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Umwelt

Kontroverse Debatte über eine Änderung des Klimaschutzgesetzes

In einer eineinhalbstündigen Debatte hat der Bundestag am Donnerstag, 10. Juni 2021, kontrovers über die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung diskutiert. Im Zentrum der Diskussion stand der Entwurf zur Novellierung des Klimaschutzgesetzes (19/30230), mit dem die Bundesregierung auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts reagiert. Der Entwurf sieht vor, den Treibhausgasausstoß bis 2030 um 65 Prozent und bis 2040 um 88 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 zu verringern. Im Jahr 2045 soll Deutschland klimaneutral sein. 

Ebenfalls zur Debatte standen die Weiterentwicklung 2021 der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (19/27530) sowie eine ganze Reihe von Oppositionsanträgen zu umwelt- und klimapolitischen Themen, die im Anschluss an die Debatte abgelehnt wurden.

SPD: Gesetz enthält sozialen Ausgleich

Das Bundesverfassungsgericht verlange mehr Klimaschutz und mehr Generationengerechtigkeit, stellte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) fest. Sie habe diese Vorgaben „sehr gerne“ umgesetzt und deshalb innerhalb weniger Tage eine Novelle des 2019 beschlossenen Klimaschutzgesetzes vorgelegt. Dabei handle es sich um „ein Gesetz, das den sozialen Ausgleich organisiert, ohne den wir Klimaschutz nicht erfolgreich werden durchführen können“.

Als „absurd“ bezeichnete die Ministerin die Forderung, das Thema aus dem Wahlkampf herauszuhalten. Jetzt gehe es darum, wie Klimaschutz am besten zu erreichen sei, wobei die dafür nötigen konkreten Maßnahmen in den kommenden Wochen und Monaten das beherrschende Thema sein würden. Als „nur gerecht“ bezeichnete es Schulze, dass der CO2-Preis bei den Heizkosten zwischen Vermietern und Mietern „zumindest hälftig“ aufgeteilt werde.

AfD: Nachhaltigkeitsziele werden konterkariert

Für die AfD-Fraktion attackierte Dr. Rainer Kraft die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie. Diese doktere an den Symptomen herum und sei von Widersprüchen geprägt. So nehme die Bundesregierung das Abholzen von Wäldern in Kauf, um Windkrafträder zu errichten. Auch Agrarflächen würden für Anlagen der erneuerbaren Energien geopfert, wodurch das Nachhaltigkeitsziel der Bekämpfung des weltweiten Hungers verfehlt werde.

Damit konterkariere die Politik der Bundesregierung die Nachhaltigkeitsziele. Zudem verfolge vor allem die SPD die Absicht, alle Bürger, die fleißig und erfolgreich seien, mit Steuern und Abgaben zu belasten, sodass am Ende nur „ökosozialistischer Einheitsbrei“ bleibe.

CDU/CSU: Politik mit Augenmaß

Auch die Unionsfraktion sei für eine ambitionierte Weiterentwicklung des Klimaschutzgesetzes, betonte Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU). „Ich würde mich freuen, wenn Sie in der Öffentlichkeit nicht immer anderes behaupten würden“, sagte sie in Richtung von Bundesministerin Schulze. Allerdings mache die Union

„Politik mit Augenmaß“, betrachte die Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Akzeptanz der Menschen und beziehe zudem die internationale Ebene mit ein. Anders als Bündnis 90/Die Grünen sei die Union für eine „moderate“ CO2-Bepreisung, die mit einer finanziellen Entlastung der Bürger einhergehe. „Wir wollen Begeisterung und nicht Askese“, sagte die Klimaschutzbeauftragte der Unionsfraktion. „Das ist der Unterschied zwischen Ihnen und uns.“

FDP: Minderungsziele wirken wie gewürfelt

Kritik an den im Gesetzentwurf festgeschriebenen Vorgaben für die Minderung des CO2-Ausstoßes übte Dr. Lukas Köhler (FDP). Anders als vom Bundesverfassungsgericht gefordert zeige das Gesetz gerade keinen entsprechenden Pfad auf. „Sie haben ein paar Zahlen aufgeschrieben und sonst nichts für den Klimaschutz getan“, sagte der klimapolitische Sprecher der FDP-Fraktion.

Mehr noch: Die CO2-Minderungsziele für die 2030er-Jahren wirkten, als hätte sie jemand gewürfelt. Die Politik könne heute nicht wissen, welche Technologien in 15 Jahren eingesetzt würden. Als weiteren Fehler bezeichnete es Köhler, das Minderungsziel für 2030 schon jetzt auf  65 Prozent zu erhöhen und sich damit auf europäischer Ebene der Verhandlungsmasse zu berauben.

Linke: Koalition greift Bürgern ins Portemonnaie

Union und SPD hätten viel zu lange die Augen vor dem Klimawandel verschlossen, kritisierte Linken-Fraktionschef Dr. Dietmar Bartsch. Jetzt sei die Klimapolitik zum Schnellschuss geworden und in ihren Folgen „vielfach unsozial“. Die Koalition betreibe Klimapolitik auf Kosten der Familien, der Pendler und der ganz normalen Leute, während sie die großen Klimasünder nicht in die Pflicht nehme. Schon jetzt sei Deutschland Europameister bei den Strompreisen, und womöglich müssten nun die Mieterhaushalte auch noch die Mehrkosten bei der Heizung alleine tragen.

„An den Strukturen ändern Sie so gut wie nichts. Dafür greifen Sie den Bürgern ins Portemonnaie“, kritisierte Bartsch.

Grüne: Kanzlerkandidaten verhalten sich armselig

Auch für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen trat der Fraktionsvorsitzende ans Rednerpult. Dr. Anton Hofreiter bezeichnete Klimaneutralität als „das wichtigste Zukunftsprojekt unserer Zeit“, das für den Zusammenhalt der Gesellschaft zentral sei. Grundsätzlich brauche es sowohl eine CO2-Bepreisung als auch kluges Ordnungsrecht. Um den sozialen Ausgleich sicherzustellen, schlage seine Fraktion ein Energiegeld vor.

Der Koalition warf Hofreiter vor, dass sie höhere Ziele beim Klimaschutz beschließe, ohne die dafür nötigen Maßnahmen mitzuliefern. Auch die Kanzlerkandidaten von Union und SPD attackierte Hofreiter: Sie zögen bei der Diskussion um einen höheren Benzinpreis gegen eine ambitionierte Klimaschutzpolitik zu Felde, die sie vor zwei Wochen noch selbst gefordert hätten. Dass sie Parteitaktik und Wahlkampf über das Wohl des Landes stellten, sei „armselig“.

Weiterberatung im Umweltausschuss

Ebenso wie die Unterrichtung der Bundesregierung zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2021 (19/27530), die Stellungnahme des Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung zur Nachhaltigkeitsstrategie (19/30530) und der Arbeitsbericht der 19. Wahlperiode des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung (19/30130) wird der Regierungsentwurf nun im federführenden Umweltausschuss weiterberaten.

Zahlreiche klimapolitische Vorlagen aus den Reihen der Opposition wurden im Anschluss an die Debatte abgelehnt.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes (19/30230) sollen die Zielvorgaben für weniger CO2-Emissionen angehoben werden. Das Minderungsziel für 2030 soll um zehn Prozentpunkte auf mindestens 65 Prozent steigen. Das heißt, Deutschland soll bis zum Ende des Jahrzehnts seinen Treibhausgas-Ausstoß um 65 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 verringern. Die höheren Ambitionen wirken sich auch auf die CO2-Minderungsziele in den einzelnen Sektoren wie der Energiewirtschaft, dem Verkehr oder dem Gebäudebereich bis zum Jahr 2030 aus. 

Für das Jahr 2040 soll laut Bundesregierung ein Minderungsziel von mindestens 88 Prozent gelten. Auf dem Weg dorthin sieht das Gesetz in den 2030er Jahren konkrete jährliche Minderungsziele vor. Bis zum Jahr 2045 soll Deutschland Treibhausgasneutralität erreichen. Dann solle ein Gleichgewicht zwischen Treibhausgas-Emissionen und deren Abbau herrschen. 

Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2021

Durch die Weiterentwicklung 2021 der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) will die Bundesregierung den umfassenden Anforderungen an Nachhaltigkeit gerecht werden. Die neue Fassung (19/27530) beruht auf der Agenda 2030, die 2015 von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen verabschiedet wurde. Die Bundesregierung stellt darin nach eigenen Angaben dar, welche Aktivitäten zur Umsetzung der Strategie in der laufenden Legislaturperiode ergriffen worden sind und welche weiteren Maßnahmen geplant werden.

Die Weiterentwicklung lege die Basis „für eine grundlegende Reflektion und ambitionierte Stärkung der Nachhaltigkeitspolitik für die Dekade des Handelns (2020 - 2030)“, die vom Generalsekretär der Vereinten Nationen ausgerufen wurde, heißt es in der Unterrichtung. Dabei ziele die weiterentwickelte Strategie „auf die Erreichung einer stärkeren politischen Kohärenz“ ab und lege das Augenmerk auf die zentrale „Rolle gesellschaftlicher Akteure im Sinne eines Gemeinschaftswerks Nachhaltigkeit“. Im Einzelnen umfasst die Weiterentwicklung zahlreiche Punkte, die vom Kampf gegen den Hunger über die Sicherstellung nachhaltiger Produktionsmuster bis hin zur nachhaltigen Nutzung der Ozeane reichen.

Stellungnahme und Arbeitsbericht des Parlamentarischen Beirats

Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung fordert die Bundesregierung in seiner Stellungnahme (19/30530) auf, zu Beginn jeder Legislaturperiode eine Bestandsaufnahme zur Umsetzung und Erreichung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie vorzunehmen. Auf Grundlage dieser Bestandsaufnahme solle die Bundesregierung künftig für jedes Nachhaltigkeitsziel sogenannte Etappenzielsetzungen vornehmen, die sie im Laufe der Legislaturperiode erreichen will. Dafür solle ein Maßnahmenkatalog vorgeschlagen werden. Die Etappenzielsetzungen sowie der Maßnahmenkatalog würden vom Bundestag verabschiedet. Die Fortschritte der Zielerreichung würden künftig jährlich im Rahmen der Plenarwoche „Nachhaltigkeit und Klima“ (19/15128) vom Bundestag überprüft und kommentiert.

In dem Bericht zur Arbeit des Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung in der 19. Wahlperiode (19/30130) geht es unter anderem um die parlamentarische Begleitung des Nachhaltigkeitsprozesses auf Ebene der Europäischen Union und der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie.

Anträge der Opposition 

Im Anschluss an die Debatte hat der Bundestag zwölf Anträge der Opposition abgelehnt. Darunter waren vier Anträge der AfD-Fraktion (19/22451, 19/22431, 19/22446, 19/29697), die von keiner anderen Fraktion mitgetragen wurden. Zu den Anträgen lagen Beschlussempfehlungen des Wirtschaftsausschusses vor (19/24196, 19/25887, 19/25647, 19/30491 Buchstabe b).

FDP-Anträge abgelehnt

Auch fünf von der FDP-Fraktion eingebrachte Anträge scheiterten, wenngleich an unterschiedlichen Mehrheiten. Ein erster Antrag, der „mehr Tempo für die Nachhaltigkeit“ forderte (19/22493), sowie ein zweiter zu „nachhaltigen Lebensgrundlagen“ (19/22484), scheiterten ebenfalls am Votum aller anderen Fraktionen. Ein dritter Antrag zu europäischen Landwirtschaftskonventionen (19/28339) fand bei Enthaltung der Linken und der AfD gegen die Stimmen der Koalition und der Grünen nicht die erforderliche Mehrheit. 

Der vierte Antrag der Liberalen (19/11039) fand ansonsten nur Zustimmung bei der AfD. Bei der Abstimmung über den fünften Antrag (19/14785) enthielt sich die AfD, der Rest des Hauses votierte dagegen. Zu den ersten beiden FDP-Anträgen lagen Beschlussempfehlungen des Umweltausschusses (19/30496, 19/30473) vor, der dritte FDP-Antrag wurde direkt abgestimmt. Zum vierten lag eine Beschlussvorlage des Verkehrsausschusses (19/13986), zum fünften eine des Finanzausschusses (19/30462 Buchstabe b) vor.

Anträge der Grünen und Linken 

Auch drei Anträge der Grünen (19/14219, 19/28474, 19/26218) verfehlten die erforderliche Mehrheit. Während die Fraktion Die Linke im Falle der ersten beiden gemeinsam mit den Grünen stimmten, enthielt sie sich bei der Abstimmung über den dritten Antrag. Bei den Fraktionen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP stießen alle drei Vorlagen auf Gegenwind. Zu den Anträgen hatten der Finanzausschuss (19/30120), der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (19/30431) und der Umweltausschuss (19/26708) Beschlussempfehlungen vorgelegt.

Ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Strom-Übertragungsnetze in öffentlicher Hand bündeln nach dem Klimaschutz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts“ (19/29961) wurde erstmals beraten und zur Federführung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.

Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem überwiesenen Antrag (19/29961) die Bundesregierung auf, die vier Stromübertragungsnetze in das Eigentum der öffentlichen Hand zu bringen. Für den Betrieb dieser Netze solle eine Infrastrukturgesellschaft des Bundes gegründet werden. Außerdem sollen bundeseinheitliche, sozial gerechte Netzentgelte festgeschrieben und Stromsperren verboten werden.

Die Energieversorgung habe dem Gemeinwohl und dem Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen zu dienen, heißt es im Antrag. Die für die Dekarbonisierung der Volkswirtschaft notwendigen Veränderungen in der Strominfrastruktur hingen derzeit zu stark von den Partikularinteressen der vier privaten Übertragungsnetzbetreiber ab. Diese „private Oligopolform“ habe zur Folge, dass die Energiewende zu langsam erfolge. Nötig sei deshalb eine Überführung der Stromübertragungsnetze in öffentliche Hand.

Erster abgelehnter Antrag der AfD

In ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/22451) forderte die AfD vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie erneut, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) abzuschaffen.

Das EEG belaste die Bürger mehrfach in einer Situation, in der viele in ihrer beruflichen Existenz bedroht seien. Das EEG sei ein Beispiel gescheiterter Wirtschaftspolitik.

Zweiter abgelehnter Antrag der AfD

In ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/22431) verlangte die AfD den Ausstieg vom Ausstieg aus der Kohleverstromung. Kohlekraftwerke mit Luftreinhaltungsvorkehrungen nach aktuellem Stand der Technik müssten uneingeschränkt weiter betrieben werden können, erklärten die Abgeordneten.

Die derzeitige Infrastruktur aus Kohle-, Gas- und Kernkraftwerken habe sich bisher für eine sichere und wirtschaftliche Energieversorgung bewährt, hieß es weiter.

Dritter abgelehnter Antrag der AfD

In ihrem dritten abgelehnten Antrag (19/22446) forderte die AfD, die Herstellung von synthetischen Betriebs- und Kraftstoffen wie beispielsweise Wasserstoff durch die Nutzung von Kernenergie zu ermöglichen.

Die Bundesregierung sollte diese Möglichkeit, insbesondere mit Hilfe von Flüssigbrennstoff-Hochtemperatur-Reaktoren der Generation IV, als geeignete Strategie zur langfristigen, strategischen Verfügbarkeit anerkennen und dieser Strategie Priorität einräumen, schrieben die Abgeordneten. Die Forschung auf diesem Gebiet sollte nach Willen der Fraktion umfassend gefördert werden.

Vierter abgelehnter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion wandte sich gegen einen nach ihren Angaben vom Weltwirtschaftsforum ausgerufenen Great Reset (Großer Neustart) und forderte die Bundesregierung auf, diesen entschieden abzulehnen und eine deutsche Beteiligung an den damit verbundenen Vorhaben auszuschließen. Der Great Reset stelle eine substantielle Beeinträchtigung der Umwelt und eine enorme Gefahr für Wohlstand, Freiheit und die Versorgungssicherheit Deutschlands dar, hieß es in ihrem vierten Antrag (19/29697).

Darüber hinaus forderte die AfD-Fraktion, das Atomgesetz dahingehend zu ändern, dass Kernkraftwerke wieder genehmigt werden können. Die Bundesregierung sollte ferner jegliche Form der CO2-Besteuerung beenden sowie alle umweltverträglichen und wettbewerbsfähigen Zukunftstechnologien in der Forschung unterstützen. Außerdem sollte die Bundesimmissionsschutzverordnung nach dem Willen der Antragsteller novelliert werden, um den Vertrieb von paraffinischen Dieselkraftstoffen auch in der Reinform in Deutschland zu ermöglichen.

Erster abgelehnter Antrag der FDP

Die FDP forderte in ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/22493) mit dem Titel „Mehr Tempo für die Nachhaltigkeit – Mit Fortschritt und Innovation in die Zukunft“ die Bundesregierung unter anderem dazu auf, die Ziele der geplanten Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2020 „auf nationaler Ebene konsequent umzusetzen“. Zudem müsse das Land seiner besondere Verantwortung, „als führende Industrienation mit gutem Vorbild voranzuschreiten“, wahrnehmen.

Konkret sollte nach Vorstellungen der Fraktion unter anderem die Kontrolle und Umsetzung der Indikatoren und Ergebnisse der Strategie besser strukturiert werden. Weitere Forderungen bezogen sich unter anderem auf die deutsche EU-Ratspräsidentschaft, nachhaltige Mobilität und den Klimaschutz.

Zweiter abgelehnter Antrag der FDP

In ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/22484) forderten die Liberalen eine Ausweitung des EU-Emissionshandels. Die Bundesregierung solle umgehend die Ausweitung des EU-Emissionshandels auf den Verkehr und die Gebäude in Deutschland in die Wege leiten und parallel in Gesprächen mit Frankreich, den Benelux-Ländern und weiteren EU-Mitgliedstaaten auf ein gemeinsames Vorgehen hinwirken. Nach dem Willen der Fraktion sollte auch die Land- und Forstwirtschaft in den Emissionshandel integriert und dabei die Kohlendioxid-Senkenfunktion von Wäldern Böden anerkannt werden.

Weitere Forderungen des Antrags bezogen sich beispielsweise auf die Grundlagenforschung zu klimaschonenden Energietechnologien. Zudem sollte die Bundesregierung nach Willen der Liberalen „die technologiefeindliche Rechtslage“ ändern, um die Nutzung sogenannter CCS-Technologien zur Abscheidung und Speicherung nicht vermeidbarer Industrie-Emissionen in Deutschland zu ermöglichen.

Dritter abgelehnter Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion forderte die Bundesregierung in ihrem dritten abgelehnten Antrag (19/28339) auf, umgehend die Europäische Landschaftskonvention (ELK) zu unterzeichnen und einen Gesetzentwurf zu ihrer Ratifizierung vorzulegen.

Die im Jahr 2000 von den Mitgliedstaaten des Europarates vorgestellte Konvention diene der Sicherung, Förderung und Entwicklung der Vielfalt europäischer (Kultur-)Landschaften und liefere damit „einen wichtigen Beitrag zur Bewahrung regionaler und lokaler Identitäten in Europa“. Landschaftsfragen seien immer auch Identitätsfragen. Dieser Tatsache trage die ELK Rechnung, indem sie die Kluft zwischen denkmalpflegerischen Bestrebungen und dem Naturschutz mit dem übergreifenden Begriff der „Landschaft“ überbrücke, so die Fraktion.

Vierter abgelehnter Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion will klimafreundliche Innovationen im Luftverkehr stärker fördern. In ihrem vierten Antrag (19/11039) verlangten die Abgeordneten von der Bundesregierung, eine Förderstruktur zu entwickeln, die jährlich bis zu 200 Millionen Euro über fünf Jahre für klimafreundliche Innovationen im Luftverkehr mit Risikokapital bereitstellt. Die Projektförderung habe „unabhängig von der Politik, technologieoffen und unbürokratisch zu erfolgen“, hieß es weiter.

Langfristig, so schrieben die Liberalen, müsse die Bundesregierung ein Szenario entwickeln, „in dem die Luftverkehrssteuer abgeschafft wird, damit die Airlines mehr Mittel für innovative und klimafreundliche Technologien zur Verfügung haben“. Außerdem müssten die Möglichkeiten der bereits vorhandenen prozessbasierten Innovationen voll ausgeschöpft werden. 

Fünfter abgelehnter Antrag der FDP

Die Bundesregierung soll den Aktionsplan Sustainable Finance der Europäischen Union in der derzeitigen Form ablehnen und stattdessen Transparenz und Vielfalt schaffen. Dies forderte die FDP-Fraktion in ihrem fünften Antrag (19/14785).

Das Vorhaben der Europäischen Union sei aus ökonomischer Sicht unnötig oder kontraproduktiv. Mit der angestrebten verpflichtenden Taxonomie werde eine Bürokratie aufgebaut, deren Nutzen in keinem Verhältnis zum Aufwand und den Erfüllungskosten stehen würde.

Erster abgelehnter Antrag der Grünen

Der Finanzmarkt soll strikt auf Prinzipien der Nachhaltigkeit ausgerichtet und der Finanzplatz Europa zum Leitmarkt für Nachhaltigkeit werden. Dies forderte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem ersten Antrag (19/14219). Darin hieß es, ein rechtzeitiges Umsteuern habe einen zweifachen Nutzen: „Die fossilen Energieträger bleiben im Boden und Finanzkapital fließt in zukunftsträchtige Technologien, anstatt einem erheblichen Bewertungsrisiko ausgeliefert zu sein.“ Derzeit seien Milliardenbeträge auf den Finanzmärkten in Unternehmen investiert, deren Geschäftsmodell im Wesentlichen auf der Ausbeutung und der Nutzung fossiler Ressourcen beruhe. Die Begrenzung des Anstiegs der globalen Durchschnittstemperatur setzte jedoch eine umfassende Dekarbonisierung der Wirtschaft voraus.

Zu den Forderungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gehörte, dass alle mit der Klimakrise in Zusammenhang stehenden Risiken im Risikomanagement aller Finanzmarktakteure angemessen berücksichtigt werden.

Zweiter abgelehnter Antrag der Grünen

Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ihre Beiträge für den Klimafonds der Vereinten Nationen signifikant erhöhen und die internationale Klimafinanzierung bis spätestens 2025 netto mit jährlich acht Milliarden Euro unterstützen.

In ihrem entsprechenden Antrag (19/28474) forderte die Fraktion außerdem, dass sich die Koalition auf internationaler Ebene für die Schaffung eines Verursacherfonds einsetzt. Er solle eine „faire Lastenverteilung“ zum Ausgleich von Schäden und Verlusten in den Ländern des Globalen Südens ermöglichen. Darin einzahlen sollen neben Industrieländern und Ländern mit vergleichbarer Verantwortung für die Klimakrise mittelfristig auch Unternehmen der fossilen Energiewirtschaft.

Dritter abgelehnter Antrag der Grünen

Nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gibt es einen erheblichen Fachkräftebedarf für die Umsetzung des deutschen Klimaschutzprogramms.

In ihrem dritten Antrag (19/26218) mit dem Titel „Personelle Umsetzungsstrategie des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung“ forderte die Fraktion die Bundesregierung deshalb auf, zeitnah durch ein unabhängiges Institut eine wissenschaftliche Analyse erstellen zu lassen, die den für die Umsetzung des Klimaschutzprogramms erforderlichen Fachkräftebedarf untersucht. (chb/hau/ste/10.06.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Dr. Wolfgang Schäuble

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Schäuble, Dr. Wolfgang

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Svenja Schulze

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Dr. Rainer Kraft

Dr. Rainer Kraft

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Kraft, Dr. Rainer

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    PDF | 365 KB — Status: 14.04.2021
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  • 19/29697 - Antrag: Einfach frei leben - Kein deutsches Engagement für den Großen Umbruch beziehungsweise Great Reset des Weltwirtschaftsforums - Mit Innovationen Umwelt und Wohlstand erhalten
    PDF | 312 KB — Status: 17.05.2021
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  • 19/29961 - Antrag: Strom-Übertragungsnetze in öffentlicher Hand bündeln nach dem Klimaschutz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
    PDF | 251 KB — Status: 21.05.2021
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  • 19/30120 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Lisa Paus, Stefan Schmidt, Dr. Danyal Bayaz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/14219 - Stabil und zukunftsfest - Den Finanzplatz Europa zum Leitmarkt für Nachhaltigkeit machen
    PDF | 323 KB — Status: 27.05.2021
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  • 19/30130 - Unterrichtung: Bericht des Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung (Arbeitsbericht der 19. Wahlperiode)
    PDF | 664 KB — Status: 27.05.2021
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  • 19/30230 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
    PDF | 1 MB — Status: 02.06.2021
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  • 19/30431 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg), Lisa Badum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/28474 - Klimaziele und Entwicklungspolitik konsequent aufeinander ausrichten - Klimagerechtigkeit im Globalen Süden voranbringen
    PDF | 308 KB — Status: 09.06.2021
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  • 19/30462 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Bruno Hollnagel, Albrecht Glaser, Franziska Gminder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/22516 - Souveränität bewahren - Kompetenzübertragung an die EU bei Sustainable Finance auf Rechtskonformität prüfen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Bettina Stark-Watzinger, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/14785 - Sustainable Finance - Transparenz und Vielfalt schaffen - Einheitliche EU-Taxonomie ablehnen
    PDF | 337 KB — Status: 09.06.2021
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  • 19/30473 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Judith Skudelny, Dr. Lukas Köhler, Olaf in der Beek, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/22484 - Mit Innovationen zu nachhaltigen Lebensgrundlagen
    PDF | 280 KB — Status: 09.06.2021
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  • 19/30491 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag der Abgeordneten Steffen Kotré, Enrico Komning, Hansjörg Müller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/29696 - Einfach frei leben - Staatssozialismus verhindern, Demokratie und Wohlstand retten b) zu dem Antrag der Abgeordneten Marc Bernhard, Karsten Hilse, Andreas Bleck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion AfD - Drucksache 19/29697 - Einfach frei leben - Kein deutsches Engagement für den Großen Umbruch beziehungsweise Great Reset des Weltwirtschaftsforums - Mit Innovationen Umwelt und Wohlstand erhalten
    PDF | 289 KB — Status: 09.06.2021
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  • 19/30496 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Lukas Köhler, Frank Sitta, Judith Skudelny, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/22493 - Mehr Tempo für die Nachhaltigkeit - mit Fortschritt und Innovation in die Zukunft
    PDF | 278 KB — Status: 09.06.2021
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  • 19/30530 - Unterrichtung: Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie - Weiterentwicklung 2021 - Drucksache 19/27530 - Stellungnahme des Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung
    PDF | 297 KB — Status: 09.06.2021
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 19/27530, 19/30530, 19/30130, 19/30230, 19/29961 beschlossen
  • Beschlussempfehlung 19/24196 (Antrag 19/22451 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/25887 (Antrag 19/22431 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/25647 (Antrag 19/22446 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/30496 (Antrag 19/22493 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/30473 (Antrag 19/22484 ablehnen) angenommen
  • Antrag 19/28339 abgelehnt
  • Beschlussempfehlung 19/30491 Buchstabe b (Antrag 19/29697 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/13986 (Antrag 19/11039 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/30462 Buchstabe b (Antrag 19/14785 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/30120 (Antrag 19/14219 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/30431 (Antrag 19/28474 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/26708 (Antrag 19/26218 ablehnen) angenommen
  • 11:12:52: schließt die Wahlen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT) (Video)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Umwelt

Experten fordern Konkretisierung des Klimaschutzgesetzes

Die geplante Änderung des Bundesklimaschutzgesetzes (19/30230) ist in einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit teilweise scharf kritisiert worden. Sachverständige bemängelten in der von der Ausschussvorsitzenden Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen) geleiteten Sitzung am Montag, 21. Juni 2021, insbesondere, dass der Gesetzentwurf zwar Ziele festlege, die zur Erreichung dieser Ziele erforderlichen Maßnahmen aber offen lasse.

„Ausgleichsmechanismen erforderlich“

Die Novelle des Klimaschutzgesetzes geht auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zurück. Dem Gesetzentwurf zufolge soll der Ausstoß an Treibhausgasen bis zum Jahr 2030 um 65 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 verringert werden; bisher betrug das Reduktionsziel 55 Prozent. Bis 2040 sollen die Emissionen um 88 Prozent verringert werden, und im Jahr 2045 soll Deutschland klimaneutral sein. Der Umweltausschuss gibt am Dienstag seine Beschlussempfehlung zur Novelle ab. Das Bundestagsplenum wird am 24. Juni über die Vorlage entscheiden.

Die verschärften Klimaschutzziele müssten mit konkreten Maßnahmen unterlegt werden, forderte Detlef Raphael von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände. Damit diese Maßnahmen nicht die gleichwertige Entwicklung der Regionen gefährdeten, brauche es Ausgleichsmechanismen. Nötig seien ferner ein rascher Ausbau der erneuerbaren Energien und eine Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes, wobei der Schwerpunkt auf Quartieren und nicht auf Einzelgebäuden liegen müsse.

„Gesetzentwurf erzeugt Unsicherheit“

Die Novelle gehe weit über das hinaus, was das Bundesverfassungsgericht gefordert habe, kritisierte Holger Lösch vom Bundesverband der Deutschen Industrie. Dabei sei es versäumt worden, die ökonomischen und sozialen Folgen der verschärften Klimaschutzziele abzuschätzen. Die Politik müsse aber die Fragen nach der Wirtschaftlichkeit und der praktischen Umsetzbarkeit der Klimaschutzziele beantworten. Zudem erzeuge der Gesetzentwurf Unsicherheit, da die übergeordnete europäische Klimaschutzstrategie noch gar nicht feststehe.

Der vorliegende Gesetzentwurf entspreche den Anforderungen des Verfassungsgerichts, sagte Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht. Allerdings müsse der Gesetzgeber noch festlegen, mit welchen Maßnahmen der Klimaschutz erreicht werden solle. Zudem müsse das Gesetz unter Umständen erneut überarbeitet werden, sofern es Änderungen auf europäischer Ebene geben sollte.

Klimaschutz und die soziale Verteilungsfrage

Die verschärften Klimaschutzziele seien nur erreichbar, wenn die Rahmenbedingungen stimmten, betonte Michael Vassiliadis, Vorsitzender der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie. Dabei lasse der Gesetzentwurf wichtige Punkte offen. Das betreffe zum Beispiel den notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien, der schon jetzt auf der Stelle trete. Zudem äußere sich das Gesetz nicht zu den enormen Summen, die mobilisiert werden müssten, um Innovationen zu fördern. Und schließlich müsse die Politik verhindern, dass die Klimaschutzpolitik zur sozialen Verteilungsfrage werde.

Generationengerechtigkeit heiße auch, dass zukünftige Generationen eine intakte Wirtschaft mit guten Arbeitsplätzen vorfänden, betonte Stefan Körzell vom Deutschen Gewerkschaftsbund. Die verschärften Klimaschutzziele beschleunigten den Strukturwandel der Wirtschaft und bewirkten Ängste um den Arbeitsplatz. Deshalb brauche es schnell ein Maßnahmenpaket, das Klimaschutz mit Beschäftigung und guter Arbeit verbinde.

„Rahmenbedingungen und Strategie fehlen“

Der Gesetzentwurf sei notwendig und eröffne Chancen für die Wertschöpfung und die industrielle Entwicklung, sagte Dr. Alexander Götz vom Verband kommunaler Unternehmen. Es fehlten aber die nötigen Rahmenbedingungen und eine klare Strategie, um die Ziele zu erreichen. Zudem sei es riskant, die technologischen Optionen zu stark zu verengen.

Die Notwendigkeit des Klimaschutzgesetzes grundsätzlich infrage stellte der Physiker Prof. Dr. em. William Happer von der Princeton University. Das Klima habe sich seit Bestehen der Erde immer geändert, und die Menschen hätten mit dem Klimawandel wenig zu tun. Dafür, dass CO2 einen wesentlichen Einfluss auf den Klimawandel habe, gebe es keinen Beweis.

„Ziele bleiben hinter den Anforderungen aus Karlsruhe zurück“

Für eine kosteneffiziente Klimapolitik sprach sich Prof. Dr. Joachim Weimann von der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg aus. Klimapolitik müsse dort ansetzen, wo die Kosten der CO2-Reduktion am geringsten seien. Diese Suche nach kosteneffizienten Lösungen müsse über alle Sektoren und alle Länder hinweg erfolgen. Das Klimaschutzgesetz erzwinge aber eine sektorale und nationale Vermeidungsstrategie, womit es die Lasten maximiere und den im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts formulierten Zielen diametral entgegenstehe.

Die Ziele des Gesetzentwurfs blieben hinter den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts zurück, kritisierte Barbara Metz von der Deutschen Umwelthilfe, die zwei der Verfassungsbeschwerden initiiert hatte. Entscheidend sei, sofort Maßnahmen zur Verringerung des CO2-Ausstoßes zu ergreifen. Konkret forderte Metz ein Tempolimit auf den Straßen, eine Sanierungsoffensive im Gebäudebereich und eine konsequente Umstellung auf Mehrwegverpackungen.

„Treibhausgasbudget lässt sich nicht berechnen“

Sie könne nicht nachvollziehen, wie man zur Einschätzung kommen könne, die Novelle entspreche dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, sagte Dr. Roda Verheyen von der Rechtsanwälte Günther Partnerschaft, die einige der Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten hatte.

Insbesondere lasse sich aufgrund des Gesetzentwurfs kein Treibhausgasbudget berechnen. Außerdem sei vollkommen unklar, welche Schritte ergriffen würden, um die Transformation einzuleiten.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Ziel des Gesetzentwurfs (19/20230) ist es, die nationalen Klimaschutzziele zu verschärfen und Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu machen. Damit reagiert die Bundesregierung auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Klimaschutzgesetz von 2019 in Teilen mit den Grundrechten unvereinbar ist.

Laut dem Gesetzentwurf wird für 2030 ein neues Zwischenziel von 65 (statt wie bisher 55) Prozent Treibhausgasminderung gegenüber dem Jahr 1990 vorgegeben. Bis zum Jahr 2040 soll die Minderung 88 Prozent betragen. Bis 2045 sind die Treibhausgasemissionen so weit zu verringern, dass Treibhausgasneutralität erreicht wird.

Minderungsziele werden neu festgelegt

Um diese Vorgaben einzuhalten, werden die Minderungsziele für die einzelnen Sektoren (Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft) neu festgelegt. Besonders stark in die Pflicht genommen wird dabei die Energiewirtschaft, die ihre Jahresemissionsmenge von 280 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent im Jahr 2020 auf 108 Millionen Tonnen im Jahr 2030 verringern muss.

Für die Jahre 2031 bis 2040 werden sektorübergreifend jährliche Minderungsziele festgelegt. Wie diese zwischen den Sektoren aufgeteilt werden, soll im Jahr 2024 entschieden werden.

Stellungnahme des Bundesrates

In seiner Stellungnahme begrüßt der Bundesrat grundsätzlich den Änderungsentwurf. Er weist jedoch darauf hin, dass die Bundesregierung nun in der Pflicht stehe, die richtigen Weichen für die Zielerreichung zu stellen. Im Einzelnen schlägt der Bundesrat vor, den Gesetzentwurf durch einen Absatz zu ergänzen, der vorschreibt, die Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel zu verbessern.

Die Bundesregierung stimmt diesem Vorschlag in ihrer Gegenäußerung nicht zu. Sie argumentiert, dass eine eigenständige Regelung zur Klimaanpassung nicht ohne weiteres in die derzeitige Systematik des Klimaschutzgesetzes passe. (chb/21.06.2021)

Dokumente

  • 19/20230 - Kleine Anfrage: Zoonosen in Deutschland
    PDF | 219 KB — Status: 19.06.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/30230 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
    PDF | 1 MB — Status: 02.06.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 118. Sitzung am Montag, 21. Juni 2021, 14:00 Uhr, öffentlich

Protokolle

  • 118. Sitzung - Wortprotokoll

Stellungnahmen

  • Detlef Raphael, Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände , A.-Drs. 19(16)589-C
  • Holger Lösch, Bundesverband der Deutschen Industrie , A.-Drs. 19(16)589-J
  • Thorsten Müller, Stiftung Umweltenergierecht, A.-Drs. 19(16)589-H
  • Michael Vassiliadis, IG BCE, A.-Drs. 19(16)589-E(NEU)
  • Stefan Körzell, Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) , A.-Drs. 19(16)589-D
  • Dr. Alexander Götz, Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) , A.-Drs. 19(16)589-G
  • Prof. Dr. em. William Happer, Princeton University, A.-Drs. 19(16)589-I
  • PPT Prof. Dr. em. William Happer
  • PPT Prof. Dr. em. William Happer
  • Prof. Dr. Joachim Weimann, Fakultät für Wirtschaftswissenschaft (FWW), Lehrstuhl VWL , A.-Drs. 19(16)589-A
  • Barbara Metz, Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) , A.-Drs. 19(16)589-B
  • Dr. Roda Verheyen, Rechtsanwälte Günther Partnerschaftsgesellschaft , A.-Drs. 19(16)589-F

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Umwelt

Bundestag verschärft das Klimaschutzgesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. Juni 2021, nach einstündiger Debatte dem Entwurf der Bundesregierung für ein erstes Gesetz zur Änderung des Klimaschutzgesetzes (19/30230) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (19/30949) zugestimmt. In namentlicher Abstimmung votierten 351 Abgeordnete für, 290 gegen den Gesetzentwurf. Zehn Abgeordnete enthielten sich. In zweiter Beratung hatten die Koalitionsfraktionen dafür, die Oppositionsfraktionen dagegen gestimmt. Entschließungsanträge der FDP- Fraktion (19/30986) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/30987) wurden abgelehnt. Bei der FDP-Vorlage stimmten alle übrigen Fraktionen dagegen, beim Antrag der Grünen enthielt sich die Linksfraktion. 

Geändertes Klimaschutzgesetz

Die Bundesregierung will mit der beschlossenen Änderung des Klimaschutzgesetzes (19/30230) die nationalen Klimaschutzziele verschärfen und Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral machen. Sie reagiert damit auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Klimaschutzgesetz von 2019 in Teilen mit den Grundrechten unvereinbar ist. Laut dem Gesetzentwurf wird für 2030 ein neues Zwischenziel von 65 (statt wie bisher 55) Prozent Treibhausgasminderung gegenüber dem Jahr 1990 vorgegeben. Bis zum Jahr 2040 soll die Minderung 88 Prozent betragen. Bis 2045 sind die Treibhausgasemissionen so weit zu verringern, dass Treibhausgasneutralität erreicht wird.

Um diese Vorgaben einzuhalten, werden die Minderungsziele für die einzelnen Sektoren (Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft) neu festgelegt. Besonders stark in die Pflicht genommen wird dabei die Energiewirtschaft, die ihre Jahresemissionsmenge von 280 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent im Jahr 2020 auf 108 Millionen Tonnen im Jahr 2030 verringern muss. Für die Jahre 2031 bis 2040 werden sektorübergreifend jährliche Minderungsziele festgelegt. Wie diese zwischen den Sektoren aufgeteilt werden, soll im Jahr 2024 entschieden werden.

In seiner Stellungnahme hatte der Bundesrat grundsätzlich den Änderungsentwurf begrüßt. Er weist jedoch darauf hin, dass die Bundesregierung nun in der Pflicht stehe, die richtigen Weichen für die Zielerreichung zu stellen. Im Einzelnen schlug der Bundesrat vor, den Gesetzentwurf durch einen Absatz zu ergänzen, der vorschreibt, die Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel zu verbessern. Die Bundesregierung stimmte diesem Vorschlag in ihrer Gegenäußerung nicht zu. Sie argumentierte, dass eine eigenständige Regelung zur Klimaanpassung nicht ohne Weiteres in die derzeitige Systematik des Klimaschutzgesetzes passe.

SPD: Wir hätten uns mehr gewünscht

In der Debatte sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD), die Bundesregierung habe mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes umgehend auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts reagiert. Das Gesetz stelle sicher, dass die Ziele hin zur Treibhausgasneutralität zuverlässig erreicht würden. Alle, die das Klimaschutzgesetz als zahnlosen Tiger kritisierten, würden erleben, dass das Gegenteil der Fall sei.  

Schulze verhehlte nicht, dass sie sich noch mehr gewünscht hätte. Als Beispiele nannte sie ein Tempolimit, eine Solardachpflicht, einen steileren Pfad für den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Aufteilung der durch den CO2-Preis bedingten Mehrkosten beim Heizen zwischen Vermietern und Mietern. Für diesen im Kabinett bereits beschlossenen Punkt habe es leider im Parlament keine Mehrheit gegeben, sagte sie mit Blick auf den Koalitionspartner. „Sozial gerechten Klimaschutz“, erklärte die Ministerin, „gibt es nur mit der Sozialdemokratie.“

AfD: Klimawandel ist zum religiösen Dogma geworden

Wie beim Ermächtigungsgesetz könne es beim Klimaschutzgesetz gar nicht schnell genug gehen, sagte Karsten Hilse (AfD). Das Gesetz sei „ein weiterer Stein auf dem Weg in Unfreiheit und Armut“, sagte Hilse in seiner von zahlreichen Zwischenrufen begleiteten Rede. Der Sachverständige William Happner habe bei der öffentlichen Anhörung im Umweltausschuss dargelegt, dass von der Erhöhung der CO2-Konzentration keine Gefahr für das Klima ausgehe und dass es keinen Klimanotstand gebe.

Die Behauptung, das menschengemachte CO2 sei der Hauptgrund für den Klimawandel, sei zu einem religiösen Dogma geworden – und religiöse Dogmen seien schon immer die Grundlage für Freiheitsentzug gewesen.

Im Anschluss an Hilses Rede erklärte die amtierende Bundestagspräsidentin Petra Pau (Die Linke), sie behalte sich vor, nach Prüfung des Protokolls Ordnungsmaßnahmen zu ergreifen.

CDU/CSU: Auf dem Weg zum klimaneutralen Industrieland

Die Rede Hilses habe gezeigt, dass die AfD das Bundesverfassungsgericht nicht akzeptiere und sich vom Rechtsstaat entfernt habe, sagte für die CDU/CSU-Fraktion Stephan Stracke. Es gelte, in diesem Jahrzehnt die entscheidenden Schritte zu gehen, damit Deutschland ein klimaneutrales Industrieland werde. Klimaschutz, nachhaltiges Wachstum und soziale Sicherheit seien für die Unionsfraktion untrennbar miteinander verbunden.

Eine zentrale Aufgabe sei es, trotz der CO2-Bepreisung die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu erhalten. Bei der Entlastung der Unternehmen im Rahmen der Carbon-Leakage-Verordnung (19/28163) habe die Unionsfraktion weitergehende Vorstellungen gehabt, die mit der SPD nicht umzusetzen gewesen seien.

FDP: Das Gesetz ist nicht effizient

Für die FDP-Fraktion stellte Dr. Lukas Köhler infrage, dass das Gesetz die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetze. Denn es sei nicht effizient und strebe nicht eine europäische Lösung an. Stattdessen sei die Bundesregierung mit dem Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 vorgeprescht, womit sie ihre Verhandlungsposition auf europäischer Ebene geschwächt habe.

Der Ansatz, einzelnen Sektoren Vorgaben für den CO2-Ausstoß zu machen, sei nicht effizient, kritisierte Köhler weiter. Denn dieses System sorge nicht dafür, dass der Euro dort ausgegeben werde, wo er am effizientesten eingesetzt werde. Viel besser sei das System eines einheitlichen Emissionshandels.

Linke: Klimaschutz braucht eine Verkehrswende

Für die Fraktion Die Linke blickte Sabine Leidig auf die Finanzmarktkrise 2009 zurück. Damals habe die Bundesregierung die Chance für ein Umsteuern nicht genutzt. Auch als 2019 die Demonstrationen von Fridays for Future stattgefunden hätten, habe die Bundesregierung die Chance für eine sozial-ökologische Transformation verpasst.

Dass die Bundesregierung in Wirklichkeit gegen den Klimaschutz handle, zeige der Bundesverkehrswegeplan, der die Infrastruktur für noch mehr Autoverkehr schaffe. Nötig sei eine wirkliche Verkehrswende mit deutlich weniger motorisiertem Verkehr.

Grüne: Bundesregierung nutzt die Chancen nicht

Die Bundesregierung nutze ihre Chance nicht, sagte auch der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Dr. Anton Hofreiter. Nie hätten einer Bundesregierung beim Klimaschutz so viele Möglichkeiten offengestanden, und selbst große Teile der Industrie hätten umgedacht. „Wenn Politik die Kunst des Möglichen ist, dann waren Sie wirklich keine Künstler“, sagte Hofreiter.

Die Bundesregierung habe bei der Energiewende ein einziges Chaos angerichtet, die Industrie beim Umbau im Stich gelassen und mit der Mobilitätswende noch gar nicht richtig begonnen, sagte Hofreiter weiter. Die Bundesregierung sei von einer „Mischung aus Zaghaftigkeit und Überforderung“ geprägt und missbrauche das Argument der sozialen Gerechtigkeit, um die für den Klimaschutz nötigen Maßnahmen nicht zu ergreifen.

Förderung von erneuerbaren Energien

Beschlossen wurde zudem der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung von Vorgaben der EU-Richtlinie 2018 / 2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung) für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz“ (19/27672) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (19/30954). Die Koalitionsfraktionen stimmten dafür, die Oppositionsfraktionen dagegen. Mit dem Zulassungsverfahren sollen Anlagen zur Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen effizienter werden.

Die EU-Richtlinie, die mit dem Gesetzentwurf in nationales Recht umgesetzt wurde, hat das Ziel, Zulassungsverfahren für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energie effizient und für den Vorhabenträger weniger kompliziert zu gestalten. Zu diesem Zweck wurde unter anderem das Bundes-Immissionsschutzgesetz durch einen neuen Paragrafen 16b ergänzt. Er sieht vor, dass beim Repowering (Ersetzen alter Anlagen durch neue) im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nur Anforderungen geprüft werden müssen, wenn durch das Repowering nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden können und diese für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erheblich sein können.

Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur

Auch einen Gesetzentwurf „zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht“ (19/27453, 19/28407, 19/28605 Nr. 1.16) beschloss der Bundestag in der vom Wirtschafts- und Energieausschuss geänderten Fassung (19/30899). Die Koalitionsfraktionen stimmten dafür, die Oppositionsfraktionen dagegen. Dazu lagen ein Bericht des Wirtschaftsausschusses (19/30109) und ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/30910) vor. Entschließungsanträge der FDP (19/30988) und von Bündnis 90/Die Grünen (19/30989) zu diesem Gesetzentwurf wurden abgelehnt. Bei der FDP-Vorlage enthielt sich die AfD. Die Vorlage der Grünen wurde nur noch von der Linken unterstützt.

Mit diesem dritten beschlossenen Gesetzentwurf will die Bundesregierung den Weg für den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur bereiten. Zugleich werden EU-Vorgaben in nationales Recht umgesetzt. Dabei geht es laut Regierung um erste regulierungsrechtliche Grundlagen für eine Wasserstoffnetzinfrastruktur, bevor ein Ordnungsrahmen auf europäischer Ebene neue Anpassungen erfordern wird. 

Integration von Wasserstoff ins Gesamtenergiesystem

Für die Umwidmung von Gasleitungen, den Neubau von Wasserstoffleitungen und für die Integration bestehender privater Infrastrukturen brauche es Planungs- und Investitionssicherheit, so die Regierung. Die Regelung sei indes auch deswegen für den Übergang gedacht, weil es perspektivisch um eine Integration von Wasserstoff ins Gesamtenergiesystem gehe und Erfahrungen etwa mit der Umsetzung der Wasserstoffstrategie in künftige Regelungen einfließen würden. In den Gesetzentwurf seien entsprechende Formulierungen für Übergangsregulierungen aufgenommen worden.

Der Bundesverwaltung entstehen jährliche Mehrkosten von etwa 8,2 Millionen Euro bei einmaligen Umstellungskosten von etwa 1,65 Millionen Euro. Auf die Wirtschaft kommt den Berechnungen zufolge ein jährlicher Aufwand in Höhe von rund 12,7 Millionen Euro sowie ein einmaliger Aufwand in Höhe von rund zwölf Millionen Euro zu. 

Entschließung beschlossen

In einer vom Bundestag gegen die Stimmen der Linken bei Enthaltung von AfD und FDP angenommenen Entschließung zum Gesetzentwurf zum Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur (19/27453) wurde die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, für die Dauer der Übergangsregulierung Vorschläge für zusätzliche Förderinstrumente vorzulegen. Auch soll sie prüfen, wie die Förderinstrumente für die Dauer der Übergangsregulierung mittels eines Absicherungsmechanismus ergänzt werden können, um zu verhindern, dass es bei Ausfall einzelner Ankerkunden des Wasserstoffstartnetzes durch die damit einhergehende Erhöhung der Wasserstoff-Netzentgelte für die verbliebenen Kunden zu einem kaskadenartigen Einbruch der Wirtschaftlichkeit kommt.

Auf europäischer Ebene soll die Regierung eine Änderung der Erdgasbinnenmarktrichtlinie, der Erdgasfernleitungsnetzzugangsverordnung und der Fernleitungsentgeltstrukturverordnung vorantreiben, um eine gemeinsame Regulierung und Finanzierung des Wasserstoffnetzes und des Erdgasnetzes zu ermöglichen. Dabei sei zu prüfen, ob entsprechende Anpassungen bereits im Rahmen des in Entstehung befindlichen Gasbinnenmarktpakets der EU-Kommission vorgenommen werden können. Auch soll die Regierung einen Gesetzesentwurf vorlegen, der eine gemeinsame Regulierung und Finanzierung des Wasserstoffnetzes und des Erdgasnetzes herbeiführt, sobald dies europarechtlich möglich ist.

Verordnung zum Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021

Der Bundestag stimmte darüber hinaus der Verordnung der Bundesregierung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 (19/29793, 19/29997 Nr. 2.4) in der vom Wirtschafts- und Energieausschuss geänderten Fassung (19/30902) zu. Die Koalitionsfraktionen stimmten dafür, die Oppositionsfraktionen dagegen. Zur Abstimmung lagen auch ein Bericht des Wirtschafts- und Energieausschusses vor (19/31012) .

Mit der Verordnung regelt die Bundesregierung Details zu Wasserstoff, Gülleanlagen und Agro-PV-Anlagen. Konkret geht es um eine Definition von „grünem Wasserstoff“ und Folgen für die Befreiung von der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Anforderungen werden laut Regierung so gesetzt, dass sie einen schnellen Markthochlauf der Technologie unterstützen und Mindestanforderungen an den „glaubhaften Strombezug aus erneuerbaren Energien stellen“. Als grüner Wasserstoff gilt demnach nur der, der innerhalb der ersten 5.500 Vollbenutzungsstunden eines Kalenderjahres in einer Einrichtung zur Herstellung von grünem Wasserstoff elektrochemisch hergestellt wird und bestimmte Anforderungen an den Strombezug einhält.

Für kleine Gülleanlagen gibt es künftig eine Anschlussförderung nach Ablauf des bisherigen 20-jährigen Förderzeitraums. So werde sichergestellt, dass diese Anlagen wirtschaftlich weiterbetrieben werden können, heißt es. Bei den Änderungen zu Agro-Solaranlagen geht es um neue Flächen wie zum Beispiel Obstanbauflächen, die künftig gleichzeitig für Solaranlagen genutzt werden können.

Der Bundestag nahm zu dieser Verordnung eine Entschließung an, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, sich bei den Verhandlungen auf EU-Ebene zur Festlegung von Kriterien für „grünen“ Wasserstoff dafür einzusetzen, „dass diese Regelungen mit den Anforderungen der Erneuerbaren-Energien-VO für die Markthochlaufphase vereinbar sind“.

Verordnung zur Vermeidung von Carbon-Leakage

Der Bundestag stimmte darüber hinaus mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition einer Verordnung der Bundesregierung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch nationalen Brennstoffhandel zu (BEHG-Corbon-Leakage-Verordnung; 19/28163, 19/28605) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (19/30955) zu. Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen wurde ein Entschließungsantrag der FDP-Fraktion dazu (19/30990) abgelehnt.

Die Bundesregierung will vermeiden, dass Unternehmen ihre Produktion ins Ausland verlagern, um der seit Anfang 2021 in Deutschland geltenden CO2-Bepreisung in den Sektoren Verkehr und Wärme zu entgehen. Zu diesem Zweck hatte sie dem Bundestag die Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel (19/28163) vorgelegt.

Die Verordnung beruht auf der Verordnungsermächtigung nach Paragraf 11 Absatz 3 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG). Sie setzt ein Eckpunktepapier der Bundesregierung um und berücksichtigt zudem einen Entschließungsantrag, den der Bundestag im Oktober 2020 angenommen hatte. Beschlossen wurden Kompensationsmaßnahmen für Unternehmen, die vom CO2-Preis besonders betroffen sind und bei denen deshalb die Gefahr besteht, dass sie ins Ausland abwandern, wo dieser CO2-Preis nicht erhoben wird („Carbon Leakage“). Grundlage für die Beurteilung der Verlagerungsrisiken ist die Sektorenliste des EU-Emissionshandels. Zudem enthält die Verordnung die Möglichkeit, in einem nachgelagerten Prüfungsverfahren weitere Sektoren zu identifizieren, bei denen ein Carbon-Leakage-Risiko besteht.

Expertenbericht zu Treibhausgasemissionen

Im Jahr 2020 hat der Gebäudesektor die Zielvorgaben für die Treibhausgasemissionen verfehlt, während alle anderen Sektoren ihr jeweiliges Ziel wahrscheinlich oder sicher erreicht haben. Dies geht aus dem Bericht des Expertenrats für Klimafragen zur Vorjahresschätzung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2020 (19/29683) hervor, den der Bundestag zur Kenntnis nahm. Der Expertenrat für Klimafragen besteht aus fünf Fachleuten und wurde zum 1. September 2020 berufen. Seine Einrichtung geht auf das 2019 beschlossene Bundes-Klimaschutzgesetz zurück. In seinem Bericht bewertet der Expertenrat die vom Umweltbundesamt vorgelegten Emissionsdaten für das Jahr 2020.

Dem Bericht zufolge hat die Covid-19-Pandemie insbesondere im Verkehrssektor einen wesentlichen Einfluss auf die Emissionsdaten gehabt. Im Energiesektor spielten demnach auch der niedrige Erdgas- und Ölpreis sowie das Wettergeschehen eine Rolle. Zur Weiterentwicklung der Wirkungsweise des Klimaschutzgesetzes regt der Expertenrat an, einen zusätzlichen Prüfmechanismus für diejenigen Sektoren zu etablieren, die gemäß Vorjahresschätzung des Umweltbundesamtes das Sektorziel für das Vorjahr erreicht haben.

Drei Anträge der Grünen abgelehnt

Der Bundestag lehnte drei Anträge von Bündnis 90/Die Grünen ab, darunter zwei Anträge zur Klimapolitik, ab. Im ersten forderte die Fraktion „Klimapartnerschaften als Kern einer strategischen Klimaaußenpolitik“ (19/28785), der zweite trug den Titel „Klimaschutz ist jetzt“ (19/29294). Zu beiden Anträgen lag eine Beschlussempfehlung des Umweltausschusses vor (19/30949).

Der dritte Antrag der Grünen forderte, die „Carbon-Leakage-Verordnung der Bundesregierung im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes gerecht und planungssicher auszugestalten“ (19/29295). Auch dazu lag eine Beschlussempfehlung des Umweltausschusses vor (19/30955). Alle übrigen Fraktionen stimmten jeweils dagegen.

Erster Antrag der Grünen

Für Klimapartnerschaften als Kern einer strategischen Klimaaußenpolitik sprachen sich die Grünen in ihrem ersten Antrag (19/28785) aus. Darin forderten sie die Bundesregierung auf, „eine ambitionierte, kohärente Klimaaußenpolitik-Strategie im Sinne der Förderung einer globalen sozial-ökologischen Transformation zu entwickeln und im Bundeskabinett zu beschließen“.

Konkret verlangten die Antragsteller von der Bundesregierung, spätestens auf dem Petersberger Klimadialog im Mai zuzusagen, das nationale deutsche Klimaziel für 2030 auf 70 Prozent Treibhausgasminderung gegenüber 1990 zu erhöhen und den Kohleausstieg in Deutschland auf 2030 vorzuziehen. Auf internationalem Parkett sollte die Bundesregierung gemeinsam mit Partnern für eine globale Energie- und Verkehrswende, einen vollständigen Atomausstieg und einen Kohleausstieg werben. Außerdem sollte sie zusammen mit der EU eine Klimapartnerschaft mit den USA begründen, die ein transatlantisches Netzwerk etabliert. Gegenüber China sollte sich die Bundesregierung dafür einsetzen, aus der Kohle auszusteigen und das angekündigte chinesische Klimaziel ehrgeiziger zu formulieren.

Zweiter Antrag der Grünen

In ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/29294) forderten die Grünen die Bundesregierung auf, eine Reform des Klimaschutzgesetzes vorzulegen, in der für 2030 ein Klimaschutzziel von minus 70 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 festgelegt wird. Auch sollte ein Gesamtplan festgelegt werden mit dem Ziel, Klimaneutralität deutlich vor 2050 zu erreichen.

Im Einzelnen sprachen sich die Antragsteller dafür aus, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen und den nationalen CO2-Preis für die Bereiche Wärme und Verkehr anzuheben. Konkret sollte die Erhöhung des CO2-Preises auf 60 Euro auf das Jahr 2023 vorgezogen werden; danach sollte der Preis weiter ansteigen. Außerdem forderte die Fraktion, Solaranlagen auf Dächern zum Standard zu machen, den Kohleausstieg auf 2030 vorzuziehen und den Einbau neuer Ölheizungen in Gebäuden ab 2021 grundsätzlich nicht mehr zuzulassen.

Dritter Antrag der Grünen

Vorschläge für die Ausgestaltung der Carbon-Leakage-Verordnung machten die Grünen in ihrem dritten abgelehnten Antrag (19/29295). Darin forderten sie, nachvollziehbare branchenspezifische Kompensationslösungen für Unternehmen festzulegen, die im internationalen Wettbewerb stehen und nachweisbar Nachteilen durch die CO2-Bepreisung unterliegen, die nicht im Gegenzug durch die Senkung der EEG-Umlage kompensiert werden. Der maximale Umfang der Kompensationen sollte nach den Vorstellungen der Antragsteller 75 Prozent nicht übersteigen.

Um zu verhindern, dass Unternehmen ins Ausland abwandern, seien „transparente und passgenaue Kompensationsmechanismen“ erforderlich, „die den sozial-ökologischen Umbau als Anspruch haben und ungerechtfertigte Mitnahmeeffekte verhindern“, hieß es im Antrag.

Elf Anträge der FDP abgelehnt

Der Bundestag lehnte darüber hinaus elf Anträge der FDP-Fraktion ab, in denen sie sich „für fairen Klimaschutz für Mieter und Vermieter“ (19/25246), eine „transatlantische Klimaschutzkooperation als Startschuss für ein globales Emissionshandelssystem“ (19/28686), „CO2-Speicherung als Voraussetzung für Klimaneutralität“ (19/29756), die „Ausweitung des EU-Emissionshandels statt CO2-Steuer und staatlich organisiertem Kohleausstieg“ (19/16487), für eine Europäische Wasserstoffunion (19/20020), für „bunten Wasserstoff für eine nachhaltige Wirtschaft“ (19/20021), für die Nutzung der „Potenziale der Digitalisierung, Gentechnik und sozialen Marktwirtschaft“ (19/24631), für ein ambitioniertes EU-Klimaziel mit Negativemissionstechnologien (19/25295), für einen Stresstest für das Energiesystem und nachhaltige Sicherung der Versorgung (19/29760), für eine koordinierte Energiewende (19/27819) und für eine „grüne Wand für Entwicklung und Klimaschutz“ (19/16425) einsetzte.

Dazu lagen Beschlussempfehlungen des Bauausschusses (19/30642), des Umweltausschusses (19/17726; 19/26707; 19/25908; 19/30899, 19/31009;19/30949 Buchstabe b), des Wirtschaftsausschusses (19/25648 Buchstabe a und b, 19/31021, 19/31019) und des Entwicklungsausschusses (19/20900) vor. In zehn Fällen lehnten alle übrigen Fraktionen die FDP-Initiativen ab, beim zum Stresstest für das Energiesystem enthielt sich die AfD.

Erster Antrag der FDP 

In ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/25246) forderten die Abgeordneten die Einführung einer Teilwarmmiete. Damit würden Zahlungen und Kosten zwischen Vermietern und Mietern so aufgeteilt, dass beide Seiten profitieren und die Sanierung im Gebäudebestand in Schwung kommt, argumentieten sie. Dies sei ein fairer Klimaschutz für Mieter und Vermieter.

Bei dem Modell würden Heizkosten in Grundkosten und nutzungsabhängige Kosten aufgeteilt. Nettokaltmiete und Grundheizkosten ergeben den Angaben zufolge die Teilwarmmiete, die Mieter an Vermieter zahlen. Letztere sorgten für die Grundbeheizung der Wohnung. Der nutzungsabhängige Teil geht ebenfalls an den Vermieter und wird am Jahresende verbrauchsabhängig abgerechnet. Vermieter erhielten so einen Anreiz, in klimaschonende Technologien zu investieren, Mieter profitierten von den sinkenden nutzungsabhängigen Kosten.

Zweiter Antrag der FDP

Für eine transatlantische Klimaschutzkooperation als Startschuss für ein globales Emissionshandelssystem sprach sich die FDP-Fraktion in ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/28686) aus. Konkret forderte sie die Bundesregierung auf, sich für einen gemeinsamen grenzüberschreitenden Handel mit Treibhausgas-Emissionszertifikaten zu engagieren.

Außerdem sollte sie sich für intensive Gespräche zwischen der EU und der US-Administration einsetzen mit dem Ziel, ein transatlantisches Emissionshandelssystem umzusetzen. Dabei müssen nach Ansicht der Antragsteller Zertifikate unterschiedlicher Emissionshandelssysteme gegenseitig anerkannt werden.

Dritter Antrag der FDP 

Die unterirdische Speicherung von CO2 sollte nach dem Willen der FDP-Fraktion einen Beitrag zur Klimaneutralität leisten. In ihrem dritten abgelehnten Antrag (19/29756) forderte sie die Bundesregierung auf, die CCS-Technologie (Carbon Capture and Storage) als festen Bestandteil der deutschen und europäischen Klimaschutzstrategie zu etablieren.

Um einen verlässlichen regulatorischen Rahmen für die Anwendung der CCS-Technologie zu schaffen, sollte die Bundesregierung ein Kohlendioxidkreislaufwirtschafts- und -speicherungsgesetz erarbeiten. Aus Mitteln des Energie- und Klimafonds sollte sie ein Klima-Investitionsprogramm auflegen, um Forschung und Entwicklung im Bereich klimafreundlicher Technologien inklusive CCS finanziell zu unterstützen.

Vierter Antrag der FDP

Der Bundestag sollte die Bundesregierung nach dem Willen der FDP-Fraktion auffordern, die Ausweitung des EU-Emissionshandels (EU-ETS) auf den Verkehr und die Gebäude in Deutschland in die Wege zu leiten. In ihrem vierten abgelehnten Antrag (19/16487) forderten die Abgeordneten, parallel in Gesprächen mit Frankreich, den Benelux-Staaten und weiteren Mitgliedsstaaten der EU „auf ein gemeinsames Vorgehen hinzuwirken“.

Weiter wollten die Liberalen, dass im Gegenzug zur nationalen Einbeziehung aller Brennstoffemissionen in den EU-Emissionshandel „alle überflüssigen, teuren und für Wirtschaft und Verbraucher restriktiven Regulierungen“ abgebaut werden. Auch die Einbeziehung von Treibhausgasemissionen aus der Land- und Forstwirtschaft müsse vorangetrieben werden. 

Fünfter Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion forderte in ihrem fünften abgelehnten Antrag (19/20020) eine „Europäische Wasserstoffunion“. Die Bundesregierung müsse das Thema während der EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 vorantreiben, dem Bundestag müsse die ausstehende nationale Wasserstoffstrategie vorgelegt werden. Außerdem seien unkomplizierte Förderungen für die Technologie und für Anwendungsbereiche gefragt, und Wasserstoff müsse als Stütze der Versorgungssicherheit anerkannt werden.

Mit dem Antrag wollten die Abgeordneten den Druck auf die Bundesregierung bei dem Thema erhöhen. Diese schaffe es seit Monaten nicht, ihre angekündigte Strategie zum Wasserstoff vorzulegen, hieß es zur Begründung.

Sechster Antrag der FDP

Es seien ausreichende Mengen an Wasserstoff notwendig, um das Klimaschutz-Potenzial der Energie-Ressource nutzen zu können, schrieb die FDP-Fraktion in ihrem sechsten abgelehnten Antrag (19/20021). Da ein Großteil des Bedarfs in Deutschland deshalb über Importe zu decken sei, bedürfe es einer entsprechenden Infrastruktur sowie Wasserstoffpartnerschaften mit Produktionsländern in heißeren Regionen der Erde, hieß es.

Der aus Elektrolyse und erneuerbarem Strom hergestellte, „grüne“ Wasserstoff könne in großen Mengen nicht hergestellt werden. Es seien deshalb in der nationalen Wasserstoffstrategie neben dem „grünen“ auch der „blaue“ und „türkise“ Wasserstoff als CO2-neutral zu klassifizieren, schrieben die Abgeordneten. Von blauem Wasserstoff spreche man dann, wenn das durch seine Herstellung entstandene CO2 in geologischen Formationen dauerhaft gespeichert werde. 

Siebter Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion wollte mit ihrem siebten abgelehnten Antrag (19/24631) bei der Anpassung an den Klimawandel die Potenziale von Digitalisierung, Gentechnik und sozialer Marktwirtschaft nutzen. Unter anderem forderte die FDP, die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) strategischer zu gestalten und mehr Raum für Ideenwettbewerb, Innovation, Digitalisierung und privatwirtschaftliche Initiativen zu schaffen.

Außerdem sollte die Bundesregierung auf europäischer Ebene für eine grundsätzliche Überarbeitung des EU-Gentechnikrechts eintreten.

Achter Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion sprach sich in ihrem achten abgelehnten Antrag (19/25295) dafür aus, die Möglichkeiten der geologischen CO2-Speicherung zu nutzen und so ein zusätzliches CO2-Einsparpotenzial von fünf Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu aktivieren. Aus dem 55-Prozent-Ziel, auf das sich die Staats- und Regierungschefs der EU im Dezember 2020 geeinigt haben, könnte damit nach Ansicht der FDP-Fraktion ein 60-Prozent-Ziel werden, so die FDP.

Die Bundesregierung sollte sich deshalb nach dem Willen der Antragsteller dafür einsetzen, CO2 aus der Atmosphäre zu entziehen und anschließend sicher geologisch zu speichern.

Neunter Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion forderte in ihrem neunten abgelehnten Antrag (19/29760) eine Definition des Begriffs Versorgungssicherheit. Analog zu den Klimaschutzzielen müssten darauf aufbauend messbare Ziele für die Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit von Energie entwickelt werden. Außerdem sollte sich die Bundesregierung für gemeinsame europäische Kriterien zur sicheren Energieversorgung einsetzen und das bisherige Monitoring auf Bundesebene perspektivisch neu ausrichten.

Die Abgeordneten begründeten ihren Vorstoß damit, dass man ein starkes und sicheres Fundament für die Energieversorgung wolle, das den Wandel hin zu einer treibhausgasneutralen Gesellschaft begleitet.

Zehnter Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion forderte die Bundesregierung in ihrem zehnten abgelehnten Antrag (19/27819) auf, Wasserstoff in die allgemeine Definition von Gasen im Energiewirtschaftsrecht aufzunehmen. Beim Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft müsse eine strikte Trennung von Gas- und Wasserstoffinfrastruktur vermieden werden. Alle Betreiber von Wasserstoffnetzen müssten einer Regulierung unterworfen werden.

Zur Begründung heißt es, Wasserstoff müsse ganzheitlich gedacht werden. Es gebe die einmalige Chance, Klimaschutz und Wohlstand zu verbinden und dabei die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands als Technologie- und Industriestandort auszubauen: „Ein derart grundlegender Wandel kann nicht mit dem Ziel beginnen, sondern muss Schritt für Schritt angegangen werden.“

Elfter Antrag der FDP

Die FDP forderte in ihrem elften Antrag (19/16425) die Bundesregierung auf, die 2005 von der Afrikanischen Union beschlossene Grüne Wand-Initiative (GGWSSI) für die afrikanische Sahelzone künftig jährlich mit 50 Millionen Euro direkt zu unterstützen und sie außerdem als „etablierte Plattform für eine schnelle und effiziente Wiederherstellung intakter lebenswerter Landschaften“ im Sahel und darüber hinaus zu nutzen.

Ziel der Initiative sei es, auf einer Länge von 8.000 Kilometern von Dakar bis nach Dschibuti durch Schaffung eines Bands aus produktiven Landschaften der Desertifikation Einhalt zu gebieten und Millionen Menschen ein würdiges Leben zu ermöglichen, schrieben die FDP. Aufgrund ihrer enormen Akzeptanz zeigten inzwischen auch Länder anderer Regionen Interesse an einer Teilnahme. Ihrer Ansicht nach bietet sich daher die Chance, mit der Grünen Wand eine Initiative zu unterstützen, die international anerkannt sei und erste Erfolge aufweise.

Vier Anträge der Linken abgelehnt

Keine Mehrheit fanden auch vier Anträge der Linksfraktion, in denen sie sich dafür aussprach, Strom-Übertragungsnetze zu verstaatlichen (19/29961) und CO2-Preise allein von Vermietern zahlen zu lassen (19/27191). Der Wirtschafts- und Energieausschuss hatte zu beiden Anträgen eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/31020, 19/31018).

Außerdem forderte die Fraktion, den Neu- und Ausbau von Autobahnen zu stoppen (19/28778) und Fracking in Deutschland ohne Ausnahmen zu verbieten (19/482). Zum ersten Antrag lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses vor (19/30744), zum zweiten eine des Umweltausschusses (19/14669). Den ersten Antrag (19/29961) lehnten alle übrigen Fraktionen ab, beim dritten und vierten (19/28778, 19/482) enthielten sich die Grünen. Den zweiten Antrag (19/27191) unterstützten auch die Grünen.

Erster Antrag der Linken 

Die Fraktion Die Linke forderte in ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/29961) die Bundesregierung auf, die vier Stromübertragungsnetze in das Eigentum der öffentlichen Hand zu bringen. Für den Betrieb dieser Netze sollte eine Infrastrukturgesellschaft des Bundes gegründet werden. Außerdem sollten bundeseinheitliche, sozial gerechte Netzentgelte festgeschrieben und Stromsperren verboten werden.

Die Energieversorgung habe dem Gemeinwohl und dem Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen zu dienen, hieß es im Antrag. Die für die Dekarbonisierung der Volkswirtschaft notwendigen Veränderungen in der Strominfrastruktur hingen derzeit zu stark von den Partikularinteressen der vier privaten Übertragungsnetzbetreiber ab. Diese „private Oligopolform“ habe zur Folge, dass die Energiewende zu langsam erfolge. Nötig sei deshalb eine Überführung der Stromübertragungsnetze in die öffentliche Hand.

Zweiter Antrag der Linken 

Der CO2-Preis im Wärmebereich sollte nach Ansicht der Linksfraktion komplett von Vermietern getragen werden. In ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/27191) erklärten die Abgeordneten, dies müsse schnellstmöglich per Gesetz geregelt werden.

Auch die Heizkostenverordnung und die Betriebskostenverordnung müssten entsprechend novelliert werden. Mieter hätten keinen Einfluss auf die Energieeffizienz einer Gebäudehülle oder die Heizungsart ihrer Wohnung, hieß es zur Begründung.

Dritter Antrag der Linken 

Einen Baustopp für den Neu- und Ausbau von Autobahnen forderte die Fraktion in ihrem dritten abgelehnten Antrag (19/28778). Die Bundesregierung sollte aufgefordert werden, die Autobahn GmbH des Bundes anzuweisen, alle laufenden Planungen zur Erlangung der Baureife für Neu- und Ausbau von Bundesautobahnen sowie diesbezügliche Vergabeverfahren unverzüglich einzustellen. Die aktuell laufende Bedarfsplanüberprüfung sei auszusetzen. Hierfür dürften keine weiteren Aufträge vergeben werden.

Stattdessen sollte ein ressortübergreifender, demokratischer Beteiligungsprozess gestartet werden, der Ziele und Maßnahmen für die Verkehrspolitik des Bundes formuliert, verlangte die Linksfraktion. Darauf basierend sollte die Regierung einen Gesetzentwurf für ein Bundesmobilitätsgesetz vorlegen, das die Ziele in Bezug auf Mobilität, Klimaschutz, Verkehrssicherheit, Barrierefreiheit, Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie die Stadt- und Raumverträglichkeit festlegt und die jeweiligen Zuständigkeiten benennt.

Vierter Antrag der Linken

Die Linke wollte die Förderung von Erdgas und Erdöl durch Fracking in allen Gesteinsarten ausnahmslos verbieten. Dazu sollte das Bundesberggesetz entsprechend geändert werden. In ihrem vierten abgelehnten Antrag (19/482) argumentierte die Fraktion, dass die Schäden der Fördermethode weitaus höher seien als der Nutzen.

Negative Auswirkungen der Methode seien unter anderem Wasser- und Umweltverschmutzung sowie mögliche Gesundheitsschäden für Arbeiter und Anwohner. Mit Fracking könnten laut Fragestellern ohnehin nur zwei Prozent des Energieverbrauchs gedeckt werden. Stattdessen schlug die Fraktion vor, die erneuerbaren Energien verstärkt auszubauen.

Sechs Anträge der AfD abgelehnt

Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt wurden sechs Anträge der AfD-Fraktion. Zum einen ging es der Fraktion um „Flugsicherheit auch bei Technologieoffenheit einer bedarfsgerechten Nachtbefeuerung von Windenergieanlagen sichern“ (19/22445), „Verbrauchswerte nach dem WLTP-Prüfverfahren für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge festschreiben“ (19/30960) und um das „Well-To-Wheel-Prinzip bei der Bewertung der Flottenemissionen“ (19/30961), das eingeführt werden sollte.

Zu einem vierten Antrag mit dem Titel „Naturschutzfachliche Bewertung des Einflusses von Windenergieanlagen auf den Insektenschwund“ (19/22455) lag eine Beschlussempfehlung des Umweltausschusses vor (19/23263). Zum fünften Antrag mit dem Titel „Mensch und Umwelt schützen – Entprivilegierung von Windenergieanlagen“ (19/22448) hatte der Energieausschuss eine Beschlussempfehlung abgegeben (19/23181). Vom Umweltausschuss lag darüber hinaus eine Beschlussempfehlung (19/27492) zu dem Antrag „Wasserkraftanlagen naturschutzverträglich ausgestalten – Lebensräume für den Lachs erhalten“ (19/26897) vor.

Von der Tagesordnung abgesetzt wurde der Antrag mit dem Titel „Windindustrie gehört nicht in den Meeresraum – Keine Ausweisung von Vorranggebieten für Windindustrie in der Ausschließlichen Wirtschaftszone im Rahmen der Raumordnung vornehmen“ (19/30405).

Erster Antrag der AfD

Nächtliche Annäherungen von Flugzeugen an unbeleuchtete Luftfahrthindernisse sind aus Sicht der AfD ebenso gefährlich wie Annäherungen von Flugzeugen an unbeleuchtete Luftfahrthindernisse bei Nebel und schlechter Sicht.

Sichergestellt werden müsse, so die Fraktion in ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/22445), dass im Falle eines Ausfalls der Steuerungseinrichtung für die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung automatisch eine Dauerkennzeichnung aktiviert wird, um die Flugsicherheit zu gewährleisten.

Zweiter Antrag der AfD

Die AfD forderte in ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/30960) die rechtsverbindliche Erklärung, dass die in dem vorgeschriebenen WLTP-Verfahren (Woldwide Harmonised Light-Duty Vehicles Procedure) gemessenen Verbrauchswerte bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen für die Berechnung und Einhaltung der Flottenverbräuche und die daraus gegebenenfalls resultierenden Strafzahlungen für die Fahrzeughersteller gemäß den Vorgaben der EU verbindlich sind und nicht durch die Werte, die aufgrund der ab 1. Januar 2021 bei den Typgenehmigungsbehörden durch Auswertung der OnBoard-Fuel-Consumption-Meter (OBFCM) errechneten tatsächlichen Verbrauchswerte nachträglich korrigiert werden können.

Dritter und vierter Antrag der AfD 

In ihrem dritten abgelehnten Antrag (19/30961) forderte die Fraktion „bei der Überarbeitung der CO2-Flottengrenzwerte für Pkw und Nutzfahrzeuge das sogenannte 'Well-To-Wheel'-Prinzip für die Bewertung der Flottenemissionen einzuführen“. Dadurch sollten laut Fraktion gleiche Wettbewerbsbedingungen bei Kraftstoffen erreicht werden. 

Die AfD-Fraktion forderte in ihrem vierten abgelehnten Antrag (19/22455) unter anderem eine „naturschutzfachliche Bewertung des Einflusses von Windenergieanlagen auf den Insektenschwund“. Sie verwies auf eine entsprechende Studie. Neben der naturschutzfachlichen Bewertung bedürfe es zudem einer Nachhaltigkeitsbewertung bezüglich der quantitativen Auswirkungen von Windenergieanlagen auf die noch verbliebenen Insektenpopulationen, so die Fraktion.

Fünfter und sechster Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion forderte in ihrem fünften abgelehnten Antrag (19/22448) ein Ende der Privilegien für Windenergieanlagen. Es gehe darum, Mensch und Umwelt zu schützen, schrieben die Abgeordneten. Sie formulierten darin Pläne für verschärfte Prüfpflichten für Anlagenbauer und gesetzliche Sanktionen bei Nichtbeachten dieser Pflichten.

Für strengere Vorschriften für Wasserkraftwerke und einen besseren Schutz des Atlantischen Lachses sprach sich die AfD-Fraktion in ihrem sechsten abgelehnten Antrag (19/26897) aus. (chb/pez/lbr/hau/fb/sas/ste/24.06.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

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Pau, Petra

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Svenja Schulze

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Karsten Hilse

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Hilse, Karsten

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Petra Pau

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Pau, Petra

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Lukas Köhler

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Sabine Leidig

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Klaus Mindrup

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Bleck, Andreas

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Peter Bleser

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Prof. Dr. Martin Neumann

Prof. Dr. Martin Neumann

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Lorenz Gösta Beutin

Lorenz Gösta Beutin

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Lisa Badum

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Dokumente

  • 19/482 - Antrag: Fracking in Deutschland ohne Ausnahmen verbieten
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  • 19/14669 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Lorenz Gösta Beutin, Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/482 - Fracking in Deutschland ohne Ausnahmen verbieten
    PDF | 280 KB — Status: 01.11.2019
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  • 19/16425 - Antrag: Grüne Wand für Entwicklung und Klimaschutz
    PDF | 257 KB — Status: 09.01.2020
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  • 19/16487 - Antrag: Ausweitung des EU-Emissionshandels statt CO2-Steuer und staatlich organisiertem Kohleausstieg - Klimaziele effektiv, verfassungskonform und europakompatibel erreichen
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  • 19/17726 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Lukas Köhler, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/16487 - Ausweitung des EU-Emissionshandels statt CO2-Steuer und staatlich organisiertem Kohleausstieg - Klimaziele effektiv, verfassungskonform und europakompatibel erreichen
    PDF | 285 KB — Status: 10.03.2020
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  • 19/20020 - Antrag: Für eine Europäische Wasserstoffunion
    PDF | 249 KB — Status: 16.06.2020
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  • 19/20021 - Antrag: Bunter Wasserstoff für eine nachhaltige Wirtschaft auf dem Weg in eine klimaneutrale Zukunft
    PDF | 258 KB — Status: 16.06.2020
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  • 19/20900 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Christoph Hoffmann, Alexander Graf Lambsdorff, Olaf in der Beek, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/16425 - Grüne Wand für Entwicklung und Klimaschutz
    PDF | 272 KB — Status: 08.07.2020
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  • 19/22445 - Antrag: Flugsicherheit auch bei Technologieoffenheit einer bedarfsgerechten Nachtbefeuerung von Windenergieanlagen sichern
    PDF | 246 KB — Status: 15.09.2020
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  • 19/22448 - Antrag: Mensch und Umwelt schützen - Entprivilegierung von Windenergieanlagen
    PDF | 262 KB — Status: 15.09.2020
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  • 19/22455 - Antrag: Naturschutzfachliche Bewertung des Einflusses von Windenergieanlagen auf den Insektenschwund
    PDF | 264 KB — Status: 15.09.2020
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  • 19/23181 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Rainer Kraft, Steffen Kotré, Karsten Hilse, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/22448 - Mensch und Umwelt schützen - Entprivilegierung von Windenergieanlagen
    PDF | 264 KB — Status: 07.10.2020
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  • 19/23263 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Rainer Kraft, Karsten Hilse, Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/22455 - Naturschutzfachliche Bewertung des Einflusses von Windenergieanlagen auf den Insektenschwund
    PDF | 262 KB — Status: 09.10.2020
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  • 19/24631 - Antrag: Anpassung an den Klimawandel - Potentiale der Digitalisierung, Gentechnik und sozialen Marktwirtschaft nutzen
    PDF | 276 KB — Status: 24.11.2020
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  • 19/25246 - Antrag: Fairer Klimaschutz für Mieter und Vermieter
    PDF | 261 KB — Status: 15.12.2020
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  • 19/25295 - Antrag: 55+5 - Ein ambitioniertes EU-Klimaziel mit Negativemissionstechnologien ermöglichen.
    PDF | 271 KB — Status: 15.12.2020
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  • 19/25648 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag der Abgeordneten Michael Theurer, Reinhard Houben, Dr. Marcel Klinge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/20020 - Für eine Europäische Wasserstoffunion b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Lukas Köhler, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/20021 - Bunter Wasserstoff für eine nachhaltige Wirtschaft auf dem Weg in eine klimaneutrale Zukunft c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/18733 - Grüne Wasserstoffstrategie - Erneuerbare Energien als Grundstoff der Energiewende
    PDF | 341 KB — Status: 05.01.2021
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  • 19/25908 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Lukas Köhler, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/25295 - 55+5 - Ein ambitioniertes EU-Klimaziel mit Negativemissionstechnologien ermöglichen
    PDF | 292 KB — Status: 15.01.2021
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  • 19/26707 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Lukas Köhler, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/24631 - Anpassung an den Klimawandel - Potentiale der Digitalisierung, Gentechnik und sozialen Marktwirtschaft nutzen
    PDF | 288 KB — Status: 15.02.2021
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  • 19/26897 - Antrag: Wasserkraftanlagen naturschutzverträglich ausgestalten - Lebensräume für den Lachs erhalten
    PDF | 284 KB — Status: 24.02.2021
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  • 19/27191 - Antrag: CO2-Preise nicht den Mieterinnen und Mietern aufbürden
    PDF | 238 KB — Status: 02.03.2021
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  • 19/27453 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
    PDF | 2 MB — Status: 09.03.2021
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  • 19/27492 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Andreas Bleck, Karsten Hilse, Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/26897 - Wasserkraftanlagen naturschutzverträglich ausgestalten - Lebensräume für den Lachs erhalten
    PDF | 300 KB — Status: 10.03.2021
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  • 19/27672 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung) für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz
    PDF | 714 KB — Status: 17.03.2021
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  • 19/27819 - Antrag: Für eine koordinierte Energiewende - Wasserstoff ganzheitlich denken
    PDF | 271 KB — Status: 23.03.2021
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  • 19/28163 - Verordnung: Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel (BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung - BECV)
    PDF | 1 MB — Status: 31.03.2021
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  • 19/28407 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht - Drucksache 19/27453 - Stellugnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 649 KB — Status: 13.04.2021
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  • 19/28605 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 5. März bis 13. April 2021)
    PDF | 315 KB — Status: 16.04.2021
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  • 19/28686 - Antrag: Transatlantische Klimaschutzkooperation als Startschuss für ein globales Emissionshandelssystem
    PDF | 248 KB — Status: 19.04.2021
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  • 19/28778 - Antrag: Kein "weiter so" mit dem Bundesverkehrswegeplan 2030
    PDF | 277 KB — Status: 20.04.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/28785 - Antrag: US-Präsident Joe Bidens Klimagipfel als Chance ergreifen - Klimapartnerschaften als Kern einer strategischen Klimaaußenpolitik
    PDF | 311 KB — Status: 20.04.2021
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  • 19/29294 - Antrag: Klimaschutz ist jetzt
    PDF | 325 KB — Status: 05.05.2021
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  • 19/29295 - Antrag: Wirksame Anreize nutzen, um die Wirtschaft auf dem Weg in die Klimaneutralität zu unterstützen - Die Carbon Leakage-Verordnung im Rahmen des BEHG gerecht und planungssicher ausgestalten
    PDF | 313 KB — Status: 05.05.2021
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  • 19/29683 - Unterrichtung: Bericht zur Vorjahresschätzung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2020 - Prüfung und Bewertung der Emissionsdaten
    PDF | 5 MB — Status: 17.04.2021
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  • 19/29756 - Antrag: Für echten Klimaschutz durch technologischen Fortschritt - CO2-Speicherung als Voraussetzung für Klimaneutralität ermöglichen
    PDF | 282 KB — Status: 18.05.2021
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  • 19/29760 - Antrag: Stresstest für das Energiesystem - Versorgung nachhaltig sichern
    PDF | 281 KB — Status: 18.05.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/29793 - Verordnung: Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    PDF | 994 KB — Status: 19.05.2021
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  • 19/29961 - Antrag: Strom-Übertragungsnetze in öffentlicher Hand bündeln nach dem Klimaschutz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
    PDF | 251 KB — Status: 21.05.2021
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  • 19/29997 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 22. April bis 19. Mai 2021)
    PDF | 317 KB — Status: 21.05.2021
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  • 19/30109 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/29542 - Sachstand Zivilschutzhubschrauber
    PDF | 508 KB — Status: 25.05.2021
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  • 19/30230 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
    PDF | 1 MB — Status: 02.06.2021
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  • 19/30405 - Antrag: Windindustrie gehört nicht in den Meeresraum - Keine Ausweisung von Vorranggebieten für Windindustrie in der Ausschließlichen Wirtschaftszone im Rahmen der Raumordnung vornehmen
    PDF | 301 KB — Status: 09.06.2021
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  • 19/30642 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Daniel Föst, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/25246 - Fairer Klimaschutz für Mieter und Vermieter
    PDF | 292 KB — Status: 11.06.2021
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  • 19/30744 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Sabine Leidig, Ingrid Remmers, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/28778 - Kein weiter so mit dem Bundesverkehrswegeplan 2030
    PDF | 261 KB — Status: 16.06.2021
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  • 19/30899 - Beschlussempfehlung: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/27453, 19/28407, 19/28605 Nr. 1.16 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Martin Neumann, Michael Theurer, Reinhard Houben, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/27819 - Für eine koordinierte Energiewende - Wasserstoff ganzheitlich denken
    PDF | 845 KB — Status: 22.06.2021
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  • 19/30902 - Beschlussempfehlung: zu der Verordnung der Bundesregierung - Drucksachen 19/29793, 19/29997 Nr. 2.4 - Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    PDF | 333 KB — Status: 22.06.2021
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  • 19/30910 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/27453, 19/28407, 19/28605 Nr. 1.16, 19/30899 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
    PDF | 285 KB — Status: 22.06.2021
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  • 19/30949 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/30230 - Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Lukas Köhler, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/28686 - Transatlantische Klimaschutzkooperation als Startschuss für ein globales Emissionshandelssystem c) zu dem Antrag der Abgeordneten Lisa Badum, Jürgen Trittin, Uwe Kekeritz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/28785 - US-Präsident Joe Bidens Klimagipfel als Chance ergreifen - Klimapartnerschaften als Kern einer strategischen Klimaaußenpolitik d) zu dem Antrag der Abgeordneten Oliver Krischer, Lisa Badum, Dr. Julia Verlinden, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/29294 - Klimaschutz ist jetzt
    PDF | 433 KB — Status: 22.06.2021
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  • 19/30954 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/27672 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung) für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz
    PDF | 347 KB — Status: 22.06.2021
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  • 19/30955 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu der Verordnung der Bundesregierung - Drucksachen 19/28163, 19/28605 Nr. 2 - Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel (BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung - BECV) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Lisa Badum, Dr. Ingrid Nestle, Dieter Janecek, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/29295 - Wirksame Anreize nutzen, um die Wirtschaft auf dem Weg in die Klimaneutralität zu unterstützen - Die Carbon-Leakage-Verordnung im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes gerecht und planungssicher ausgestalten
    PDF | 600 KB — Status: 22.06.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/30960 - Antrag: Verbrauchswerte nach dem WLTP-Prüfverfahren für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge festschreiben
    PDF | 238 KB — Status: 22.06.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/30961 - Antrag: Well-To-Wheel-Prinzip bei der Bewertung der Flottenemissionen einführen
    PDF | 305 KB — Status: 22.06.2021
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  • 19/30986 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/30230, 19/30949 - Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
    PDF | 247 KB — Status: 22.06.2021
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  • 19/30987 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/30230, 19/30949 - Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
    PDF | 283 KB — Status: 22.06.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/30988 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/27453, 19/28407, 19/28605 Nr. 1.16, 19/30899 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
    PDF | 247 KB — Status: 22.06.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/30989 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/27453, 19/28407, 19/28605 Nr. 1.16, 19/30899 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
    PDF | 344 KB — Status: 22.06.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/30990 - Entschließungsantrag: zu der Beratung der Verordnung der Bundesregierung - Drucksache 19/28163, 19/28605 Nr. 2 - Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel (BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung - BECV)
    PDF | 329 KB — Status: 22.06.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/31009 - Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/27453, 19/28407, 19/28605 Nr. 1.16 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Martin Neumann, Michael Theurer, Reinhard Houben, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/27819 - Für eine koordinierte Energiewende - Wasserstoff ganzheitlich denken
    PDF | 1 MB — Status: 23.06.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/31012 - Bericht: zu der Verordnung der Bundesregierung - Drucksachen 19/29793, 19/29997 Nr. 2.4 - Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    PDF | 396 KB — Status: 23.06.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/31018 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Lorenz Gösta Beutin, Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/27191 - CO2-Preise nicht den Mieterinnen und Mietern aufbürden
    PDF | 278 KB — Status: 23.06.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/31019 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Lukas Köhler, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/29756 - Für echten Klimaschutz durch technologischen Fortschritt - CO2-Speicherung als Voraussetzung für Klimaneutralität ermöglichen
    PDF | 287 KB — Status: 23.06.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/31020 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Lorenz Gösta Beutin, Ralph Lenkert, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/29961 - Strom-Übertragungsnetze in öffentlicher Hand bündeln nach dem Klimaschutz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
    PDF | 239 KB — Status: 23.06.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/31021 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Martin Neumann, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/29760 - Stresstest für das Energiesystem - Versorgung nachhaltig sichern
    PDF | 254 KB — Status: 23.06.2021
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 19/30230 (Beschlussempfehlung 19/30949 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen)
  • 19:07:02: Beginn der Abstimmung
  • 19:38:03: Ende der Abstimmung
  • Gesamt: 652 Ja: 352 Nein: 290 Enthaltungen: 10
  • Gesetzentwurf 19/30230 in Ausschussfassung angenommen


Entschließungsantrag 19/30986 abgelehnt
Entschließungsantrag 19/30987 abgelehnt
Beschlussempfehlung 19/30949 Buchstabe c (Antrag 19/28785 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/30949 Buchstabe d (Antrag 19/29294 ablehnen) angenommen
Gesetzentwurf 19/27672 (Beschlussempfehlung 19/30954: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
Gesetzentwurf 19/27453, 19/28407 (Beschlussempfehlung 19/30899, 19/31009 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/30899, 19/31009 Buchstabe c (eine Entschließung annehmen) angenommen
Entschließungsantrag 19/30988 abgelehnt
Entschließungsantrag 19/30989 abgelehnt
Beschlussempfehlung 19/30902, 19/31012 Buchstabe a (Verordnung 19/29793 in der Ausschussfassung zustimmen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/30902, 19/31012 Buchstabe b (eine Entschließung annehmen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/30955 Buchstabe a (Verordnung 19/28163 in der Ausschussfassung zustimmen) angenommen
Entschließungsantrag 19/30990 abgelehnt
Beschlussempfehlung 19/30955 Buchstabe b (Antrag 19/29295 ablehnen) angenommen
19/29683 zur Kenntnis genommen
Beschlussempfehlung 19/30642 (Antrag 19/25246 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/30949 Buchstabe b (Antrag 19/28686 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/31019 (Antrag 19/29756 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/17726 (Antrag 19/16487 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/25648 Buchstabe a (Antrag 19/20020 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/25648 Buchstabe b (Antrag 19/25648 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/26707 (Antrag 19/24631 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/25908 (Antrag 19/25295 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/31021 (Antrag 19/29760 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/30899, 19/31009 Buchstabe b (Antrag 19/27819 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/31020 (Antrag 19/29961 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/30744 (Antrag 19/28778 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/31018 (Antrag 19/27191 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/14669 (Antrag 19/482 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/20900 (Antrag 19/16425 ablehnen) angenommen
Antrag 19/22445 abgelehnt
Antrag 19/30960 abgelehnt
Antrag 19/30961 abgelehnt
Beschlussempfehlung 19/23263 (Antrag 19/22455 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/23181 (Antrag 19/22448 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/27492 (Antrag 19/26897 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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Stand: 04.09.2025