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Inneres

GG-Änderung: Amtliche Verkündung von Gesetzen künftig elektronisch

Die amtliche Verkündung von Gesetzen auf Bundesebene soll künftig elektronisch erfolgen. Dieses Ziel verfolgt der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens (20/3068), den der Bundestag am Donnerstag, 22. September 2022, gemeinsam mit der dazu benötigten Grundgesetzänderung (20/2729) beraten hat.

Nach nächtlicher Debatte wurden die beiden Vorlagen an die Ausschüsse überwiesen. Bei den Beratungen zum Gesetzentwurf „zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 82)“ soll der Ausschuss für Inneres und Heimat die Federführung übernehmen. Beim Gesetzentwurf zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens soll die Federführung beim Rechtsausschuss liegen. 

Modernisierung der Verkündung und Bekanntmachung

Die amtliche Verkündung von Gesetzen auf Bundesebene soll laut Bundesregierung künftig elektronisch erfolgen. Bisher erfolgt die Verkündung von Bundesgesetzen sowie einem Teil der Rechtsverordnungen im gedruckten Bundesgesetzblatt. Gegenüber der papiergebundenen Ausgabe habe die elektronische Ausgabe die Vorteile, dass der Ausgabeprozess beschleunigt, der Zugang zum Bundesgesetzblatt verbessert und Ressourcen gespart würden, begründet die Bundesregierung ihr Vorhaben. Sie verweist darauf, dass der Gesetzentwurf von einer Verfassungsänderung abhänge, die als separater Gesetzentwurf (20/2729) vorliegt.

Aktuell sieht die Verfassung vor, dass Gesetze ausnahmslos und Rechtsverordnungen vorbehaltlich einer anderweitigen gesetzlichen Regelung im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Wie die Bundesregierung in der Begründung ausführt, bedarf die Umstellung auf eine ausschließlich elektronische Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen nach herrschender Ansicht einer Änderung von Artikel 82 Absatz 1 des Grundgesetzes, der bisher vorsieht, dass Gesetze „im Bundesgesetzblatte“ zu verkünden sind. (scr/hau/22.09.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

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Philipp Amthor

Philipp Amthor

© Philipp Amthor/Tobias Koch

Amthor, Philipp

CDU/CSU

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Dr. Marco Buschmann

Dr. Marco Buschmann

© Dr. Marco Buschmann/ Julia Deptala

Buschmann, Dr. Marco

FDP

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Christian Wirth

Christian Wirth

© Dr. Christian Wirth/ Hagen Schnauss

Wirth, Dr. Christian

AfD

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Volker Ullrich

Volker Ullrich

© Dr. Volker Ullrich/Tobias Koch

Ullrich, Dr. Volker

CDU/CSU

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Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/2729 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 82)
    PDF | 207 KB — Status: 12.07.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/3068 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens
    PDF | 468 KB — Status: 10.08.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Wegge, Carmen (SPD), Kaiser, Elisabeth (SPD), Limburg, Helge (B90/Grüne), Bünger, Clara (Die Linke)
  • Überweisung 20/2729 und 20/3068 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Inneres

Abgesetzt: Amtliche Verkündung von Gesetzen künftig elektronisch

Bücher mit der Aufschrift Bundesgesetzblatt

Artikel 82 des Grundgesetzes regelt Ausfertigung, Verkündung und Inkrafttreten von Gesetzen. (© picture alliance / Peter Kneffel/dpa)

Der Bundestag hat die abschließende Beratung über die künftige elektronische amtliche Verkündung von Gesetzen auf Bundesebene am Donnerstag, 10. November 2022, von der Tagesordnung abgesetzt. Dieses Ziel verfolgt der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes „zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens“ (20/3068). Dazu sollte der Rechtsausschuss eine Beschlussempfehlung abgeben. Abgestimmt werden sollte auch über die zur Umsetzung des Gesetzes benötigte Grundgesetzänderung (20/2729). Dazu wurde eine Beschlussvorlage des Ausschusses für Inneres und Heimat erwartet.

Modernisierung der Verkündung und Bekanntmachung

Die amtliche Verkündung von Gesetzen auf Bundesebene soll laut Bundesregierung künftig elektronisch erfolgen. Bisher erfolgt die Verkündung von Bundesgesetzen sowie einem Teil der Rechtsverordnungen im gedruckten Bundesgesetzblatt. Gegenüber der papiergebundenen Ausgabe habe die elektronische Ausgabe die Vorteile, dass der Ausgabeprozess beschleunigt, der Zugang zum Bundesgesetzblatt verbessert und Ressourcen gespart würden, begründet die Bundesregierung ihr Vorhaben. Sie verweist darauf, dass der Gesetzentwurf von einer Verfassungsänderung abhänge, die als separater Gesetzentwurf (20/2729) vorliegt.

Aktuell sieht die Verfassung vor, dass Gesetze ausnahmslos und Rechtsverordnungen vorbehaltlich einer anderweitigen gesetzlichen Regelung im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Wie die Bundesregierung in der Begründung ausführt, bedarf die Umstellung auf eine ausschließlich elektronische Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen nach herrschender Ansicht einer Änderung von Artikel 82 Absatz 1 des Grundgesetzes, der bisher vorsieht, dass Gesetze „im Bundesgesetzblatte“ zu verkünden sind. (sto/scr/hau/08.11.2022)

Dokumente

  • 20/2729 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 82)
    PDF | 207 KB — Status: 12.07.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/3068 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens
    PDF | 468 KB — Status: 10.08.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Inneres

Bundesgesetze und Verordnungen können künftig digital verkündet werden

Die allein verbindliche Papierfassung des Bundesgesetzblattes wird abgelöst durch die Verkündung auf einer digitalen Plattform des Bundes. Der Bundestag hat am Donnerstag, 1. Dezember 2022, einer entsprechenden Änderung des Artikels 82 des Grundgesetzes (20/2729) zugestimmt. Für die Annahme der Regierungsinitiative war eine Zweidrittelmehrheit aller Mitglieder des Bundestages erforderlich, die mit insgesamt 592 Stimmen deutlich erreicht wurde. Im 20. Deutschen Bundestag ist für eine Grundgesetzänderung die Zustimmung von mindestens 491 Abgeordneten notwendig. Drei Abgeordnete votierten gegen die Änderung, 69 enthielten sich. Der Ausschuss für Inneres und Heimat hatte zur Abstimmung eine Beschlussempfehlung vorgelegt (20/4699).

Gebilligt wurde zudem der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens (20/3068) in der vom Rechtsausschusses geänderten Fassung (20/4709). Zugestimmt hatten die Koalitionsfraktionen und die CDU/CSU, die AfD stimmte dagegen, Die Linke enthielt sich. 

Änderung des Grundgesetzes

Das Grundgesetz sah bis zuletzt vor, dass Gesetze ausnahmslos und Rechtsverordnungen vorbehaltlich einer anderweitigen gesetzlichen Regelung im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Wie die Bundesregierung in der Begründung ihres Gesetzentwurfs (20/2729) ausführte, bedurfte die Umstellung auf eine ausschließlich elektronische Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen nach herrschender Ansicht einer Änderung von Artikel 82 Absatz 1 des Grundgesetzes, der bisher vorsah, dass Gesetze „im Bundesgesetzblatte“ zu verkünden seien.

Nach Wortlaut und Entstehungsgeschichte der Norm bedeute dies eine Festlegung auf ein papiergebundenes Verkündungsorgan, heißt es im Gesetzentwurf. Lediglich für die Verkündung von Rechtsverordnungen bestehe bereits ein Vorbehalt einer anderweitigen gesetzlichen Regelung, die auch eine andere Form der Verkündung erlaubt. Um künftig auch bei Gesetzen eine elektronische Verkündung zu ermöglichen, wurde die genannte Verfassungspassage um einen Gesetzesvorbehalt ergänzt, der alle Fragen der Verkündung sowie die Form von Gegenzeichnung und Ausfertigung von Gesetzen und Rechtsverordnungen umfasst.

Auf Antrag von Koalition und Union wird im Verfassungstext explizit erwähnt, dass das Bundesgesetzblatt in elektronischer Form geführt werden kann.

Modernisierung von Verkündung und Bekanntmachung

Die genauere Ausgestaltung des Verkündungswesens soll mit dem „Gesetz über die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen und über Bekanntmachungen“ (Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetz - VkBkmG, 20/3068) umgesetzt werden. „Die Regelungen des geltenden Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes und des geltenden Gesetzes über vereinfachte Verkündungen und Bekanntgaben, die mit diesem Änderungsgesetz außer Kraft gesetzt werden, werden mit den neuen Regelungen zur elektronischen Gesetzesverkündung in einem neuen Stammgesetz, dem Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetz, zusammengeführt“, heißt es dazu im Entwurf der Bundesregierung.

Gegenüber dem Entwurf nahm der Ausschuss auf Antrag von Koalition und Union noch einige kleinere Änderung beispielsweise mit Bezug die „Arten der vereinfachten Verkündung und vereinfachten Bekanntmachung“ vor. Klargestellt wird zudem, dass sich das grundsätzliche Änderungsverbot in Paragraf 6 VkBkmG-E nur auf das Bundesgesetzblatt auf der Internetseite www.recht.bund.de und den amtlichen Teil des Bundesanzeigers auf der Internetseite www.bundesanzeiger.de bezieht. (vom/scr/ste/01.12.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

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Macit Karaahmetoğlu

Macit Karaahmetoğlu

© Macit Karaahmetoglu/ Lukas Schmiele

Karaahmetoglu, Macit

SPD

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Philipp Amthor

Philipp Amthor

© Philipp Amthor/Tobias Koch

Amthor, Philipp

CDU/CSU

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Dr. Till Steffen

Dr. Till Steffen

© Dr. Till Steffen/ Stefan Kaminski

Steffen, Dr. Till

Bündnis 90/Die Grünen

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Christian Wirth

Christian Wirth

© Dr. Christian Wirth/ Hagen Schnauss

Wirth, Dr. Christian

AfD

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Katrin Helling-Plahr

Katrin Helling-Plahr

© Katrin Helling-Plahr

Helling-Plahr, Katrin

FDP

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Clara Bünger

Clara Bünger

© Clara Bünger/Ben Gross

Bünger, Clara

Die Linke

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Anna Kassautzki

Anna Kassautzki

© Anna Kassautzki/Laura Promehl

Kassautzki, Anna

SPD

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Volker Ullrich

Volker Ullrich

© Dr. Volker Ullrich/Tobias Koch

Ullrich, Dr. Volker

CDU/CSU

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Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/2729 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 82)
    PDF | 207 KB — Status: 12.07.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/3068 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens
    PDF | 468 KB — Status: 10.08.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/4699 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/2729 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 82)
    PDF | 181 KB — Status: 30.11.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/4709 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/3068 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens
    PDF | 358 KB — Status: 30.11.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 20/2729 (Beschlussempfehlung 20/4699: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen)
  • 20:03:57: Beginn der Abstimmung
  • 20:25:50: Ende der Abstimmung
  • Gesamt: 664 Ja: 592 Nein: 3 Enthaltungen 69
  • Gesetzentwurf 20/2729 in Ausschussfassung angenommen


Gesetzentwurf 20/3068 (Beschlussempfehlung 20/4709: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Stand: 26.08.2025