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  • 2./3. Lesung (Vermittlungsausschuss)
Verkehr

Entwurf zur Novellierung des Straßen­verkehrs­gesetz überwiesen

Um unter anderem die Anordnung von Tempo 30-Regelungen in Kommunen zu erleichtern, will die Bundesregierung das Straßenverkehrsgesetz novellieren. Ein entsprechender Entwurf eines „Zehnten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes“ (20/8293) wurde am Donnerstag, 21. September 2023, erstmals im Bundestag beraten. Im Anschluss wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an den federführenden Verkehrsausschuss überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit der Novelle des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) will die Regierung den Rechtsrahmen schaffen, um sodann in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) den Behörden neue Befugnisse einzuräumen. Die StVO werde auf dieser Grundlage dann konkrete Befugnisse der örtlichen Behörden vorsehen – beispielsweise zur Anordnung von Sonderfahrspuren für bestimmte klimafreundliche Mobilitätsformen auf Erprobungsbasis, für elektrisch oder mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge oder mit mehreren Personen besetzte Fahrzeuge, heißt es. Außerdem werde sie den Behörden vor Ort mehr Flexibilität bei der Anordnung von Bewohnerparken einräumen.

Weiter ist vorgesehen, dass die Anordnung von Tempo 30-Regelungen an ganz bestimmten Stellen erleichtert wird. Das solle unter anderem an Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen, Fußgängerüberwegen und Streckenabschnitten bis zu 500 Metern zwischen zwei Tempo 30-Strecken gelten, „damit der Verkehr besser fließen kann“, schreibt die Bundesregierung. (hau/21.09.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

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Jürgen Lenders

Jürgen Lenders

© Kris Duangphung (Krisphotography)

Lenders, Jürgen

FDP

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Florian Müller

Florian Müller

© Florian Müller/ Steffen Böttcher

Müller, Florian

CDU/CSU

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Mathias Stein

Mathias Stein

© DBT/ Thomas Trutschel

Stein, Mathias

SPD

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Dr. Dirk Spaniel

Dr. Dirk Spaniel

© Dirk Spaniel/ Hagen Schnauss

Spaniel, Dr. Dirk

AfD

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Swantje Michaelsen

Swantje Michaelsen

© Swantje Michaelsen / Stefan Kaminski

Michaelsen, Swantje Henrike

Bündnis 90/Die Grünen

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Stefan Seidler

Stefan Seidler

© Stefan Seidler/Lars Salomonsen

Seidler, Stefan

fraktionslos

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Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 20/8293 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
    PDF | 220 KB — Status: 11.09.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Lutze, Thomas (Die Linke) Plobner, Jan (SPD) Geissler, Dr. Jonas (CDU/CSU)
  • Überweisung 20/8293 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Verkehr

Experten sehen Nachbesserungsbedarf bei Straßenverkehrsgesetz

Zeit: Montag, 16. Oktober 2023, 14 bis 16 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.600

Bei der von der Bundesregierung vorgelegten Zehnten Novelle des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) (20/8293) gibt es Nachbesserungsbedarf. Das zeigte sich im Verlaufe einer öffentlichen Sachverständigenanhörung des Verkehrsausschusses am Montag, 16. Oktober 2023. Durch die Neuregelung sollen Länder und Kommunen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs künftig auch die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigen können.

Während es aus Sicht des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) an einer Gleichrangigkeit der neuen Ziele mit dem Ziel der „Leichtigkeit des Verkehrs“ fehlt, forderte der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), dass bei der Schaffung von Bewohnerparkgebieten auch Handwerksbetriebe einen angemessenen Stellraum für ihre notwendigen Fahrzeuge bekommen müssten, wie es auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme (20/8678) angeregt hatte. Beklagt wurde zudem von mehreren Sachverständigen, dass der „Vision Zero“ in der Novelle zu wenig Platz eingeräumt werde.

Ausrichtung an der Vision Zero

Die Vision Zero, so Stefan Grieger, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR), verfolge das Ziel, dass niemand durch einen Verkehrsunfall getötet oder schwer verletzt werden soll. Ein Anspruch auf ein höchstmögliches Schutzniveau bestehe demnach unabhängig von der Art der Verkehrsteilnahme. Dieses Ziel sollte seiner Ansicht nach, im Einklang mit dem grundgesetzlichen Schutzauftrag für Leben und körperliche Unversehrtheit, im StVG für das gesamte nachgeordnete Verkehrsrecht klargestellt werden. „Am besten in Paragraf 1 StVG im Sinne eines Obersatzes“, sagte er.

„Der ADAC spricht sich für eine Beibehaltung des Prinzips der Gefahrenabwehr als vorrangiges Ziel des StVG aus“, sagte Gerhard Hillebrand, Verkehrspräsident des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs. Dem folge der Entwurf aber nicht, weil er weitere gleichrangige Ziele zur Verbesserung des Umweltschutzes, darunter auch des Klimaschutzes, zum Schutz der Gesundheit oder zur Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung vorsehe. Diese Zielsetzungen seien aber in anderen rechtlichen Grundlagen bereits hinreichend vorhanden.

Eine stärkere Ausrichtung an der Vision Zero im Sinne einer Gefahrenvorsorge, „damit Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bereits präventiv ergriffen werden können und nicht erst bei einer nachteiligen Entwicklung des Unfallgeschehens“, forderte auch Thomas Kiel d'Aragon als Vertreter des Deutschen Städtetages und der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände. Er sprach von einer sehr eingeschränkten Verordnungsermächtigung. Es sei nicht die Ermächtigung für die Änderung der Straßen-Verkehrsordnung (StVO), sondern ermächtige lediglich zum Erlass einzelner Bestimmungen, die Klimaschutz, Gesundheit und städtebauliche Entwicklung beinhalteten. „Das ist nur eine ganz kleine Schublade“, sagte der Kommunalvertreter.

Sicherheit und der Leichtigkeit des Verkehrs

Auch Markus Brohm vom Deutschen Landkreistag sieht die Entscheidungsmöglichkeiten für die kommunale Ebene durch den Entwurf nicht als gestärkt an. Brohm nannte es ebenfalls dringend erforderlich, die Vision Zero im Gesetz zu verankern, wie es auch der Bundesrat gefordert habe. Maßnahmen zugunsten des Rad- und Fußverkehrs müssten vorsorgend, begleitet durch Geschwindigkeitsbegrenzungen flankiert werden dürfen - „innerorts wie außerorts“, betonte Brohm.

ZDH-Vertreter Carsten Benke sagte, wenn es keine Möglichkeiten zum Abstellen von gewerblichen Fahrzeugen gibt, führe das zu konkreten Verdrängungen ansässiger Betriebe, was dem Leitbild der verkehrsreduzierenden nutzungsgemischten Stadt widerspräche. Der wichtige Anteil des Handwerks bei Erhalt, Entwicklung und Versorgung nachhaltiger Siedlungsstrukturen sollte sich deshalb angemessen im Straßenverkehrsrecht widerspiegeln, sagte er.

Der Umwelt- und Gesundheitsschutz dürfe nicht über die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gestellt werden, sagte Prof. Michael Brenner, Verfassungsrechtler der Friedrich‐Schiller Universität Jena. Es bleibe schließlich das Straßenverkehrsrecht „und öffnet nicht alle Schleusen für das Umweltrecht oder den Schutz der Gesundheit“. Die Belange müssten in einen gerechten Ausgleich gebracht werden, sagte er.

Abkehr vom Sicherheits- und Ordnungsrecht

Die Gesetzgebung müsse die Verkehrswende unterstützen, forderte Angela Kohls, Leiterin Verkehrspolitik beim ADFC. Der Mensch und seine Interessen müssten im Mittelpunkt stehen, „nicht das Kraftfahrzeug“. Kommunen müssten ohne bürokratischen Hürdenlauf verkehrsberuhigte Bereiche, sowie Fußgängerwege und lückenlose Radwegenetze einrichten können. Auch an Hauptverkehrsstraßen müssten Tempo 30-Regelungen möglich sein, ohne sich an Unfallzahlen oder einer Gefahr für Leib und Leben orientieren zu müssen, befand Kohls. Der Gesetzentwurf springe aber viel zu kurz, „weil er nicht die erforderliche Abkehr vom Sicherheits- und Ordnungsrecht in erster Linie vornimmt“.

Von einem Schritt in die richtige Richtung sprach der Rechtsanwalt Roman Ringwald. Dem Gesetzentwurf gehe es nicht darum, die althergebrachten Gesichtspunkte der Sicherheit und der Leichtigkeit des Verkehrs hinwegzufegen. Es gehe vielmehr darum, die verschiedenen Aspekte, die sich in der Lebenswirklichkeit stellten, „gesetzlich ernst zu nehmen“. Dafür liefere die Neuregelung eine ganz deutliche Verbesserung des Status quo, sagte Ringwald. In einem zweiten Schritt müsse nun die StVO so angepasst werden, „dass vor Ort anders und freier entschieden werden kann“.

Nach Auffassung von Prof. Stefan Klinski von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin sind Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung von der Gesetzgebungskompetenz „Straßenverkehr“ mit umfasst. Die Kompetenznorm umfasse nicht nur die Abwehr und Verminderung von Gefahren innerhalb des Straßenverkehrs, sondern auch von Gefahren, die vom Straßenverkehr ausgehen. Verfassungsrechtlich sei die Berücksichtigung von Klimaschutzbelangen sogar geboten, befand er.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Länder und Kommunen zukünftig in der Straßenverkehrsordnung neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigen. 

Durch die Gesetzesnovelle sollen die örtlichen Behörden Anordnungen zum Beispiel von Sonderfahrspuren für klimafreundliche Mobilitätsformen, etwa elektrisch oder mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge, auf Erprobungsbasis erlassen können. Außerdem soll ihnen mehr Flexibilität bei der Regelung von Anwohnerparkplätzen eingeräumt werden. An Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen, Fußgängerwegen und Streckenabschnitten bis zu 500 Metern zwischen zwei Tempo-30-Zonen soll zudem die Anordnung von Tempo-30-Regelungen erleichtert werden. (hau/aw/16.10.2023)

Dokumente

  • 20/8293 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
    PDF | 220 KB — Status: 11.09.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/8678 - Unterrichtung: Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes - Drucksache 20/8293 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 207 KB — Status: 06.10.2023
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Tagesordnung

  • 56. Sitzung, 16.10.2023, 14:00 Uhr - öffentlich

Protokolle

  • Wortprotokoll der 56. Sitzung vom 16. Oktober 2023

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen der Anhörung vom 16. Oktober 2023

Stellungnahmen

  • Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
  • Stellungnahme des Deutschen Verkehrssicherheitsrats e. V. (DVR)
  • Stellungnahme des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs e. V. (ADFC)
  • Stellungnahme von Prof. Dr. Stefan Klinski, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR)
  • Stellungnahme des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH)
  • Stellungnahme des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs e. V. (ADAC)
  • Stellungnahme von Prof. Dr. Michael Brenner, Friedrich-Schiller-Universität Jena
  • Stellungnahme von Rechtsanwalt Dr. Roman Ringwald

Weitere Informationen

  • Verkehrsausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Verkehr

Mehr Spiel­raum für Länder und Kommunen bei der Aus­gestaltung der Straßen­verkehrsordnung

Länder und Kommunen sollen künftig in der Straßenverkehrsordnung die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigen – neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs. Der Bundestag hat am Freitag, 20. Oktober 2023, einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/8293, 20/8678; 20/8819 Nr. 12) gebilligt, wonach die Länder und Kommunen ermächtigt werden, entsprechende Änderungen in der Straßenverkehrsordnung (STVO) zu erlassen. Für die Initiative votierten in dritter Lesung die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Union und AfD stimmten dagegen, die Linksfraktion enthielt sich. In zweiter Bratung wurde der Gesetzentwurf namentlich mit 305 Ja-Stimmen bei 82 Nein-Stimmen und 20 Enthaltungen angenommen. 

Mit der Koalitionsmehrheit nahm der Bundestag außerdem eine Entschließung (20/8896) an, wonach die Bundesregierung im ersten Halbjahr 2024 eine Evaluation des Straßenverkehrsrechts vornehmen solle, um Digitalisierungspotenziale zu identifizieren. Anschließend sollten Vorschläge für digitale Anwendungen wie zum Beispiel die digitale Parkraumkontrolle entwickelt werden, hieß es. Ein Entschließungsantrag (20/8899), den die Unionsfraktion zu dem Regierungsentwurf eingebracht hatte, fand hingegen keine Mehrheit. Die Union forderte darin eine stärkere Fokussierung auf die Verkehrssicherheit.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Durch die Gesetzesnovelle sollen die örtlichen Behörden Anordnungen zum Beispiel von Sonderfahrspuren für klimafreundliche Mobilitätsformen, etwa elektrisch oder mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge, auf Erprobungsbasis erlassen können.

Außerdem soll ihnen mehr Flexibilität bei der Regelung von Anwohnerparkplätzen eingeräumt werden. An Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen, Fußgängerwegen und Streckenabschnitten bis zu 500 Metern zwischen zwei Tempo-30-Zonen soll zudem die Anordnung von Tempo-30-Regelungen erleichtert werden.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat empfahl in seiner Stellungnahme (20/8678) unter anderem, dass zur ganzheitlichen Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung künftig neben den Bewohnern auch gebietsansässige Unternehmen sowie Institutionen und Organisationen (wie Vereine und Sozialeinrichtungen) für ihre betriebsnotwendigen Fahrzeuge regelhaft Parkbevorrechtigungen erhalten können. Diese Erweiterung würde berücksichtigen, dass lokale Unternehmen, Institutionen, Organisationen und Einrichtungen das jeweilige Quartier maßgeblich (mit-)prägen und für die Bewohner notwendige Versorgungsleistungen erbringen.

Die Bundesregierung lehnte in ihrer Gegenäußerung diesen Vorschlag kategorisch ab. Eine solche Regelung würde aus ihrer Sicht Parkmöglichkeiten für Bewohner entziehen. Die Bewohner seien auf die Nutzung der jeweiligen Parkmöglichkeiten im besonderen Maße angewiesen. Aufgrund des hohen Parkdrucks im innerstädtischen Bereich könne die Vorhaltung von Parkraum im öffentlichen Straßenverkehr für die genannten Personengruppen, die nicht dem Ausgleich von bestehenden Nachteilen dient, nicht befürwortet werden. (vom/ste/aw/20.10.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

()
Jürgen Lenders

Jürgen Lenders

© Kris Duangphung (Krisphotography)

Lenders, Jürgen

FDP

()
Florian Müller

Florian Müller

© Florian Müller/ Steffen Böttcher

Müller, Florian

CDU/CSU

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Mathias Stein

Mathias Stein

© DBT/ Thomas Trutschel

Stein, Mathias

SPD

()
Dr. Dirk Spaniel

Dr. Dirk Spaniel

© Dirk Spaniel/ Hagen Schnauss

Spaniel, Dr. Dirk

AfD

()
Swantje Michaelsen

Swantje Michaelsen

© Swantje Michaelsen / Stefan Kaminski

Michaelsen, Swantje Henrike

Bündnis 90/Die Grünen

()
Bernd Riexinger

Bernd Riexinger

© Foto- und Bildstelle Bundestag

Riexinger, Bernd

Die Linke

()
Jan Plobner

Jan Plobner

© Jan Plobner/Michael Schober

Plobner, Jan

SPD

()
Jonas Geissler

Jonas Geissler

© Jonas Geissler/ CSU-Landesleitung

Geissler, Dr. Jonas

CDU/CSU

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Stefan Gelbhaar

Stefan Gelbhaar

© Stefan Gelbhaar/ Julia Bornkessel

Gelbhaar, Stefan

Bündnis 90/Die Grünen

()
Isabel Cademartori

Isabel Cademartori

© Photothek Media Lab

Cademartori, Isabel

SPD

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Stefan Seidler

Stefan Seidler

© Stefan Seidler/Lars Salomonsen

Seidler, Stefan

fraktionslos

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Christoph Ploß

Christoph Ploß

© Tobias Koch

Ploß, Dr. Christoph

CDU/CSU

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Beatrix von Storch

Beatrix von Storch

© Vadim Derksen

Storch, Beatrix von

AfD

()
Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

()

Dokumente

  • 20/8293 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
    PDF | 220 KB — Status: 11.09.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/8678 - Unterrichtung: Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes - Drucksache 20/8293 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 207 KB — Status: 06.10.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/8819 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 18. September bis 9. Oktober 2023)
    PDF | 173 KB — Status: 13.10.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/8896 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8293, 20/8678, 20/8819 Nr. 12 - Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
    PDF | 265 KB — Status: 18.10.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/8899 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/8293, 20/8678, 20/8819 Nr. 12, 20/8896 - Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
    PDF | 163 KB — Status: 18.10.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • B90/GRÜNE bitten um Namentliche Abstimmung
  • Präsidentin teilt mit, dass die Anträge rechtmässig sind. Zur Abstimmungsvorbereitung wird die Sitzung bis 14.24 Uhr unterbrochen.



14:24:29: Sitzung wieder eröffnet
14:26:07: Beginn der Abstimmung

Die Präsidentin erklärt nochmal die Abstimmungsmodalitäten und teilt mit, dass es scheinbar Probleme bei der Stimmabgabe in der Westlobby gibt. Sie teilt mit, dass Sie die namentliche Abstimmung wiederholen lässt, sollte Sie Kenntnisse über Beschwerden erhalten.
14:46:33: Ende der Abstimmung

namentliche Abstimmung zum Gesetzentwurf 20/8293 (Beschlussempfehlung 20/8896 Buchstabe a: In Kenntnis der Unterrichtung der Bundesregierung 20/8678 Gesetzentwurf
Gesamt: 407 Ja: 305 Nein: 82 Enthaltungen 20
Gesetzentwurf 20/8293 (Beschlussempfehlung 20/8896 Buchstabe a: In Kenntnis der Unterrichtung der Bundesregierung 20/8678 Gesetzentwurf annehmen) angenommen
Die Präsidentin teilt mit dass hiermit die Beschlussfähigkeit ebenfalls festgestellt wurde.

Beschlussempfehlung 20/8896 Buchstabe b (Entschl annehmen) angenommen
Entschließungsantrag 20/8899 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Vermittlungsausschuss

Straßenverkehrsgesetz im Vermittlungsausschuss

Mitglieder des Vermittlungsausschusses sitzen am rechteckigen Konferenztisch des Sitzungssaales.

Der Vermittlungsausschuss ist ein Gremium, das zwischen Bundestag und Bundesrat fungiert. (© Bundesrat | Thomas Trutschel)

Die Bundesregierung hat am Donnerstag, 6. Juni 2024, beschlossen, zu dem vom Bundestag verabschiedeten Zehnten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (20/8293, 20/8678 20/8896, 20/9522) die Einberufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes zu verlangen. Das geht aus einer Unterrichtung (20/11710) hervor. Der Bundestag hatte das Gesetz am 20. Oktober 2023 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen verabschiedet. Der Bundesrat jedoch hatte in seiner Sitzung am 24. November 2023 beschlossen, dem zustimmungspflichtigen Gesetz nicht zuzustimmen. 

Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes

Durch die Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes sollen Länder und Kommunen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs künftig auch die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigen können. Die örtlichen Behörden sollen Anordnungen zum Beispiel von Sonderfahrspuren für klimafreundliche Mobilitätsformen, etwa elektrisch oder mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge, auf Erprobungsbasis erlassen können.

Außerdem soll ihnen mehr Flexibilität bei der Regelung von Anwohnerparkplätzen eingeräumt werden. An Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen, Fußgängerwegen und Streckenabschnitten bis zu 500 Metern zwischen zwei Tempo-30-Zonen soll zudem die Anordnung von Tempo-30-Regelungen erleichtert werden.

Gremium von Bundestag und Bundesrat

Der Vermittlungsausschuss ist ein Gremium, das zwischen Bundestag und Bundesrat fungiert. Der Vermittlungsausschuss besteht aus 16 Mitgliedern des Bundesrates und ebenso vielen des Bundestages, die entsprechend den Fraktionsstärken benannt sind. Seine Aufgabe liegt darin, einen Konsens zwischen Bundestag und Bundesrat zu finden, wenn vom Bundestag beschlossene Gesetze im Bundesrat keine Mehrheit finden.

Weichen Beschlüsse des Vermittlungsausschusses von denen des Bundestages ab, ist eine erneute Beschlussfassung im Bundestag erforderlich. Ist zu einem Gesetz die Zustimmung des Bundesrates erforderlich, so können auch der Bundestag und die Bundesregierung die Einberufung des Vermittlungsausschusses verlangen, um eine Einigung herbeizuführen. (hau/11.06.2024)

Dokumente

  • 20/8293 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
    PDF | 220 KB — Status: 11.09.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/8678 - Unterrichtung: Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes - Drucksache 20/8293 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 207 KB — Status: 06.10.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/9522 - Unterrichtung: Zehntes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes - Drucksachen 20/8293, 20/8678, 20/8896 - Zustimmungsversagung
    PDF | 117 KB — Status: 27.11.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/11710 - Unterrichtung: Zehntes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes - Drucksachen 20/8293, 20/8678 20/8896, 20/9522 - Anrufung des Vermittlungsausschusses
    PDF | 112 KB — Status: 07.06.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Weitere Informationen

  • Bundestag beschließt Än­derungen am Online­zugangsgesetz

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Parlament

Zustimmung zu vier Einigungsvorschlägen des Vermittlungsausschusses

Zu Beginn seiner Plenarsitzung am Freitag, 14. Juni 2024, hat der Bundestag nach knapp halbstündiger Aussprache vier Beschlussempfehlungen des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat angenommen. Dabei handelt es sich um die Einigungsvorschläge zum Gesetz zur Förderung des  Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten (20/11770), zum Vierten Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (20/11780), zum Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (20/11790) und zum Zehnten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (20/11800).

Der Bundesrat hat am 14. Juni der Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes, der Änderung des Onlinezugangsgesetzes und der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zugestimmt und beschlossen, gegen das Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten keinen Einspruch einzulegen und das Gesetz somit zu billigen. Damit können alle Gesetze nach Ausfertigung und Verkündigung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Videokonferenztechnik in Zivilprozessen

Der Beschlussempfehlung (20/11770) zum Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit (20/8095, 20/9354, 20/9877) stimmten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die Unionsfraktion und die Gruppe Die Linke bei Abwesenheit der Gruppe BSW zu. Der fraktionslose Abgeordnete Robert Farle enthielt sich.

Der Einigungsvorschlg sieht vor, dass die Durchführung mündlicher Verhandlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung in Zivilprozessen, aber auch vor den Verwaltungs-, Arbeits-, Finanz- und Sozialgerichten erleichtert werden soll. Videoverhandlungen sollen demnach nur möglich sein, wenn sich die Fälle dafür eignen und ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stehen. Liegen diese Voraussetzungen vor, kann der Vorsitzende Richter den Prozessparteien und ihren Vertretern die Videoverhandlung sowohl gestatten als auch anordnen. 

Ordnet er die Videoverhandlung an, kann ein Verfahrensbeteiligter hiergegen innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Beantragt eine Prozesspartei eine Videoverhandlung, soll der Vorsitzende dem stattgeben. Der Vorsitzende leitet die Videoverhandlung von der Gerichtsstelle aus. Nach dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses kann er auch den anderen Mitgliedern des Gerichts die Teilnahme per Bild- und Tonübertragung gestatten, sofern erhebliche Gründe vorliegen.

Bundesschienenwegeausbaugesetz

Der Beschlussempfehlung (20/11780) zum Bundesschienenwegeausbaugesetz (20/8288, 20/8651, 20/10414, 20/10416, 20/10846) stimmten die Koalitionsfraktionen und die Gruppe Die Linke bei Abwesenheit der Gruppe BSW zu, während die Unionsfraktion und die AfD-Fraktion dagegen stimmten. Der fraktionslose Abgeordnete Robert Farle enthielt sich. 

Der Einigungsvorschlag betrifft den Umfang von Sanierungsmaßnahmen am Schienennetz und die Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern. Demnach soll das Konzept der Sanierung von besonders stark frequentieren Trassen nicht zulasten anderer Ausbau- und Neubauvorhaben, Digitalisierungsprojekten und der Sanierung anderer Strecken gehen. Der Kompromiss stellt klar, dass neben den Hochleistungskorridoren auch in das übrige Schienennetz investiert wird.

Onlinezugangsgesetz

Der Beschlussempfehlung (20/11790) zum Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (20/8093, 20/10417, 20/10419, 20/10845, 20/11021) stimmten die Koalitionsfraktionen, die Unionsfraktion und die Gruppe Die Linke zu, die AfD-Fraktion lehnte ihn bei Abwesenheit der Gruppe BSW ab. Der fraktionslose Abgeordnete Robert Farle enthielt sich. Ziel des Gesetzes ist die Weiterentwicklung benutzerfreundlicher digitaler Dienste für behördliche Verwaltungsleistungen und eine verbesserte Zusammenarbeit von Bund und Ländern.

Der Vorschlag sieht vor, dass das etablierte Elster-Softwarezertifikat sowie andere Identifizierungsmittel mit vergleichbarem Sicherheitsniveau weiterhin als Identifizierungs- beziehungsweise Authentifizierungsmechanismus bei den Nutzerkonten verwendet werden können. Das im Onlinezugangsgesetz geschaffene zentrale Bürgerkonto (Bund-ID) doll zu einer Deutschland-ID weiterentwickelt werden. Dies soll durch eine Entwicklergemeinschaft im IT-Planungsrat gesteuert werden.

Straßenverkehrsgesetz

Der Beschlussempfehlung (20/11800) zum Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (20/8293, 20/8678, 20/8896, 20/9522, 20/11710) stimmten die Koalitionsfraktionen und die Gruppe Die Linke bei Abwesenheit der Gruppe BSW zu. Gegenstimmen kamen von der Unionsfraktion und der AfD-Fraktion. Der fraktionslose Abgeordnete Robert Farle enthielt sich. 

Vorgesehen ist, dass Kommunen per Rechtsverordnung neue Befugnisse übertragen bekommen. Damit soll mehr Flexibilität etwa bei der Einrichtung von Busspuren, Tempo-30-Zonen und dem Anwohnerparken geschaffen werden. Der Einigungsvorschlag verschärft die Anforderungen an die dahingehenden Rechtsverordnungen und Anordnungen und stellt klar, dass die Sicherheit des Verkehrs dabei nicht nur zu berücksichtigen ist, sondern nicht beeinträchtigt werden darf.

Gremium von Bundestag und Bundesrat

Der Vermittlungsausschuss ist ein Gremium, das zwischen Bundestag und Bundesrat fungiert. Der Vermittlungsausschuss besteht aus 16 Mitgliedern des Bundesrates und ebenso vielen des Bundestages, die entsprechend den Fraktionsstärken benannt sind. Seine Aufgabe liegt darin, einen Konsens zwischen Bundestag und Bundesrat zu finden, wenn vom Bundestag beschlossene Gesetze im Bundesrat keine Mehrheit finden.

Weichen Beschlüsse des Vermittlungsausschusses von denen des Bundestages ab, ist eine erneute Beschlussfassung im Bundestag erforderlich. Ist zu einem Gesetz die Zustimmung des Bundesrates erforderlich, so können auch der Bundestag und die Bundesregierung die Einberufung des Vermittlungsausschusses verlangen, um eine Einigung herbeizuführen. (eis/14.06.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

()
Torsten Herbst

Torsten Herbst

© Torsten Herbst/ karsten prausse fotodessign

Herbst, Torsten

FDP

()
Thorsten Frei

Thorsten Frei

© Thorsten Frei / Tobias Koch

Frei, Thorsten

CDU/CSU

()
Detlef Müller

Detlef Müller

© Photothek

Müller (Chemnitz), Detlef

SPD

()
Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Vadim Derksen

Brandner, Stephan

AfD

()
Katharina Dröge

Katharina Dröge

© Katharina Dröge/ Dominik Butzmann

Dröge, Katharina

Bündnis 90/Die Grünen

()
Gesine Lötzsch

Gesine Lötzsch

© Dr. Gesine Lötzsch/Olaf Kostritz

Lötzsch, Dr. Gesine

Gruppe Die Linke

()
Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

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Dokumente

  • 20/8093 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG)
    PDF | 1 MB — Status: 23.08.2023
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  • 20/8095 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten
    PDF | 1 MB — Status: 23.08.2023
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  • 20/8288 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
    PDF | 279 KB — Status: 11.09.2023
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  • 20/8293 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
    PDF | 220 KB — Status: 11.09.2023
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  • 20/8651 - Unterrichtung: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes - Drucksache 20/8288 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 250 KB — Status: 06.10.2023
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  • 20/8678 - Unterrichtung: Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes - Drucksache 20/8293 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 207 KB — Status: 06.10.2023
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  • 20/8896 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8293, 20/8678, 20/8819 Nr. 12 - Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
    PDF | 265 KB — Status: 18.10.2023
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  • 20/9354 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8095 - Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten
    PDF | 474 KB — Status: 15.11.2023
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  • 20/9522 - Unterrichtung: Zehntes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes - Drucksachen 20/8293, 20/8678, 20/8896 - Zustimmungsversagung
    PDF | 117 KB — Status: 27.11.2023
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  • 20/9877 - Unterrichtung: Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten - Drucksachen 20/8095, 20/9354 - Anrufung des Vermittlungsausschusses
    PDF | 139 KB — Status: 19.12.2023
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  • 20/10414 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8288, 20/8651 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
    PDF | 241 KB — Status: 21.02.2024
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  • 20/10416 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8288, 20/8651, 20/8819 Nr. 6, 20/10414 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
    PDF | 175 KB — Status: 21.02.2024
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  • 20/10417 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8093 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG)
    PDF | 453 KB — Status: 21.02.2024
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  • 20/10419 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8093, 20/10417 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG)
    PDF | 164 KB — Status: 21.02.2024
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  • 20/10845 - Unterrichtung: Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG) - Drucksachen 20/8093, 20/10417, 20/10419 - Zustimmungsversagung
    PDF | 118 KB — Status: 26.03.2024
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  • 20/10846 - Unterrichtung: Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes - Drucksachen 20/8288, 20/8651, 20/10414, 20/10416 - Anrufung des Vermittlungsausschusses
    PDF | 140 KB — Status: 26.03.2024
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  • 20/11021 - Unterrichtung: Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG) - Drucksachen 20/8093, 20/10417, 20/10419, 20/10845 - Anrufung des Vermittlungsausschusses
    PDF | 111 KB — Status: 10.04.2024
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  • 20/11710 - Unterrichtung: Zehntes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes - Drucksachen 20/8293, 20/8678 20/8896, 20/9522 - Anrufung des Vermittlungsausschusses
    PDF | 112 KB — Status: 07.06.2024
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  • 20/11770 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten - Drucksachen 20/8095, 20/9354 -
    PDF | 176 KB — Status: 12.06.2024
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  • 20/11780 - Beschlussempfehlung: zu dem Vierten Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes - Drucksachen 20/8288, 20/8651, 20/10414 -
    PDF | 184 KB — Status: 12.06.2024
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  • 20/11790 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG) - Drucksachen 20/8093, 20/10417 -
    PDF | 191 KB — Status: 12.06.2024
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  • 20/11800 - Beschlussempfehlung: zu dem Zehnten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes - Drucksachen 20/8293, 20/8678, 20/8896 -
    PDF | 160 KB — Status: 12.06.2024
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Beschlussempfehlung 20/11770 angenommen
  • Beschlussempfehlung 20/11780 angenommen
  • Beschlussempfehlung 20/11790 angenommen
  • Beschlussempfehlung 20/11800 angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Erklärung des Vermittlungsausschusses zum Onlinezugangsgesetz (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Gebärdensprachvideo (Video)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw42-de-strassenverkehrsgesetz-971432

Stand: 29.08.2025