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Parlament

Überweisung im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 27. Januar 2022, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:

ERP-Wirtschaftsplangesetz 2022: Die Bundesregierung hat einen Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondermögens für das Jahr 2022 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2022, 20/336) in den Bundestag eingebracht. Dies soll der Unterstützung der deutschen Wirtschaft aus dem Sondervermögen des European Recovery Program (ERP) im Jahr 2022 dienen und etwa 901 Millionen Euro bereitstellen. Insbesondere mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige freier Berufe sollen dadurch zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von etwa 9,8 Milliarden Euro erhalten, heißt es in dem Gesetzentwurf. Das ERP-Sondervermögen des Bundes geht auf den Marshallplan der Nachkriegszeit zurück. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, vor allem mittelständische Betriebe, und Angehörige freier Berufe werden aus ERP-Mitteln mit zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital gefördert. Die Vorlage soll zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen werden.

Abgesetzt: Rechtsanspruch auf Umschulung: Von der Tagesordnung abgesetzt wurde die zunächst geplante Überweisung eines von der AfD-Fraktion angekündigten Gesetzentwurfs zur Einführung eines Rechtsanspruchs auf Umschulung.

Deutsche Weidetierhaltung: Die deutsche Weidetierhaltung zu erhalten und den unkontrollierten Anstieg des Wolfsbestandes zu regulieren, fordert die AfD-Fraktion in einem weiteren Antrag (20/515), der federführend an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen wurde. Die Fraktion fordert von der Bundesregierung unter anderem, „sicherzustellen, dass das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) die von den Ländern erhobenen Daten künftig schneller, transparenter und nachvollziehbarer zusammenführen und die Wolfsbestände in Deutschland realitätsgetreu beziffern“. 

(eis/irs/vom/ste/27.01.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/336 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2022 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2022)
    PDF | 613 KB — Status: 23.12.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/515 - Antrag: Deutsche Weidetierhaltung erhalten - Unkontrollierten Anstieg des Wolfsbestandes regulieren
    PDF | 174 KB — Status: 26.01.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Wirtschaft

ERP-Sondervermögen be­schlossen und Strafpro­zessordnung geändert

Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Februar 2022, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2022“ (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2022, 20/336) angenommen. Der Entwurf wurde in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit der Mehrheit von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die
Linke bei Stimmenthaltung der AfD verabschiedet. Im Rahmen der Abstimmung über das Sondervermögen wurden zudem zwei Verweisungsfehler in Paragraf 110d der Strafprozessordnung (StPO) korrigiert. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (20/736) zugrunde. Ein Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion, der sich ebenfalls der Änderung der Strafprozessordnung (20/204) gewidmet hat, wurde auf Basis einer Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (20/732) einstimmig für erledigt erklärt. 

ERP-Sondervermögen geht auf Marshallplan zurück

Dem Gesetzentwurf zufolge sollen zur Unterstützung der deutschen Wirtschaft aus dem Sondervermögen des European Recovery Program (ERP) im Jahr 2022 etwa 901 Millionen Euro bereitgestellt werden. Insbesondere mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige freier Berufe sollen dadurch zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von insgesamt etwa 9,8 Milliarden Euro erhalten, heißt es in der Vorlage. 

Das ERP-Sondervermögen des Bundes geht auf den Marshallplan der Nachkriegszeit zurück. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, vor allem mittelständische Betriebe, und Angehörige freier Berufe werden aus ERP-Mitteln mit zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital gefördert.

Korrektur in der Strafprozessordnung 

Mit der Verabschiedung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes werden zwei Verweisungsfehler in Paragraf 110d der Strafprozessordnung (StPO) korrigiert. Die Änderung ist Teil eines Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im Rahmen der Beschlussfassung im Rechtsausschuss zum Entwurf der Bundesregierung für ein ERP-Wirtschaftsplangesetz (20/336).

Der Paragraf 110d StPO regelt den Richtervorbehalt für bestimmte Maßnahmen (sogenannte Keuschheitsproben) im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen mit Bezug auf die Paragrafen 176e („Verbreitung und Besitz von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern“) und 184b („Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte“) des Strafgesetzbuchs (StGB). In Satz 1 der aktuell geltenden Fassung der Norm fehlt laut Begründung ein Verweis auf Absatz 3 des Paragrafen 176e StGB. Zudem wird auf Paragraf 184 Absatz 1 Nummer 1, 2 und 4 StGB statt auf Paragraf 184b Absatz 1 Nummer 1, 2 und 4 StGB verwiesen.

Die Verweisungsfehler waren laut Begründung in Artikel 2 des „Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten, Strafbarkeit der Verbreitung und des Besitzes von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern und Verbesserung der Bekämpfung verhetzender Inhalte sowie Bekämpfung von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ enthalten. 

Gesetzentwurf der Unionsfraktion

Auch die Unionsfraktion schlägt die Korrektur von redaktionellen Fehlern in Paragraf 110d der Strafprozessordnung vor. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (20/204) vorgelegt. Laut Begründung müsse den Fehlern bisher „im Wege der Auslegung“ begegnet werden. „Dies führt zu Rechtsunsicherheiten, die im wichtigen Bereich des Kinderschutzes und der Ermittlungsarbeit nicht akzeptabel sind“, schreibt die Fraktion.

Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/28678) hatte der Bundestag in geänderter Fassung (19/30943) am 24. Juni 2021 zugestimmt. (scr/emu/eis/16.02.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

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Sandra Detzer

Sandra Detzer

© Dr. Sandra Detzer / Stefan Kaminski

Detzer, Dr. Sandra

Bündnis 90/Die Grünen

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Jan Metzler

Jan Metzler

© Jan Metzler/ Tobias Koch

Metzler, Jan

CDU/CSU

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Verena Hubertz

Verena Hubertz

© Verena Hubertz/ Selin Jasmin Güzelhan

Hubertz, Verena

SPD

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Enrico Komning

Enrico Komning

© Enrico Komning

Komning, Enrico

AfD

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Gerald Ullrich

Gerald Ullrich

© Gerald Ullrich/ Oliwia Wadhwa

Ullrich, Gerald

FDP

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Alexander Ulrich

Alexander Ulrich

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Ulrich, Alexander

Die Linke

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Michael Kellner

Michael Kellner

© Michael Kellner/ Nils Leon Brauer

Kellner, Michael

Bündnis 90/Die Grünen

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Axel Müller

Axel Müller

© Axel Müller/ Tobias Koch

Müller, Axel

CDU/CSU

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Hannes Walter

Hannes Walter

© Maximilian König

Walter, Hannes

SPD

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Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 19/28678 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten
    PDF | 357 KB — Status: 19.04.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/30943 - Beschlussempfehlung: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/28678, 19/29638, 19/29997 Nr.1.14 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten b) Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Jürgen Martens, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/28777 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Überführung des § 42 BDSG in das StGB zum verbesserten strafrechtlichen Schutz von persönlichen Daten
    PDF | 302 KB — Status: 22.06.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/204 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung
    PDF | 137 KB — Status: 07.12.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/336 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2022 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2022)
    PDF | 613 KB — Status: 23.12.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/732 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/204 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung
    PDF | 193 KB — Status: 16.02.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/736 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/336 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2022 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2022)
    PDF | 233 KB — Status: 16.02.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Beschlussempfehlung 736 (Gesetzentwurf 20/336 in Ausschussfassung annehmen)
  • Gesetzentwurf 20/336 Artikel 2 angenommen
  • Gesetzentwurf 20/336 übrige Teile angenommen
  • Beschlussempfehlung 20/732 (Gesetzentwurf 20/204 für erl. zu erklären) angenommen

Tagesordnung

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw07-de-erp-wirtschaftsplangesetz-879550

Stand: 28.08.2025