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Gesundheit

Infektions­schutzgesetz und andere Vorlagen debattiert

Der Bundestag hat sich am Mittwoch, 16. März 2022, erstmals mit einem von den Ampelkoalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (20/958) befasst. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen werden. Darüber hinaus berieten die Abgeordneten den von SPD, Grünen und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes und weiterer Regelungen (20/959) und überwiesen ihn zur Federführung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales.

Erstmals erörtert wurde zudem ein CDU/CSU-Antrag mit dem Titel „Einkommensausfälle für junge Eltern beim Elterngeld auffangen – Coronabedingte Elterngeldregelungen verlängern“ (20/1007), der federführend im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend weiter beraten werden soll. Die AfD legte zwei Anträge mit den Titeln „Ende aller Corona-Maßnahmen – Heute ist der Tag der Freiheit“ (20/1018) und „Alle Corona-Maßnahmen für Kinder sofort beenden – Das Kindeswohl bei allen Corona-Maßnahmen prüfen“ (20/1019) vor. Den ersten überwies der Bundestag zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss, den zweiten Antrag an den Familienausschuss.

Gesetzentwurf zum Infektionsschutzgesetz

Mit einer weiteren Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG, 20/958) sollen künftig mögliche Schutzvorkehrungen der Länder gegen die Corona-Pandemie auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden. Am 19. März 2022 läuft die bisherige Rechtsgrundlage aus. Der Vorlage zufolge sollen die Länder nach dem 19. März 2022 nur noch befugt sein, ausgewählte niedrigschwellige Auflagen anzuordnen.

Dazu zählen die Maskenpflicht in Krankenhäusern, Dialyse- und Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern und dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie Testpflichten zum Schutz vulnerabler Personen unter anderem in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Schulen, Kitas oder Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern.

Zudem soll die Maskenpflicht auch im Luft- und Personenfernverkehr bestehen bleiben, die jedoch von der Bundesregierung ausgesetzt werden kann. Möglich bleiben ferner individuelle Vorkehrungen in einem Betrieb oder einer Einrichtung sowie gegenüber Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen oder sogenannten Ausscheidern.

Einführung einer Hotspot-Regelung

Bei einer lokal begrenzten, bedrohlichen Infektionslage soll künftig eine Hotspot-Regelung greifen. In dem Fall können die betroffenen Gebietskörperschaften erweiterte Schutzvorkehrungen anwenden, etwa Maskenpflicht, Abstandsgebote oder Hygienekonzepte. Voraussetzung ist ein Beschluss des Landesparlaments in Bezug auf die Gebietskörperschaft und die Feststellung der konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage. Die auf den neuen Regelungen beruhenden Auflagen sollen spätestens mit Ablauf des 23. September 2022 außer Kraft treten. Dann soll, auf Basis der aktuellen Infektionslage, neu bewertet werden, welche Schutzvorkehrungen im Herbst und Winter erforderlich sind.

Ferner sieht der Entwurf vor, dass aufgrund der besonderen Bedeutung der Impf-, Genesenen- und Testnachweise diese Begriffe im IfSG definiert werden sollen. Die Bundesregierung soll per Rechtsverordnung davon abweichende Regelungen treffen dürfen, muss aber Übergangsfristen vorsehen, damit sich die Bürger auf die neue Rechtslage einstellen können. Zur Rechtsbereinigung soll die Corona-Einreise-Verordnung angepasst werden. Für stationäre Pflegeeinrichtungen soll das Impfquoten-Monitoring verstetigt werden. 

Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes

Die Koalitionsfraktionen wollen das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) erneut verlängern. Dazu haben SPD, Grüne und FDP einen Gesetzentwurf (20/959) vorgelegt, mit dem soziale Dienstleister weiter, nämlich bis 30. Juni 2022, bei pandemiebedingten Sonderaufwendungen entlastet werden können.

Auch durch die verbliebenen möglichen Schutzmaßnahmen gegen Covid-19 sei es weiter möglich, dass die Angebote sozialer Dienstleister fortlaufend oder erneut durch Abstandsgebote oder Hygienekonzepte beeinträchtigt werden, schreiben die Fraktionen. Zum Schutz der sozialen Infrastruktur sei die erneute Verlängerung des SodEG und damit die Zahlung von Zuschüssen an die betroffenen Einrichtungen notwendig.

Inanspruchnahme von Kinderkrankengeld

Mit dem Gesetzentwurf sollen auch andere Regelungen verlängert werden können, sofern es die aktuelle Pandemiesituation erfordert: So sollen die Ausnahmeregelungen für Eltern bei der Inanspruchnahme von Kinderkrankengeld auch ohne Erkrankung eines Kindes sowie beim Entschädigungsanspruch nach Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetzes durch eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums bis 23. September 2022 verlängert werden können.

Bei einer erneuten Verschärfung der pandemischen Lage soll es auch weiter möglich sein, Patienten und Patientinnen in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen unterzubringen, sofern die Kapazitäten der Krankenhäuser zur Behandlung einer Covid-19-Infektion ausgeschöpft sind. Das Bundesgesundheitsministerium wird ermächtigt, für diesen Fall eine entsprechende Rechtsverordnung zu verlängern oder abweichend festzulegen. 

Außerdem soll eine Verordnungsermächtigung in Paragraf 18 des Arbeitsschutzgesetzes so verlängert werden, dass auf sie gestützte Verordnungen einen Zeitraum bis 23. September 2022 umfassen können. Damit soll die schnelle Reaktionsfähigkeit der Betriebe hinsichtlich der Einführung von Hygienemaßnahmen sichergestellt werden. 

Antrag der CDU/CSU

Die Unionsfraktion fordert in ihrem Antrag (20/1007), die während der Corona-Pandemie eingeführten Sonderregelungen zum Elterngeld zu verlängern. Konkret geht es darum, die seit 1. März 2020 geltenden Regelungen, die zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen sind, rückwirkend bis zum 23. September 2022 zu verlängern. Die Elterngeldregelungen seien befristet geändert worden, um Familien auch in der Corona-Pandemie mit dem Elterngeld zu unterstützen, heißt es im Antrag.

Dieses sei zunehmend nicht mehr möglich gewesen, da eine wachsende Zahl von Eltern, die etwa in der Pflege, Medizin oder bei der Polizei tätig sind, nicht mehr über Arbeitszeit selbst bestimmen konnten, schreiben die Abgeordneten. „Für Eltern, die den Partnerschaftsbonus beziehen wollten (und wollen), konnte (und kann es noch immer) aufgrund der Covid-19-Pandemie schwierig sein, seine Voraussetzungen einzuhalten.“ Vor diesem Hintergrund sei Eltern „Vertrauensschutz“ gewährt und unter anderem die nachträgliche Nachweisführung gelockert worden.

Sonderregelungen wurden zudem für Eltern eingeführt, die von Kurzarbeit, Freistellung oder Entlassung betroffen sind. Solche Zeiten konnten seither bei der Antragstellung auf Elterngeld ausgeklammert werden, sodass sie nicht in die Bemessung des Elterngeldes einflossen. Diese Ausnahmeregelung jedoch endete, wie auch die Sonderregelung bei der Beantragung des Partnerschaftsbonus, am 31. Dezember 2021.

Anträge der AfD

Die AfD-Fraktion verlangt das Ende aller Corona-Maßnahmen. Die Schutzvorkehrungen gegen das Coronavirus im Infektionsschutzgesetz (IfSG) seien damit begründet, dass eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems weiterhin nicht ausgeschlossen werden könne, heißt es im ersten Antrag der Fraktion (20/1018). Mit einer solchen Überlastung sei nach Einschätzung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) nicht mehr zu rechnen.

Die Corona-Schutzregeln für Kinder sollten nach Ansicht der AfD-Fraktion sofort beendet werden. Bei der Festlegung staatlicher Maßnahmen in der Coronakrise seien das Kindeswohl und die Rechte von Kindern und Eltern nicht beachtet worden, schreiben die Abgeordneten in ihrem zweiten Antrag (20/1019). Die Maskenpflicht, das Testen asymptomatischer Kinder und die Ausgrenzung durch G2- oder G3-Regelungen müssten umgehend beendet werden. (eis/sas/pk/che/irs/16.03.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

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Kerstin Griese

Kerstin Griese

© DBT/ Inga Haar

Griese, Kerstin

Parlamentarische Staatssekretärin für Arbeit und Soziales

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Thorsten Frei

Thorsten Frei

© Thorsten Frei / Tobias Koch

Frei, Thorsten

CDU/CSU

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Katja Mast

Katja Mast

© Katja Mast/ Photothek Media Lab

Mast, Katja

SPD

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Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

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Hendrik Hoppenstedt

Hendrik Hoppenstedt

© Dr. Hendrik Hoppenstedt/ Tobias Koch

Hoppenstedt, Dr. Hendrik

CDU/CSU

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Maria Klein-Schmeink

Maria Klein-Schmeink

© Maria Klein-Schmeink/ Paul Metzdorf

Klein-Schmeink, Maria

Bündnis 90/Die Grünen

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Kay-Uwe Ziegler

Kay-Uwe Ziegler

© Kay-Uwe Ziegler/ Nikolaus Becker

Ziegler, Kay-Uwe

AfD

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Christine Aschenberg-Dugnus

Christine Aschenberg-Dugnus

© Christine Aschenberg-Dugnus/ Laurence Chaperon

Aschenberg-Dugnus, Christine

FDP

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Ates Gürpinar

Ates Gürpinar

© Ates Gürpinar/ Olaf Krostitz

Gürpinar, Ates

Die Linke

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Sonja Eichwede

Sonja Eichwede

© DBT/ Inga Haar

Eichwede, Sonja

SPD

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Stephan Pilsinger

Dr. med. Stephan Pilsinger

© Stephan Pilsinger/ Christian Kaufmann

Pilsinger, Dr. Stephan

CDU/CSU

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Dr. Georg Kippels

Dr. Georg Kippels

© Dr. Georg Kippels/ Tobias Koch

Kippels, Dr. Georg

CDU/CSU

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Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/958 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften
    PDF | 329 KB — Status: 10.03.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/959 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes und weiterer Regelungen
    PDF | 261 KB — Status: 10.03.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/1007 - Antrag: Einkommensausfälle für junge Eltern beim Elterngeld auffangen - Coronabedingte Elterngeldregelungen verlängern
    PDF | 213 KB — Status: 15.03.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/1018 - Antrag: Ende aller Corona-Maßnahmen - Heute ist der "Tag der Freiheit"
    PDF | 187 KB — Status: 15.03.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/1019 - Antrag: Alle Corona-Maßnahmen für Kinder sofort beenden - Das Kindeswohl bei allen Corona-Maßnahmen prüfen
    PDF | 189 KB — Status: 15.03.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 20/958, 20/959, 20/1007, 20/1018, 20/1019 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Gesundheit

Scharfe Kritik an geplanter Änderung des Infektions­schutz­gesetzes

Zeit: Montag, 14. März 2022, 11 bis 12.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300

Gesundheits- und Pflegeverbände sehen die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) mit dem Wegfall bisheriger Schutzvorkehrungen gegen das Coronavirus mit großer Sorge. Experten machten in einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses  über den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (20/958) am Montag, 14. März 2022, unter der Leitung der stellvertretenden Vorsitzenden Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen) im Bundestag deutlich, dass zumindest an der bundeseinheitlichen Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen festgehalten werden sollte. Befürchtet wird auch ein Flickenteppich an unterschiedlichen Regelungen in den Ländern. Die Sachverständigen äußerten sich in der Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Geplante Änderungen im IfSG

Am 19. März 2022 läuft die bisherige Rechtsgrundlage aus. Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP soll die neue Rechtsgrundlage darstellen. Der Vorlage zufolge sollen die Länder nach dem 19. März nur noch befugt sein, ausgewählte niedrigschwellige Auflagen anzuordnen.  Dazu zählen die Maskenpflicht in Krankenhäusern, Dialyse- und Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern und dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie Testpflichten zum Schutz vulnerabler Personen unter anderem in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Schulen, Kitas oder Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern.

Zudem soll die Maskenpflicht auch im Luft- und Personenfernverkehr bestehen bleiben, die jedoch von der Bundesregierung ausgesetzt werden kann. Möglich bleiben ferner individuelle Vorkehrungen in einem Betrieb oder einer Einrichtung sowie gegenüber Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen oder sogenannten Ausscheidern. Bei einer lokal begrenzten, bedrohlichen Infektionslage soll künftig eine Hotspot-Regelung greifen. In dem Fall können die betroffenen Gebietskörperschaften erweiterte Schutzvorkehrungen anwenden, etwa Maskenpflicht, Abstandsgebote oder Hygienekonzepte. Voraussetzung ist ein Beschluss des Landesparlaments in Bezug auf die Gebietskörperschaft und die Feststellung der konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage.

Die auf den neuen Regelungen beruhenden Auflagen sollen spätestens mit Ablauf des 23. September 2022 außer Kraft treten. Dann soll, auf Basis der aktuellen Infektionslage, neu bewertet werden, welche Schutzvorkehrungen im Herbst und Winter erforderlich sind. Ferner sieht der Entwurf vor, dass aufgrund der besonderen Bedeutung der Impf-, Genesenen- und Testnachweise diese Begriffe im IfSG definiert werden sollen. Für stationäre Pflegeeinrichtungen soll das Impfquoten-Monitoring verstetigt werden.

Sorge über unzureichende Schutzvorkehrungen

Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) erklärte, die reduzierten Möglichkeiten für Schutzvorkehrungen auf Länderebene seien unzureichend. Um auch künftig auf dynamische Veränderungen im Infektionsgeschehen schnell und adäquat reagieren zu können, müssten die Länder weiter Zugriff auf erprobte und bewährte Mittel haben.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) sieht den Gesetzentwurf mit Sorge. Die Möglichkeit, Maskenpflicht und Testvorgaben in Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe aufrecht zu erhalten, sei sinnvoll. Es sei jedoch bedauerlich, dass ein erheblicher Teil der Schutzvorkehrungen für die allgemeine Bevölkerung künftig nicht mehr gelten solle. Wenn die Infektionszahlen wie derzeit neue Höchststände erreichten, ließen sich trotz intensiver Bemühungen Eintragungen des Virus in die Einrichtungen nicht vermeiden. Der beste Schutz für vulnerable Menschen sei eine niedrige Inzidenz in der Gesamtbevölkerung. Der Verband setze sich daher auch für eine allgemeine Impfpflicht ein.

Kritik am Wegfall umfassender Testpflichten

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisierte den Wegfall umfassender Testpflichten und Zutrittskonzepte. Es hätte die Möglichkeit gegeben, die bestehenden Regelungen um drei Monate zu verlängern. Angesichts der parallel wirksam werdenden einrichtungsbezogenen Impfpflicht wäre eine Fortgeltung der Regelungen sinnvoll gewesen. Stattdessen sehe der Entwurf abstrakte Masken- und Testpflichten für medizinische Einrichtungen vor.

Zudem bestehe die Gefahr kurzfristiger und vielfältiger Regelungen in den Bundesländern. Dies sei im Sinne des Infektionsschutzes nicht sinnvoll. Die DKG warnte ferner vor Liquiditätsproblemen der Krankenhäuser und forderte eine Verlängerung der Ausgleichszahlungen und Versorgungsaufschläge über den 19. März hinaus bis mindestens Ende Juni 2022. Auch die Coronavirus-Testverordnung (TestV) müsse dringend über den 31. März 2022 hinaus verlängert werden. Die Kliniken bräuchten hier Planungssicherheit.

Bundeseinheitliche Regelung für den Maskenschutz

Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) forderte eine bundeseinheitliche Regelung für den Maskenschutz und die Testpflicht bei Kindern und Jugendlichen. Ferner gab der Verband zu bedenken, dass die Vorgaben für einen vollständigen Impfschutz offenbar auch für Kinder gelten sollen. Dies werde entschieden abgelehnt. Nicht geimpften Kindern dürften keine Nachteile bei ihrer sozialen Teilhabe entstehen. Hier müsse es Ausnahmeregelungen geben, zumindest für Kinder bis elf Jahren.

Eine Sprecherin der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sprach sich in der Anhörung für die Beibehaltung der Maskenpflicht an Schulen aus. Der Verzicht auf Schutzmasken sei das falsche Signal. „Wir sind weit davon entfernt, die Schulen als sichere Orte zu bezeichnen.“ Auch an Schulen werde das Virus verbreitet.

Ende der 3G-Zugangsregelungen

Der DGB forderte angesichts der sehr hohen Fallzahlen einen angemessenen Schutz im öffentlichen Leben durch Masken. Das Tragen von FFP2-Masken könne viele Infektionen verhindern. Zudem seien die Arbeitgeber bei einem Auslaufen der 3G-Zugangsregelungen nicht von ihrer Verantwortung für den Infektionsschutz am Arbeitsplatz entbunden.

Der Arbeitgeberverband BDA versicherte, auch nach einer Aufhebung der 3G-Zugangsregelung und der Verpflichtung zu mobiler Arbeit werde die Wirtschaft ihre den betrieblichen Bedürfnissen angepassten Schutzvorkehrungen beibehalten und so eine Verbreitung des Coronavirus wie bisher erfolgreich verhindern. Es sei zu begrüßen, dass die derzeit geltenden Schutzmaßnahmen kontrolliert zurückgefahren würden. Die vorgesehenen Erleichterungen seien notwendig und sinnvoll. Der BDA forderte zugleich ein möglichst abgestimmtes Vorgehen der Länder, um Rechtssicherheit auch für Unternehmen mit überregionalen Standorten sicherzustellen. Um das Risiko eines Flickenteppichs zu vermeiden, sollten die Länder von ihrer Regelungskompetenz zurückhaltend Gebrauch machen.

Warnung vor Lockerung des Basischutzes

Die Virologin Prof. Dr. Melanie Brinkmann warnte in der Anhörung nachdrücklich davor, den Basisschutz zu lockern. In der Folge könne es vermehrt zu Ausbrüchen kommen, auch in Altersheimen und in der ambulanten Pflege. Somit bestehe die Gefahr, die Kontrolle noch einmal komplett zu verlieren. Sie forderte die Beibehaltung der Maskenpflicht auch in Arztpraxen und dem Rettungsdienst. Angesichts der Dynamik im Infektionsgeschehen sei es unverständlich, wenn auf den Werkzeugkasten verzichtet werden solle. Zu viele vulnerable Menschen seien noch nicht geimpft.

Der Deutsche Landkreistag monierte, die jetzt vorgesehene Hotspot-Regelung sei ungeeignet, um die erforderlichen Maßnahmen ohne unnötige Verzögerungen ergreifen zu können. Das Verfahren sei träge, da zunächst das Landesparlament die konkrete Gefahr und die Anwendung bestimmter Schutzvorkehrungen feststellen müsse. Denkbar wäre, dass die betroffenen Landkreise selbst über den Einsatz eines verschärften Instrumentariums entscheiden.

Mehrere Rechtsexperten rügten in der Anhörung unklare Rechtsbegriffe im Zusammenhang mit der Hotspot-Regelung. So sei nicht eindeutig definiert, auf Basis welcher Richtgrößen die Landesparlamente eingreifen sollten und was genau sie festlegen müssten. Die Einbeziehung der Landtage sei in der Form fragwürdig. (pk/14.03.2022)


Dokumente

  • 20/958 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften
    PDF | 329 KB — Status: 10.03.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Protokolle

  • Wortprotokoll der 14. Sitzung

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste

Stellungnahmen

  • Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V.
  • Bundesverband privater Anbieter soziale Dienst e. V. (bpa)
  • Long Covid Deutschland
  • Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
  • Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI)
  • Einzelsachverständiger Tom Lausen
  • Deutscher Landkreistag
  • Bundesärztekammer
  • ABDA ‒ Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.
  • Gemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege
  • Bundesverband der Arztinnen und Ärzte des Öffentliches Gesundheitsdienstes e. V. (BVÖGD)
  • Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V.
  • medizinischer fakultätentag
  • Einzelsachverständiger Prof. Dr. Wollenschläger
  • Einzelsachverständiger Prof. Dr. Hendrik Streeck
  • Einzelsachverständige Dr. Andrea Kießling
  • Deutscher Städtetag
  • DEHOGA Bundesverband

Weitere Informationen

  • Gesundheitsausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Gesundheit

Bundestag stimmt für die Änderung des Infektions­schutzgesetzes

Nach einer teilweise hitzigen Debatte hat der Bundestag am Freitag, 18. März 2022, den Gesetzentwurf (20/958) der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und damit das faktische Ende der meisten in der Vergangenheit geltenden Corona-Schutzmaßnahmen ab dem 20. März 2022 beschlossen. Daran gab es in den vergangenen Tagen deutliche Kritik aus den Bundesländern – ein Umstand, der sich auch in der Debatte widerspiegelte.

Die Oppositionsfraktionen kritisierten das Gesetz scharf, aber auch bei SPD und Grünen wurde erkennbar, dass sie sich weitergehende Regelungen gewünscht hätten. Für den Gesetzentwurf in einer vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung stimmten in namentlicher Abstimmung 364 Abgeordnete und 277 dagegen bei zwei Enthaltungen. Der Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung (20/1070) und ein Bericht (20/1094) des Gesundheitsausschusses zugrunde.

Hingegen mit breiter Mehrheit abgelehnt wurde ein von der AfD-Fraktion zu dem Gesetzentwurf der Ampelkoalition vorgelegter Entschließungsantrag (20/1085), der unter anderem ein Ende der „diskriminierenden Maßnahmen für Ungeimpfte“ fordert. Ebenfalls mit breiter Mehrheit zurückgewiesen wurde ein von der Fraktion Die Linke vorgelegter Entschließungsantrag (20/1086), der „klare Wenn-Dann-Regeln im IfSG“ fordert, um zukünftige Infektionswellen planbar zu meistern.

Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes

Mit breiter Mehrheit von SPD, CDU/CSU, Grüne, FDP und Die Linke bei Enthaltung der AfD angenommen hat der Bundestag den von der SPD, den Grünen und der FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes und weiterer Regelungen (20/959). Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (20/1055) und ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (20/1069) zugrunde. 

Ebenfalls angenommen wurde mit den Stimmen von SPD, Grüne, FDP und Die Linke gegen das Votum der AfD bei Enthaltung der CDU/CSU die von der Bundesregierung beschlossene zweite Verordnung zur Änderung der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (20/952). Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (20/1062) zugrunde. 

Bundesregierung: Es ist ein schwerer Kompromiss

Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach (SPD) betonte zu Beginn seiner Rede: „Die Pandemie ist leider nicht vorbei. Wir brauchen weitere Schutzmaßnahmen und sind nicht an dem Punkt, über einen Freedom Day sprechen zu können.“ Darüber könne man nur reden, wenn eine allgemeine Impflicht beschlossen würde.

Dass auch der Gesundheitsminister sich mehr gewünscht hätte, war unschwer zu erkennen: „Wir sprechen heute über einen schweren Kompromiss darüber, was wir den Menschen noch zumuten können, die seit langem die Schutzregeln beachten. Wir sprechen aber nicht über einen Kompromiss zwischen dem Team Vorsicht und dem Team Freiheit“, sagte Lauterbach. Das Gesetz trage der Tatsache Rechnung, dass derzeit keine Überlastung der Kliniken zu befürchten sei, so der Minister.

CDU/CSU: Ein einziger unklarer Rechtsbegriff

Timo Sorge (CDU/CSU) verwies auf die scharfe Kritik aller Ministerpräsidenten an der neuen Rechtsgrundlage auf der Ministerpräsidentenkonferenz am Tag zuvor. So sei überhaupt nicht klar, was ein Hotspot genau sei oder was die Formulierung „besonders hohe Neuinfektionen“ konkret bedeuten würde.

„Es ist Chaos mit Ansage. Es ist ein einziger unklarer Rechtsbegriff. Wir werden über das Gesetz bald wieder diskutieren müssen“, zeigte sich Sorge überzeugt.

Grüne: Für einen guten Infektionsschutz braucht es mehr

Für Dr. Kirstin Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen) ist der Gesetzentwurf ebenfalls ein Kompromiss. „Aus meiner Sicht als Ärztin und aus Sicht meiner Fraktion braucht es für einen guten Infektionsschutz mehr als das, was wir hier heute debattieren“, betonte sie.

So wäre eine weitergehende bundesweite Regelung zum Tragen einer Maske in bestimmten Bereichen gut gewesen. Auf die Länder komme nun eine große Herausforderung zu, sagte die Grüne.

AfD: Das Gesetz ist eine Beruhigungspille

Christina Baum (AfD) nannte das Gesetz „nichts weiter als eine Beruhigungspille, denn die dort geregelten Maßnahmen können jederzeit nach Lust und Laune aufgehoben werden“. Sie nutzte ihre Rede für eine Grundsatzkritik an der Corona-Politik der vergangenen zwei Jahre.

Es habe nie eine Überlastung der Intensivstationen gegeben, es gebe auch keine evidenzbasierten Studien zur Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen. Die negativen Auswirkungen auf Kinder wie auf die gesamte Gesellschaft seien dagegen nicht zu übersehen, kritisierte Baum.

FDP: Nur absolut nötige Freiheitseinschränkungen

Lukas Köhler (FDP) betonte, es dürften nur solche Freiheitseinschränkungen beschlossen werden, die „absolut notwendig“ seien. Einzig und allein die Überlastung der Krankenhäuser sei das Kriterium dafür, nicht mehr nur die Inzidenzen. Das sei zum Anfang der Pandemie anders gewesen und zeige, es sei ein andauernder Lernprozess für alle Beteiligten.

Das Gesetz sorge für den nötigen Schutz über die Hotspot-Regelung und es ermögliche andererseits den Menschen, wieder in den normalen Alltag zurückzukehren, sagte Köhler.

Linke: Handwerklich und inhaltlich schlecht gemacht

Susanne Ferschl (Die Linke) konnte der Hotspot-Regelung nichts Positives abgewinnen. Dies schaffe einen Flickenteppich aus unterschiedlichen Regelungen, sagte sie. Sie frage sich, was daran fortschrittlich sein soll, Gesetze im „Schweinsgalopp“ durchzusetzen, die handwerklich und inhaltlich so schlecht gemacht seien.

Für das Beschließen eines Pflegebonus für Pflegekräfte brauche die Regierung dagegen Monate, kritisierte Ferschl. „Sie schaffen die Maskenpflicht ab, aber diskutieren über eine allgemeine Impfpflicht, die weitaus freiheitseinschränkender sei als Maskentragen.“ Das ist nicht nachvollziehbar, ärgerte sie sich.

SPD: Der Entwurf schützt vulnerable Gruppen

Dirk Wiese (SPD) betonte, ohne den Gesetzentwurf würden die bisherigen Rechtsgrundlagen ersatzlos wegfallen, dann gäbe es überhaupt keine Schutzmaßnahmen mehr. Deshalb sei der Entwurf ein „vertretbarer, praktikabler Kompromiss“, der verantwortungsvoll mit der aktuellen Situation umgehe und vulnerable Gruppen schütze.

Für den Herbst und Winter müsse man dadurch vorsorgen, indem man nun zügig die allgemeine Impfpflicht beschließe, sagte Wiese.

Weitere Abstimmungen

Angenommen wurde eine Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur Verlängerung des § 126a – Besondere Anwendung der Geschäftsordnung aufgrund der allgemeinen Beeinträchtigung durch Covid-19. Dafür haben die SPD, Grüne, FDP und Linksfraktion gegen die Stimmen der CDU/CSU und AfD gestimmt. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (20/1050) zugrunde. Mit dem Beschluss wurde die bisher gültige Absenkung des Quorums für die Beschlussfähigkeit im Plenum aufgehoben. Die im § 126a festgelegten Regeln für die Ausschussarbeit wurden hingegen über das bisher geltende Fristende 19. März 2022 hinaus bis zum 15. Juli 2022 verlängert. So können öffentliche Ausschussberatungen auch ausschließlich elektronisch und Abstimmungen auch mithilfe elektronischer Kommunikationsmittel abgehalten werden.

Hingegen abgelehnt wurde ein von der CDU/CSU-Fraktion eingebrachter Antrag mit dem Titel „Einkommensausfälle für junge Eltern beim Elterngeld auffangen – Coronabedingte Elterngeldregelungen verlängern“ (20/1007). Die Vorlage fand gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, Grüne und FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU, AfD und Linksfraktion keine Mehrheit. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (20/1063) zugrunde. Ein weiterer Antrag der Unionsfraktion zu Corona-Bonuszahlungen für Leistungen der Medizinischen Fachangestellten, Zahnmedizinischen Fachangestellten sowie Beschäftigter im Rettungswesen (20/1014) wurde zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen.

Mit der Mehrheit von SPD, CDU/CSU, Grüne, FDP und Die Linke abgelehnt wurde ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Alle Corona-Maßnahmen für Kinder sofort beenden – Das Kindeswohl bei allen Corona-Maßnahmen prüfen“ (20/1019). Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Familienausschusses (20/1064) zugrunde. Bereits abgesetzt war ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Ende aller Corona-Maßnahmen – Heute ist der Tag der Freiheit“ (20/1018). Ein erstmals von der Fraktion Die Linke vorgelegter Antrag mit dem Titel „Kostenlose und anlasslose PCR-Bürgertests für alle“ (20/1005) wurde an den Gesundheitsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. 

Gesetzentwurf zum Infektionsschutzgesetz 

Mit einer weiteren Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG, 20/958) sollen künftig mögliche Schutzvorkehrungen der Länder gegen die Corona-Pandemie auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden. Am 19. März 2022 läuft die bisherige Rechtsgrundlage aus. Der Vorlage zufolge sollen die Länder nach dem 19. März 2022 nur noch befugt sein, ausgewählte niedrigschwellige Auflagen anzuordnen. Dazu zählen die Maskenpflicht in Krankenhäusern, Dialyse- und Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern und dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie Testpflichten zum Schutz vulnerabler Personen unter anderem in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Schulen, Kitas oder Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern.

Zudem soll die Maskenpflicht auch im Luft- und Personenfernverkehr bestehen bleiben, die jedoch von der Bundesregierung ausgesetzt werden kann. Möglich bleiben ferner individuelle Vorkehrungen in einem Betrieb oder einer Einrichtung sowie gegenüber Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen oder sogenannten Ausscheidern. In den Ausschussberatungen verständigten sich die Abgeordneten außerdem auf Detailänderungen. So wird die Liste der Einrichtungen und Unternehmen, in denen eine Maskenpflicht angeordnet werden kann, erweitert. Nunmehr soll dies auch etwa für Arztpraxen und Rettungsdienste gelten.

Einführung einer Hotspot-Regelung

Bei einer lokal begrenzten, bedrohlichen Infektionslage soll künftig eine Hotspot-Regelung greifen. In dem Fall können die betroffenen Gebietskörperschaften erweiterte Schutzvorkehrungen anwenden, etwa Maskenpflicht, Abstandsgebote oder Hygienekonzepte. Voraussetzung ist ein Beschluss des Landesparlaments in Bezug auf die Gebietskörperschaft und die Feststellung der konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage. Die auf den neuen Regelungen beruhenden Auflagen sollen spätestens mit Ablauf des 23. September 2022 außer Kraft treten. Dann soll, auf Basis der aktuellen Infektionslage, neu bewertet werden, welche Schutzvorkehrungen im Herbst und Winter erforderlich sind. 

Ferner sieht der Entwurf vor, dass aufgrund der besonderen Bedeutung der Impf-, Genesenen- und Testnachweise diese Begriffe im IfSG definiert werden sollen. Die Bundesregierung soll per Rechtsverordnung davon abweichende Regelungen treffen dürfen, muss aber Übergangsfristen vorsehen, damit sich die Bürger auf die neue Rechtslage einstellen können. Zur Rechtsbereinigung soll die Corona-Einreise-Verordnung angepasst werden. Für stationäre Pflegeeinrichtungen soll das Impfquoten-Monitoring verstetigt werden. 

Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes

Die Koalitionsfraktionen wollen das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) erneut verlängern. Dazu haben SPD, Grüne und FDP einen Gesetzentwurf (20/959) vorgelegt, mit dem soziale Dienstleister weiter, nämlich bis 30. Juni 2022, bei pandemiebedingten Sonderaufwendungen entlastet werden können.

Auch durch die verbliebenen möglichen Schutzmaßnahmen gegen Covid-19 sei es weiter möglich, dass die Angebote sozialer Dienstleister fortlaufend oder erneut durch Abstandsgebote oder Hygienekonzepte beeinträchtigt werden, schreiben die Fraktionen. Zum Schutz der sozialen Infrastruktur sei die erneute Verlängerung des SodEG und damit die Zahlung von Zuschüssen an die betroffenen Einrichtungen notwendig.

Inanspruchnahme von Kinderkrankengeld

Mit dem Gesetzentwurf sollen auch andere Regelungen verlängert werden können, sofern es die aktuelle Pandemiesituation erfordert: So sollen die Ausnahmeregelungen für Eltern bei der Inanspruchnahme von Kinderkrankengeld auch ohne Erkrankung eines Kindes sowie beim Entschädigungsanspruch nach Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetzes durch eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums bis 23. September 2022 verlängert werden können.

Bei einer erneuten Verschärfung der pandemischen Lage soll es auch weiter möglich sein, Patienten und Patientinnen in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen unterzubringen, sofern die Kapazitäten der Krankenhäuser zur Behandlung einer Covid-19-Infektion ausgeschöpft sind. Das Bundesgesundheitsministerium wird ermächtigt, für diesen Fall eine entsprechende Rechtsverordnung zu verlängern oder abweichend festzulegen. 

Außerdem soll eine Verordnungsermächtigung in Paragraf 18 des Arbeitsschutzgesetzes so verlängert werden, dass auf sie gestützte Verordnungen einen Zeitraum bis 23. September 2022 umfassen können. Damit soll die schnelle Reaktionsfähigkeit der Betriebe hinsichtlich der Einführung von Hygienemaßnahmen sichergestellt werden.

Verordnung der Bundesregierung

Mit einer zweiten Verordnung zur Änderung der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmV) soll ein umstrittener Verweis auf das Robert Koch-Institut (RKI) gestrichen werden. Aufgrund der besonderen Bedeutung der Impf-, Genesenen- und Testnachweise sollen diese Begriffe im Infektionsschutzgesetz (IfSG) definiert werden, heißt es in der neuen Verordnung der Bundesregierung (20/952). 

Zur Rechtsbereinigung werde die SchAusnahmV angepasst. Vorgesehen ist, dass in Paragraf 6 Absatz 2 der SchAusnahmV der Verweis auf die RKI-Homepage gestrichen wird. Paragraf 6 Absatz 1 sehe weiterhin eine Ausnahme von landesrechtlichen Absonderungspflichten für geimpfte und genesene Personen vor. Die sogenannten Rückausnahmen werden den Angaben zufolge nunmehr in Paragraf 6 Absatz 2 selbst geregelt. 

Erster Antrag der CDU/CSU

Die Unionsfraktion fordert in ihrem Antrag (20/1007), die während der Corona-Pandemie eingeführten Sonderregelungen zum Elterngeld zu verlängern. Konkret geht es darum, die seit 1. März 2020 geltenden Regelungen, die zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen sind, rückwirkend bis zum 23. September 2022 zu verlängern. Die Elterngeldregelungen seien befristet geändert worden, um Familien auch in der Corona-Pandemie mit dem Elterngeld zu unterstützen, heißt es im Antrag.

Dieses sei zunehmend nicht mehr möglich gewesen, da eine wachsende Zahl von Eltern, die etwa in der Pflege, Medizin oder bei der Polizei tätig sind, nicht mehr über Arbeitszeit selbst bestimmen konnten, schreiben die Abgeordneten. „Für Eltern, die den Partnerschaftsbonus beziehen wollten (und wollen), konnte (und kann es noch immer) aufgrund der Covid-19-Pandemie schwierig sein, seine Voraussetzungen einzuhalten.“ Vor diesem Hintergrund sei Eltern „Vertrauensschutz“ gewährt und unter anderem die nachträgliche Nachweisführung gelockert worden.

Sonderregelungen wurden zudem für Eltern eingeführt, die von Kurzarbeit, Freistellung oder Entlassung betroffen sind. Solche Zeiten konnten seither bei der Antragstellung auf Elterngeld ausgeklammert werden, sodass sie nicht in die Bemessung des Elterngeldes einflossen. Diese Ausnahmeregelung jedoch endete, wie auch die Sonderregelung bei der Beantragung des Partnerschaftsbonus, am 31. Dezember 2021.

Zweiter Antrag der CDU/CSU

Die Unionsfraktion fordert einen Corona-Bonus für weitere Berufsgruppen im Gesundheitssystem. Zusätzlich zu den Bonuszahlungen für Pflegekräfte sollten Boni von mindestens 500 Euro für Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte (MFA/ZFA) sowie für Mitarbeiter im Rettungsdienst auf den Weg gebracht werden, heißt es in einem Antrag (20/1014) der Fraktion.

Die MFA und ZFA hätten während der Corona-Pandemie unter großem persönlichen Risiko nicht nur den regulären Betrieb in den ambulanten Praxen aufrecht erhalten, sondern auch wesentlich zum Erfolg der Impfkampagne beigetragen.

Der Bund sollte als Zeichen der Wertschätzung für die erbrachte Leistung eine umfassende bundesweite Bonusregelung beschließen. Diese sollte an Mitarbeiter in der ambulanten Gesundheitsversorgung sowie im Rettungswesen ausgezahlt werden. Die Boni sollten mindestens 500 Euro bei Vollzeitkräften und 300 Euro bei Teilzeitkräften betragen und steuerfrei ausgezahlt werden. Darüber hinaus müsse eine flächendeckende Regelung zur vollständigen Refinanzierung von Tarifabschlüssen der MFA durch die Kostenträger beschlossen werden.

Anträge der AfD

Die AfD-Fraktion hatte in einem mittlerweile abgesetzten Antrag das Ende aller Corona-Maßnahmen gefordert. Die Schutzvorkehrungen gegen das Coronavirus im Infektionsschutzgesetz (IfSG) seien damit begründet, dass eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems weiterhin nicht ausgeschlossen werden könne, heißt es im ersten Antrag der Fraktion (20/1018). Mit einer solchen Überlastung sei nach Einschätzung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) nicht mehr zu rechnen.

Die Corona-Schutzregeln für Kinder sollten nach Ansicht der AfD-Fraktion sofort beendet werden. Bei der Festlegung staatlicher Maßnahmen in der Coronakrise seien das Kindeswohl und die Rechte von Kindern und Eltern nicht beachtet worden, schreiben die Abgeordneten in ihrem zweiten Antrag (20/1019). Die Maskenpflicht, das Testen asymptomatischer Kinder und die Ausgrenzung durch G2- oder G3-Regelungen müssten umgehend beendet werden.

Antrag Die Linke

Die Linksfraktion fordert kostenlose und anlasslose PCR-Bürgertests für alle Bürger. Schnelle und zuverlässige Corona-Virusnachweise seien ein Schlüssel, um ein realistisches Bild vom Infektionsgeschehen zu erhalten und die Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden, heißt es in einem Antrag (20/1005) der Fraktion.

Die PCR-Testkapazitäten müssten so erhöht werden, dass zunächst alle nach der Coronavirus-Testverordnung (TestV) Berechtigten innerhalb von 24 Stunden ein Ergebnis erhielten und in einem zweiten Schritt alle Menschen in Deutschland, unabhängig vom Aufenthalts- und Versicherungsstatus, anlasslos und kostenlos einen PCR-Test machen könnten und innerhalb von 24 Stunden ein Ergebnis bekämen. (pk/che/hau/irs/18.03.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

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Karl Lauterbach

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Dr. Kirsten Kappert-Gonther

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Dr. Christina Baum

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Die Linke

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Lauterbach, Prof. Dr. Karl

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Petra Pau

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Pau, Petra

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Dokumente

  • 20/952 - Verordnung: Zweite Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung
    PDF | 239 KB — Status: 10.03.2022
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  • 20/958 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften
    PDF | 329 KB — Status: 10.03.2022
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  • 20/959 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes und weiterer Regelungen
    PDF | 261 KB — Status: 10.03.2022
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  • 20/1005 - Antrag: Kostenlose und anlasslose PCR-Bürgertests für alle
    PDF | 241 KB — Status: 15.03.2022
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  • 20/1007 - Antrag: Einkommensausfälle für junge Eltern beim Elterngeld auffangen - Coronabedingte Elterngeldregelungen verlängern
    PDF | 213 KB — Status: 15.03.2022
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  • 20/1014 - Antrag: Bonuszahlung für Leistung der Medizinischen Fachangestellten, Zahnmedizinischen Fachangestellten sowie Beschäftigter im Rettungswesen in der Corona-Pandemie - Nachhaltige Stärkung des Berufsbilds der Medizinischen Fachangestellten jetzt voranbringen
    PDF | 183 KB — Status: 15.03.2022
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  • 20/1018 - Antrag: Ende aller Corona-Maßnahmen - Heute ist der "Tag der Freiheit"
    PDF | 187 KB — Status: 15.03.2022
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  • 20/1019 - Antrag: Alle Corona-Maßnahmen für Kinder sofort beenden - Das Kindeswohl bei allen Corona-Maßnahmen prüfen
    PDF | 189 KB — Status: 15.03.2022
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  • 20/1050 - Beschlussempfehlung und Bericht: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Regelung zur besonderen Anwendung der Geschäftsordnung aufgrund der allgemeinen Beeinträchtigung durch COVID-19, § 126a GO-BT
    PDF | 201 KB — Status: 16.03.2022
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  • 20/1055 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP - Drucksache 20/959 - Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes und weiterer Regelungen
    PDF | 256 KB — Status: 16.03.2022
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  • 20/1062 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu der Verordnung der Bundesregierung - Drucksache 20/952 - Zweite Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung
    PDF | 190 KB — Status: 16.03.2022
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  • 20/1063 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/1007 - Einkommensausfälle für junge Eltern beim Elterngeld auffangen - Coronabedingte Elterngeldregelungen verlängern
    PDF | 230 KB — Status: 16.03.2022
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  • 20/1064 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Reichardt, Carolin Bachmann, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/1019 - Alle Corona-Maßnahmen für Kinder sofort beenden - Das Kindeswohl bei allen Corona-Maßnahmen prüfen
    PDF | 189 KB — Status: 16.03.2022
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  • 20/1069 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP - Drucksachen 20/959, 20/1055 - Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes und weiterer Regelungen
    PDF | 204 KB — Status: 16.03.2022
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  • 20/1070 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP - Drucksache 20/958 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften
    PDF | 337 KB — Status: 16.03.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/1085 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksachen 20/958, 20/1070 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften
    PDF | 159 KB — Status: 16.03.2022
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  • 20/1086 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP - Drucksachen 20/958, 20/1070 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften
    PDF | 188 KB — Status: 16.03.2022
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  • 20/1094 - Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP - Drucksache 20/958 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften
    PDF | 202 KB — Status: 17.03.2022
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 20/958 (Beschlussempfehlung 20/1070 und 20/1094: Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen)
  • 10:46:14: Beginn der namentlichen Abstimmung
  • 11:16:05: Ende der namentlichen Abstimmung
  • endg. Ergebnis
  • Gesamt: 643 Ja: 364 Nein: 277 Enthaltungen 2


Gesetzentwurf 20/959 (Beschlussempfehlung 20/1055: Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen) angenommen
Beschlussempfehlung 20/1062 (Verordnung 20/952 zustimmen) angenommen
Beschlussempfehlung 20/1063 (Antrag 20/1007 ablehnen) angenommen
Überweisung 20/1014 beschlossen
Beschlussempfehlung 20/1050 angenommen
Beschlussempfehlung 20/1064 (Antrag 20/1019 ablehnen) angenommen
Überweisung 20/1005 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT) (Video)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Gesundheit

Experten sehen anlasslose PCR-Massentests kritisch

Zeit: Mittwoch, 11. Mai 2022, 14 bis 15 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300

Gesundheitsexperten sehen anlasslose PCR-Massentests kritisch. Sachverständige verwiesen in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages am Mittwoch, 11. Mai 2022, über einen Antrag der Linksfraktion auf die hohen Kosten und den begrenzten Nutzen. Die Experten äußerten sich am Mittwoch in der Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Antrag der Linksfraktion

Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag (20/1005) kostenlose und anlasslose PCR-Bürgertests. Schnelle und zuverlässige Corona-Virusnachweise seien ein Schlüssel, um ein realistisches Bild vom Infektionsgeschehen zu erhalten und die Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden, heißt es in dem Antrag.

Die PCR-Testkapazitäten müssten so erhöht werden, dass alle nach der Coronavirus-Testverordnung (TestV) Berechtigten innerhalb von 24 Stunden ein Ergebnis erhielten und in einem zweiten Schritt alle Menschen in Deutschland, unabhängig vom Aufenthalts- und Versicherungsstatus, anlasslos und kostenlos einen PCR-Test machen könnten und innerhalb von 24 Stunden ein Ergebnis bekämen.

PCR-Testung im klinischen Bereich

Die Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM) erklärten, die PCR-Testung sei zwar ein zentraler Baustein in der Pandemiebekämpfung. Die Erfassung möglichst jeder Corona-Infektion sei jedoch kein primäres Ziel und zur Einschätzung des Pandemieverlaufs auch nicht notwendig. Die PCR-Testung sollte vordringlich bei allen klinischen Fällen, Verdachtsfällen von Personen mit hohem Risiko für einen schweren Verlauf sowie zum Schutz vulnerabler Gruppen eingesetzt werden.

Ein massenhaftes PCR-Screening wäre laut ALM mit einem erheblichen finanziellen Aufwand verbunden. Hinsichtlich der erreichbaren Schutzziele gebe es keinen Bedarf an anlasslosen Massentestungen, insbesondere nicht mit der PCR-Methode. Für den Nutzen gebe es keine Evidenz, die den finanziellen Aufwand rechtfertigen würde.

Steigerung der Testkapazitäten und Kosten

Skeptisch äußerte sich auch der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH), der das nukleinsäurebasierte Nachweisverfahren (PCR) als Goldstandard bezeichnete. Die Nationale Teststrategie basiere auf einer Differenzierung, wobei PCR-Tests für die Diagnostik bei klinischen Fällen und Verdachtsfällen sowie zum Schutz vulnerabler Gruppen eingesetzt würden. In anderen Fällen sei der Einsatz von Antigen-Schnelltests sinnvoll. Die PCR-Testkapazität sei mit derzeit rund 3,1 Millionen Tests pro Woche ausreichend. Eine Steigerung der Testkapazitäten sei möglich, aber nicht wirtschaftlich, eine Vervielfachung nicht realistisch.

Nach Ansicht des Einzelsachverständigen Werner Bergholz ist das von der Linken vorgeschlagene Konzept kontraproduktiv in Bezug auf die Ziele, ein realistisches Bild vom Infektionsgeschehen zu erhalten und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Die Kosten pro Test würden zudem zwar gesenkt, die Gesamtkosten aber höher ausfallen. Der finanzielle Aufwand würde deutlich steigen. Bergholz schlug alternativ vor, ausschließlich symptomatische Personen mit PCR zu testen. Damit lägen die Ergebnisse der PCR-Tests schneller vor. Daneben sollte regelmäßig eine repräsentative Stichprobe mit PCR getestet werden, um ein repräsentatives Bild des Infektionsgeschehens zu bekommen.

Vorbereitung auf den Herbst und Winter

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) warb für eine gezielte Vorbereitung auf den Herbst und Winter. Die Bundesregierung müsse eine angemessene Vorsorge treffen, die auch die Testverfügbarkeit einschließlich Infrastruktur umfasse. Es dürften keine Engpässe und Verzögerungen entstehen.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, forderte in der Anhörung, die vielen pflegenden Angehörigen bei der Teststrategie besser zu berücksichtigen. Diese hätten oft keine Chance auf eine PCR-Testung. Brysch sprach von einem Spießrutenlauf. Schnelltests böten keine ausreichend sichere Information. Auch alle pflegenden und medizinischen Berufe müssten die Möglichkeit einer PCR-Testung bekommen. Es sei sinnvoll, die PCR-Testung breiter auszufahren, das sei der Königsweg. (pk/11.05.2022)

Dokumente

  • 20/1005 - Antrag: Kostenlose und anlasslose PCR-Bürgertests für alle
    PDF | 241 KB — Status: 15.03.2022
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Tagesordnung

  • 26. Sitzung am Mittwoch, den 11. Mai 2022, 14:00 Uhr - öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Wortprotokoll der 26. Sitzung vom 11. Mai 2022

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste

Stellungnahmen

  • ALM - Akkreditierte Labore in der Medizin e.V.
  • Verband der Diagnostica-Industrie
  • GKV-Spitzenverband
  • Einzelsachverständiger Prof. Dr. Bergholz

Weitere Informationen

  • Gesundheitsausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Stand: 20.10.2025