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Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 15. April 2021, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:

Recht 

Strafregisterinformationssystem: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/816 sowie zur Änderung weiterer Vorschriften“ (19/27432) eingebracht. Ziel der Verordnung ist es, das bestehende Europäische Strafregisterinformationssystems (Ecris) zu verbessern. Damit soll der Austausch von Strafregisterinformationen über verurteilte Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union haben, neben einer solchen auch eine Staatsangehörigkeit eines Drittstaates besitzen sowie Staatenlose oder Personen, deren Staatsangehörigkeit unbekannt ist, vereinfacht werden. Um die Verpflichtungen aus dieser Verordnung zu erfüllen, bedürfe es einiger Durchführungsbestimmungen, so die Bundesregierung. Der Entwurf beinhaltet einzelne Neuregelungen unter anderem in der Strafprozessordnung und im Bundeszentralregistergesetz. Eine Stellungnahme des Bundesrates (19/28140) liegt ebenfalls dazu vor. Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen.

EU-Digitalisierungsrichtlinie: Ein Gesetzentwurf von der Bundesregierung zur „Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie“ (19/28177) wird im federführenden Rechtsausschuss weiter beraten. Der Entwurf will die Gründung von Gesellschaften und die Errichtung von Zweigniederlassungen europaweit grenzüberschreitend vereinfachen. Durch den Einsatz digitaler Instrumente und Verfahren sollen dabei Kosten und Zeit eingespart werden können, heißt es. Mit dem Gesetz soll die Richtlinie (EU) 2019 / 1151 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017 / 1132 umgesetzt werden. Zu den Neuregelungen dieser Richtlinie zählen insbesondere die Verpflichtung zur Einführung der Online-Gründung der GmbH, zu Online-Verfahren bei Registeranmeldungen für Kapitalgesellschaften und Zweigniederlassungen, zur Einreichung und Offenlegung von Urkunden und Informationen im Handels- und Unternehmensregister sowie zum grenzüberschreitenden Informationsaustausch über das Europäische System der Registervernetzung.

Stiftungsrecht: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur „Vereinheitlichung des Stiftungsrechts“ (19/28173) vorgelegt. Demnach soll das Stiftungszivilrecht künftig abschließend im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt werden. Dabei sollen neue Regelungen insbesondere zum Namen, Sitz und Vermögen der Stiftung sowie zur Änderung der Stiftungssatzung und zur Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen geschaffen und zahlreiche schon bestehende Vorschriften geändert werden. Zusätzlich soll zur Schaffung von mehr Transparenz ein zentrales Stiftungsregister mit Publizitätswirkung eingeführt werden, das vom Bundesamt der Justiz geführt werden soll. Die Vorlage wurde zur weiteren Beratung an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen. 

Soziale Elternteile: Mit der Absicherung sozialer Elternteile befasst sich ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/20864). Wie die Antragsteller schreiben, sind in einer wachsenden Zahl von Familien „Mama“ oder „Papa“ nicht Elternteile im biologischen oder gesetzlichen Sinn, obwohl sie vergleichbare Verantwortung übernehmen. Dies könnten zum Beispiel Partnerinnen und Partner der biologischen Eltern sein. Andere Familienformen seien bereits vor der Geburt eines Kindes darauf angelegt, dass mehr als zwei Erwachsene Verantwortung für ein Kind übernehmen wollen. Allerdings sei die rechtliche Rolle sozialer Elternteile unsicher. Die Bundesregierung solle deshalb einen Gesetzentwurf vorlegen, wonach das sogenannte kleine Sorgerecht von Stiefeltern auch sozialen Eltern gewährt werden kann, dieses Sorgerecht um weitere Rechtswirkungen ergänzt wird und einem sozialen Elternteil die Übertragung des Kinderfreibetrages ermöglicht werden kann. Der Antrag wurde zur weiteren Beratung in den federführenden Rechtsausschuss überwiesen. 

Verbraucherverträge: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, das „Faire-Verbraucherverträge-Gesetz“ nachzubessern (19/28442). Ein entsprechender Antrag wird im Rechtsausschuss weiterberaten. Verbraucherinnen und Verbrauchern, so die Antragsteller, solle ermöglicht werden, sich schneller von Verträgen lösen zu können. Hierzu bringen die Grünen vor allem generell kürzere Vertragslaufzeiten von maximal einem Jahr ins Spiel. Preisänderungen sollen zudem innerhalb dieser Mindestvertragslaufzeit ausgeschlossen werden. Auch sollen stillschweigende Verlängerung von Vertragsverhältnisses um mehr als einen Monat künftig ausgeschlossen werden, heißt es in der Vorlage.

Umwelt  

Treibhausgasemissionen: Kraftstoffe im Verkehrssektor sollen in Zukunft weniger Treibhausgase verursachen. Dieses Ziel verfolgt der Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (19/27435, 19/28183), der im federführenden Umweltausschuss weiter beraten wird. Damit folgt die Bundesregierung der Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2018 / 2001 der EU, die den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Verkehrssektors (Straße und Schiene) auf mindestens 14 Prozent für das Jahr 2030 angehoben hat. Die Förderung von erneuerbaren Energien im Verkehr erfolgt seit 2015 durch die Treibhausgasminderungs-Quote. Diese verpflichtet Unternehmen, die Kraftstoff in Verkehr bringen, die Treibhausgasemissionen ihres Kraftstoffes um einen bestimmten Prozentsatz zu senken. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, die Treibhausgasminderungsquote für Otto- und Dieselkraftstoffe anzuheben sowie eine Mindestquote für das Inverkehrbringen erneuerbarer strombasierter Flugturbinenkraftstoffe einzuführen.

Umweltstatistik: Ein von der Bundesregierung eingebrachter Entwurf eines „ersten Gesetzes zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes und anderer Gesetze“ (19/28180) wird im Umweltausschuss weiter beraten. Wie aus dem Entwurf hervorgeht, sind seit der letzten Änderung des Umweltstatistikgesetzes im Jahr 2017 neue beziehungsweise geänderte Rechtsgrundlagen der EU in Kraft getreten. Diese verlangten von den Mitgliedstaaten veränderte Datenlieferungen an die EU mit zum Teil neuen Merkmalen. Laut der Bundesregierung betrifft dies den Bereich der Abfallstatistik, die Statistiken zur Wasserwirtschaft und die Umweltökonomische Gesamtrechnung. Um den neuen Berichterstattungspflichten gerecht werden zu können, müssten entsprechende Erhebungen im Umweltstatistikgesetz angeordnet werden.

Chemikalien: Mit der „Bekämpfung des illegalen Handels mit fluorierten Treibhausgasen“ befasst sich der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines „Dritten Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes“ (19/28181). Darin heißt es, klimaschädliche fluorierte Treibhausgase sowie Erzeugnisse und Einrichtungen, die solche Treibhausgase enthielten, würden in einem „nicht im Einzelnen quantifizierbaren, offenbar aber jedoch erheblichen Umfang“ unter Verstoß gegen die Anforderungen und Verbote der EU-Verordnung 517 / 2014 über fluorierte Treibhausgase illegal in Verkehr gebracht. Mit der Änderung des Chemikaliengesetzes solle unter anderem die weitere Abgabe und der Erwerb von Erzeugnissen und Einrichtungen mit fluorierten Treibhausgasen sowie die Lagerung und Entleerung nicht wiederauffüllbarer Behälter untersagt werden. Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung an den federführenden Umweltausschuss überwiesen.

Insektenschutz I: Die FDP-Fraktion fordert in einem Antrag (19/26779) die Bundesregierung auf, eine wissenschaftliche Grundlage für einen erfolgreichen Insektenschutz zu schaffen. Wo Wissen über Ausgangszustand und Wirkungsmechanismen fehle, müsse geforscht werden, damit die Insektenschutzpolitik kein Schuss ins Blaue werde, schreiben die Antragsteller. Im Einzelnen verlangt die FDP-Fraktion, die Insektenschutzpolitik auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse aufzubauen. Dabei sei zu entscheiden, ob für den Naturschutz eine große Insektenbiomasse, eine große biologische Vielfalt oder ein Kompromiss aus beidem am besten sei. Außerdem sollen nach dem Willen der Antragsteller alle Maßnahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse und einer Folgeabschätzung unterzogen werden. Dabei sollen erfolgreiche Kooperationen zwischen Landwirtschaft und Naturschutz berücksichtigt werden, um das bestehende Miteinander nicht aufs Spiel zu setzen. Der Antrag wird federführend im Umweltausschuss beraten.

Insektenschutz II: „Wissenschaftlich-fundierter Insektenschutz statt hektischem Aktionismus“ (19/28457), so die Forderung eines Antrags der AfD, der im federführenden Umweltausschuss beraten wird. Mit der Vorlage will die AfD „deutsche Landwirte vor unverhältnismäßigen neuen Belastungen schützen“. Sie fordert „eine weitreichende Folgenabschätzung vorzunehmen, in der die Auswirkungen der zentralen Maßnahmen des Aktionsprogramms Insektenschutz auf die deutsche Landwirtschaft fundiert bewertet werden“. Die Forschung zu den Ursachen des Insektenrückgangs in Deutschland sowie zu verschiedenen Einflussfaktoren soll nach Ansicht der Fraktion intensiviert werden.

Klimaschutz: Ein Antrag der FDP mit dem Titel „Keine Bilanzfälschung beim Klimaschutz im Verkehr – Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED II technologieneutral umsetzen“ (19/28437) wird im federführenden Umweltausschuss weiter beraten. Darin heißt es, der Verkehrssektor habe trotz der „anerkennenswerten Leistungen der Automobilindustrie“ in den für das Klima relevanten absoluten Zahlen betrachtet keinen realen Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Dies zu ändern gehöre zu den vordringlichsten Aufgaben der europäischen und deutschen Klimapolitik der kommenden Jahre, so die Fraktion. Um seinen Klimaschutzbeitrag sicherzustellen, müsse der Verkehrssektor schnellstmöglich in den EU-Emissionshandel integriert werden. Konkret fordern die Antragsteller die Bundesregierung unter anderem dazu auf, die Treibhausgasminderungsquote (RED II) bei der Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018 / 20021 (RED II) technologieneutral auszugestalten. Dies solle passieren, in dem auf die Mehrfachanrechnung verzichtet werde und klimafreundliche Technologien in einen fairen Wettbewerb miteinander treten könnten. 

Verkehr und digitale Infrastruktur

Bundeswasserstraßen: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Änderung gebührenrechtlicher und weiterer Vorschriften über das Befahren von Bundeswasserstraßen durch die Schifffahrt“ (19/28176) wird im federführenden Verkehrsausschuss weiter beraten. Der Entwurf hat das Ziel die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Binnenschifffahrt „nachhaltig“ zu stärken. Im Bundesgebührengesetz sollen deshalb die Vorschriften, die eine Verpflichtung des Bundes zur Erhebung von Gebühren für das Befahren der Bundeswasserstraßen vorsehen oder voraussetzen, aufgehoben werden, heißt es.

Schnellladeinfrastruktur: Die Bundesregierung will eine flächendeckende Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge bereitstellen. Der Entwurf (19/28184) des Schnellladegesetzes wird im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur weiter beraten. Darin heißt es: Um einen zügigen, flächendeckenden Ausbau von Infrastruktur zu erreichen, habe sich das Instrument der Ausschreibung als zuverlässigste Maßnahme erwiesen. Vor dem Hintergrund der „zum Teil vorausschauenden Überdimensionierung und Flächendeckung“ stelle der Ausbau der Schnellladeinfrastruktur eine öffentliche Aufgabe dar, deren Ausführung durch private Betreiber erfolgen solle. Dem Bundesverkehrsministerium obliege dabei die Planung und Koordinierung von Aufbau und Betrieb der Schnellladeinfrastruktur, es überwache die Zielerreichung und stelle die finanziellen Mittel bereit, um eine flächendeckende Infrastruktur bereits in der Markthochlaufphase zu ermöglichen.

Unbemannte Luftfahrzeuge: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019 / 947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge“ (19/28179) wurde zur federführenden Beratung an den Verkehrsausschuss überwiesen. Das Luftfahrt-Bundesamt soll, so der Entwurf, künftig ein Register über die Betreiber von unbemannten Fluggeräten sowie über zulassungspflichtige unbemannte Fluggeräte führen. Gemäß der Durchführungsverordnung sollen unbemannte Fluggeräte zudem in die drei Betriebskategorien „offen“, „speziell“ und „zulassungspflichtig“ eingeordnet werden. Die Festlegung dieser Betriebskategorien soll sich dabei vornehmlich nach der Höhe des Risikos bei der Nutzung der Fluggeräte richten. Je nach Kategorie gelte es dann, diverse Verpflichtungen und Vorschriften einzuhalten, heißt es. 

Binnenschifffahrt: Mit der Binnenschifffahrt befasst sich ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/28125). Der Entwurf eines „Vierten Gesetzes zur Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes“ wird federführend im Verkehrsausschuss weiter beraten. Mit dem Entwurf sollen unter anderem die Rechtsgrundlagen für die Datenspeicherung und Datenweitergabe an eine neue EU-Datenbank für Befähigungszeugnisse in der gewerblichen Binnenschifffahrt geschaffen werden.

Fluglärm: „Fluglärm mindern, die Menschen in den Flughafenregionen besser schützen“ lautet der Titel eines Antrags der Grünen, der federführend im Verkehrsausschuss weiter beraten wird (19/27211). Der gesamte Fluglärmschutz sei auf passiven Lärmschutz ausgerichtet, der im Fluglärmgesetz geregelt werde, heißt es darin. „Wie viel Lärm von einem Flughafen ausgehen darf, spielt dabei keine Rolle.“ Festgelegt werde nur, welche Schutzmaßnahmen zum Ausgleich ergriffen werden müssen. Das geschehe in Form von baulichem Schallschutz an den Wohnungen, Entschädigungszahlungen sowie Baubeschränkungen und -verboten, heißt es weiter. Insgesamt 53 Forderungen erheben die Grünen in dem Antrag. Mit Blick auf Luftverkehrsgesetz und Luftverkehrsordnung wird von der Bundesregierung etwa verlangt, neu zu definieren, wann die Änderung eines Flughafens als wesentlich anzusehen ist und dabei alle Maßnahmen einzubeziehen, die den Flugbetrieb faktisch erhöhen. 

Gesundheit

Krebsregisterdaten: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten“ (19/28185) soll weitere Beratung im Gesundheitsausschuss erfahren. Ziel des Gesetzes soll sein, die Daten aus den Krebsregistern der Länder zusammenzuführen, um dadurch Nutzen für die Behandlung von Patienten zu ziehen. So sollen künftig auch Daten zur Therapie und zum Verlauf von Krebserkrankungen an das Zentrum für Krebsregisterdaten (ZfKD) beim Robert Koch-Institut übermittelt werden. Das ZfKD könne so das Krebsgeschehen in Deutschland besser zu analysieren, heißt es. Zudem sollen die Daten auch Dritten zu wissenschaftlichen Forschungszwecken bereitgestellt werden, um „insbesondere die Versorgungsforschung zu stärken“.

Behindertenrechtskonvention: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderung „unverzüglich menschenrechtskonform gestalten“. In einem entsprechenden Antrag (19/27874) fordert sie die Bundesregierung dazu auf, die Gesundheitsversorgung im Sinne der Artikel 25 und 26 der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen umzugestalten. Diese verpflichten die Vertragsstaaten unter anderem dazu, das Recht behinderter Menschen auf gleichen und diskriminierungsfreien Zugang zu allen allgemeinen Diensten des Gesundheitssystems zu sichern und schreiben das Recht auf Habilitation und Rehabilitation fest. Allerdings sei Deutschland von einer wirksamen Umsetzung der Konvention weit entfernt, so die Antragsteller. Sie fordern unter anderem, alle Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, die Leistungsansprüche und die Organisation der Gesundheitsversorgung regeln, auf Widersprüche zwischen dem Fünften und Neunten Buch Sozialgesetzbuch und der UN-Behindertenrechtskonvention zu überprüfen und diese zu beseitigen. Der Antrag wird im Gesundheitsausschuss weiter beraten. 

Krankenhäuser: Die AfD will die bundesweite Einrichtung von Kurzzeitpflegeplätze in Krankenhäusern gesetzlich möglich machen. Krankenhausstandorte gelte es dabei zu erhalten und zu stärken, schreibt die Fraktion in ihrem Antrag (19/28458), der zur weiteren Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen wurde. 

Finanzen

Doppelbesteuerung I: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung befasst sich mit einem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Estland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (19/28117). Der Gesetzentwurf bezieht sich auf ein am 15. Dezember 2020 in Tallinn unterzeichnetes Protokoll zur Änderung des Abkommens vom 29. November 1996. Er wurde zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss überwiesen. 

Doppelbesteuerung II: Ein weiterer Gesetzentwurf der Bundesregierung befasst sich mit einem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Fürstentum Liechtenstein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (19/28116). Der Gesetzentwurf, der ebenfalls im Finanzausschuss weiter beraten wird, bezieht sich auf ein Protokoll vom 27. Oktober 2020 zur Änderung des Abkommens vom 17. November 2011. 

Steuerbeamten-Ausbildung: Ein von der Bundesregierung eingebrachter Entwurf eines „Sechsten Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes“ (19/28167) wird im Finanzausschuss weiter beraten. Die für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörden sollen demnach die Befugnis bekommen, über pandemiebedingte Anpassungen bei der Ausbildung und Prüfung von Steuerbeamten innerhalb eines vorgegebenen Rahmens selbst zu entscheiden.

Inneres

Feuerwaffen: Gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen, deren Teilen und Komponenten und Munition sowie gegen den unerlaubten Handel damit richtet sich ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/28119), der im Innenausschuss weiter beraten wird. Die Vorlage bezieht sich auf ein Protokoll vom 31. Mai 2001 und ist eine Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität.

Identitätsnachweis: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät“ (19/28169) wurde zur weiteren Beratung an den Innenausschuss überwiesen. Demnach soll im Personalausweisgesetz, im eID-Karte-Gesetz und im Aufenthaltsgesetz die Durchführung des elektronischen Identitätsnachweises allein mit einem mobilen Endgerät ermöglicht werden.

Digitalisierung der Polizeien: Ein Antrag der AfD mit dem Titel „Digitalisierung der Polizeien und das Bundesprogramm Polizei 2020 zur politischen Chefsache erklären und unverzüglich umsetzen“ (19/27852) wird federführend im Innenausschuss beraten. Wie die Fraktion darin ausführt, soll mit dem Programm „Polizei 2020“ das Informationswesen der Polizeien des Bundes und der Länder vereinheitlicht und harmonisiert werden. Die drei Kernziele des Programms seien die Verbesserung der Verfügbarkeit polizeilicher Informationen, die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit „sowie die Stärkung des Datenschutzes durch Technik, die durch die Schaffung eines zentralen ,Datenhauses' im Bundeskriminalamt erreicht werden sollen“.

Ernährung und Landwirtschaft

Abgesetzt: Tierschutz: Die AfD will „tierquälerisches Schächten verbieten“. Dies fordert ein angekündigter Antrag der Fraktion zur Stärkung des Tierschutzes. Der Bundestag hat die geplante Überweisung des Antrags zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft von der Tagesordnung abgesetzt.

Schweinehaltung und Hühnermobilstallhaltung: Die Grünen bringen einen Antrag mit dem Titel „Schweinehaltung mit Außenklimakontakt bei Afrikanischer Schweinepest und Hühnermobilstallhaltung während der Geflügelpest sicherstellen“ ein. Die Vorlage (19/28443) wird im federführenden Landwirtschaftsausschuss weiter beraten. Darin fordert die Fraktion unter anderem, dass die Auslauf- und Freilandhaltung von Schweinen, als besonders artgerechte und gesellschaftlich anerkannte Form der Tierhaltung, auch während des anhaltenden Seuchengeschehens durch die Afrikanische Schweinepest sichergestellt wird.

Haushalt

Finanz- und Personalstatistik: Ein von der Bundesregierung eingebrachter Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes“ (19/28165) wird im Haushaltsausschuss weiter beraten. Ziel des Gesetzes sei es, die Erhebung finanzstatistischer Daten klarer zu regeln, insbesondere mit Blick auf europäische Anforderungen an die Statistik, heißt es. Zudem soll die Grundlage geschaffen werden, „im Rahmen einer neuen Statistik ein vollständigeres Bild der doppischen Haushalte der Gemeinden darstellen zu können“. Insgesamt soll mit dem Gesetz die Aussagekraft der Statistiken über die öffentlichen Finanzen in Deutschland verbessert werden.

Familie

Sorgerechtsentzug: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung auf, eine interdisziplinär angelegte bundesweite Studie zum Thema „Sorgerechtsentzug bei und Diskriminierung von Müttern mit lesbischen Beziehungen und ihren Kindern“ in Auftrag zu geben. Ein entsprechender Antrag (19/27878) wurde zur weiteren Beratung an den Familienausschuss überwiesen. Darin heißt es, dass lesbische und bisexuelle Mütter in Deutschland bis in die 1990er-Jahre in Angst, Abhängigkeit und Sorge um den Verlust des Sorgerechts ihrer Kinder und den Unterhalt lebten, wenn sie sich von ihrem Ehemann scheiden ließen, um in einer Liebesbeziehung mit einer Frau zu leben. Allerdings fehle es an einer bundesweiten Aufarbeitung und genauen Zahlen. Dieses Kapitel der deutschen Geschichte und das damit verbundene Unrecht müssten aufgearbeitet werden, fordert die Fraktion. 

Bildung

Digitale Angebote: „Digitale Angebote für gering Literalisierte“ fordert ein Antrag der FDP, der im federführenden Bildungsausschuss beraten wird (19/28438). Demnach sollen „die derzeit bestehenden Probleme bei der Weitervermittlung durch Erstanlaufstellen“ mit kurzfristigen Lösungen aufgefangen werden. So gelte es, gemeinsam mit den Partnern der von Bund und Ländern ausgerufenen sogenannten AlphaDekade niedrigschwellige digitale Angebote für gering Literalisierte auszuarbeiten und bundesweit anzubieten, heißt es.

Begabtenförderung: Ebenfalls im Bildungsausschuss beraten wird der FDP-Antrag mit dem Titel „Begabtenförderung und Stipendienkultur stärken“ (19/28439). Die Liberalen fordern von der Bundesregierung darin unter anderem die Entwicklung einer Strategie, wie bis 2030 15 Prozent der Studierenden mit einem Stipendium ausgestattet werden könnten. Außerdem sollten mit den 13 akademischen Begabtenförderungswerken Gespräche aufgenommen werden. Dabei solle es unter anderem darum gehen, „wie der Erstakademikeranteil und Anteil von Personen mit Migrationshintergrund“ unter den Stipendiaten erhöht werden könne, heißt es.

Stadtentwicklung

Abgesetzt: Fördermittel: Von der Tagesordnung abgesetzt hat der Bundestag die geplante Überweisung eines Antrags der FDP-Fraktion mit dem Titel „Kommunen stärken – Förderdschungel lichten“ (19/28358) an den Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen. Die Liberalen fordern darin „eine grundlegende Reform der Kommunalfinanzierung“. Den Kommunen müssten mehr freie Mittel ermöglicht werden. Außerdem gelte es, sie in die Lage zu versetzen, die Aufgaben kommunaler Daseinsvorsorge besser selbst zu finanzieren und unterhalten. „Durch diese Reform sollte die Abhängigkeit der Kommunen von volatilen Steuereinnahmen spürbar reduziert werden, um Städte und Gemeinden gegen wirtschaftlichen Abschwung resilienter zu machen“, heißt es in dem Antrag.

Europäische Union

Westbalkan: Die FDP hat einen Antrag mit dem Titel „Die europäische Perspektive der Länder des Westbalkans engagiert und realistisch vorantreiben“ eingebracht (19/28357). Die Vorlage wird im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union federführend beraten. Nach Ansicht der Liberalen soll sich die Bundesregierung für die Aufnahme und Konkretisierung der Beitrittsgespräche mit den Ländern des Westbalkans einsetzen, wenn alle objektiven Kriterien für einen Beitritt erfüllt seien. Zudem solle zu diesem Zweck in Einzelfallbetrachtungen geprüft werden, ob in den entsprechenden Ländern „Reformfortschritte in den Schlüsselbereichen“ festzustellen seien, heißt es.

Arbeit und Soziales

Schlachthöfe: „Kommunale Schlachthöfe erhalten – Verlässliche Rahmenbedingungen schaffen“ (19/28356) lautet der Titel eines FDP-Antrags, der federführend im Ausschuss für Arbeit und Soziales weiter beraten wird. Mit dem Antrag wollen die Liberalen erwirken, dass kommunale Schlachthöfe von den Einschränkungen des Einsatzes von Fremdpersonal, wie sie im Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft festgeschrieben sind, ausgenommen werden. 

Altersvorsorge: Ein Antrag der AfD ist mit „Eigenverantwortliche Altersvorsorge erleichtern – Selbstbestimmte freiwillige Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung ermöglichen“ überschrieben (19/28463). Der Antrag wird federführend im Ausschuss für Arbeit und Soziales weiter beraten. Die AfD fordert in ihrer Vorlage einen Gesetzentwurf, „mit dem für die in der Gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten über die bestehenden Regelungen hinaus die Möglichkeit zusätzlicher freiwilliger Beitragszahlungen geschaffen wird“. Die Summe der Pflichtbeiträge und zusätzlichen freiwilligen Beiträge sollten dabei den jährlichen Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung nicht überschreiten, heißt es weiter. (irs/ste/15.04.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

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    PDF | 701 KB — Status: 31.03.2021
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  • 19/28183 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote - Drucksache 19/27435 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 347 KB — Status: 01.04.2021
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  • 19/28185 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten
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  • 19/28356 - Antrag: Kommunale Schlachthöfe erhalten - Verlässliche Rahmenbedingungen schaffen
    PDF | 249 KB — Status: 12.04.2021
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  • 19/28357 - Antrag: Die europäische Perspektive der Länder des Westbalkans engagiert und realistisch vorantreiben
    PDF | 350 KB — Status: 12.04.2021
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  • 19/28358 - Antrag: Kommunen stärken - Förderdschungel lichten
    PDF | 288 KB — Status: 12.04.2021
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  • 19/28437 - Antrag: Keine Bilanzfälschung beim Klimaschutz im Verkehr - Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED II technologieneutral umsetzen
    PDF | 302 KB — Status: 13.04.2021
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  • 19/28438 - Antrag: Digitale Angebote für gering Literalisierte
    PDF | 245 KB — Status: 13.04.2021
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  • 19/28439 - Antrag: Begabtenförderung und Stipendienkultur stärken
    PDF | 258 KB — Status: 13.04.2021
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  • 19/28442 - Antrag: Gesetz über faire Verbraucherverträge dringend nachbessern
    PDF | 282 KB — Status: 13.04.2021
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  • 19/28443 - Antrag: Schweinehaltung mit Außenklimakontakt bei Afrikanischer Schweinepest und Hühnermobilstallhaltung während der Geflügelpest sicherstellen
    PDF | 256 KB — Status: 13.04.2021
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  • 19/28457 - Antrag: Wissenschaftlich fundierter Insektenschutz statt hektischem Aktionismus - Deutsche Landwirte vor unverhältnismäßigen neuen Belastungen schützen
    PDF | 269 KB — Status: 14.04.2021
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  • 19/28458 - Antrag: Kurzzeitpflegeplätze in Krankenhäusern bundesweit einrichten - Krankenhausstandorte erhalten und stärken
    PDF | 248 KB — Status: 14.04.2021
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  • 19/28463 - Antrag: Eigenverantwortliche Altersvorsorge erleichtern - Selbstbestimmte freiwillige Zahlungen in die Gesetzliche Rentenversicherung ermöglichen
    PDF | 278 KB — Status: 14.04.2021
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisungen beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Verkehr

Experten wollen zentrale Bundesstelle für die Drohnen-Genehmigung

Genehmigungsverfahren für den Einsatz unbemannter Luftfahrzeuge (UAS – Unmanned Aircraft System) wie etwa Drohnen sollten bei einer zentralen Bundesstelle wie dem Luftfahrt-Bundesamt erfolgen. Diese Forderung erhoben mehrere Sachverständige während einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses unter Leitung von Daniela Kluckert (FDP) am Montag, 19. April 2021. Felix Gottwald, UAS-Experte der Vereinigung Cockpit, sagte, dies bedeute nicht, dass der Bund alles entscheiden soll. Bei der Bestimmung geografischer UAS-Gebiete, die nicht oder nur eingeschränkt beflogen werden dürfen, müssten die Länder und Kommunen ein Mitentscheidungsrecht haben.

„Entwurf verharrt auf altem Wissensstand“

Gottwald bemängelte zudem: „Als Gesellschaft haben wir es versäumt, die verschiedenen Bedürfnisse abzuwägen.“ Dies führe zu einer starken Skepsis in Teilen der Bevölkerung, aber auch zu unbegründeten Hoffnungen auf der anderen Seite. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf „zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019 / 947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge“ (19/28179) bilde diese Problematik nicht ausreichend ab.

Während auf EU-Ebene durchaus eine Vision erkennbar sei, wie Drohnen in einem Gesamtumfeld eingesetzt werden können, verharre der Entwurf auf einem veralteten Wissensstand, ohne die zukünftigen Entwicklungen zu ermöglichen, sagte Gottwald.

„Kriterien zur Wahrung der höheren Ziele definieren“

Prof. Dr.-Ing. Florian Holzapfel vom Lehrstuhl für Flugsystemdynamik an der Technischen Universität München kritisierte, dass infolge der gesetzlichen Regelung eine Vielzahl von Betriebsszenarien durch Pauschalverbote zunächst unterbunden sei. Dies werde im Ergebnis dazu führen, „dass relativ viel Betrieb auf Ausnahmenbasis durchgeführt wird“, was für die Luftfahrtbehörden einen signifikanten bürokratischen Aufwand bedeute.

Anstelle erst zu verbieten und dann zu relativieren, sollten seiner Ansicht nach zunächst Kriterien zur Wahrung der höheren Ziele definiert werden, die dann zielgerichtet mit einem breiten, „nicht auf Verbote beschränkten“ Spektrum an Maßnahmen umgesetzt werden könnten.

Gegen pauschale Betriebsverbote

Auch Prof. Dr.-Ing. Dieter Moormann von der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen University sprach sich für eine bundeseinheitliche Zuständigkeit und gegen pauschale Betriebsverbote aus. Er empfahl die Auslagerung der Festlegung konkreter Betriebsverbote aus der Verordnung hinein in Verwaltungsverfahren auf der Basis eines gemeinsam von den Behörden der Länder und des Bundes erstellten Kriterienkataloges.

Durch die Auslagerung der geografischen UAS-Gebiete aus der Verordnung könnte bei Betriebserlaubnissen einfacher und flexibler auf die vielfältigen Anwendungsfälle eingegangen und auch regionale Besonderheiten besser berücksichtigt werden, sagte er.

„Gesetzentwurf kommt aus der Verbotshaltung“

Als innovationsfeindlich bezeichnete Dario Manns von der FairFleet GmbH, einem Anbieter für Drohnendienstleistungen, den Gesetzentwurf, „der sehr aus der Verbotshaltung kommt“. Damit würden „absolut gerechtfertigte Flüge“ künftig verboten, sagte Manns. Kraftwerke etwa dürfen nicht mehr überflogen werden, „obwohl die Drohne das absolut richtige Inspektionswerkzeug ist“.

„Drohnen im ländlichen Raum besser geeignet“

Privatdozent Dr. Thomas Kirschstein vom Lehrstuhl für Produktion & Logistik an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg äußerte sich zu potenziellen Einsatzgebieten von Drohnen in der Logistik. Mit Blick auf die Paketzustellung sei festzustellen, dass der Einsatz von Drohnen im innerstädtischen Bereich „wahrscheinlich eher nicht zu einer energieeffizienteren Zustellung führt“. Hier sei der elektrisch betriebene Kleintransporter im Vorteil.

Anders sei das im ländlichen Raum, wo die Drohnen besser geeignet seien. Insgesamt deuteten die aktuellen Entwicklungen darauf hin, dass Paketdrohnen vorerst in spezialisierten Logistikdienstleistungen Anwendung finden – etwa in der Versorgung mit medizinischen Materialien wie Proben, Medikamenten und Versorgungsgütern oder in der Versorgung unzugänglicher Gebiete wie Inseln oder Bergregionen.

Für eine Charta zur gemeinwohlorientierten Luftraumnutzung

Dr. Robin Kellermann, Mobilitätsforscher an der Technischen Universität Berlin und Projektleiter von „Sky Limits“, sagte, es fehle derzeit an ausreichender wissenschaftlicher Validierung und Differenzierung der hauptsächlich herstellerseitig geäußerten Vorteile und Potenziale der Drohnen, wozu positive Verkehrs- und Umwelteffekte gehörten.

Bevölkerungsseitig werde die generelle Einführung von Drohnen zur Auslieferung von Konsumgütern oder für die individuelle Mobilität mehrheitlich abgelehnt, sagte er und sprach sich für die Entwicklung einer Charta zur gemeinwohlorientierten Luftraumraumnutzung mit Lieferdrohnen und Flugtaxis in Deutschland aus.

„In Deutschland kein gangbarer Weg“

Stefan Klett, Präsident des Deutschen Aero Clubs, des Spitzenverbandes des Luftsports und der Allgemeinen Luftfahrt, sagte, der Luftsportverband sollte aufgrund seiner tatsächlich vorhandenen Fachkompetenz in die Lage versetzt werden, den Betrieb von Flugmodellen unter risikobasierten Aspekten selbst zu organisieren und sei auch bereit, diese Verantwortung anzunehmen.

Die in der EU-Vorlage enthaltene Alternative, wonach Genehmigungen aufgrund einschlägiger nationaler Vorschriften erteilt werden, sei in Deutschland „kein gangbarer Weg“.

„Regelungen benachteiligen Modellflieger“

Die im Gesetzentwurf enthaltenen Vorschriften zum Modellflug entsprächen nicht der Intention der EU-Durchführungsverordnung, kritisierte Hans Schwägerl, Präsident des Deutschen Modellflieger-Verbandes. Vielmehr verstießen die geplanten Regelungen gegen die EU-Vorgabe und benachteiligten die Modellflieger im Vergleich zu gewerblichen Nutzern von unbemannten Luftfahrzeugen.

Der Gesetzgeber sollte aus seiner Sicht, wie in den bisherigen einschlägigen nationalen Vorschriften, den Landesluftfahrtbehörden die Überwachungspflicht übertragen und die Luftsportverbände mit der Ausbildung und Information seiner Mitglieder betrauen, sagte Schwägerl.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetzentwurf sollen Regelungen im Luftverkehrsgesetz, in der Luftverkehrs-Ordnung und in weiteren Gesetzen und Verordnungen geändert werden. Der Gesetzentwurf dient dazu, die uneingeschränkte Anwendbarkeit der EU-Durchführungsverordnung 2019 / 947 der Europäischen Kommission in Deutschland zu gewährleisten. Die Durchführungsverordnung trifft Regelungen zur unbemannten Luftfahrt, die vor allem einen einheitlichen und sicheren Betrieb unbemannter Fluggeräte (Drohnen) sicherstellen sollen.

Im Luftverkehrsgesetz werden Zuständigkeitsregeln neu gefasst. Zudem werden vom Luftfahrt-Bundesamt zu führende Register über Betreiber unbemannter Fluggeräte und zulassungspflichtige unbemannte Fluggeräte eingeführt. In diesem Zusammenhang werden Einzelheiten der Verarbeitung personenbezogener Daten geregelt. In der Luftverkehrs-Ordnung sollen Teile gestrichen werden. Außerdem werden behördliche Zuständigkeiten und Verfahren neu geregelt. Neue Ordnungswidrigkeits- und Bußgeld-Vorschriften werden eingeführt und bestehende geändert. (hau/19.04.2021)

Dokumente

  • 19/28179 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge
    PDF | 1 MB — Status: 31.03.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 109. Sitzung am Montag, dem 19. April 2021, 14.00 Uhr - öffentlich

Protokolle

  • Wortprotokoll der 109. Sitzung

Stellungnahmen

  • Deutscher Aero Club e.V.
  • Deutschen Modellflieger Verbandes e. V. (DMFV)
  • FairFleet GmbH
  • Prof. Dr.-Ing. Florian Holzapfel, Technische Universität München
  • Felix Gottwald, ATS- und UAS-Experte der Vereinigung Cockpit
  • PD Dr. Thomas Kirschstein, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
  • Prof. Dr.-Ing. Dieter Moormann, RWTH Aachen University
  • The Sky is the Limit

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Verkehr

Bundestag setzt EU-Drohnenverordnung in nationales Recht um

Der Bundestag hat die EU-Drohnenverordnung in nationales Recht umgesetzt. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019 / 947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge“ (19/28179) nahm er am Donnerstag, 6. Mai 2021, in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (19/29354) mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen an. HIngegen abgelehnt wurden zu dem Gesetzentwurf vorgelegte Entschließungsanträge der FDP-Fraktion (19/29387) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/29388).

Mit dem beschlossenen Gesetzentwurf werden Regelungen im Luftverkehrsgesetz, in der Luftverkehrs-Ordnung und in weiteren Gesetzen und Verordnungen geändert. Im Luftverkehrsgesetz werden Zuständigkeitsregeln neu gefasst. Zudem werden vom Luftfahrt-Bundesamt zu führende Register über Betreiber unbemannter Fluggeräte und zulassungspflichtige unbemannte Fluggeräte eingeführt. In diesem Zusammenhang werden Einzelheiten der Verarbeitung personenbezogener Daten geregelt.

Neue Ordnungswidrigkeits- und Bußgeld-Vorschriften

In der Luftverkehrs-Ordnung werden Teile gestrichen, die durch den Anwendungsvorrang des europäischen Rechts gegenüber den nationalen Vorschriften zukünftig nicht mehr von Bedeutung sind.

Außerdem werden behördliche Zuständigkeiten und Verfahren neu geregelt. Neue Ordnungswidrigkeits- und Bußgeld-Vorschriften werden eingeführt und bestehende geändert.

Änderungen im Verkehrsausschuss

Der Verkehrsausschuss hatte eine Reihe von Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen. So ist der Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge zulässig über und innerhalb eines seitlichen Abstands von 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen und über und innerhalb eines seitlichen Abstands von einem Kilometer von der Begrenzung von Flughäfen.

Zulässig ist er auch über und innerhalb eines seitlichen Abstands von 100 Metern von der Begrenzung von Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, Einrichtungen des Maßregelvollzugs, militärischen Anlagen und Organisationen, Anlagen der zentralen Energieerzeugung und Energieverteilung sowie Einrichtungen, in denen erlaubnisbedürftige Tätigkeiten der Schutzstufe 4 nach der Biostoffverordnung ausgeübt werden, wenn die zuständige Stelle oder der Betreiber der Einrichtungen dem Betrieb des unbemannten Fluggerätes ausdrücklich zugestimmt hat. 

Entschließungsanträge der FDP und der Grünen

Die FDP forderte die Bundesregierung in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (19/29387) unter anderem auf, die Zuständigkeit für alle Betriebserlaubnisse der „speziellen“ Kategorie dem Luftfahrt-Bundesamt zuzuweisen, um ein bundesweit einheitliches Genehmigungsverfahren zu garantieren. 

Die Grünen verlangten in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (19/29388) unter anderem von der Bundesregierung, darzulegen, welche Drohnenanwendungen einen echten Beitrag zur Energieeinsparung und zur Lösung der „massiven Klimaprobleme des Verkehrssektors“ leisten können. (hau/06.05.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

()
Steffen Bilger

Steffen Bilger

© Steffen Bilger/ Tobias Koch

Bilger, Steffen

Parlamentarischer Staatssekretär für Verkehr und digitale Infrastruktur

()
Dr. Dirk Spaniel

Dr. Dirk Spaniel

© Dirk Spaniel/ Hagen Schnauss

Spaniel, Dr. Dirk

AfD

()
Arno Klare

Arno Klare

© SPD-Perteivorstand/ Benno Kraehahn

Klare, Arno

SPD

()
Bernd Reuther

Bernd Reuther

© Bernd Reuther/Maike Maier macamoca

Reuther, Bernd

FDP

()
Daniela Wagner

Daniela Wagner

© Bündnis 90/ Die Grünen Bundestagsfraktion/ Kaminski

Wagner, Daniela

Bündnis 90/Die Grünen

()
Björn Simon

Björn Simon

© Björn Simon/ Patrick Liste

Simon, Björn

CDU/CSU

()
Thomas Jarzombek

Thomas Jarzombek

© Thomas Jarzombek/ Tobias Koch

Jarzombek, Thomas

CDU/CSU

()
Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

()

Dokumente

  • 19/28179 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge
    PDF | 1 MB — Status: 31.03.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/29354 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/28179 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge
    PDF | 431 KB — Status: 05.05.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/29387 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/28179, 19/29354 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge
    PDF | 262 KB — Status: 05.05.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/29388 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/28179, 19/29354 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge
    PDF | 262 KB — Status: 05.05.2021
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Rede zu Protokoll: Cezanne, Jörg (Die Linke); Spiering, Rainer (SPD)
  • Gesetzentwurf 19/28179 (Beschlussempfehlung 19/29354: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 19/29387 abgelehnt
  • Entschließungsantrag 19/29388 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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Stand: 31.08.2025