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Finanzen

Gesetz zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben sich am Donnerstag, 12. Mai 2022, erstmals mit einem Entwurf der Koalitionsfraktionen für ein erstes Gesetz zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (20/1740) befasst. Das von SPD, Bündnis 90/die Grünen und FDP geplante Sanktionsdurchsetzungsgesetz I wurde im Anschluss der Beratung an die Ausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen.

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Die gegen Russland verhängten Sanktionen sollen in Deutschland effektiv durchgesetzt werden. Entsprechende Maßnahmen sieht der eingebrachte Entwurf vor. Darin heißt es, für den wirkungsstarken operativen Vollzug der Sanktionen sei für die jeweiligen Sanktionsbereiche die Expertise verschiedener Behörden von Bundes- und Länderebene und deren Zusammenarbeit nötig. Dafür sollen jetzt die erforderlichen Datenzugriffs- und Datenaustauschbefugnisse geschaffen werden.

Außerdem soll mit dem Gesetzentwurf die Möglichkeit geschaffen werden, Vermögen zu ermitteln und Vermögensgegenstände bis zur Aufklärung der Eigentumsverhältnisse sicherzustellen. Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) soll in Zukunft bei der Vermögensfeststellung mitwirken und weitere Aufgaben bekommen. Weiterhin soll es zu einer Verankerung einer spezialgesetzlichen Befugnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Anordnung sämtlicher Maßnahmen zur Durchsetzung von Handelsverboten kommen.

Im Einzelnen ist vorgesehen, das sanktionierte Personen, die gegen die Anzeigepflicht verstoßen, mit Strafen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe rechnen müssen. Die Offenlegung der gesamten Vermögensverhältnisse durch eine sanktionierte Person sei Voraussetzung für eine effektive Umsetzung der gegen Einzelpersonen gerichteten EU-Sanktionen. Andernfalls bestünde eine Gefahr für eine Umgehung des Sanktionsregimes durch eine Verschleierung der Vermögensverhältnisse. Außerdem enthält der Entwurf Regelungen, um Konten, Schließfächer und Wertpapierdepots von sanktionierten natürlichen Personen und von Unternehmen in Deutschland ermitteln zu können.(hle/12.05.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

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Jens Zimmermann

Jens Zimmermann

© Jens Zimmermann/Juliusz Gastev

Zimmermann, Dr. Jens

SPD

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Matthias Hauer

Matthias Hauer

© Matthias Hauer/ Tobias Koch

Hauer, Matthias

CDU/CSU

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Kay Gottschalk

Kay Gottschalk

© Kay Gottschalk/ AfD

Gottschalk, Kay

AfD

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Pascal Meiser

Pascal Meiser

© Die Linke, Berlin

Meiser, Pascal

Die Linke

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Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/1740 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ersten Gesetzes zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Sanktionsdurchsetzungsgesetz I)
    PDF | 323 KB — Status: 10.05.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Herbrand, Markus (FDP), Grützmacher, Sabine (B90/Grüne), Kasper, Carlos (SPD)
  • Überweisung 20/1740 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Finanzen

Sachverständige begrüßen Sanktionsmaßnahmen

Zeit: Montag, 16. Mai 2022, 9 bis 10.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 200

Die von den Koalitionsfraktionen geplanten Maßnahmen zur besseren Durchsetzung von Sanktionen gegen Russland sind von den Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, 16. Mai 2022, überwiegend begrüßt worden. Einige Maßnahmen sollten noch konkreter gefasst werden, wurde empfohlen. Grundlage der Anhörung war ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eines ersten Gesetzes zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (20/1740), in dem es unter anderem um die Möglichkeit zur Vermögensermittlung und eine bessere Zusammenarbeit von Behörden geht. Außerdem wurde in der Anhörung der Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/1726) mit dem Titel „Schnelle und durchgreifende Reaktion des Rechtsstaats auf den Angriffskrieg Russlands ermöglichen“ behandelt.

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

In der Vorlage der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP heißt es, für den wirkungsstarken operativen Vollzug der Sanktionen sei für die jeweiligen Sanktionsbereiche die Expertise verschiedener Behörden von Bundes- und Länderebene und deren Zusammenarbeit nötig. Dafür sollen jetzt die erforderlichen Datenzugriffs- und Datenaustauschbefugnisse geschaffen werden. Außerdem soll mit dem Gesetzentwurf die Möglichkeit geschaffen werden, Vermögen zu ermitteln und Vermögensgegenstände bis zur Aufklärung der Eigentumsverhältnisse sicherzustellen.

Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) soll in Zukunft bei der Vermögensfeststellung mitwirken und weitere Aufgaben bekommen. Außerdem enthält der Entwurf Regelungen, um Konten, Schließfächer und Wertpapierdepots von sanktionierten natürlichen Personen und von Unternehmen in Deutschland ermitteln zu können.

Antrag der CDU/CSU

Die CDU/CSU-Fraktion verlangt von der Bundesregierung einen härteren Kurs bei der Umsetzung von Sanktionsmaßnahmen gegen Russland. Daher verlangt die Unionsfraktion in einem Antrag (20/1726) unter anderem eine Offenbarungspflicht über die in Deutschland vorhandenen Vermögenswerte von sanktionierten Personen und von Organisationen. Die Möglichkeiten für den Kampf gegen Desinformationskampagnen und Sanktionsmöglichkeiten gegen russische, staatlich gesteuerte Medien und Online-Medien sollen zudem verbessert werden.

Der Staat soll außerdem die Befugnis erhalten, Auskunft über die Quelle von Vermögen zu erhalten und wer die faktische Kontrolle ausübe. Wenn nicht festgestellt werden könne, wer wirtschaftlicher Berechtigter an einem Unternehmen ist, soll es ein zivilrechtliches Geschäftsverbot geben. Außerdem fordert die CDU/CSU-Fraktion ein Verbot der Barzahlung bei Immobilienkäufen und die Einrichtung einer Geldwäscheverdachtsdatenbank, in der sämtliche Personen mit rechtskräftiger Verurteilung aufgrund von Vermögensdelikten, Steuerdelikten, Wirtschafts- oder Geldwäschestraftaten erfasst werden und die vom Notar vor jeder Immobilientransaktion abgefragt werden muss.

GdP: Grundlage hat bisher gefehlt

In der vom Ausschussvorsitzenden Alois Rainer (CDU/CSU) geleiteten Anhörung begrüßte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Regelungen zur zukünftigen Möglichkeit zur Durchführung präventiver Finanzermittlung und zum Aufspüren und zur Sicherung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen. Diese gesetzlichen Grundlagen hätten bisher gefehlt. Die präventiven Finanzermittlungen und die Sicherung von Vermögen müssten aber deutlich umfassender geregelt werden.

Auch die Sanktionen müssen empfindlicher ausgestaltet werden. Während Vermögen auf Konten unmittelbar eingefroren werden könne und damit jede Nutzung ausgeschlossen sei, könnten eingefrorene bewegliche und unbewegliche Vermögensgegenstände wie Immobilien und Yachten weiter genutzt werden

Bedenken und Kritik

Vertreterinnen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz erhoben dagegen Bedenken gegen eine Kompetenzausweitung für die FIU. Das widerspreche dem Gebot der Normenklarheit und Normenbestimmtheit, wenn die genaue Ausgestaltung der geplanten Auswertung, deren mögliche Anlässe, die einzubeziehenden Daten und die zulässigen Zwecke völlig unklar bleiben würden.

Christoph Trautvetter vom Netzwerk Steuergerechtigkeit kritisierte, die Sanktionsdurchsetzung werde weitgehend privaten wirtschaftlichen Akteuren und lokalen Behörden überlassen, die oft entweder nicht in der Lage seien oder kein ausreichendes Interesse daran hätten, die häufig verwendeten komplexen Eigentümerstrukturen richtig zu interpretieren. Dies erfordere regelmäßig umfangreiche staatliche Ermittlungen. Deswegen sei die Zielrichtung des ersten Sanktionsdurchsetzungsgesetzes grundlegend zu begrüßen. Allerdings würden die neu geschaffenen Ermittlungsbefugnisse und Strukturen noch deutlich zu kurz greifen.

Die Bürgerbewegung Finanzwende begrüßte, dass das Kontenabrufverfahren ausgeweitet werden solle. Aber die Realität sei komplizierter. Es werde mit verschachtelten Firmenkonstrukten gearbeitet. Viele Finanzdienstleister würden zudem ohne Konten tätig sein.

Vorbild Italien

Prof. Dr. Arndt Sinn von der Universität Osnabrück erklärte, es müsse ein besserer Sicherstellungstatbestand geschaffen werden. Italien habe in diesem Bereich die Nase vorn. Darauf hatte die CDU/CSU-Fraktion in ihrem Antrag (20/1726) Bezug genommen, der ebenfalls Gegenstand der Anhörung war. Darin wird auf Italien verwiesen, wo Sanktionen gegen russische Oligarchen umfangreich umgesetzt würden, während insoweit in Deutschland bisher wenig geschehen sei.

So habe die Guardia di Finanza in Italien mehrere Anwesen des auf der Sanktionsliste stehenden russischen Oligarchen Arkadi Rotenberg beschlagnahmt, der in Deutschland unbehelligt geblieben sei. Auch Rechtsanwalt Prof. Dr. Viktor Winkler erklärte, Deutschland habe einen enormen Abstand zu anderen Ländern. Es gebe eine überragende Rechtspflicht gegenüber der EU zur Durchsetzung von Sanktionsmaßnahmen.

Forderung nach Ergänzung der Mitteilungspflichten

Die Deutsche Bundesbank begrüßte den Gesetzentwurf. Die Erweiterung des Informationsaustausches werde die Arbeit erleichtern. Von der FIU hieß es, man habe die Expertise, um auffällige Sachverhalte zu überprüfen. Dr. Benjamin Vogel vom Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht forderte eine Ergänzung der Mitteilungspflichten zur Verbesserung der Arbeit der FIU. Da müsse nachgeschärft werden.

Ein Vertreter des Finanzamts für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Düsseldorf begrüßte den Entwurf ausdrücklich, regte aber Verbesserungen bei den Zuständigkeitsregelungen an. Wegen des Steuergeheimnisses sollte eine Öffnungsklausel in die Abgabenordnung eingefügt werden. (hle.05.2022)

Dokumente

  • 20/1726 - Antrag: Schnelle und durchgreifende Reaktion des Rechtsstaats auf den Angriffskrieg Russlands ermöglichen
    PDF | 196 KB — Status: 10.05.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/1740 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ersten Gesetzes zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Sanktionsdurchsetzungsgesetz I)
    PDF | 323 KB — Status: 10.05.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • Tagesordnung "Sanktionsdurchsetzungsgesetz"

Protokolle

  • Protokoll der Öffentliche Anhörung zum "Sanktionsdurchsetzungsgesetz I" am 16. Mai 2022, 9:00 Uhr (11. Sitzung)

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste "Sanktionsdurchsetzungsgesetz"

Stellungnahmen

  • Bürgerbewegung Finanzwende e. V.
  • Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
  • Gewerkschaft der Polizei - Bezirksgruppe Zoll
  • Netzwerk Steuergerechtigkeit Deutschland e. V.
  • Vogel, Dr. Benjamin, Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht

Weitere Informationen

  • Finanzausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Finanzen

Bundestag nimmt das Sanktionsdurchsetzungs­gesetz an

Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Mai 2022, das Sanktionsdurchsetzungsgesetz beschlossen. Ein entsprechender Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (20/1740) wurde in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen und Die Linke gegen die Stimmen von CDU/CSU bei Stimmenthaltung der AfD angenommen. Hingegen abgelehnt wurde ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Schnelle und durchgreifende Reaktion des Rechtsstaats auf den Angriffskrieg Russlands ermöglichen“ (20/1726). Der Antrag fand gegen die Stimmen der Koalitionsfraktionen und AfD bei Zustimmung durch die Antragsteller und Stimmenthaltung der Linksfraktion keine Mehrheit. Beiden Abstimmungen lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (20/1892) zugrunde.

Ein von der CDU/CSU-Fraktion zu dem Gesetzentwurf vorgelegter Entschließungsantrag (20/1897) wurde ebenfalls abgelehnt. Darin hatten die Abgeordneten gefordert, dass geeignete Bundesbehörden anstatt der Bundesländer mit der Ermittlung und Sicherstellung von Vermögensgegenständen, die aufgrund beschlossener wirtschaftlicher Sanktionsmaßnahmen einer Verfügungsbeschränkung unterliegen, betraut werden sollen.

Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP

Die Fraktionen der Ampelkoalition wollen mit ihrem Sanktionsdurchsetzungsgesetz I (20/1740) die gegen Russland verhängten Sanktionen effektiv durchsetzen. Darin heißt es, für den wirkungsstarken operativen Vollzug der Sanktionen sei für die jeweiligen Sanktionsbereiche die Expertise verschiedener Behörden von Bundes- und Länderebene und deren Zusammenarbeit nötig. Dafür sollen jetzt die erforderlichen Datenzugriffs- und Datenaustauschbefugnisse geschaffen werden.

Außerdem soll mit dem Gesetzentwurf die Möglichkeit geschaffen werden, Vermögen zu ermitteln und Vermögensgegenstände bis zur Aufklärung der Eigentumsverhältnisse sicherzustellen. Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) soll in Zukunft bei der Vermögensfeststellung mitwirken und weitere Aufgaben bekommen. Weiterhin soll eine spezialgesetzliche Befugnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Anordnung sämtlicher Maßnahmen zur Durchsetzung von Handelsverboten verankert werden.

Im Einzelnen ist vorgesehen, dass sanktionierte Personen, die gegen die Anzeigepflicht verstoßen, mit Strafen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe rechnen müssen. Die Offenlegung der gesamten Vermögensverhältnisse durch eine sanktionierte Person sei Voraussetzung für eine effektive Umsetzung der gegen Einzelpersonen gerichteten EU-Sanktionen. Andernfalls bestünde eine Gefahr, dass das Sanktionsregime durch eine Verschleierung der Vermögensverhältnisse umgangen wird. Außerdem enthält der Entwurf Regelungen, um Konten, Schließfächer und Wertpapierdepots von sanktionierten natürlichen Personen und von Unternehmen in Deutschland ermitteln zu können.

Antrag der CDU/CSU

Die CDU/CSU-Fraktion verlangt in ihrem Antrag (20/1726) von der Bundesregierung einen härteren Kurs bei der Umsetzung von Sanktionsmaßnahmen gegen Russland. Sie verweist auf Italien, wo Sanktionen gegen russische Oligarchen umfangreich umgesetzt würden, während in Deutschland bisher wenig geschehen sei. So habe die Guardia di Finanza in Italien mehrere Anwesen des auf der Sanktionsliste stehenden russischen Oligarchen Arkadi Rotenberg beschlagnahmt, der in Deutschland dagegen unbehelligt geblieben sei.

Daher verlangt die Unionsfraktion unter anderem eine Offenbarungspflicht über die in Deutschland vorhandenen Vermögenswerte von sanktionierten Personen und von Organisationen. Die Möglichkeiten für den Kampf gegen Desinformationskampagnen und Sanktionsmöglichkeiten gegen russische, staatlich gesteuerte Medien und Online-Medien sollten zudem verbessert werden.

Auskunft über Quelle und Kontrolle von Vermögen

Der Staat solle außerdem befugt werden, Auskunft über die Quelle und faktische Kontrolle von Vermögen zu erhalten. Wenn nicht festgestellt werden könne, wer wirtschaftlicher Berechtigter an einem Unternehmen ist, solle es ein zivilrechtliches Geschäftsverbot geben. Außerdem fordert die Fraktion ein Verbot der Barzahlung bei Immobilienkäufen und die Einrichtung einer Geldwäscheverdachtsdatenbank, in der sämtliche Personen mit rechtskräftiger Verurteilung aufgrund von Vermögensdelikten, Steuerdelikten, Wirtschafts- oder Geldwäschestraftaten erfasst werden und die vom Notar vor jeder Immobilientransaktion abgefragt werden muss.

Außerdem sollten frühere Mitglieder der Bundesregierung das Übergangsgeld beziehungsweise das Ruhegehalt verlieren können, wenn sie in ihrem Amt oder dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland erheblichen Schaden zufügen, indem Sie sich für die Interessen eines ausländischen Staates verwenden. (vom/hle/19.05.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

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Markus Herbrand

Markus Herbrand

© Markus Herbrand/ K. Wallraf

Herbrand, Markus

FDP

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Matthias Hauer

Matthias Hauer

© Matthias Hauer/ Tobias Koch

Hauer, Matthias

CDU/CSU

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Jens Zimmermann

Jens Zimmermann

© Jens Zimmermann/Juliusz Gastev

Zimmermann, Dr. Jens

SPD

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Jörn König

Jörn König

© Deutscher Bundestag/ Inga Haar

König, Jörn

AfD

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Sabine Grützmacher

Sabine Grützmacher

© Sabine Grützmacher/Ralf Joost

Grützmacher, Sabine

Bündnis 90/Die Grünen

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Pascal Meiser

Pascal Meiser

© Die Linke, Berlin

Meiser, Pascal

Die Linke

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Carlos Kasper

Carlos Kasper

© Richard Hübner

Kasper, Carlos

SPD

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Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

CDU/CSU

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Marcel Emmerich

Marcel Emmerich

© Marcel Emmerich / Moritz Reulein

Emmerich, Marcel

Bündnis 90/Die Grünen

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Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/1726 - Antrag: Schnelle und durchgreifende Reaktion des Rechtsstaats auf den Angriffskrieg Russlands ermöglichen
    PDF | 196 KB — Status: 10.05.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/1740 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ersten Gesetzes zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Sanktionsdurchsetzungsgesetz I)
    PDF | 323 KB — Status: 10.05.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/1892 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/1740 - Entwurf eines ersten Gesetzes zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Sanktionsdurchsetzungsgesetz I) b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/1726 - Schnelle und durchgreifende Reaktion des Rechtsstaats auf den Angriffskrieg Russlands ermöglichen
    PDF | 473 KB — Status: 18.05.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/1897 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksachen 20/1740, 20/1892 - Entwurf eines ersten Gesetzes zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Sanktionsdurchsetzungsgesetz I)
    PDF | 161 KB — Status: 18.05.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/1740 (Beschlussempfehlung 20/1892 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 20/1897 abgelehnt
  • Beschlussempfehlung 20/1892 Buchstabe b (Antrag 20/1726 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw20-de-sanktionsdurchsetzungsgesetz-894658

Stand: 27.08.2025