktion des Bundesgerichtshofs gestärkt, was positiv sei, hätte aber letztlich kaum Entlastungseffekte für die Arbeit der Instanzgerichte.

Prof. Dr. Bettina Rentsch, Freie Universität Berlin, sagte, das Leitentscheidungsverfahren setze ein weiteres wichtiges Signal gegen strategische Präjudizverweigerung in der Revision. Wenn der Gesetzgeber aber die richterliche Rechtsfortbildung in geordnete Bahnen lenken, dazu die Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit in Massenprozessen verbessern und Instanzgerichten die Arbeit erleichtern möchte, müsse er im Entwurf nachlegen. Das vorgeschlagene Leitentscheidungsverfahren falle als belastbare Ergänzung des bestehenden Kanons kollektiver Rechtsschutzmechanismen aus.

Dr. Michael Schultz von der Bundesrechtsanwaltskammer erklärte, das Ziel des Gesetzentwurfs werde unterstützt. Allerdings lägen nach wie vor keine konkreten Zahlen vor, wie viele Massenverfahren es gibt und in welchem Maß sie die Ziviljustiz trotz des Rückgangs der Eingänge belasten. Er forderte ein schlüssiges Gesamtkonzept, wie das Phänomen Massenschäden und die daraus folgenden Klagen von der Justiz in einem praktikablen und gleichzeitig auch rechtsstaatlichem Grundsatz entsprechenden Verfahren bewältigt werden können. (fla/13.12.2023)

Dokumente

  • 20/8762 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof
    PDF | 347 KB — Status: 11.10.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • Tagesordnung der 81. Sitzung - 13. Dezember 2023, 11.00 Uhr - öffentliche Anhörung

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Dr. Peter Allgayer
  • Stellungnahme Prof. Dr. Alexander Bruns, LL.M. (Duke Univ.)
  • Stellungnahme Deutscher Richterbund e.V.
  • Stellungnahme Legal Tech Verband Deutschland e.V.
  • Stellungnahme Prof. Dr. Bettina Rentsch, LL.M. (Michigan)
  • Stellungnahme Bundesrechtsanwaltskammer

Weitere Informationen

  • Rechtsausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Recht

Leitentscheidungsverfahren beim Bundesgerichtshof wird eingeführt

Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. September 2024, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof“ (20/8762) nach abschließender Beratung in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (20/13025) angenommen. Für die Vorlage stimmten die Koalitionsfraktionen und die Gruppe Die Linke, dagegen bei Abwesenheit der Gruppe BSW die Unionsfraktion und die AfD-Fraktion.

Keine Mehrheit fand ein Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13027). Dafür stellten nur die Antragsteller. Bei Enthaltung der Gruppe Die Linke und Abwesenheit der Gruppe BSW lehnten die übrigen Fraktionen den Entschließungsantrag ab. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung plant mit ihrem Gesetzentwurf, Leitentscheidungsverfahren beim Bundesgerichtshof einzuführen. „Wird in einem Massenverfahren Revision eingelegt, so kann der Bundesgerichtshof (BGH) dieses Verfahren zu einem Leitentscheidungsverfahren bestimmen“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Derartige Massenverfahren stellten eine große Belastung für die betroffenen Zivilgerichte dar, schreibt die Regierung.

Es handle sich dabei um massenhafte Einzelklagen zur gerichtlichen Geltendmachung gleichgelagerter (Verbraucher-)Ansprüche (zum Beispiel im Diesel-Skandal oder wegen unzulässiger Klauseln in Fitnessstudio-, Versicherungs- oder Bankverträgen). Meist stellten sich in diesen Verfahren die gleichen entscheidungserheblichen Rechtsfragen. Sind diese Rechtsfragen durch den BGH höchstrichterlich geklärt, könnten gleichlautende Verfahren, die bei den Instanzgerichten noch anhängig sind, anhand dieser Leitentscheidung ohne Weiteres zügig entschieden werden.

Baustein für effiziente Erledigung von Massenverfahren

Dem Entwurf zufolge können aber bisher – etwa durch Rücknahme von Revisionen aus prozesstaktischen Gründen oder aufgrund eines Vergleichs – höchstrichterliche Entscheidungen verhindert werden. Ohne eine höchstrichterliche Klärung blieben die Instanzgerichte jedoch immer wieder mit neuen Verfahren zu gleichgelagerten Sachverhalten belastet.

Als ein Baustein für eine effiziente Erledigung von Massenverfahren sei es daher erforderlich, „dass auch in Fällen der Revisionsrücknahme oder der sonstigen Erledigung der Revision zentrale Rechtsfragen zügig durch den Bundesgerichtshof geklärt werden können“.

Verfahren mit vielen offenen Rechtsfragen

Künftig soll also der BGH aus den bei ihm anhängigen Revisionen ein geeignetes Verfahren auswählen können, das ein möglichst breites Spektrum an offenen Rechtsfragen bietet, die er, wie bisher, selbst identifizieren kann. Die Instanzgerichte könnten bei ihnen anhängige Parallelverfahren mit Zustimmung der Parteien währenddessen aussetzen. Der BGH entscheide über die Rechtsfragen in Form der Leitentscheidung auch dann, „wenn die Parteien die Revision zurücknehmen oder sich das Revisionsverfahren auf andere Weise erledigt“.

Die Leitentscheidung entfalte dabei keinerlei formale Bindungswirkung und habe auch keine Auswirkungen auf das der Leitentscheidung zugrunde liegende konkrete Revisionsverfahren. Es diene jedoch den Instanzgerichten und der Öffentlichkeit als Richtschnur und Orientierung dafür, wie die Entscheidung der Rechtsfragen gelautet hätte. Dies sorge für Rechtssicherheit bei Betroffenen und Rechtsanwendern und trage zugleich dazu bei, die Gerichte von weiteren Klagen zu entlasten, schreibt die Bundesregierung. (hau/scr/26.09.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

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Katharina Willkomm

Katharina Willkomm

© Katharina Willkomm/Denise Krentz

Willkomm, Katharina

FDP

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Martin Plum

Martin Plum

© Martin Plum/Gebhard Bücker Fotografie

Plum, Dr. Martin

CDU/CSU

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Sonja Eichwede

Sonja Eichwede

© DBT/ Inga Haar

Eichwede, Sonja

SPD

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Fabian Jacobi

Fabian Jacobi

© Fabian Jacobi

Jacobi, Fabian

AfD

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Dr. Till Steffen

Dr. Till Steffen

© Dr. Till Steffen/ Stefan Kaminski

Steffen, Dr. Till

Bündnis 90/Die Grünen

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Volker Ullrich

Volker Ullrich

© Dr. Volker Ullrich/Tobias Koch

Ullrich, Dr. Volker

CDU/CSU

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Luiza Licina-Bode

Luiza Licina-Bode

© Luiza Licina-Bode/ Inga Haar

Licina-Bode, Luiza

SPD

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Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/8762 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof
    PDF | 347 KB — Status: 11.10.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/13025 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8762 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof
    PDF | 284 KB — Status: 25.09.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/13027 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/8762, 20/13025 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof
    PDF | 146 KB — Status: 25.09.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Beschlussempfehlung 20/13025 (Gesetzentwurf 20/8762 in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 20/13027 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw45-de-leitentscheidungsverfahren-973164

Stand: 30.08.2025