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Energie

Bundestag lehnt Antrag gegen den Atomausstieg ab

Der Bundestag hat am Freitag, 28. April 2023, namentlich mit 551 Stimmen gegen 64 Stimmen einen von der AfD-Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf für ein 20. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes (20/6189) abgelehnt. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (20/6573) zugrunde. Erstmals beraten wurden hingegen ein Antrag mit dem Titel „Keine Rückbaugenehmigung für die am 15. April 2023 abgeschalteten Kernkraftwerke wegen drohender Strommangellage“ (20/6537) sowie ein Gesetzentwurf zur Änderung des Atomgesetzes mit der Forderung nach einem Stopp des Rückbaus der Anlagen Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 (20/6533). Beide Vorlagen wurden im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Umweltausschuss überwiesen.

Erster Gesetzentwurf der AfD

Mit ihrem Gesetzentwurf stemmt sich die AfD-Fraktion gegen den Atomausstieg. Sie will die rechtliche Grundlage für den Weiterbetrieb der drei letzten bis vor Kurzem noch laufenden Atomkraftwerke in Deutschland schaffen. Auch die Ende 2021 vom Netz genommenen Atomkraftwerke Brokdorf, Grohnde und Gundremmingen sollen nach dem Willen der Fraktion wieder reaktiviert werden. Konkret sieht der Entwurf eine „entschädigungsbewehrte Laufzeitzusage“ von zehn Jahren für alle Atomkraftwerke vor.

Die Meiler Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 sollten ursprünglich am 31. Dezember 2022 heruntergefahren werden. Aufgrund der Energiekrise hatte der Bundestag im November beschlossen, die Laufzeiten der drei Meiler im Streckbetrieb befristet bis längstens 15. April 2023 zu verlängern.

„Gefährliche Mangelsituation abwenden“

Dass die Bundesregierung darüber hinaus auf den Weiterbetrieb der Atomkraftwerke verzichten wolle, sei, so die AfD-Fraktion, „nicht zielführend“. Die Maßnahmen begründeten zudem „zusätzliche Gefahr“, heißt es im Gesetzentwurf. Noch immer sei die Erdgasversorgung angespannt. In einer solchen Situation müssten „alle zur Verfügung stehenden Energiequellen“ genutzt werden, um eine „gefährliche Mangelsituation in der Versorgung in den Winterperioden abzuwenden“.

Einwände der Bundesregierung gegen einen Weiterbetrieb weist die Fraktion zurück: Sowohl Personal als auch Brennstoff könnten bereitgestellt werden. Technisch und organisatorisch seien längere Laufzeiten also möglich.

Zweiter Gesetzentwurf der AfD

Die AfD-Fraktion fordert, den Rückbau der abgeschalteten Atomkraftwerke (AKW) zu stoppen. Mit einer Änderung des Atomgesetzes sollen die drei AKW Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2, deren Betriebsgenehmigung am 15. April erloschen ist, betriebsbereit gehalten werden. Konkret soll im Atomgesetz eine Regelung zur Ausnahme von der Stilllegungs- und Rückbauverpflichtung gemäß Paragraf 7 Absatz 3 Satz 3 AtG für die AKW Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 geschaffen werden.

Die Fraktion begründet ihren Vorstoß mit der im kommenden Winter voraussichtlich weiterhin angespannten Stromversorgung. Daher sei es erforderlich, die drei AKW „zumindest dergestalt in Reserve zu halten, dass sie nicht durch Rückbaumaßnahmen unwiederbringlich zerstört werden und zur Ergänzung der gesicherten Stromversorgung im Notfall nicht mehr zur Verfügung stehen.“ 

Antrag der AfD

In ihrem Antrag fordert die AfD-Fraktion einen Rückbau-Stopp für die Mitte April abgeschalteten Atomkraftwerke. Die Antragsteller verlangen, die Genehmigung zum Rückbau der Reaktorblöcke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 auszusetzen beziehungsweise zu widerrufen.

Aufgrund einer im Winter 2023/2024 erneut „drohenden Strommangellage“ könne man nicht auf die Anlagen verzichten. Die Bundesregierung solle die Betreiber veranlassen, sie „gegen Zusage einer Mindestlaufzeit“ betriebsbereit zu halten und für eine „Beschleunigung der dafür erforderlichen Verfahren unter Beibehaltung des hohen Standards bei der Sicherheitsbeurteilung zu sorgen“, heißt es im Antrag. Weiter wird gefordert, die Betreiber bei der Beschaffung neuen Brennstoffes zu unterstützen, damit die Atomkraftwerke „noch zum Jahreswechsel“ in Betrieb genommen werden können. (vom/sas/28.04.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

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Dr. Rainer Kraft

Dr. Rainer Kraft

© Rainer Kraft/Hagen Schnauss

Kraft, Dr. Rainer

AfD

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Carsten Träger

Carsten Träger

© Carsten Träger/ Agentur Photothek Media Lab

Träger, Carsten

SPD

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Dr. Klaus Wiener

Dr. Klaus Wiener

© Dr. Klaus Wiener/Justus Kersting

Wiener, Dr. Klaus

CDU/CSU

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Bernhard Herrmann

Bernhard Herrmann

© Bernhard Herrmann/Karla Mohr

Herrmann, Bernhard

Bündnis 90/Die Grünen

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Victor Perli

Victor Perli

© Deutscher Bundestag/ Alexander Klebe

Perli, Victor

Die Linke

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Judith Skudelny

Judith Skudelny

© FDP Landesverband Baden-Württemberg/ Stephanie Trenz

Skudelny, Judith

FDP

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Nina Scheer

Nina Scheer

© Nina Scheer

Scheer, Dr. Nina

SPD

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Fabian Gramling

Fabian Gramling

© Fabian Gramling/ Lukas Muckenfuß

Gramling, Fabian

CDU/CSU

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Harald Ebner

Harald Ebner

© Harald Ebner/ Laurence Chaperon

Ebner, Harald

Bündnis 90/Die Grünen

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Jakob Blankenburg

Jakob Blankenburg

© Jakob Blankenburg / Johann Floeter

Blankenburg, Jakob

SPD

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Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/6189 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes
    PDF | 210 KB — Status: 28.03.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/6533 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes
    PDF | 180 KB — Status: 25.04.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/6537 - Antrag: Keine Rückbaugenehmigung für die am 15. April 2023 abgeschalteten Kernkraftwerke wegen drohender Strommangellage
    PDF | 162 KB — Status: 25.04.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/6573 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Karsten Hilse, Steffen Kotré, Dr. Rainer Kraft, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/6189 - Entwurf eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes
    PDF | 190 KB — Status: 26.04.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 20/6537, 20/6533 beschlossen
  • namentliche Abstimmung - Gesetzentwurf 20/6189 ablehnen - annehmen
  • 13:18:32: Beginn der namentlichen Abstimmung
  • 13:39:48: Ende der namentlichen Abstimmung
  • Gesamt: 615 Ja: 64 Nein: 551 Enthaltungen --
  • Der GesEntwurf ist somit abgelehnt.

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Nukleare Sicherheit

Keine Mehrheit für AfD-Initiativen zur Weiter­nutzung der Kernkraft

Mehrere Initiativen der AfD, die auf eine Weiternutzung der Kernkraft hinausliefen, hat der Bundestag am Freitag, 10. November 2023, mit jeweils breiten Mehrheiten zurückgewiesen. Gegen einen Antrag mit dem Titel „Für die Wiederherstellung einer kostengünstigen, sicheren und souveränen Energieversorgung betriebsfähige Kernkraftwerke reaktivieren und Kernenergie konsequent ausbauen“ (20/9155) votierten in namentlicher Abstimmung 550 Parlamentarier. 69 Abgeordnete stimmten für den Antrag. Es gab eine Enthaltung.  

Ein Gesetzentwurf der Fraktion „zur Änderung des Atomgesetzes“ (20/6533) wurde mit 535 Stimmen abgelehnt. 66 Abgeordnete stimmten für den Entwurf, ein Parlamentarier enthielt sich. Zu der Initiative hatte der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz eine Beschlussvorlage erarbeitet (20/7433).

Ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion „Keine Rückbaugenehmigung für die am 15. April 2023 abgeschalteten Kernkraftwerke wegen drohender Strommangellage“ wurde im Anschluss an die Debatte direkt und mit der Mehrheit aller übrigen Stimmen des Hauses abgelehnt. Hierzu lag ebenfalls eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (20/7433) vor. 

Gesetzentwurf der AfD

Die AfD-Fraktion forderte, den Rückbau der abgeschalteten Atomkraftwerke (AKW) zu stoppen. Mit einer Änderung des Atomgesetzes sollten die drei AKW Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2, deren Betriebsgenehmigung am 15. April erloschen ist, betriebsbereit gehalten werden. Konkret sollte im Atomgesetz eine Regelung zur Ausnahme von der Stilllegungs- und Rückbauverpflichtung gemäß Paragraf 7 Absatz 3 Satz 3 AtG für die AKW Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 geschaffen werden.

Die Fraktion begründete ihren Vorstoß mit der im kommenden Winter voraussichtlich weiterhin angespannten Stromversorgung. Daher sei es erforderlich, die drei AKW „zumindest dergestalt in Reserve zu halten, dass sie nicht durch Rückbaumaßnahmen unwiederbringlich zerstört werden und zur Ergänzung der gesicherten Stromversorgung im Notfall nicht mehr zur Verfügung stehen“.

Erster Antrag der AfD

Auch in ihrem ersten Antrag forderte die AfD einen Rückbau-Stopp für die Mitte April abgeschalteten Atomkraftwerke. Die Abgeordneten verlangten, die Genehmigung zum Rückbau der Reaktorblöcke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 auszusetzen beziehungsweise zu widerrufen.

Aufgrund einer im Winter 2023/2024 erneut „drohenden Strommangellage“ könne man nicht auf die Anlagen verzichten, hieß es in der Begründung des Antrags. Die Bundesregierung sollte die Betreiber veranlassen, sie „gegen Zusage einer Mindestlaufzeit“ betriebsbereit zu halten und für eine „Beschleunigung der dafür erforderlichen Verfahren unter Beibehaltung des hohen Standards bei der Sicherheitsbeurteilung zu sorgen“. Weiter wurde gefordert, die Betreiber bei der Beschaffung neuen Brennstoffes zu unterstützen, damit die Atomkraftwerke „noch zum Jahreswechsel“ in Betrieb genommen werden können.

Zweiter Antrag der AfD

In ihrem zweiten Antrag forderten die AfD-Abgeordneten die Bundesregierung auf, die jeweils zuständigen Behörden der Länder anzuweisen, die Genehmigungsverfahren zum Rückbau der am 15. April 2023 und am 31. Dezember 2021 abgeschalteten Reaktorblöcke sowie der abgeschalteten Anlagen Philippsburg 2 sowie Gundremmingen B und C unverzüglich zu stoppen beziehungsweise, soweit bereits erteilt, zu widerrufen und für eine schnellstmögliche Wiederinbetriebnahme zu sorgen.

Zudem sollte die Regierung den AKW-Betreibern gegen Zusage von entschädigungsbewehrt garantierten Mindestlaufzeiten über 40 Jahre –sofern dies die technische Alterung zulässt – aufgeben, die Betriebsbereitschaft dieser Anlagen zu erhalten oder unverzüglich herzustellen und sie bei der unverzüglichen Beschaffung neuen Brennstoffs zu unterstützen. Ferner sollte die Bundesregierung in den Bereichen Kernspaltung und Kernfusion die zur Verfügung gestellten Forschungsgelder erhöhen. (mis/sas/hau/ste/10.11.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

()
Dr. Rainer Kraft

Dr. Rainer Kraft

© Rainer Kraft/Hagen Schnauss

Kraft, Dr. Rainer

AfD

()
Jakob Blankenburg

Jakob Blankenburg

© Jakob Blankenburg / Johann Floeter

Blankenburg, Jakob

SPD

()
Dr. Klaus Wiener

Dr. Klaus Wiener

© Dr. Klaus Wiener/Justus Kersting

Wiener, Dr. Klaus

CDU/CSU

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Harald Ebner

Harald Ebner

© Harald Ebner/ Laurence Chaperon

Ebner, Harald

Bündnis 90/Die Grünen

()
Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

()
Ralph Lenkert

Ralph Lenkert

© DBT/Inga Haar

Lenkert, Ralph

Die Linke

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Ulrike Harzer

Ulrike Harzer

© Ines Escherich/Ines Escherich

Harzer, Ulrike

FDP

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Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

()
Fabian Gramling

Fabian Gramling

© Fabian Gramling/ Lukas Muckenfuß

Gramling, Fabian

CDU/CSU

()
Nina Scheer

Nina Scheer

© Nina Scheer

Scheer, Dr. Nina

SPD

()
Alexander Engelhard

Alexander Engelhard

© Alexander Engelhard / Tobias Koch

Engelhard, Alexander

CDU/CSU

()
Bernhard Herrmann

Bernhard Herrmann

© Bernhard Herrmann/Karla Mohr

Herrmann, Bernhard

Bündnis 90/Die Grünen

()
Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

()

Dokumente

  • 20/6533 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes
    PDF | 180 KB — Status: 25.04.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/7433 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Rainer Kraft, Andreas Bleck, Karsten Hilse, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/6533 - Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes b) zu dem Antrag der Abgeordneten Karsten Hilse, Marc Bernhard, Steffen Kotré, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/6537 - Keine Rückbaugenehmigung für die am 15. April 2023 abgeschalteten Kernkraftwerke wegen drohender Strommangellage
    PDF | 218 KB — Status: 23.06.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/9155 - Antrag: Für die Wiederherstellung einer kostengünstigen, sicheren und souveränen Energieversorgung - Betriebsfähige Kernkraftwerke reaktivieren und Kernenergie konsequent ausbauen
    PDF | 166 KB — Status: 07.11.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • namentliche Abstimmung zum Antrag 20/9155
  • 13:19:45: Beginn der Abstimmung
  • 13:44:21: Ende der Abstimmung
  • Gesamt: 620 Ja: 69 Nein: 550 Enthaltungen 1
  • Antrag 20/9155 abgelehnt


Beschlussempfehlung 20/7433 Buchstabe b (Antrag 20/6537 ablehnen) angenommen

namentliche Abstimmung zum Gesetzentwurf 20/6533 (Beschlussempfehlung 20/7433 Buchstabe a: Gesetzentwurf ablehnen)
13:45:17: Beginn der Abstimmung
Ende der Abstimmung
Gesamt: 602 Ja: 66 Nein: 535 Enthaltungen 1
Antrag 20/6533 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Stand: 30.08.2025